
Der Historiker Prof. Roberto de Mattei sprach die Frage an, wie die vor kurzem verstorbene Königin Elisabeth II. 1967 das erste Abtreibungsgesetz der westlichen Welt unterzeichnen und damit in Kraft setzen konnte. Der Kirchenhistoriker und Theologe Prof. Alan Fimister vertieft diese Frage. Er bezieht sich dabei konkret auf die institutionelle und moralische Rolle des britischen Monarchen. Seine Ausführungen gelten ebenso für die Verantwortungsträger anderer Staaten (Staatsoberhaupt, Regierung, Parlamentsabgeordnete).
Von Alan Fimister*
Der wesentliche Fehler des Anglikanismus ist die Unterwerfung der geistlichen Macht unter die weltliche Macht. Eine solche Unterwerfung kann niemals gewährt werden, da die Ermessensbefugnis der weltlichen Macht über indifferente „technische Angelegenheiten“ ausgeübt wird, über welche die geistliche Macht „sich nicht für angemessen oder mit Zuständigkeit ausgestattet halten kann“. In allen Angelegenheiten, die das Sittengesetz betreffen – Angelegenheiten, die das Gut der Wahrheit berühren, das Gott den Nachfolgern der Apostel anvertraut hat –, übt hingegen die kirchliche Hierarchie die höchste Gerichtsbarkeit aus, und Gott verlangt, daß die Wahrheiten des Sittengesetzes von den Inhabern der weltlichen Macht zu jeder Zeit und an jedem Ort anerkannt und geachtet werden. Deshalb lehrt unser Glaube, daß der Nachfolger des heiligen Petrus das sichtbare Haupt nicht nur des Klerus, sondern der ganzen Kirche ist, also sowohl des Klerus als auch der Laien, weshalb jeder, der eine solche Lehre ablehnt, der Häresie verfällt. Die Katholiken müssen im Gegenteil, wie es unser Glaubensbekenntnis verlangt, alles annehmen und bekennen, was vom Ersten Vatikanischen Ökumenischen Konzil über den Primat des Papstes überliefert, definiert und feierlich erklärt worden ist, und alles, was dem widerspricht, verurteilen, zurückweisen und verwerfen.
Gelegentlich stößt man auf Menschen, die davon überzeugt sind, daß Heinrich VIII. ein Katholik war, weil er viele Elemente der katholischen Lehre vertrat. Dem war aber keineswegs so. Indem er sich der obersten Gerichtsbarkeit der geistlichen Macht entzog, trennte er sich vom mystischen Leib Christi. Der heilige Thomas lehrt:
„Im Häretiker, der einen einzigen Glaubensartikel leugnet, bleibt weder der geformte noch der ungeformte Glaube. Denn die Gattung eines jeden Zustandes hängt ab vom Formalgrund im Gegenstand; ist dieser entfernt, so kann der Zustand seiner Gattung nach nicht mehr bleiben. Der Formalgrund im Gegenstand des Glaubens aber ist die erste Wahrheit, insoweit sie in der Heiligen Schrift und der Lehre der Kirche offenbart wird, welche ihren Ursprung in der ersten Wahrheit hat. Wer also der unfehlbaren und göttlichen Richtschnur, nämlich der Lehre der Kirche, nicht anhängt, die aus der ersten in der Heiligen Schrift geoffenbarten Wahrheit hervorgeht, der hat nicht den Zustand des Glaubens in sich; mag er auch das, was Gegenstand des Glaubens ist, in anderer Weise festhalten als durch den Glauben“ (Thomas von Aquin: Summa Theologiae, IIª-IIae q. 5 a. 3 co.).
Heute sind wir nur allzu vertraut mit dem „katholischen“ Politiker, der „persönlich“ gegen die Abtreibung ist, aber in seinen öffentlichen Funktionen jedes Hindernis für dieses monströse Verbrechen aus dem Weg räumt. Um ihre bösen Taten zu rechtfertigen, führen diese Menschen nur den Nutzen oder die „freie Wahl“ als Argument an. Der Souverän des Vereinigten Königreichs kann sich darauf berufen, daß die „Conventions“ (Konventionen) – d. h., in katholischen Begriffen, das öffentliche Gewohnheitsrecht (eine Rechtsquelle, die in der ständigen Wiederholung eines bestimmten Verhaltens durch die Allgemeinheit besteht, verbunden mit der Überzeugung seiner Rechtsverbindlichkeit) – ihn verpflichten, seine Zustimmung zu Gesetzesvorlagen, die von beiden Häusern des Parlaments verabschiedet werden, nur auf Anraten seiner Minister zu verweigern. Dieser Brauch kann ihn jedoch ebensowenig von der Verantwortung für den Erlaß von „Gesetzen“ befreien, die an sich unmoralisch sind, wie ein Soldat sich nicht von einem Kriegsverbrechen freisprechen kann mit der Begründung, er habe „nur Befehle befolgt“.
Es liegt eine tiefe Ironie in der Tatsache, daß die Krone, die das Parlament mit der Befugnis ausgestattet hat, von ihren Untertanen zu verlangen, daß sie der weltlichen Macht Gehorsam auf ihr Gewissen schwören, nun sieht, wie diese Befugnis in die Hände desselben Parlaments übergeht, das nun seinerseits von der Krone verlangt, auf ihr Gewissen den Gehorsam zu schwören. Aber trotz aller Ironie verlangt das Gewissen, daß dem mörderischen Parlament dieselbe Antwort gegeben wird, die dem mörderischen Monarchen gegeben wurde:
„Ich bin des Königs treuer Diener, doch Gottes zuerst.“1
Dies ist zweifellos der Grund, warum Papst Zacharias Pippin dem Kurzen vorschlug, daß es nicht angemessen ist, daß jemand sich König nennt, wenn er keine wirkliche Macht ausübt. Auf diese Weise würde eine Person für Handlungen moralisch verantwortlich gemacht werden, auf die sie kaum Einfluß hat. Ebenso lehrte der heilige Augustinus, daß das öffentliche Recht nicht zugunsten unmoralischer öffentlicher Handlungen geltend gemacht werden kann. Das göttliche und natürliche Recht kann nicht den Gesetzen der Menschen untergeordnet werden.
„Menschen und Völker gehören nicht zur Klasse der ewigen Dinge, die sich weder verändern noch vergehen können […], sondern sind veränderlich und der Zeit unterworfen […]. Angenommen, ein Volk ist gut in Mäßigung und Weisheit erzogen und achtet gewissenhaft auf das Gemeinwohl, sodaß jeder sein eigenes Interesse weniger hoch einschätzt als das Gemeinwohl. Ist in einem solchen Fall nicht das Gesetz vernünftig, das es dem Volk erlaubt, seine eigenen Richter zu wählen, die sein eigenes Interesse, d. h. das öffentliche Interesse, wahrnehmen? Nehmen wir aber auch an, daß dasselbe Volk allmählich verkommt und das private Interesse über das öffentliche stellt, Wahlbetrug zuläßt und, von Ehrgeizigen korrumpiert, die Regierung seiner selbst den Unehrlichen und Delinquenten anvertraut. Wenn es dann einen ehrlichen Menschen gibt, der viel Ansehen hat, sollte er dann nicht, ebenfalls der Vernunft entsprechend, dem Volk die Macht der Ämterverleihung entziehen und sie auf die unbegrenzte Macht einiger weniger ehrlicher Menschen oder sogar eines einzigen reduzieren?“ (Augustinus: De Libero Arbitrio, Buch I, 6, 14).
Natürlich schlägt niemand einen Militärputsch zur Verteidigung des Lebensrechts der Ungeborenen vor, der heilige Augustinus hatte aber eindeutig keine Vorstellung davon, daß das positive menschliche Recht eines Tages irgendwie die Oberhand über die Forderungen des moralischen Rechts gewinnen könnte.
In der Tat ist es für die Bewunderer der Erbmonarchie als System besonders unbequem zu argumentieren, daß ein Monarch, der durch Konventionen gefangen ist, die ihn angeblich dazu verpflichten, sogar unmoralischen „Gesetzen“ zuzustimmen, sich eher einer solchen Schlechtigkeit unterwerfen sollte, als sich dem Willen der unmoralischen Repräsentanten eines angeblich souveränen Volkes zu widersetzen.
Selbst wenn man sich vorstellen würde, was ganz offensichtlich nicht stimmt, nämlich daß die Zustimmung des Monarchen allgemein als rein zeremoniell anerkannt wird, sodaß er durch die Behauptung, der von ihm gegengezeichnete Gesetzesentwurf spiegle seinen Willen wider, in keiner Weise moralisch kompromittiert werde, würde dies ins Leere laufen, da eine solche Falschbehauptung selbst schwer sittenwidrig wäre. Apologeten der Freimaurerei rechtfertigen manchmal die bösen Schwüre ihrer Anhänger mit der Begründung, daß diese nicht wirklich die Absicht hätten, zu tun, was sie schwören. Die Katholiken aber wenden zu Recht ein, daß diese Ausrede nichts löst, denn wenn der Freimaurer die Bedeutung seiner Worte versteht, begeht er eine Gotteslästerung, im Umkehrfall einen Meineid. Tatsache ist, daß die Zustimmung des Monarchen im Parlament von Kommissaren feierlich verkündet wird, die vermutlich für ihn arbeiten, und diese Verlautbarung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, daß ein Gesetz in Kraft treten kann. Selbst in diesem Stadium des Prozesses kann er seinen Ministern noch anordnen, diese Zeremonie nicht zuzulassen, oder sie sogar durch eine öffentliche Erklärung ablehnen.
Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz, sondern ein Gewaltakt. Wenn ein Mensch sich weigert, an einem angeblichen Menschengesetz mitzuwirken oder dieses zu befolgen, das die Verletzung des göttlichen oder natürlichen Gesetzes erfordert, handelt er nicht als Revolutionär, sondern als Konterrevolutionär. In diesem Fall würde die Anpassung an das angebliche menschliche Gesetz bedeuten, Böses zu tun (gegen Gottes Gesetz zu verstoßen), damit Gutes (sozialer Friede) entstehen kann. Aber dieser Friede ist eine bloße Abwesenheit von Konflikten und Streitigkeiten zwischen den Menschen. Es ist nicht die Ruhe der Ordnung, die nur durch die Übereinstimmung der menschlichen Gesellschaft mit dem Gesetz Gottes entstehen kann.
„Den Schaden meines Volkes möchten sie leichthin heilen, indem sie rufen: / Heil, Heil! Aber kein Heil ist da“ (Jeremia 6,14).
Stellen wir uns vor, ein Christ aus dem zweiten Jahrhundert wird von einem römischen Richter vorgeladen und aufgefordert, vor einer Jupiterstatue Weihrauch zu verbrennen. Natürlich weigert er sich und macht sich auf die Qualen der Arena gefaßt, bis ein aufmerksamer Anwalt ihm versichert, daß Gaius und Ulpianus darauf beharren, daß die Konvention es eben vorsieht, dies zu tun, oder zumindest so zu tun, als ob er es tun würde, und damit wäre er in dieser Angelegenheit völlig frei von Verantwortung. Welche Absurdität! Was für eine Blasphemie!
Das positive menschliche Recht regelt Angelegenheiten, die von Natur aus moralisch indifferent sind. Das heißt, daß alles, was es verbietet oder gebietet, allein durch das menschliche Recht selbst verboten oder vorgeschrieben wird. In solchen Fällen drückt das menschliche Recht kein vorausgehendes Verbot oder Gebot aus, das bereits im natürlichen oder göttlichen Recht vorhanden ist, sondern ist selbst die Quelle der Verpflichtung, die ihre Kraft aus dem Willen Gottes bezieht, daß der Mensch in der Gesellschaft leben soll, aber nicht aus einem spezifischen göttlichen Gebot. Wenn der Gehorsam gegenüber dem menschlichen Recht einen Verstoß gegen das göttliche oder natürliche Recht bedeutet, verliert das menschliche Recht seine Rechtskraft. Ihm zu folgen wird zu einer Sünde. Unser Herr hält sehr strenge Worte für jene bereit, die gegen das göttliche oder natürliche Recht um des menschlichen Rechts willen verstoßen. Er antwortete ihnen:
„Der Prophet Jesaja hatte Recht mit dem, was er über euch Heuchler sagte: Dieses Volk ehrt mich mit den Lippen, sein Herz aber ist weit weg von mir. Es ist sinnlos, wie sie mich verehren; / was sie lehren, sind Satzungen von Menschen. Ihr gebt Gottes Gebot preis und haltet euch an die Überlieferung der Menschen“ (Mk 7,6–8).
Die Heilige Schrift selbst schließt die Vorstellung aus, man könnte die Zustimmung zu einer unmoralischen Handlung vortäuschen, mit der man privat nicht einverstanden ist. Im zweiten Buch der Makkabäer 6,18–31 (passenderweise die Lesung für das Fest der Heiligen Johannes Fischer und Thomas Morus), lesen wir:
„Unter den angesehensten Schriftgelehrten war Eleasar, ein Mann von hohem Alter und edlen Gesichtszügen. Man sperrte ihm den Mund auf und wollte ihn zwingen, Schweinefleisch zu essen. Er aber zog den ehrenvollen Tod einem Leben voll Schande vor, ging freiwillig auf die Folterbank zu und spuckte das Fleisch wieder aus. In solcher Haltung mussten alle herantreten, die sich standhaft wehrten zu essen, was man nicht essen darf – nicht einmal um des geliebten Lebens willen. Die Leute, die bei dem gesetzwidrigen Opfermahl Dienst taten und die den Mann von früher her kannten, nahmen ihn heimlich beiseite und redeten ihm zu, er solle sich doch Fleisch holen lassen, das er essen dürfe, und es selbst zubereiten. Dann solle er tun, als ob er von dem Opferfleisch esse, wie es der König befohlen habe. Wenn er es so mache, entgehe er dem Tod; weil sie alte Freunde seien, würden sie ihn mit Nachsicht behandeln. Er aber fasste einen edlen Entschluss, wie es sich gehörte für einen Mann, der so alt und wegen seines Alters angesehen war, in Würde ergraut, der von Jugend an vorbildlich gelebt und – was noch wichtiger ist – den heiligen, von Gott gegebenen Gesetzen gehorcht hatte. So erklärte er ohne Umschweife, man solle ihn ruhig zur Unterwelt schicken. Wer so alt ist wie ich, soll sich nicht verstellen. Viele jungen Leute könnten sonst glauben, Eleasar sei mit seinen neunzig Jahren noch zu der fremden Lebensart übergegangen. Wenn ich jetzt heucheln würde, um eine geringe, kurze Zeit länger zu leben, würde ich sie irreleiten, meinem Alter aber Schimpf und Schande bringen. Vielleicht könnte ich mich für den Augenblick der Bestrafung durch die Menschen entziehen; doch nie, weder lebendig noch tot, werde ich den Händen des Allherrschers entfliehen. Darum will ich jetzt wie ein Mann sterben und mich so meines Alters würdig zeigen. Der Jugend aber hinterlasse ich ein leuchtendes Beispiel, wie man mutig und mit Haltung für die ehrwürdigen und heiligen Gesetze eines schönen Todes stirbt. Nach diesen Worten ging er geradewegs zur Folterbank. Da schlug die Freundlichkeit, die ihm seine Begleiter eben noch erwiesen hatten, in Feindschaft um; denn was er gesagt hatte, hielten sie für Wahnsinn. Als man ihn zu Tod prügelte, sagte er stöhnend: Der Herr mit seiner heiligen Erkenntnis weiß, dass ich dem Tod hätte entrinnen können. Mein Körper leidet qualvoll unter den Schlägen, meine Seele aber erträgt sie mit Freuden, weil ich ihn fürchte. So starb er; durch seinen Tod hinterließ er nicht nur der Jugend, sondern den meisten aus dem Volk ein Beispiel für edle Gesinnung und ein Denkmal der Tugend.“
Der britische Monarch ist natürlich ein Anglikaner, der nicht nur im Irrtum erzogen wurde, sondern speziell in diesem Irrtum: dem Kaiser zu geben, was Gott gehört. Katholiken haben keine solche Ausrede.
Diejenigen, die durch Gottes Gnade von der Knechtschaft des Anglikanismus befreit wurden, dürfen nicht zurückschauen, sondern müssen sich vorbehaltlos von dessen Werken und Kunstgriffen lossagen. Der größte Konvertit aus dieser Sekte rief denkwürdig aus:
„Zurückkehren zur Kirche von England! Nein! ‚Das Netz ist zerrissen und wir sind frei.‘ Ich wäre ein vollkommener Idiot (um es milde auszudrücken), wenn ich in meinem Alter ‚das Land, in dem Milch und Honig fließen‘, für die Stadt der Verwirrung und die Heimat der Sklaverei verlassen würde“ (Wilfrid Ward: The life of John Henry Cardinal Newman, Longmans Green and Co. Ltd., London, 1927, S. 581).
Von den Altären schreien die Stimmen der englischen Märtyrer, mit denen sich aus Abtreibungen und Krematorien, die dieses Reich verunstalten, die Stimmen der Unschuldigen vereinen:
„Bis wann, o Herr, o Heiliger und Wahrhaftiger, wirst du nicht richten und unser Blut an denen rächen, die auf der Erde wohnen?“ (Offb 6,10).
*Dr. Alan Fimister ist Assistenzprofessor für Theologie und Kirchengeschichte am St. John Vianney Seminary in Denver. Er studierte in Oxford, Aberdeen und Österreich und lehrte Geschichte, Katholische Soziallehre, Kirchengeschichte und Patrologie in Österreich und Großbritannien. Schwerpunkte seiner Publikationen sind die europäische politische Geschichte und thomistische politische Philosophie.
Erstveröffentlichung: Voice of the Family
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Pixabay
1 Heinrich VIII. regierte von 1509 bis 1547 als König von England.
2 Diese berühmten Worte, die ein Bekenntnis der wahren Gewissensfreiheit sind, stammen vom heiligen Thomas Morus, der Lordkanzler unter Heinrich VIII. war, und damit erster Diener des Staates. Heinrich VIII. ließ ihn deshalb am 6. Juli 1535 enthaupten und das Haupt einen Monat lang an der London Bridge öffentlich zur Schau stellen.
Der Gegensatz geistliche Macht = Papst, Bischöfe etc und weltliche Macht = Kaiser, König ist zu kurz gegriffen. Die Monarchen sind selbst auch kirchliche Autoritäten. Das hindert sie ebenso wenig daran, in Irrtum fallen zu können, wie es die nachkonziliären Päpste daran hinderte. Am besten ist die kirchliche Stellung des Monarchen in den ‚Gallikanischen Artikeln‘ ausgedrückt – und natürlich in der Salbung mit Chrisamöl am Haupte vor dem ‚Putsch‘ Gregors VII und dessen unmittelbarer Nachfolger. Damit sind diese Päpste selbst schuld am entstehenden Dualismus geistliche – weltliche Macht und am nachfolgenden Exzeß des positiven Rechtes.
Niemand kann sagen, ob die Königin angesichts dieses Gesetzes Gewissenbisse hatte oder nicht. Es kann sein, daß sie von ihrer Familie dazu gedrängt wurde. Denn alle hätten in weltlicher Sicht wahrscheinlich viel zu verlieren gehabt.
Es ging auch nicht mehr so sehr um den Schutz der Ungeborenen, sondern um den Schutz des Staates und seiner Institutionen vor sich selbst.
Die Queen könnte unausgesprochen gesagt haben: „hier habt ihr was ihr wollt. Ihr Politiker kommt und geht, die Monarchie aber bleibt.“ Und sie hatte viele Premierminister überdauert. Wie auch immer: den ungeborenen Untertanen hat sie keinen Gefallen getan und Großbritannien als Staat auch nicht, der tief gespalten und zerrissen ist.
Von einem deutsch-jüdischen Sänger gibt es einen bereits in die Jahre gekommenen Spruch über Angelika Merkel: „Angelika Merkel hat weniger Macht als meine Putzfrau!“
So auch sehe ich das schrecklich anbiedernde Gebaren des anglikanischen Königshauses an den Zeitgeist. Unter Charles und William wird noch viel deutlicher, wie sehr sie only puppet masters sind, nicht mehr und nicht weniger.
Als Repräsentanten der Regierung sind die Royals zudem allesamt Freimaurer.
Kein Wunder dass Großbritanien nach dem WK II seine Monarchie behalten durfte, während die besiegten Staaten selbst des Scheins der Würde beraubt wurden und faktisch einer Dauerdemütigung ausgesetzt waren
Heute werden diese Verdemütigungen nicht mehr empfunden, da ein degenerierter Volksgeist nichts mehr zu tun hat mit dem Begriff von Nation und Nationalbewusstsein unserer Vorfahren.
Die Windsors hinterlassen in meinen Augen lediglich den Eindruck, an der Firma und deren Pfründen festzukleben, weshalb sie auch in jeder nur denkbaren Form erpressbar von Seiten ihrer Brotherren (der Parlamentarier) sind.
Mit Moral, Ehre und Gewissen hat das nichts mehr zu tun, wenn eine Königin ein Abtreibungsgesetz ratifiziert. Zu erklären ist das alles nur durch den satanischen Geist der Freimaurerei, der diese Familie fest in seinen Klauen gefangen hält.