21 gegen die Übernatürlichkeit von Medjugorje – und warum Rom trotzdem das „Nihil obstat“ erteilte

Eine geheime Abstimmung der Glaubenskongregation und die Ruini-Kommission

Die Pfarrkirche von Medjugorje
Die Pfarrkirche von Medjugorje

Eine bis­lang nicht öffent­lich bekann­te Abstim­mung der dama­li­gen Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re vom Sep­tem­ber 2016 ergab eine deut­lich skep­ti­sche­res Bild zur Fra­ge der Echt­heit der Über­na­tür­lich­keit von Med­jug­or­je, als es die unter Papst Fran­zis­kus schließ­lich erfolg­te „Aner­ken­nung“ ver­mu­ten las­sen wür­de. Nach Anga­ben des ita­lie­ni­schen Vati­ka­ni­sten David Mur­gia votier­ten damals 21 von 33 Mit­glie­dern gegen eine Fest­stel­lung der Über­na­tür­lich­keit, neun dafür und drei für non cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te, was besagt, daß eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung zum gege­be­nen Zeit­punkt nicht mög­lich sei.

Die Anga­ben wur­den am 6. August 2026 von Mur­gia ver­öf­fent­licht, der eng mit TV2000, dem Fern­seh­sen­der der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, zusam­men­ar­bei­tet. Am 10. August wur­den sei­ne Infor­ma­tio­nen von Gau­di­um Press auf­ge­grif­fen. Mur­gia kün­dig­te zugleich an, künf­tig auch offen­zu­le­gen, wie die ein­zel­nen Teil­neh­mer abge­stimmt hät­ten. Eine offi­zi­el­le Bestä­ti­gung des Hei­li­gen Stuhls für die­se Abstim­mung liegt bis­lang nicht vor. Die Zah­len sind aller­dings des­halb bemer­kens­wert, weil Papst Fran­zis­kus selbst bereits 2017 aus­drück­lich auf die soge­nann­te Feria quar­ta, der regu­lä­ren Sit­zung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, hin­ge­wie­sen hatte.

Die Ruini-Kommission und das differenziertere Urteil

Der Aus­gangs­punkt ist die von Bene­dikt XVI. 2010 ein­ge­setz­te inter­na­tio­na­le Kom­mis­si­on unter dem Vor­sitz von Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni. Die Kom­mis­si­on soll­te das seit 1981 bestehen­de Phä­no­men von Med­jug­or­je unter­su­chen. Als sie ihren abge­schlos­se­nen Bericht über­ge­ben woll­ten, erfolg­te der über­ra­schen­de Amts­ver­zicht von Bene­dikt XVI. Die Über­ga­be konn­te erst ein Jahr spä­ter unter dem neu­ge­wähl­ten Papst Fran­zis­kus statt­fin­den. Ver­öf­fent­licht wur­de der voll­stän­di­ge Bericht nie.

Katho​li​sches​.info berich­te­te früh­zei­tig, auch im Zusam­men­hang mit der Ernen­nung von Erz­bi­schof Hen­ryk Hoser zum päpst­li­chen Son­der­vi­si­ta­tor, daß Hoser auf eine Unter­schei­dung zwi­schen den ersten sie­ben Erschei­nun­gen und den spä­te­ren Ereig­nis­sen hin­ge­wie­sen hatte.

Dem­nach kam die Kom­mis­si­on für die ersten sie­ben Erschei­nun­gen zwi­schen dem 24. Juni und dem 3. Juli 1981 zu einem posi­ti­ven Ergeb­nis: 13 Mit­glie­der stimm­ten für cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te, eines gegen die Über­na­tür­lich­keit und eines für non­dum decer­nen­dum, daß also die Fra­ge Noch nicht zu ent­schei­den sei. 

Das Glau­bens­dik­aste­ri­um faß­te die Beur­tei­lung dahin­ge­hend zusam­men, daß die Kom­mis­si­on bei die­ser ersten Pha­se von einem über­na­tür­li­chen Ursprung der ent­stan­de­nen Ver­eh­rung ausging.

Anders fiel das Urteil über die nach­fol­gen­de Ent­wick­lung aus. Für die spä­te­ren Erschei­nun­gen stimm­ten zwölf Mit­glie­der für non­dum decer­nen­dum. Zwei votier­ten für cons­tat de non super­na­tu­ra­li­ta­te. Das bedeu­tet: Gera­de dort, wo aus den ursprüng­li­chen Erschei­nun­gen ein jahr­zehn­te­lan­ges, bis heu­te fort­dau­ern­des Phä­no­men mit zahl­lo­sen Bot­schaf­ten wur­de, sah die Kom­mis­si­on kei­nen hin­rei­chen­den Grund für eine posi­ti­ve Fest­stel­lung der Übernatürlichkeit.

Damit war der Rui­ni-Bericht nicht ein pau­scha­les kirch­li­ches Güte­sie­gel für Med­jug­or­je, als das er bis­wei­len dar­ge­stellt wird. Er ent­hielt viel­mehr eine mar­kan­te Zwei­tei­lung: ein posi­ti­ves Votum für die erste Pha­se – erheb­li­che Zurück­hal­tung gegen­über allem, was danach kam.

Franziskus nannte den Ruini-Bericht „sehr, sehr gut“

Bemer­kens­wert ist, wie Papst Fran­zis­kus den Rui­ni-Bericht bewer­te­te. In der Früh­pha­se sei­nes Pon­ti­fi­kats hat­te er mehr­fach Kri­tik anklin­gen las­sen, indem er beklag­te, daß die Got­tes­mut­ter zur Lei­te­rin eines Post­am­tes degra­diert wer­de. Auf dem Rück­flug von Fati­ma am 13. Mai 2017 sag­te er, Bene­dikt XVI. habe die Kom­mis­si­on ein­ge­setzt und er selbst habe deren Ergeb­nis­se Ende 2013 oder Anfang 2014 erhal­ten. Die Kom­mis­si­on habe aus „guten Theo­lo­gen, Bischö­fen und Kar­di­nä­len“ bestan­den; der Rui­ni-Bericht sei „sehr, sehr gut“.

Doch genau an die­sem Punkt begann das Pro­blem. Auf­grund der ableh­nen­den Hal­tung durch Fran­zis­kus wur­de mit einer nega­ti­ven Ent­schei­dung gerechnet.

Fran­zis­kus selbst erklär­te, inner­halb der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on habe es Zwei­fel gege­ben. Des­halb sei den Mit­glie­dern der Feria quar­ta die gesam­te Doku­men­ta­ti­on über­mit­telt wor­den – aus­drück­lich auch jenes Mate­ri­al, das dem Rui­ni-Bericht wider­sprach. Der Papst sag­te damals, er habe dies nicht für rich­tig gehal­ten und sinn­ge­mäß den Ein­druck gewon­nen, der Rui­ni-Bericht wer­de auf die­se Wei­se „zur Ver­stei­ge­rung“ ange­bo­ten. Er ver­lang­te des­halb, die Voten der Mit­glie­der der Kon­gre­ga­ti­ons-Voll­ver­samm­lung per­sön­lich zu erhalten.

Gera­de die­se Äuße­rung des Pap­stes macht die jetzt bekannt­ge­wor­de­ne Abstim­mung von 2016 inter­es­sant. Denn sie zeigt, daß die Feria quar­ta tat­säch­lich nicht bloß eine for­ma­le Kennt­nis­nah­me des Rui­ni-Berichts war. Die Mit­glie­der der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on wur­den mit kon­kur­rie­ren­dem Mate­ri­al kon­fron­tiert und soll­ten sich ein Urteil bilden.

21 gegen neun: Was wurde 2016 tatsächlich abgestimmt?

Nach den nun von David Mur­gia ver­öf­fent­lich­ten Anga­ben wur­de am 17. Sep­tem­ber 2016 eine Fra­ge in drei Vari­an­ten vor­ge­legt: ob das Gesche­hen von Med­jug­or­je als über­na­tür­lich ange­se­hen wer­den kön­ne, ob sei­ne Über­na­tür­lich­keit aus­zu­schlie­ßen sei oder ob noch kei­ne end­gül­ti­ge Ent­schei­dung mög­lich sei.

Von den 33 Teil­neh­mern sol­len demnach

  • 21 gegen eine Fest­stel­lung der Übernatürlichkeit,
  • 9 für die über­na­tür­li­chen Cha­rack­ter und
  • 3 für non­dum decernendum

gestimmt haben.

Damit hät­te sich inner­halb der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on eine kla­re Mehr­heit dage­gen erge­ben, Med­jug­or­je kön­ne als über­na­tür­li­ches Erschei­nungs­phä­no­men aner­kannt werden.

Das Ergeb­nis wäre aller­dings prä­zi­se zu inter­pre­tie­ren. Ent­schei­dend ist die Fra­ge­stel­lung. Wenn die Wahl zwi­schen cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te, cons­tat de non super­na­tu­ra­li­ta­te und non­dum decer­nen­dum erfolg­te, muß zwi­schen einer posi­ti­ven Aner­ken­nung und einem nega­ti­ven Urteil unter­schie­den werden.

Genau die­se Dif­fe­ren­zie­rung ist entscheidend.

Die neu­en Infor­ma­tio­nen wür­den zugleich erklä­ren, wes­halb die Ange­le­gen­heit nach Abschluß der Rui­ni-Kom­mis­si­on nicht ein­fach mit deren Urteil been­det wur­de. Der Rui­ni-Bericht war für die erste Pha­se rela­tiv posi­tiv, für die spä­te­re Ent­wick­lung aber zurück­hal­tend. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on nahm den­noch anschlie­ßend noch eine eigen­stän­di­ge Prü­fung vor – offen­bar mit einem Ergeb­nis, das wesent­lich skep­ti­scher war.

Ein bemerkenswerter Widerspruch zur späteren römischen Praxis

Damit stellt sich die eigent­li­che Fra­ge: Wie konn­te es trotz die­ser skep­ti­schen Mehr­heits­mei­nung 2024 dazu kom­men, daß Fran­zis­kus das „Nihil obstat“ für Med­jug­or­je erteil­te?

Die Ant­wort liegt in einem grund­le­gen­den Wech­sel der kirch­li­chen Beurteilungskriterien.

Am 17. Mai 2024 ver­öf­fent­lich­te das von Kar­di­nal Víc­tor Manu­el Fernán­dez gelei­te­te Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re neue Nor­men zur Prü­fung mut­maß­lich über­na­tür­li­cher Phä­no­me­ne. Die­se ersetz­ten aus­drück­lich die bis­he­ri­gen Nor­men von 1978. Die neu­en Bestim­mun­gen sehen grund­sätz­lich nicht mehr vor, daß eine kirch­li­che Behör­de fest­stellt, ein Erschei­nungs­phä­no­men sei über­na­tür­li­chen Ursprungs. An die Stel­le der klas­si­schen posi­ti­ven Fest­stel­lung tritt als regu­lä­rer Höchst­fall ein „Nihil obstat“.

Das Nihil obstat klingt zwar posi­tiv, bedeu­tet nach den neu­en Nor­men aber gera­de nicht: „Die Erschei­nung ist echt.“ Es bedeu­tet viel­mehr, daß gegen die betref­fen­de geist­li­che Erfah­rung kein Hin­der­nis besteht, ihre posi­ti­ven geist­li­chen Früch­te aner­kannt wer­den kön­nen und eine pasto­ra­le Nut­zung mög­lich ist. Eine ver­bind­li­che Fest­stel­lung des über­na­tür­li­chen Ursprungs ist damit jedoch aus­drück­lich nicht verbunden.

In den „Anmer­kun­gen zu den neu­en Nor­men“ stell­te Msgr. Mari­an Ele­gan­ti fest, daß mit dem neu­en Ver­fah­ren die bis­he­ri­ge Mög­lich­keit einer aus­drück­li­chen Fest­stel­lung cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te im nor­ma­len Ver­fah­ren ent­fällt. Zugleich wur­de die Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz den Orts­bi­schö­fen ent­zo­gen und zum Glau­bens­dik­aste­ri­um ver­la­gert.

Noch grund­sätz­li­cher ist die seit­her im Raum ste­hen­de Fra­ge nach der Echt­heit. Das neue System kennt meh­re­re pasto­ra­le Ein­stu­fun­gen, ohne eine posi­ti­ve Erklä­rung der Über­na­tür­lich­keit vorzusehen.

„Inmitten“ von Medjugorje – nicht notwendig „durch“ Medjugorje

Die­se Unter­schei­dung wur­de bei Med­jug­or­je kon­se­quent angewandt.

In der am 19. Sep­tem­ber 2024 ver­öf­fent­lich­ten Note „Die Köni­gin des Frie­dens“ erklär­te das Glau­bens­dik­aste­ri­um, daß das Nihil obstat kei­ne Aner­ken­nung der Über­na­tür­lich­keit der angeb­li­chen Erschei­nun­gen dar­stel­le. Die Gläu­bi­gen sei­en nicht ver­pflich­tet, an die Erschei­nun­gen zu glau­ben. Zugleich könn­ten sie aber aus der geist­li­chen Erfah­rung von Med­jug­or­je posi­ti­ve Impul­se für ihr christ­li­ches Leben empfangen.

Der ent­schei­den­de Satz der vati­ka­ni­schen Argu­men­ta­ti­on lau­tet, daß der Hei­li­ge Geist „inmit­ten“ die­ses geist­li­chen Phä­no­mens wir­ke. Damit wird eine theo­lo­gisch bedeut­sa­me Tren­nung vor­ge­nom­men: Posi­ti­ve Bekeh­run­gen, Beru­fun­gen, Beich­ten, Gebet, eucha­ri­sti­sche Fröm­mig­keit oder ande­re geist­li­che Früch­te kön­nen echt sein, ohne daß dar­aus auto­ma­tisch folgt, daß die angeb­li­chen Erschei­nun­gen selbst über­na­tür­li­chen Ursprungs sind.

Vati­can News faß­te die Aus­le­gung von Kar­di­nal Fernán­dez spä­ter ent­spre­chend zusam­men: Das Nihil obstat für Med­jug­or­je bedeu­te, daß dort etwas Über­na­tür­li­ches gesche­he bezie­hungs­wei­se der Hei­li­ge Geist wir­ke, ohne damit die Echt­heit der Erschei­nun­gen festzustellen.

Das ist ein erheb­li­cher Unter­schied zu einer klas­si­schen Erscheinungsanerkennung.

Was Rom 2024 tatsächlich anerkannt hat

Die Note „Die Köni­gin des Frie­dens“ ist des­halb genau­er zu lesen.

Das Glau­bens­dik­aste­ri­um erklär­te, die posi­ti­ven Früch­te sei­en zahl­reich und offen­sicht­lich. Die­se Früch­te sei­en inzwi­schen in gewis­ser Wei­se von den mut­maß­li­chen Sehern selbst abge­löst: Sie sei­en nicht mehr als die zen­tra­len Ver­mitt­ler des gesam­ten Phä­no­mens zu betrach­ten. Der Hei­li­ge Geist wir­ke „inmit­ten“ der geist­li­chen Erfah­rung von Medjugorje.

Gleich­zei­tig ver­langt die Note aus­drück­lich, bei der Bezeich­nung der dort ver­brei­te­ten Tex­te als „Bot­schaf­ten der Madon­na“ vor­sich­tig zu sein: Sie sei­en als „mut­maß­li­che Bot­schaf­ten“ zu ver­ste­hen. Auch die posi­ti­ve Bewer­tung vie­ler die­ser Tex­te als erbau­lich bedeu­te nicht, daß ihnen eine unmit­tel­ba­re über­na­tür­li­che Her­kunft zuge­schrie­ben werde.

Die pastorale Anerkennung

Die Ent­wick­lung begann zudem nicht erst 2024. Papst Fran­zis­kus hat­te bereits zuvor die pasto­ra­le Behand­lung Med­jug­or­jes verändert.

2017 wur­de Erz­bi­schof Hen­ryk Hoser als päpst­li­cher Son­der­ge­sand­ter mit der Unter­su­chung der pasto­ra­len Situa­ti­on beauf­tragt. 2018 ernann­te Fran­zis­kus ihn zum Apo­sto­li­schen Son­der­vi­si­ta­tor für die Pfar­rei Med­jug­or­je. Die­se Ernen­nung bedeu­te­te fak­tisch eine stär­ke­re unmit­tel­ba­re römi­sche Auf­sicht über die Pfarrei.

2019 wur­den schließ­lich offi­zi­el­le Pil­ger­fahr­ten nach Med­jug­or­je ermög­licht. Zugleich blieb die Fra­ge der Echt­heit der Erschei­nun­gen davon aus­drück­lich getrennt.

Die­se Linie ist wich­tig: Rom bau­te die pasto­ra­le Infra­struk­tur von Med­jug­or­je aus, ohne die Erschei­nun­gen anzuerkennen.

Der Tod Ruinis

Die aktu­el­le Debat­te fällt zudem in einen bemer­kens­wer­ten histo­ri­schen Moment. Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni starb am 16. Juni 2026 im Alter von 95 Jah­ren. Er war eine Schlüs­sel­fi­gur der nach­kon­zi­lia­ren ita­lie­ni­schen Kir­che. Eben­so wur­de dar­an erin­nert, daß er als Vor­sit­zen­der der Med­jug­or­je-Kom­mis­si­on tätig war und ihr Abschluß­be­richt bis heu­te nicht ver­öf­fent­licht ist.

Gera­de des­halb ist die jet­zi­ge Ver­öf­fent­li­chung der Abstim­mungs­zah­len von 2016 von Inter­es­se. Sie betrifft eine jener ent­schei­den­den Sta­tio­nen, die zwi­schen dem Rui­ni-Bericht und der heu­ti­gen römi­schen Posi­ti­on liegen.

Aller­dings sind die Namen und indi­vi­du­el­len Voten der 33 Teil­neh­mer bis­lang nicht offi­zi­ell ver­öf­fent­licht. Mur­gia kün­dig­te eine sol­che Ver­öf­fent­li­chung an.

Kein „Freispruch“ für die Erscheinungen

Was bleibt also von der neu­en Nachricht?

Zunächst bestä­tigt sie – soll­te sich die von Mur­gia genann­te Abstim­mung als zutref­fend erwei­sen – einen bereits bekann­ten Grund­zug der römi­schen Ent­schei­dungs­fin­dung: Zwi­schen dem posi­ti­ven Urteil der Rui­ni-Kom­mis­si­on über die ersten sie­ben Erschei­nun­gen und einer umfas­sen­den Aner­ken­nung des gesam­ten Med­jug­or­je-Phä­no­mens bestand zu kei­nem Zeit­punkt Einigkeit.

Die Rui­ni-Kom­mis­si­on selbst unter­schied zwi­schen der ersten Pha­se von 1981 und den spä­te­ren Erschei­nun­gen. Die erste Pha­se erhielt 13 posi­ti­ve Stim­men; bei den spä­te­ren Erschei­nun­gen waren zwölf Mit­glie­der nicht zu einem end­gül­ti­gen Urteil bereit und zwei votier­ten gegen deren Übernatürlichkeit.

Soll­ten Mur­gi­as Anga­ben stim­men, fiel die Feria quar­ta von 2016 für Med­jug­or­je ins­ge­samt noch skep­ti­scher aus: 21 gegen eine Aner­ken­nung der Über­na­tür­lich­keit, neun dafür, drei unentschieden.

Das erklärt, wes­halb die heu­ti­ge kirch­li­che Posi­ti­on nicht als „Aner­ken­nung Med­jug­or­jes“ bezeich­net wer­den kann.

Rom hat die Erschei­nun­gen nicht aner­kannt. Rom hat die Wall­fahrt, die Fröm­mig­keit und die posi­ti­ven geist­li­chen Früch­te aner­kannt – und sie unter kirch­li­che Auf­sicht gestellt.

Denn wenn in Pfar­rei­en wei­ter­hin vom „Erschei­nungs­berg“, von „Bot­schaf­ten der Gos­pa“ oder vom Besuch eines „Sehers“ gespro­chen wird, ent­steht bei gewöhn­li­chen Gläu­bi­gen zwangs­läu­fig der Ein­druck, die Kir­che habe die Echt­heit der Erschei­nun­gen bestä­tigt. Die vati­ka­ni­sche Note sagt jedoch aus­drück­lich etwas anderes.

Der Fall Med­jug­or­je wur­de nicht ent­schie­den, son­dern neu gerahmt: Man ging weg von der Fra­ge „Ist Maria dort erschie­nen?“ und hin zu der Fra­ge „Wel­che geist­li­chen Früch­te kön­nen in Ver­bin­dung mit Med­jug­or­je pasto­ral ange­nom­men werden?“

Das ist die eigent­li­che Neuerung.

Und genau dar­in liegt zugleich das unge­lö­ste Pro­blem: Eine Wall­fahrt kann kirch­lich erlaubt, eine Fröm­mig­keit kann pasto­ral nütz­lich und ein geist­li­cher Auf­bruch kann echt sein – ohne daß damit die behaup­te­te über­na­tür­li­che Ursa­che die­ser Vor­gän­ge bewie­sen wäre.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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