Von Werner Holzinger*
Eine Schlagzeile der Hauptnachrichtensendung Zeit im Bild des ORF vom 16. Februar 2026 lautete: „Rechtsextremer getötet: Paris macht ultralinke Gruppen verantwortlich.“ Bereits diese Wortwahl wirft grundlegende Fragen auf – nicht nur zur konkreten Darstellung des Ereignisses, sondern zum Selbstverständnis öffentlich-rechtlicher Berichterstattung insgesamt.
Nach den bekannten Informationen führten in Lyon junge Frauen der Identitären Bewegung, deren bloße Existenz die Regierenden besonders stört und die Linken zur Weißglut treibt, eine friedliche Aktion durch, bei der sie brutal angegriffen wurden. Der 23jährige Student Quentin Deranque eilte den Angegriffenen zu Hilfe und wurde dabei von mehreren Tätern massiv attackiert. Elf von ihnen wurden inzwischen festgenommen und werden von den französischen Behörden dem linken Spektrum zugerechnet, darunter auch zwei parlamentarische Mitarbeiter der linksradikalen Parlamentsfraktion La France insoumise von Jean-Luc Mélenchon. Gegen neun soll, so die Staatsanwaltschaft, Anklage erhoben werden.
Quentin Deranque erlag kurz nach dem Angriff seinen Verletzungen. Wer Gewalt anwendet, ist auch so zu benennen, nämlich als Extremist, im konkreten Fall als Linksextremist. Um so schwerer wiegt, wenn staatliche Behörden oder staatsnahe Einrichtungen den Extremismusbegriff ideologisch motiviert und einseitig verwenden.
Unabhängig von jeder politischen Bewertung der beteiligten Gruppierungen steht aber zunächst eine Tatsache im Raum: Ein junger Mensch wurde Opfer tödlicher Gewalt. Genau hier beginnt der Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – mit der nüchternen, präzisen und möglichst vollständigen Darstellung des Geschehens.
Quentin Deranque war ein traditionsverbundener Katholik, der einer Gemeinde der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) angehörte. Dieser Zusammenhang wurde vom ORF nicht erwähnt, weil er vielleicht nicht in das am Küniglberg bevorzugte Links-rechts-Schema gepaßt hätte: links hui, rechts pfui. Implizit könnte man aber auch schließen, daß billigend in Kauf genommen wurde, traditionsverbundene Katholiken in ein extremistisches Eck zu rücken, wie dies unter US-Präsident Joe Biden durch das FBI versucht wurde. Und so würde es ja auch bestimmten Steuergeld-finanzierten „Beobachtungsstellen“ gefallen, die tief im linken Dunstkreis zu verorten sind.
In den USA wurden die FBI-Verantwortlichen inzwischen für ihre ideologische „Fleißarbeit“ von der neuen Regierung zur Verantwortung gezogen.
Auch auf Wikipedia, besonders der französischen, wird von offensichtlichen Sympathistanten der Täter ein regelrechter Kampf um die Deutungshoheit geführt. Dort ist, Stand heute, zu lesen: „Der Tod von Quentin Deranque, einem rechtsextremen nationalistischen Aktivisten, ereignete sich am 14. Februar 2026. In Lyon erlitt er Verletzungen, die er zwei Tage zuvor bei einer Schlägerei zwischen seiner Gruppe rechtsextremer Aktivisten und einer Gruppe antifaschistischer Mitglieder erlitten hatte.“ Mehr Framing geht kaum noch. Das Opfer wird diskreditiert, die Täter verharmlost. Eine Täter-Opfer-Umkehr in Reinform. Dem Opfer wird versucht, alles erdenklich Schlechte anzudichten, was der Reihe nach dementiert werden muß. Sogar seine Teilnahme bei der jährlichen Pfingstwallfahrt der Tradition von Paris nach Chartres wurde ihm zur Last gelegt.
Quentin Deranque wurde getötet, aber der Kampf gegen ihn geht unvermindert weiter, indem geframt wird, daß die Balken krachen. Ein junger Katholik, der seine Heimat liebt, sein Vaterland ehrt, sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder engagiert, wird von den Sympathisanten der Täter zum „Extremisten“ umgedichtet. Die Mörder morden weiter, die einen physisch, die anderen geistig.
Der öffentlich-rechtliche Maßstab
Zurück zum ORF. Der ORF ist kein privates Meinungsmedium. Als öffentlich-rechtliche Anstalt ist er dem gesetzlichen Auftrag zur Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit verpflichtet. Dieser Auftrag ist kein bloßes Ideal, sondern Grundlage seiner Legitimation und Finanzierung, die den Bürgern durch den sogenannten „ORF-Beitrag“ aufgezwungen ist.
Gerade deshalb wiegt die Wortwahl schwer. Wird ein Tötungsdelikt primär über die politische Zuschreibung des Opfers eingeführt („Rechtsextremer getötet“), verschiebt sich der Fokus vom Tatgeschehen auf eine ideologische Einordnung. Das Opfer erscheint nicht zuerst als Mensch, sondern als politisches Etikett, im konkreten Fall als eindeutig negatives Etikett. Das Opfer wurde damit vorneweg diskreditiert.
Zugleich bleiben die mutmaßlichen Täter in der Formulierung „ultralinke Gruppen“ vergleichsweise abstrakt. Die konkrete Gewalthandlung tritt sprachlich hinter den politischen Kategorien zurück. Diese Gewichtung kann in ihrer Wirkung nicht unbeabsichtigt sein
Framing statt Information?
Journalistisch spricht man von Framing, wenn durch Auswahl und Anordnung von Begriffen ein bestimmter Deutungsrahmen gesetzt wird. In diesem Fall lautet er sinngemäß: Ein politisch klar verorteter Akteur kommt im Kontext extremistischer Auseinandersetzungen ums Leben.
Eine solche Rahmung kann den Eindruck erzeugen, die politische Einordnung relativiere zumindest implizit die Tat. Doch Gewalt bleibt Gewalt – unabhängig von der Weltanschauung des Opfers oder der Täter. Genau hier wäre zumindest sprachliche Symmetrie geboten.
Wenn Extremismus im Kern durch Gewaltbereitschaft definiert ist, dann darf die journalistische Beschreibung nicht selektiv wirken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist verpflichtet, nicht Narrative zu bedienen, sondern Fakten klar zu benennen – auch dann, wenn sie nicht in bestehende Deutungsmuster passen. Es gehört zu den Schieflagen des Mainstream, daß der Extremismusbegriff heute nach linker Diktion verwendet wird. Wer rechts steht, wird automatisch als „extremistisch“ diskreditiert. Da die Kungebung der Identitären friedlich war, die linken Angreifer aber gewalttätig waren, ist die faktenbasierte Zuordnung eindeutig. Was aber machte der ORF daraus?
Vertrauen ist keine Selbstverständlichkeit
Das Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien speist sich aus dem Anspruch auf Neutralität. Wird jedoch der Eindruck erweckt, politische Etiketten stünden vor der sachlichen Darstellung eines Gewaltverbrechens, gerät dieses Vertrauen ins Wanken.
Es geht nicht um parteipolitische Bewertungen. Es geht um journalistische Prioritäten. Bei einem Tötungsdelikt sollte die Tat im Mittelpunkt stehen – nicht die ideologische Zuschreibung des Opfers.
Solche Berichte führen zu jenem Bedeutungsverlust des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks, der von diesem beklagt wird.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren Auftrag: informieren, nicht interpretativ rahmen; einordnen, aber nicht vorprägen; differenzieren, nicht etikettieren.
Gerade in politisch sensiblen Fällen entscheidet die sprachliche Präzision darüber, ob Berichterstattung als Aufklärung wahrgenommen wird – oder als Deutung. Und genau hier liegt die besondere Verantwortung.
Bekommt ein Schiff eine zu starke Schlagseite, eine linke zum Beispiel, wird es kentern. Persönlich werde ich dem ORF keine Träne nachweinen.
*selbst Student und traditionsverbundener Katholik
Bild: Youtube (Screenshot)
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