Recht auf Abtreibug aus Gründen der „Religionsfreiheit“?

Groteskes Gerichtsurteil in Indiana


Im Staat Indiana schützt ein Gesetz das Lebensrecht ungeborener Kinder. Wo der Gesetzgeber oder das Volk die Tötung unschuldiger Kinder ablehnen, wollen Richter dazu zwingen.
Im Staat Indiana schützt ein Gesetz das Lebensrecht ungeborener Kinder. Wo der Gesetzgeber oder das Volk die Tötung unschuldiger Kinder ablehnen, wollen Richter dazu zwingen.

Am 5. März 2026 setz­te ein Gericht im US‑Bundesstaat India­na das dor­ti­ge nahe­zu voll­stän­di­ge Abtrei­bungs­ver­bot aus mit unglaub­li­chen Begrün­dung, daß das Gesetz gegen das staat­li­che garan­tier­te Recht auf Reli­gi­ons­frei­heit verstoße. 

Hintergrund: Gesetz und Klage

Nach dem Ende des bun­des­wei­ten Rechts­an­spruchs auf Abtrei­bung durch die höchst­richt­le­ri­che Auf­he­bung des Urteils Roe v. Wade im Juni 2022 haben das repu­bli­ka­nisch beherrsch­te Staats­par­la­ment in India­na ein Gesetz ver­ab­schie­det („Sena­te Bill 1“), das Abtrei­bun­gen im Grun­de ver­bie­tet, mit sehr engen Ausnahmen:

  • Ver­ge­wal­ti­gung und Inzest bis zur 10. Schwangerschaftswoche,
  • Lebens­ge­fahr der Mutter,
  • leta­le Anomalien. 

Die­ses Gesetz war bereits zuvor Gegen­stand umfang­rei­cher juri­sti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen gewe­sen, weil die Abtrei­bungs­lob­ba, unter­stützt von der poli­ti­schen Lin­ken, bedin­gungs­los die Mög­lich­keit zur Tötung unge­bo­re­ner Kin­der auf­recht­erhal­ten will. Eini­ge die­ser Ver­fah­ren sind noch anhängig. 

Gegen das Gesetz hat­ten lin­ke Orga­ni­sa­tio­nen geklagt, dar­un­ter die Ame­ri­can Civil Liber­ties Uni­on (ACLU) von India­na und deren Unter­stüt­zer wie Hoo­sier Jews for Choice. Sie brach­te 2022 eine Sam­mel­kla­ge ein. ACLU ist ein Part­ner von Plan­ned Paren­thood, dem welt­größ­ten Abtrei­bungs­kon­zern, und Hoo­sier Jews for Choice koope­riert mit Plan­ned Paren­thood. Die Klä­ger argu­men­tie­ren, daß das Abtrei­bungs­ver­bot ihre „reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen“ beein­träch­ti­ge, weil ihre Glau­bens­über­zeu­gun­gen sie ver­pf­li­chen wür­den, in bestimm­ten Fäl­len eine Schwan­ger­schaft abbre­chen zu las­sen – das Gesetz sie aber dar­an hindere. 

Es ist gera­de­zu gro­tesk, zu behaup­ten, die eige­nen reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen ver­pflich­te­ten einen dazu, ein unschul­di­ges, unge­bo­re­nes Kind zu töten. Reli­gi­ons­frei­heit schützt die Aus­übung von Glau­ben, nicht die Legi­ti­mie­rung von Gewalt gegen Unschul­di­ge. Wenn das Töten eines Men­schen aus „reli­giö­ser Über­zeu­gung“ als Recht gilt, wird der Sinn von Frei­heit und mora­li­scher Ver­ant­wor­tung voll­stän­dig auf den Kopf gestellt. Der Schutz des wür­de einem will­kür­li­chen indi­vi­du­el­len Glau­bens­ver­ständ­nis geop­fert wer­den – was nicht Reli­gi­ons­frei­heit, son­dern Per­ver­si­on wäre.

Die Entscheidung des Gerichts

Rich­te­rin Chri­sti­na Kli­ne­man des staat­li­chen Mari­on Coun­ty Supe­ri­or Court ent­schied jedoch, daß das Lebens­rechts­ge­setz gegen den India­na Reli­gious Free­dom Resto­ra­ti­on Act (RFRA) ver­sto­ße. Die­ser stellt – ähn­lich wie das bun­des­staat­li­che Vor­bild – klar, daß der Staat nie­man­dem die Aus­übung der eige­nen Reli­gi­on erheb­lich erschwe­ren darf, es sei denn, es lie­ge ein zwin­gen­des öffent­li­ches Inter­es­se vor und das Gesetz sei das mil­de­ste erfor­der­li­che Mit­tel, die­ses Inter­es­se zu erreichen. 

Die Rich­te­rin hielt fest, daß der Staat zwar ver­sucht, „prä­na­ta­les Leben zu schüt­zen“, aber gleich­zei­tig Reli­gi­ons­frei­heit ungleich behan­delt: Men­schen, deren reli­giö­se Über­zeu­gun­gen Abtrei­bung aus­nahms­wei­se „vor­schrie­ben“, wür­den anders behan­delt als die­je­ni­gen, die nur auf Aus­nah­men wie Ver­ge­wal­ti­gung oder Gesund­heits­ri­si­ken zurück­grei­fen. Die­se Ungleich­be­hand­lung mache das Gesetz unhalt­bar, so das Gericht, und führ­te zur dau­er­haf­ten Aus­set­zung der Durch­set­zung des Ver­bots gegen­über Betrof­fe­nen mit bestimm­ten reli­giö­sen Überzeugungen. 

Das Leben­recht unge­bo­re­ner Kin­der, bes­ser gesagt, die Ret­tung unschul­di­ger Kin­der vor der siche­ren Hin­rich­tung, ist für Rich­te­rin Kli­ne­man offen­sicht­lich kein zwin­gen­des öffent­li­ches Inter­es­se. Wer aber soll die Recht schüt­zen bei sol­chen Rich­tern, denen nicht ein­mal das ele­men­tar­ste aller Recht, das Recht auf Leben, schüt­zens­wert ist?

Warum diese Begründung sprachlos macht

Was vie­le Beob­ach­ter und rechts­po­li­ti­sche Kom­men­ta­to­ren als intel­lek­tu­el­le und mora­li­sche Kur­ve emp­fin­den, ist die Vor­stel­lung, daß die Mög­lich­keit zur Tötung eines unschul­di­gen Kin­des als „reli­giö­se Wahr­heit“ gel­tend gemacht wer­den kann, um das Lebens­recht, das in India­na gesetzt­lich ver­an­kert ist, zu umgehen.

Das zugrun­de lie­gen­de Argu­ment lau­tet hier: Ein Gesetz ver­bie­te Men­schen, eine Hand­lung vor­zu­neh­men, zu der ihr Glau­be sie ver­pflich­ten kön­ne, daher sei die Reli­gi­ons­frei­heit ver­letzt, wenn die­se Hand­lung straf­bar bleibt – sogar wenn es sich bei dem „Objekt“ die­ser Hand­lung um ein unge­bo­re­nes, unschul­di­ges Men­schen­le­ben han­delt, das der Staat anson­sten aus­drück­lich schüt­zen will.

Für vie­le Außen­ste­hen­de erscheint genau die­ser logi­sche Kno­ten absurd: Es wird argu­men­tiert, daß das „Recht auf Reli­gi­ons­aus­übung“ das staat­li­che Inter­es­se am Schutz des Lebens Unge­bo­re­ner unter­läuft, wenn jemand behaup­tet, sei­ne Reli­gi­on ver­lan­ge von ihm eine Abtreibung. 

Kli­nem­ans Rechts­spre­chung stellt jedes Reli­gi­ons­ver­stän­dis auf den Kopf. Es ist regel­recht per­vers. Wie könn­te der Staat eine Reli­gi­on akzep­tie­ren, die die Tötung von Men­schen als Akt der Reli­gi­ons­aus­übung behaup­tet. Die­se Argu­men­ta­ti­on ist brand­ge­fähr­lich, denn wo wäre dann wel­che Gren­ze zu ziehen?

Kri­ti­ker sehen dar­in eine per­ver­se Umkeh­rung des Frei­heits­be­griff. Hin­ter die­ser Per­ver­si­on von Recht und sei viel­mehr die x‑te Vari­an­te zur Recht­fer­ti­gung der Kul­tur des Todes am Werk, der jedes Mit­tel recht sei und die kei­ne Gren­ze ken­ne. Was schockiert, ist, daß eine Rich­te­rin ein sol­ches Den­ken vertritt.

Lebens­recht­ler und Staats­ver­tre­ter haben bereits ange­kün­digt, das Urteil anzu­fech­ten und den Rechts­weg zu höhe­ren Gerich­ten fort­zu­set­zen. Den­noch läßt die Ver­ro­hung in der Justiz und die Zer­set­zung des Rechts durch dia­lek­ti­sche Akro­ba­tik sprach­los zurück.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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