Von Roberto de Mattei*
Die zeitgenössische Kultur des Todes findet ihre jüngsten Ausdrucksformen in der Euthanasie und dem sogenannten „assistierten Suizid“, über die heute in verschiedenen europäischen Ländern diskutiert wird. Der Prozeß der Legalisierung von Mord/Selbstmord, der vor etwa fünfzig Jahren mit der Einführung der Abtreibung in westliche Rechtsordnungen begann, erreicht nun seinen logischen Abschluß.
Der Suizid, also die freiwillige und bewußte Handlung, durch die ein Mensch sich das Leben nimmt, ist schwerwiegender als Mord, weil er – im Gegensatz zu diesem – keine Möglichkeit zur Reue läßt. Natürlich gibt es mögliche Ausnahmen. Der heilige Pfarrer von Ars tröstete einst die Ehefrau eines Selbstmörders und versicherte ihr, daß ihr Mann zwischen der Brücke, von der er gesprungen war, und dem Wasser, in dem er ertrank, noch Gelegenheit zur Reue gehabt habe. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein Selbstmörder in seinen letzten Lebensmomenten durch eine göttliche Erleuchtung sein Handeln bereut. Aus diesem Grund heißt es im neuen Katechismus der katholischen Kirche: „Man darf die Hoffnung auf das ewige Heil der Menschen, die sich das Leben genommen haben, nicht aufgeben.“ (Nr. 2283).1 Doch dies sind tatsächlich Ausnahmen. Die Moral richtet sich nicht nach den Ausnahmen, sondern nach der Natur der menschlichen Handlung an sich.
Nach katholischer Moral ist der direkte, gewollte und bewußte Selbstmord ein von Natur aus böser, moralisch nicht zu rechtfertigender Akt.2 Thomas von Aquin erklärt in der Summa Theologiae (II‑II, q. 64, a. 5) drei Gründe dafür: Erstens strebt jedes Wesen von Natur aus danach, sein Leben zu erhalten. Sich das Leben zu nehmen widerspricht diesem grundlegenden Drang und ist ein Akt gegen das Naturgesetz. Zweitens schadet man durch Selbstmord auch anderen, da jeder Mensch nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Gesellschaft, der er angehört, lebt. Drittens ist das Leben ein Geschenk Gottes. Suizid bedeutet, sich ein Recht anzumaßen, das allein dem Schöpfer zusteht.
Der Passionistentheologe Enrico Zoffoli (1915–1996) schrieb zutreffend: „Der Selbstmörder verneint in sich das Sein, verabscheut das Leben, fügt dem tiefsten Gewebe der Wirklichkeit eine Wunde zu und begeht die unverzeihlichste aller Ungerechtigkeiten, indem er das Sein als nicht gut betrachtet und es so ablehnt, um seinem Herrschaftsbereich zu entkommen. Durch seine Tat stürzt der Selbstmörder in das Schlimmste der Absurditäten: Für ihn widerspricht das Sein sich selbst, indem es sich selbst verleugnet“ (Principi di Filosofia, Edizioni Fonti Vive, 1988, S. 664).
Aus diesem Grund qualifiziert der heilige Alfons Maria von Liguori den Selbstmord als schwerwiegende Sünde, die zu Recht zu den Sünden gezählt werden kann, die vor Gott nach Rache schreien: „Suicidium est peccatum gravissimum, et merito inter peccata vindictam a Deo clamantia annumerari potest“ (Theologia Moralis, Lib. III, Tract. IV, cap. II, Nr. 4).
Wenn der Verstand getrübt ist oder man sich in einem Moment psychischer Störung das Leben nimmt, ist die Verantwortung gemindert. Dies trifft jedoch nicht auf den assistierten Suizid zu, der ein vorbedachter und organisierter Selbtsmord mit voller Einsicht und bewußtem Einverständnis ist. Dieser Akt stellt in seiner Natur eine direkte Herausforderung an Gott, den höchsten Herrn des Universums, dar. Denn der Selbstmord ist, wie Vater Viktor Cathrein (1845–1931) erinnert, ein Akt der Herrschaft, ja einer der höchsten Akte der Herrschaft (Philosophia moralis, Herder 1959, S. 344).
Das Strafgesetzbuch betrachtet Suizid an sich nicht als Straftat, weder im Versuch noch bei Vollendung. Bestraft wird jedoch, wer jemanden zum Selbstmord anstiftet, seinen Vorsatz bestärkt oder die Ausführung in irgendeiner Weise erleichtert. In dieser Perspektive zielt das Gesetz darauf ab, das Leben als höchstes Gut zu schützen und die Person vor äußeren Druckmitteln, Einflüssen oder Hilfen zu bewahren, die sie zu einem irreversiblen Akt drängen könnten.
Die Befürworter von Euthanasie und assistiertem Suizid wollen diese rechtliche Perspektive umkehren: Sie streben nicht nur die Aufhebung jeglicher Strafbarkeit der Suizid‑Anstifter an, sondern beabsichtigen, den assistierten Selbstmord zu einem positiven Recht zu machen. Folglich würden nicht diejenigen verurteilt, die den Tod fördern oder erleichtern, sondern diejenigen, die versuchen, ihn zu verhindern, selbst wenn es nur durch Ablehnung oder Beratung geschieht. Der Versuch, einen Suizid abzuwenden, zu begleiten oder zu unterstützen, würde als Verletzung der individuellen Autonomie angesehen. Dies ist zum Beispiel im französischen Gesetzesentwurf vorgesehen, der derzeit im Senat im Hôtel du Luxembourg blockiert ist. Der italienische Gesetzesentwurf ist nicht so radikal, wird aber aufgrund der zwingenden Logik der Ideen in dieselbe Richtung tendieren.
Der metaphysische Haß auf das Sein, der den Selbstmord kennzeichnet, bildet auch die Seele des revolutionären Prozesses des Westens hin zum Nihilismus. Dieser Weg der Selbstauflösung manifestiert sich auf vielfältige Weise, angefangen vom demographischen Zusammenbruch und der „Ersetzung“ der Völker durch unkontrollierte Einwanderung, bis hin zur Auslöschung der Identität und des historischen Gedächtnisses einer Nation. Der Versuch, die Vergangenheit des Westens, insbesondere seine christlichen Wurzeln, zu vernichten, wurde in den letzten fünfzig Jahren von den „Meistern des zeitgenössischen Denkens“ theoretisch untermauert, wie Prof. Renato Cristin in seiner Studie I padroni del caos („Die Herren des Chaos“, Liberlibri, 2017) ausführlich dokumentiert.
In seinem Klassiker Europe and the Faith („Europa und der Glaube“, nie ins Deutsche übersetzt), veröffentlicht 1920, stellte Hilaire Belloc (1870–1953) eine radikale Alternative vor, die durch über hundert Jahre Geschichte bestätigt wurde:
„Europa wird zum Glauben zurückkehren oder untergehen. Denn der Glaube ist Europa und Europa ist der Glaube.“
Drei Jahre zuvor, am 13. Juli 1917, wandte sich die selige Jungfrau Maria an die drei Hirtenkinder von Fatima mit den Worten: „Gott ist im Begriff, die Welt für ihre Verbrechen zu bestrafen …“ und „wenn sie sich nicht bekehrt, werden … verschiedene Nationen vernichtet werden.“
Auf welche Vernichtung bezieht sich die Madonna? Auf die materielle Zerstörung der Nationen, etwa durch eine nukleare Katastrophe, oder auf ihre spirituelle Selbstauflösung durch das Vergessen jener kulturellen Identität, aus der das Leben der Nationen erwächst? Oder auf beide Formen der Vernichtung als Folge eines katastrophalen Glaubensverlustes?
Wenn dem so ist, erscheint der von vielen geforderte „assistierte Suizid“ nicht als individuelle Praxis, sondern als Symbol einer kollektiven Entscheidung, die eine tiefere Frage aufwirft: „Was ist das Schicksal der menschlichen Gesellschaft?“ Die Antwort wäre düster, wäre sie nicht durch die abschließenden Worte der Fatima‑Prophezeiung erhellt, die nicht den Tod, sondern nach einer unvermeidlichen Strafe Leben und Hoffnung am Horizont verheißen.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017, und Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte, 2. erw. Ausgabe, Bobingen 2011.
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Übersetzung/Fußnoten: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
- „Schwere psychische Störungen, Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern“ (KKK, 2282). ↩︎
- In der deutschen Sprache kommt dies bereits durch das Wort Selbstmord zum Ausdruck, während in den romanischen Sprachen und im Englischen der Begriff Suizid lediglich Selbsttötung meint. Tötung meint strafrechtlich jede Form, durch die das Leben eines Menschen beendet wird. Der Begriff sagt nichts darüber aus, ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist. Mord ist hingegen per definitionem vorsätzlich und behaftet mit erschwerenden Umständen. ↩︎
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