Diözese Oakland meldet Konkurs an

Schadenersatzzahlungen bei Aufrechterhaltung des Missionsauftrags


Kathedrale des Bistums Oakland
Kathedrale des Bistums Oakland

(Washing­ton) Die Diö­ze­se Oak­land im Staat Kali­for­ni­en mel­det ange­sichts von mehr als 300 Kla­gen wegen sexu­el­len Kin­des­miß­brauchs Kon­kurs an. Die Miß­brauchs­fäl­le, derent­we­gen das Bis­tum ver­klagt wird, sol­len in den 60er bis 80er Jah­ren gesche­hen sein. Die mut­maß­li­chen Täter sind teils bereits verstorben.

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Bischof Micha­el Bar­ber SJ teil­te am Mon­tag mit, daß sich die Streit­fäl­le schon seit Jahr­zehn­ten hin­zie­hen. Sie bezie­hen sich auf die Amts­zeit vor allem von Bischof Floyd Begin (1962 bis 1977), aber auch von Bischof John Cumm­ins (1977 bis 2003).

„Es ist wich­tig, daß wir die Ver­ant­wor­tung für den ange­rich­te­ten Scha­den über­neh­men, damit wir alle die­sen Moment hin­ter uns las­sen und den Über­le­ben­den etwas Frie­den geben kön­nen“, so der Bischof.

„Lei­der wird für vie­le der Schmerz, der durch die­se schreck­li­chen Sün­den ver­ur­sacht wur­de, nie ver­ge­hen, egal wann sie gesche­hen sind, des­halb bie­ten wir den Über­le­ben­den unse­re Unter­stüt­zung an und beten für ihre wei­te­re Heilung.

Die Diö­ze­se bean­trag­te Insol­venz, um Ein­zel­kla­gen zu ver­mei­den, deren Ansprü­che in einem gericht­li­chen Ver­fah­ren abzu­wickeln wären.

„Nach sorg­fäl­ti­ger Abwä­gung der ver­schie­de­nen Alter­na­ti­ven für eine gerech­te Ent­schä­di­gung unschul­dig Geschä­dig­ter sind wir der Mei­nung, daß die­ses Ver­fah­ren der beste Weg ist, um ein fai­res und gerech­tes Ergeb­nis für die Über­le­ben­den zu gewähr­lei­sten“, sag­te Msgr. Barber.

Der Kon­kurs­an­trag soll es der Diö­ze­se Oak­land vor allem auch ermög­li­chen, ihre Finan­zen zu sta­bi­li­se­ren, um ihre Mis­si­on, „die Chri­stus und die Kir­che uns anver­traut haben“, fort­set­zen zu können.

„Ange­sichts unse­rer der­zei­ti­gen finan­zi­el­len Res­sour­cen wäre die Diö­ze­se Oak­land nicht in der Lage, die Last der 330 Fäl­le zu über­neh­men, die im Rah­men des jüng­sten Geset­zes AB 218 des kali­for­ni­schen Par­la­ments ein­ge­reicht wurden.“

Die Diö­ze­se weist dar­auf hin, bereits zehn Jah­re vor der Ver­ab­schie­dung der „Char­ta zum Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen“ durch die US-Bischö­fe im Jahr 2002 den soge­nann­ten Dio­ce­san Juve­ni­le Review Board ein­ge­rich­tet zu haben, der sich im Lau­fe der Jah­re aus Staats­an­wäl­ten, Erzie­hern, Sozi­al­ar­bei­tern, The­ra­peu­ten und Opfern zusammensetzt.

Die Auf­ga­be die­ses Gre­mi­ums ist es, Vor­wür­fe des sexu­el­len Miß­brauchs von Kin­dern und schutz­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen zu prü­fen, die gegen einen Geist­li­chen der Diö­ze­se erho­ben werden.

Es ist unab­hän­gig und dis­kret und berät den Bischof bei der Ent­schei­dung über die Eig­nung von beschul­dig­ten Prie­stern oder Dia­ko­nen für den Dienst.

Das Diö­ze­san­bü­ro für Opfer­hil­fe bie­tet Opfern und ihren Fami­li­en Bera­tung und Unterstützung.

Zum Schutz von Kin­dern und schutz­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen sind Kle­ri­ker, ehren­amt­li­che Mit­ar­bei­ter und Ange­stell­te diö­ze­saner Ein­rich­tun­gen ver­pflich­tet, an Schu­lun­gen über die Art des sexu­el­len Miß­brauchs von Kin­dern, die Art und Wei­se, wie er began­gen wird, wie man ihn mel­det, und Stra­te­gien zu sei­ner Ver­hin­de­rung teilzunehmen.

„Zudem müs­sen sich Prie­ster, Ange­stell­te und Ehren­amt­li­che einer Hin­ter­grund­prü­fung unter­zie­hen, bevor sie ihren Dienst antre­ten können..

Die Diö­ze­se nimmt an einem Pro­gramm teil, bei dem die Fin­ger­ab­drücke aller Prie­ster, Ange­stell­ten und Ehren­amt­li­chen abge­nom­men werden.

Wegen der Coro­na-Maß­nah­men der Diö­ze­se ging der Got­tes­dienst­be­such um über 40 Pro­zent zurück.

Oak­land ist nach dem Bis­tum San­ta Rosa bereits die zwei­te kali­for­ni­sche Diö­ze­se, die Kon­kurs anmeldet.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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