„Die allgemeine Treue zum rechtmäßigen Papst ist keine Meinung“

Warum auch die These von der "fehlenden allgemeinen Anerkennung" von Franziskus als Papst nicht weiterhilft


Am 13. März 2013 zeigte sich Franziskus als neugewählter Papst der Stadt und dem Erdkreis. Seither wird eine Diskussion darüber geführt, ob er überhaupt rechtmäßiger Papst ist. Eine bisher wenig fruchtbringende Diskussion.
Am 13. März 2013 zeigte sich Franziskus als neugewählter Papst der Stadt und dem Erdkreis. Seither wird eine Diskussion darüber geführt, ob er überhaupt rechtmäßiger Papst ist. Eine bisher wenig fruchtbringende Diskussion.

Elf Jah­re, fünf Mona­te, zwei Wochen und fünf Tage sind seit der Wahl von Kar­di­nal Jor­ge Mario Berg­o­glio zum Papst ver­gan­gen und noch immer gibt es Dis­kus­sio­nen, ob sei­ne Wahl gül­tig war und er der recht­mä­ßi­ge Papst ist. Die­se Dis­kus­sio­nen hät­ten nur dann einen Sinn, wenn sie einen recht­li­chen Wert hät­ten, doch weder Kano­ni­sten noch Kar­di­nä­le haben bis­her sol­che The­sen auf­ge­grif­fen oder sich zu eigen gemacht. Von kei­nem der Kar­di­nä­le, auch nicht der Dubia-Kar­di­nä­le, die 2013 am Kon­kla­ve teil­nah­men, wur­de die Recht­mä­ßig­keit von Papst Fran­zis­kus in Fra­ge gestellt. Ein Grund dafür ist, daß die The­sen, die eine Ungül­tig­keit der Wahl behaup­ten, sich meist dar­in erschöp­fen, auf­zu­zei­gen, daß das der­zei­ti­ge Pon­ti­fi­kat kata­stro­phal sei. Das aber liegt vor aller Augen. Wor­an es den The­sen jedoch man­gelt, sind theo­lo­gi­sche und kir­chen­recht­li­che Begrün­dun­gen. Wenn die Dis­kus­sio­nen den­noch andau­ern und lau­fend um neue The­sen erwei­tert wer­den, drückt sich dar­in weni­ger die Stich­hal­tig­keit, son­dern vor allem der gro­ße Lei­dens­druck aus, den vie­le Katho­li­ken wegen des regie­ren­den Pap­stes emp­fin­den. Die Dis­kus­sio­nen über sei­ne angeb­li­che Unrecht­mä­ßig­keit bin­den aber in Sum­me nur unnö­tig Kräf­te. Lui­sel­la Scro­sa­ti (La Nuo­va Bus­so­la Quo­ti­dia­na, Il Timo­ne und Radio Maria Ita­li­en) unter­zog sich den­noch der Mühe, die Halt­lo­sig­keit einer der jüng­sten The­sen auf­zu­zei­gen. Wir doku­men­tie­ren ihr Ergeb­nis, um erneut die Pro­ble­ma­tik der Dis­kus­si­on um die Ungül­tig­keits­fra­ge aufzuzeigen.

Die allgemeine Treue zum rechtmäßigen Papst ist keine Meinung

Anzei­ge

Neue Sophis­men über die angeb­li­che Ungül­tig­keit der Wahl des Pap­stes beru­fen sich auf den legi­ti­men Wider­stand gegen eini­ge sei­ner Hand­lun­gen. Aber sie beru­hen auf gro­ßen Miß­ver­ständ­nis­sen über die Aner­ken­nung durch die Kir­che und den Rang des Lehramtes.

Von Lui­sel­la Scrosati

Ein kürz­lich von Life­Si­teNews ver­öf­fent­lich­ter Arti­kel von Matthew McCus­ker unter­stützt die The­se, daß die all­ge­mei­ne Aner­ken­nung des Pap­stes durch die Kir­che nicht bewei­se, daß Fran­zis­kus der recht­mä­ßi­ge Papst ist. Dem Autor zufol­ge wür­de die theo­lo­gi­sche Aner­ken­nungs­the­se, die, wie er zugibt, von einer „beein­drucken­den Anzahl katho­li­scher Theo­lo­gen“ unter­stützt wird, zu einem Wider­spruch führen: 

„Einer­seits führt die all­ge­mei­ne und unbe­an­stan­de­te Aner­ken­nung zur unfehl­ba­ren Gewiß­heit, daß ein Mann wirk­lich Papst ist. Ande­rer­seits könn­te ein Mann, der die all­ge­mei­ne Aner­ken­nung besitzt, laut [Kar­di­nal Lou­is] Bil­lot und ande­ren auf­hö­ren, Papst zu sein.“

Der Autor zeigt rich­tig auf, daß die­sel­ben Theo­lo­gen – gemeint ist ins­be­son­de­re Lou­is Bil­lot –, die die all­ge­mei­ne Aner­ken­nung als ent­schei­den­des Kri­te­ri­um für das Ver­ständ­nis, wer der Papst ist, hoch­hal­ten, zugleich zuge­ben, daß der Papst auf­grund einer noto­risch häre­ti­schen Hal­tung sei­nes Amtes ver­lu­stig gehen kann. Man wür­de sich also in fol­gen­dem schein­ba­rem Wider­spruch wie­der­fin­den: Der Papst, der durch die all­ge­mei­ne Aner­ken­nung als sol­cher „geweiht“ ist, wäre in Wirk­lich­keit nicht Papst, weil er ein Häre­ti­ker ist. Titi­us wäre also nach dem ersten Kri­te­ri­um Papst, nicht aber nach dem zweiten.

Um aus die­sem Wider­spruch her­aus­zu­kom­men, gilt es nach Ansicht des Autors die Bedeu­tung der all­ge­mei­nen Aner­ken­nung näher zu betrach­ten, die dar­auf beruht, den Papst als „leben­di­ge Glau­bens­re­gel“ zu betrach­ten. Nun stellt McCus­ker fest, daß es in der Tat kei­ne all­ge­mei­ne Zustim­mung zu Fran­zis­kus als „leben­di­ge Glau­bens­re­gel“ gibt, was zei­ge, daß es daher auch kei­ne all­ge­mei­ne unbe­an­stan­de­te Aner­ken­nung gibt. Um dies zu unter­mau­ern, berich­tet der Autor über die zahl­rei­chen Gege­ben­hei­ten, bei denen sich ein Teil des Epi­sko­pats den Leh­ren von Fran­zis­kus wider­setzt hat, und kommt zu dem Schluß, daß „mit gro­ßer Klar­heit“ zu erken­nen sei, daß „Fran­zis­kus sich öffent­lich von der vom Lehr­amt der katho­li­schen Kir­che vor­ge­schla­ge­nen Glau­bens­re­gel distan­ziert“ und daß „bedeu­ten­de Tei­le des Epi­sko­pats sich wei­gern, ihm als ‚leben­di­ge Glau­bens­re­gel‘ zu fol­gen“. Indem die Bischö­fe Papst Fran­zis­kus nicht als leben­di­ge Glau­bens­re­gel fol­gen, wür­de es also an einer all­ge­mei­nen unbe­an­stan­de­ten Aner­ken­nung fehlen.

Lei­der sind die Über­le­gun­gen des Autors jedoch vol­ler Unge­nau­ig­kei­ten und fehlt es sei­nen Aus­sa­gen an inne­rer Logik, was ihn dazu ver­lei­tet, einen Wider­spruch zu sehen, wo es gar kei­nen gibt, und einen Aus­weg zu fin­den, der die Bedeu­tung der all­ge­mei­nen Aner­ken­nung völ­lig übergeht.

Erstens

Die all­ge­mei­ne Aner­ken­nung (Anhäng­lich­keit) ist nicht nur eine The­se, die von vie­len Theo­lo­gen ver­tre­ten wird, son­dern ein dog­ma­ti­sches Fak­tum, wie die dok­tri­nä­re Note von 1998 aus­drück­lich in Erin­ne­rung ruft. Hier genügt es, an die Tat­sa­che zu erin­nern, daß man von der all­ge­mei­nen Aner­ken­nung des Pap­stes zur leben­di­gen Glau­bens­re­gel über­geht und nicht umge­kehrt: Wenn die Wahl von Titi­us zum Papst all­ge­mein aner­kannt wird, dann ist Titi­us als leben­di­ger Glau­bens­re­gel zu fol­gen (wir wer­den gleich erklä­ren, was das bedeu­tet), der umge­kehr­te Weg aber gilt nicht. Das heißt, wenn es Bischö­fe gibt, die sich spä­ter wei­gern, dem Papst als leben­di­ge Glau­bens­re­gel zu fol­gen, bedeu­tet das nicht, daß es kei­ne all­ge­mei­ne Aner­ken­nung gibt, denn die­se bezieht sich auf die Wahl, nicht auf spä­te­re Ereig­nis­se, andern­falls wür­de jede Anfech­tung der päpst­li­chen Leh­re die Legi­ti­mi­tät sei­ner Wahl in Fra­ge stellen.

Zweitens

Der vom Autor beschwo­re­ne Wider­spruch exi­stiert ein­fach nicht. Die all­ge­mei­ne Aner­ken­nung bestä­tigt tat­säch­lich, daß ein Papst, des­sen Wahl von den Bischö­fen nicht ange­foch­ten wird, tat­säch­lich der recht­mä­ßi­ge Papst ist. Und eine sol­che all­ge­mei­ne Aner­ken­nung räumt jeden mög­li­chen Zwei­fel über angeb­li­che Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Kon­kla­ve oder Zwei­fel an der Per­son aus. Sie besagt aber kei­nes­wegs, daß er nicht spä­ter der Häre­sie ver­fal­len kann. Ein Papst kann im ersten Sin­ne all­ge­mein aner­kannt sein, aber dann in einer Häre­sie ver­fal­len und auf­hö­ren, Papst zu sein.

Wo aber ist der Wider­spruch? Im Buch Gam­ma der Meta­phy­sik for­mu­liert Ari­sto­te­les den Grund­satz des Nicht-Wider­spruchs wie folgt: „Es ist unmög­lich, daß ein und das­sel­be Attri­but zur glei­chen Zeit zu ein und dem­sel­ben Gegen­stand und in der­sel­ben Hin­sicht gehört und nicht gehört.“ In die­sem Fall wird das­sel­be Attri­but (Papst zu sein) dem­sel­ben Sub­jekt zuge­schrie­ben, aber zu ver­schie­de­nen Zei­ten. Was die Fra­ge des häre­ti­schen Pap­stes betrifft, so ver­wei­se ich auf die wich­ti­gen Klar­stel­lun­gen, die gemacht wur­den und die im wesent­li­chen zei­gen, daß selbst für den hei­li­gen Robert Bell­ar­min der Papst nur dann in die Häre­sie fällt, wenn es zu einem (dekla­ra­ti­ven, nicht erzwun­ge­nen) Urteil der Kir­che kommt, und nicht ein­fach, wenn er eine Häre­sie aus­spricht, und noch weni­ger, wenn es sich um einen dok­tri­nä­ren Feh­ler handelt.

Drittens

Der Autor irrt sich bezüg­lich des Pap­stes als leben­di­ger Glau­bens­re­gel, obwohl er selbst einen Text von Syl­ve­ster Ber­ry [1879–1954, katho­li­scher US-Prie­ster, Exeget, Buch­au­tor, dar­un­ter ein Arbeit über die Gehei­me Offen­ba­rung des Johan­nes] zitiert, der, wenn er rich­tig ver­stan­den wor­den wäre, die­ses Miß­ver­ständ­nis ver­hin­dert hät­te. Ber­ry erklärt die Bedeu­tung des dog­ma­ti­schen Fak­tums der all­ge­mei­nen Aner­ken­nung: Wäre es mög­lich, daß sich die Kir­che uni­ver­sell an einen Papst hält, der in Wirk­lich­keit gar nicht Papst ist, dann wäre es zu jedem Zeit­punkt mög­lich, die Legi­ti­mi­tät eines jeden Pap­stes in Fra­ge zu stel­len und damit auch die von ihm ver­kün­de­ten unfehl­ba­ren oder end­gül­ti­gen Leh­ren. Hier sind die von Ber­ry ange­führ­ten Bei­spie­le: „War das [Erste] Vati­ka­ni­sche Kon­zil wirk­lich öku­me­nisch? War Pius IX. ein recht­mä­ßi­ger Papst? War die Wahl von Pius IX. gül­tig? Die­se Fra­gen müs­sen mit Sicher­heit ent­schie­den wer­den, bevor die von einem Kon­zil oder einem Papst erlas­se­nen Dekre­te als unfehl­bar wahr oder für die Kir­che ver­bind­lich akzep­tiert wer­den kön­nen.“ Anders aus­ge­drückt: Ich könn­te, wür­de die Grund­an­nah­me des Autors stim­men, auch die unfehl­ba­ren Leh­ren des Ersten Vati­ka­ni­schen Kon­zils oder die Unbe­fleck­te Emp­fäng­nis in Fra­ge stel­len, indem ich die Legi­ti­mi­tät der Wahl von Kar­di­nal Mastai Fer­ret­ti zum Papst in Fra­ge stelle.

Es ist aber klar, daß Ber­ry von unfehl­ba­ren (oder zumin­dest end­gül­ti­gen) Leh­ren spricht, nicht von irgend­ei­ner Leh­re des Pap­stes. Die Gefolg­schaft gegen­über dem Papst als „leben­di­ge Glau­bens­re­gel“ muß im Sin­ne der wei­ter gefaß­ten Leh­re vom Ver­kün­di­gungs­grad des Lehr­am­tes her ver­stan­den wer­den, was McCus­ker zu tun ver­gißt. Die Ein­wän­de eini­ger Bischö­fe, auf die er sich bezieht, rich­te­ten sich in der Tat nicht gegen unfehl­ba­re oder end­gül­ti­ge Leh­ren des Pap­stes (die es in die­sem Pon­ti­fi­kat noch nicht gibt), son­dern gegen Leh­ren, die Teil des authen­ti­schen Lehr­am­tes sind, oder sogar gegen nicht lehr­amt­li­che Äuße­run­gen. Wenn man sich also dem irren­den Papst wider­setzt, hört man kei­nes­wegs auf, sich an ihn als „leben­di­ge Glau­bens­re­gel“ zu hal­ten, son­dern übt ein Recht bzw. eine Pflicht aus, die im Kir­chen­recht vor­ge­se­hen ist, eben weil der Papst kein Lehr­amt aus­übt, das ein Fest­hal­ten am theo­lo­gi­schen Glau­ben oder die feste und end­gül­ti­ge Zustim­mung zu end­gül­ti­gen Ver­laut­ba­run­gen erfordert.

Der Autor fährt fort: „Die katho­li­sche Kir­che hat sich in der Tat gewei­gert, sich an die fal­sche Glau­bens­re­gel zu hal­ten, wie man an der Zahl der Katho­li­ken auf allen Ebe­nen der Kir­che – Lai­en, Bischö­fe und Kar­di­nä­le – sehen kann, die die von Fran­zis­kus sowohl im geän­der­ten Kate­chis­mus, in Amo­ris læti­tia, als auch in ande­ren Doku­men­ten, die mit einem schein­bar offi­zi­el­len Sta­tus ver­öf­fent­licht wur­den, gelehr­ten Irr­leh­ren öffent­lich zurück­ge­wie­sen haben.“ Aber es geht nicht um den „offi­zi­el­len Sta­tus“ (was bedeu­tet das über­haupt?) eines Doku­ments, son­dern um den lehr­amt­li­chen Grad sei­ner Behauptungen.

Die Schluß­fol­ge­rung des Autors ist daher völ­lig falsch und irre­füh­rend. Sehen wir es uns an (die Zah­len sind im Ori­gi­nal­text nicht vor­han­den, wur­den aber ein­ge­fügt, um das Gegen­ar­gu­ment leich­ter ver­ständ­lich zu machen): 

„Zusam­men­fas­send: 1) wenn die Kir­che all­ge­mein und unbe­an­stan­det an einem Mann als Papst fest­hält, hält sie an ihm als ihrer leben­di­gen Glau­bens­re­gel fest. 2) Aber die Kir­che hält nicht all­ge­mein und unbe­an­stan­det an Fran­zis­kus als ihrer leben­di­gen Glau­bens­re­gel fest. Die Kir­che folgt nicht all­ge­mein Fran­zis­kus als Papst. 3) Daher kann das Argu­ment der all­ge­mei­nen Aner­ken­nung nicht ver­wen­det wer­den, um zu dem Schluß zu kom­men, daß Fran­zis­kus der Papst ist.“

  • Zu Punkt 1: Es wur­de gezeigt, daß die­ses Fest­hal­ten am Papst als leben­di­ge Glau­bens­re­gel im Lich­te der unver­kürz­ten Leh­re der Kir­che über die Ver­kün­di­gungs­gra­de des Lehr­am­tes ver­stan­den wer­den muß, ein Aspekt, den der Autor lei­der nicht berücksichtigt.
  • Zu Punkt 2: Es gibt kei­nen ein­zi­gen legi­ti­men Bischof, der die Legi­ti­mi­tät der Wahl von Fran­zis­kus ange­foch­ten hat, und es gibt auch kei­nen Bischof (Viganò ist der­zeit exkom­mu­ni­ziert), der glaubt, daß Fran­zis­kus nicht Papst ist. Es gibt, wenn über­haupt, Bischö­fe, die nicht unfehl­ba­re und nicht end­gül­ti­ge Behaup­tun­gen anfech­ten und die daher vom Papst nicht als leben­di­ge Glau­bens­re­gel ver­kün­det werden.
  • Zu Punkt 3: Das Argu­ment der all­ge­mei­nen Aner­ken­nung behält in vol­lem Umfang sei­ne Rele­vanz und Über­zeu­gungs­kraft. Es kann auch nicht gefol­gert wer­den, daß Fran­zis­kus durch Häre­sie kein Papst ist, da die Kir­che (noch) kein dekla­ra­to­ri­sches Urteil gegen ihn gefällt hat (was nach Ansicht eini­ger Autoren auch gar nicht mög­lich oder gar wün­schens­wert wäre).

Einleitung/​Übersetzung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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1 Kommentar

  1. Was heißt „all­ge­mei­ne Treue zum recht­mä­ßi­gen Papst“, wenn der recht­mä­ßi­ge Papst der Leh­re sei­ner eige­nen Kir­che nicht treu ist?
    Wie kön­nen die Katho­li­ken einem sol­chen Papst denn noch treu sein?

    Man ver­glei­che die gefähr­li­che west­li­che Leh­re über den „Papst­pri­mat“ ein­mal mit der Leh­re der Rus­si­schen Ortho­do­xen Kir­che zu die­sem Thema:

    Stel­lung­nah­me der Rus­si­schen Ortho­do­xen Kir­che zum Primatsverständnis

    Bei sei­ner Sit­zung Ende Dezem­ber 2013 ver­ab­schie­de­te der Hei­li­ge Syn­od der Rus­si­schen Ortho­do­xen Kir­che (ROK) ein Doku­ment über den Pri­mat in der Kir­che. Die ROK nimmt damit Stel­lung zum 2007 in Raven­na ver­ab­schie­de­ten Doku­ment der katho­li­schor­tho­do­xen Dia­log­kom­mis­si­on über die ekkle­sio­lo­gi­schen und kano­ni­schen Kon­se­quen­zen des sakra­men­ta­len Wesens der Kir­che. Beim Tref­fen in Raven­na war die rus­si­sche Ortho­do­xie sei­ner­zeit nicht vertreten. 

    Das Doku­ment über den Pri­mat behan­delt die­sen auf den ver­schie­de­nen Ebe­nen der kirch­li­chen Struk­tur in der Ortho­do­xie: Diö­ze­se, auto­ke­pha­le Kir­che und Uni­ver­sal­kir­che als Gemein­schaft der auto­ke­pha­len Kir­chen. In den Diö­ze­sen lie­ge der Pri­mat seit früh­christ­li­chen Zei­ten beim Bischof, in einer auto­ke­pha­len Kir­che bei dem Bischof, der als Pri­mas von einem Kon­zil oder einer Syn­ode gewählt wur­de: Hier­bei hand­le es sich um eine Voll­macht des Ersten unter gleich­be­rech­tig­ten Bischö­fen. Er lei­te die Kir­che nicht im Allein­gang, son­dern in der Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Bischöfen. 

    Auf der Ebe­ne der Uni­ver­sal­kir­che wer­de der Pri­mat als Ehren­pri­mat und in Über­ein­stim­mung mit der „Tra­di­ti­on der hei­li­gen Dipty­chen“ aus­ge­übt. Seit dem Bruch der eucha­ri­sti­schen Gemein­schaft zwi­schen Rom und Kon­stan­ti­no­pel im 11. Jahr­hun­dert lie­ge der Ehren­pri­mat in der Ortho­do­xen Kir­che auf der gesamt­kirch­li­chen Ebe­ne beim Patri­ar­chen von Kon­stan­ti­no­pel. Die Ortho­do­xe Kir­che habe die Leh­re der Römi­schen Kir­che über den päpst­li­chen Pri­mat abge­lehnt; die ortho­do­xen Theo­lo­gen hät­ten immer betont, die Kir­che von Rom sei eine der auto­ke­pha­len Kir­chen und habe nicht das Recht, ihre Juris­dik­ti­on auf das Ter­ri­to­ri­um ande­rer Orts­kir­chen aus­zu­wei­ten. Im gesam­ten zwei­ten Jahr­tau­send und bis zum heu­ti­gen Tag habe die Ortho­do­xe Kir­che die für die Öst­li­che Kir­che des ersten Jahr­tau­sends cha­rak­te­ri­sti­sche admi­ni­stra­ti­ve Struk­tur bewahrt: „In der Ortho­do­xen Kir­che gab es nie­mals ein ein­zi­ges Zen­trum der Kir­chen­ver­wal­tung auf der uni­ver­sa­len Ebene.“ 

    Der Pri­mat als Ehren­pri­mat sei von gro­ßer Bedeu­tung für das ortho­do­xe Zeug­nis in der moder­nen Welt. In die­sem Sinn kön­ne die Kir­che von Kon­stan­ti­no­pel Initia­ti­ven auf der Ebe­ne der Gesamt­chri­sten­heit ergrei­fen und sich an die Welt in Namen der gan­zen Ortho­do­xie wen­den, dazu ermäch­tigt von allen ortho­do­xen Lokal­kir­chen. Das Doku­ment schließt mit dem Hin­weis, der Pri­mat in der Kir­che Jesu Chri­sti sei dazu beru­fen, einen Dienst an der geist­li­chen Ein­heit ihrer Glie­der zu lei­sten und die rech­te Ord­nung für ihr Leben auf­recht­zu­er­hal­ten, weil Gott nicht ein Gott der Unord­nung, son­dern des Frie­dens sei (1 Kor 14,33).

    (Quel­le: https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2014/2–2014/stellungnahme-der-russischen-orthodoxen-kirche-zum-primatsverstaendnis-orthodoxie/)

    Ergän­zend lese man auch die Lehr­ver­ur­tei­lung der Rus­sisch Ortho­do­xen Kir­che über die römi­schen Erklä­rung Fidu­cia sup­pli­cans noch ein­mal nach:

    https://​katho​li​sches​.info/​2​0​2​4​/​0​3​/​2​8​/​r​u​s​s​i​s​c​h​-​o​r​t​h​o​d​o​x​e​-​k​i​r​c​h​e​-​f​i​d​u​c​i​a​-​s​u​p​p​l​i​c​a​n​s​-​l​e​h​n​t​-​d​i​e​-​g​o​e​t​t​l​i​c​h​e​-​o​f​f​e​n​b​a​r​t​e​-​m​o​r​a​l​l​e​h​r​e​-​ab/

    Fra­ge am Ran­de: Wie­so wird Erz­bi­schof Car­lo Maria Vig­a­no in dem obi­gen Arti­kel eigent­lich als „exkom­mu­ni­ziert“ bezeichnet?

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