Papst Franziskus zu Mißbrauchsskandal in Frankreich: „Das Beichtgeheimnis ist unantastbar“

Beichtgeheimnis nicht mit Berufs- oder Dienstgeheimnis zu vergleichen


Papst Franziskus verteidigte bei Treffen mit den Dikasterienleitern energisch die Unantastbarkeit des Beichtgeheimnisse
Papst Franziskus verteidigte bei Treffen mit den Dikasterienleitern energisch die Unantastbarkeit des Beichtgeheimnisses.

(Rom) Am 8. Novem­ber fand eine Zusam­men­kunft zwi­schen Papst Fran­zis­kus und den Dik­aste­ri­en­lei­tern statt. Dabei sprach sich das Kir­chen­ober­haupt ener­gisch für die Ver­tei­di­gung des Beicht­ge­heim­nis­ses aus.

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Am 8. Novem­ber wur­de vom vati­ka­ni­schen Pres­se­amt im Tages­bul­le­tin eine Kurz­mit­tei­lung veröffentlicht:

„Am heu­ti­gen Vor­mit­tag führ­te der Hei­li­ge Vater Fran­zis­kus im Apo­sto­li­schen Palast des Vati­kans den Vor­sitz einer Ver­samm­lung der Dik­aste­ri­en­lei­ter der Römi­schen Kurie.“

Sol­che Tref­fen wer­den immer erst nach­träg­lich bekannt­ge­ge­ben. Über den Inhalt erfährt man nichts. Dar­über berich­te­te nun aber Fran­ca Gian­sol­da­ti, die berg­o­glia­ni­sche Vati­ka­ni­stin des römi­schen Mess­ag­ge­ro. Sie ver­fügt über einen guten Draht in das päpst­li­che Umfeld. Es ist daher davon aus­zu­ge­hen, dass ihre „Ent­hül­lung“ von San­ta Mar­ta gewünscht ist.

Die päpst­li­che Bot­schaft an die Römi­sche Kurie sei ein­deu­tig gewe­sen, so Gian­sol­da­ti. Die­se Bot­schaft soll auch öffent­lich gehört werden:

„Das Beicht­ge­heim­nis gilt auch für die Prie­ster, die Miß­brauch began­gen haben.“

Papst Fran­zis­kus erklär­te sei­nen rang­höch­sten Mit­ar­bei­tern, fest ent­schlos­sen zu sein, sich jedem Druck zu wider­set­zen, der auf eine Auf­he­bung des Beicht­ge­heim­nis­ses drängt – auch wenn es um sexu­el­len Miß­brauch an Min­der­jäh­ri­gen geht. Das Beicht­ge­heim­nis sei eine Ein­heit und unan­tast­bar. Gian­sol­da­ti zitiert den Papst wörtlich:

„Das Beicht­ge­heim­nis ist hei­lig und unan­tast­bar. Ein Punkt, der unum­stöß­lich und unan­fecht­bar blei­ben wird. Um ihn zu ver­tei­di­gen, bin ich bereit, mein gan­zes lehr­amt­li­ches Gewicht einzusetzen“.

Dazu schreibt die Vatikanistin:

„Mit die­sen Wor­ten sorg­te der Papst bei der jüng­sten Sit­zung der Dik­aste­ri­en­lei­ter für eine ern­ste Atmo­sphä­re im Raum, in dem er mit sei­nen eng­sten Mit­ar­bei­tern in der Kurie zusam­men­kam. Fran­zis­kus faß­te die jüng­sten Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor den anwe­sen­den Kar­di­nä­len und Bischö­fen zusammen.“

Kon­kret geht es um eine Kon­tro­ver­se auf diplo­ma­ti­scher Ebe­ne zwi­schen Frank­reich und dem Hei­li­gen Stuhl. Im Zusam­men­hang mit den Ermitt­lun­gen gegen päd­era­sti­sche Kle­ri­ker erhof­fen sich nicht nur in Frank­reich Staats­an­wäl­te und Rich­ter durch eine Auf­he­bung des Beicht­ge­heim­nis­ses eine effi­zi­en­te­re Straf­ver­fol­gung. Hin­ter­grund sind die schockie­ren­den Ent­hül­lun­gen über das Aus­maß des Miß­brauchs­skan­dals in Frank­reich. Dabei han­delt es sich zwar nur um Schät­zun­gen und einen Zeit­raum von 70 Jah­ren, den­noch bleibt trotz aller Abstri­che das Aus­maß enorm.

Rich­ter Jean-Marc Sau­vé mein­te in Rich­tung Bischö­fe, der Weg zur Aus­mer­zung des Miß­brauchs­übels sei die Abschaf­fung des Beicht­ge­heim­nis­ses in die­sem Bereich. Er löste damit eine hef­tig geführ­te Debat­te aus, die Pre­mier­mi­ni­ster Jean Castex ver­an­laß­te, am 8. Okto­ber Papst Fran­zis­kus im Rah­men einer Pri­vat­au­di­enz dar­auf anzusprechen.

Fran­zis­kus gab sei­nem Gast bereits damals zu ver­ste­hen, daß die Dis­kus­si­on dar­über erst gar nicht zu begin­nen brau­che, denn dar­an sei nicht zu den­ken. Das Beicht­ge­heim­nis kön­ne nicht nach Taten auf­ge­split­tert wer­den. Es gel­te immer und unein­ge­schränkt. Dar­an sei nicht zu rüt­teln. Jede Ver­let­zung des Beicht­ge­heim­nis­ses sei ein Sakri­leg und daher nicht mit einem welt­li­chen Berufs­ge­heim­nis oder staat­li­chen Dienst­ge­heim­nis ver­gleich­bar, das unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auf­ge­ho­ben oder von dem ent­bun­den wer­den könnte.

Bereits Kar­di­nal Vin­cent Nichols, der Erz­bi­schof von West­min­ster und Pri­mas von Eng­land und Wales, hat­te vor der unab­hän­gi­gen Unter­su­chungs­kom­mis­si­on zum kle­ri­ka­len Miß­brauch in sei­nem Land erklärt:

„Die Prie­ster wür­den lie­ber ster­ben oder ins Gefäng­nis gehen, als das Beicht­ge­heim­nis zu brechen.“

Man hät­te „nur zuhö­ren“ müs­sen, füg­te Gian­sol­da­ti in ihrem Arti­kel hinzu.

Vor drei Jah­ren teil­te die Apo­sto­li­sche Pöni­ten­tia­rie der Roy­al Com­mis­si­on mit, daß die Kir­che jede Zusam­men­ar­beit zur Bekämp­fung und Straf­ver­fol­gung päd­era­sti­scher Straf­tä­ter lei­sten wer­de mit einem Vor­be­halt: Die Ver­let­zung des Beicht­ge­heim­nis­ses ist davon ausgenommen.

Der Vor­sit­zen­de der Fran­zö­si­schen Bischofs­kon­fe­renz Eric de Moulins-Beau­fort hat­te nach der Ver­öf­fent­li­chung des Schock­be­richts unter dem Ein­druck des öffent­li­chen Auf­schreis gesagt, es sei nun nötig, die Natur der Beich­te „in Ein­klang“ zu brin­gen mit der Not­wen­dig­keit, die Kin­der zu schüt­zen. Papst Fran­zis­kus woll­te offen­bar klar­stel­len, was damit nicht gemeint sein könne.

Am 26. Novem­ber wird Papst Fran­zis­kus den fran­zö­si­schen Staats­prä­si­den­ten Emma­nu­el Macron in Audi­enz emp­fan­gen. Die Auf­merk­sam­keit rich­tet sich in die­sem Zusam­men­hang auch auf die schwe­len­de Kontroverse.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: You­tube (Screen­shot)

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