
Aktuelle Gedanken von Giuseppe Nardi
Noch nie stand die Religionsfreiheit in freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten so unter Druck wie derzeit. Das Coronavirus macht es möglich, besser gesagt, es liefert Regierungen den Vorwand zu einer beispiellosen Einschränkungspolitik, wie sie vor einem Jahr noch undenkbar schien. Dabei stapeln sich die Studien haufenweise, die nachweisen, daß SARS-CoV‑2 nicht nur kein Killervirus ist, das weiß man schon seit dem Frühjahr, sondern daß es insgesamt weniger aggressiv und virulent ist als gedacht. Warum versteifen sich die Regierungen aber zu immer neuen Einschränkungen? Das ist das große Rätsel des Jahres 2020.
Südtirol ist das bisher einzige Land, in dem eine flächendeckende Massentestung durchgeführt wurde. Das Ergebnis war für Corona-Fanatiker, die seit elf Monaten in den Staatskanzleien und Medienredaktionen die Macht an sich gerissen zu haben scheinen, ernüchternd, um nicht zu sagen fatal. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb die bisher einzige Aktion dieser Art ganz schnell wieder aus den Schlagzeilen verschwunden ist und vor allem keine Schlüsse daraus gezogen werden.
70 Prozent der Gesamtbevölkerung Südtirols wurden getestet. Zur Anwendung kamen dabei zwei Antigen-Tests. Nach drei Tagen der Dauertests lautete das Ergebnis: 0,9 Prozent „Positive“. Gemeint sind Personen, bei denen ein Coronavirus festgestellt wurde, die aber keine Symptome aufwiesen. Die Corona-Feststellung sagt zudem nichts über die Infektiosität aus.
0,9 Prozent in jenem Winkel des deutschen Sprachraums, der laut offiziellen Angaben am stärksten vom Coronavirus betroffen sei, erlaubt Rückschlüsse auch für andere Länder. 0,9 Prozent nach elf Monaten der Corona-Ausbreitung.
Wurden die Massentests im Vorfeld auch von Medien in anderen Ländern des deutschen Sprachraums euphorisch begrüßt, war nach dem mageren Ergebnis das Gegenteil zu hören. Plötzlich wurde dessen Bedeutung heruntergespielt und an den Ergebnissen herumgemäkelt. Man kann den Grund dafür erahnen.
Anders als von der Südtiroler Landesregierung im Vorfeld in Aussicht gestellt, um die Bürger zu den freiwilligen Tests zu locken, kam es trotz des so guten Ergebnisses bisher zu keinen Lockerungen der Radikalmaßnahmen: In Südtirol gilt Ausgangsverbot, die Menschen müssen auch im Freien ständig die Maske tragen und dürfen sich nur innerhalb ihres Gemeindegebiets bewegen. Bewegungsfreiheit war einmal.
Die Südtiroler Landesregierung selbst scheint wenig Interesse an der Herstellung einer angemessenen Verhältnismäßigkeit zu haben. Auf der offiziellen Seite mit den Corona-Informationen werden prahlerisch sinnlose Gesamtzahlen zur Schau gestellt (wie viele Corona-Positive es seit Beginn der „Pandemie“ gab, wie viele Personen insgesamt seither getestet wurden usw.), als hätten solche Zahlen bei irgendeiner Krankheit bisher eine Rolle gespielt. Die wirklich relevanten Zahlen finden sich hingegen nicht, nämlich die Zahl der Hospitalisierten, der Intensivpatienten, der Veränderungen zum Vortag, der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Krankenbetten, die Zahl der freien Betten. Nur diese Zahlen sind wirklich von Bedeutung.
Die Schlußfolgerung aus dem Testergebnis kann nur lauten: Wenn nach elf Corona-Monaten in einem der am meisten „infizierten“ Gebieten nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung „positiv“ getestet werden, ist das Virus nicht annähernd so virulent wie behauptet. Dieses Ergebnis deckt sich exakt mit einer ganzen Reihe von Corona-Studien. Doch das Corona-Theater geht ungerührt weiter. Die Regierenden gaben sich einen Moment „überrascht“ und setzten sofort wieder ihre Scheuklappen auf, womit ein Verhalten gemeint ist, das es bis Corona in keiner Krankheitssituation gab.
Zieht man noch die offiziellen Zahlen der WHO zu den Grippefällen hinzu, stellt man fest, daß die Grippe wie durch ein Wunder seit März verschwunden ist. Parallel zum Auftreten des Coronavirus verschwand die Grippe von der Bildfläche, als wäre SARS-CoV‑2 ein Grippekiller. Und fügt man noch hinzu, daß von der Pharmaindustrie für den Winter 2020/2021 nicht annähernd ausreichend Grippeimpfstoff produziert wurde, obwohl sie wegen der Corona-Verängstigung das Geschäft ihres Lebens geradezu wittern mußte, sollten einem spätestens an dieser Stelle gewisse Zweifel kommen.

Elf Monate nach dem bestätigten ersten Auftreten des Coronavirus in der Lombardei und in Bayern kann getrost gesagt werden, daß es den Regierungen nicht primär um die Bekämpfung des Virus geht. Ihre Maßnahmen stehen in keinem plausiblen Verhältnis dazu. Selbst die Todesrate bei hochbetagten Infizierten liegt nur knapp über zehn Prozent. Woran die sogenannten Corona-Toten genau gestorben sind, scheint die Regierenden ohnehin nicht sonderlich zu interessieren. Da die Grippetoten wundersam verschwunden sind, geht man kaum fehl in der Annahme, daß die Grippetoten aller Vorjahre zu den Corona-Toten von 2020 mutiert sind.
Ein Schelm …
Die große Frage, die im Raum steht ist: Wenn das ganze Verbotsspektakel, das nicht wenige mehr an dunkle Zeiten der Diktatur erinnert als an einen freien Rechtsstaat, nicht durch die Virus-Bekämpfung gerechtfertigt ist, warum macht man es dann? Und wann endet es? Sobald die Unversehrtheit der Person durch staatlichen Impfzwang oder Diskriminierung der Nicht-Geimpften auch in der Praxis beseitigt ist? Damit würden die Regierenden die Grenze des Erträglichen überschreiten.
Die bedrängte Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit gehört zu den großen Opfern der aktuellen Gesundheitsdiktatur. In manchen Ländern wurde der öffentliche Gottesdienst brachial verboten. Es wurden Gewaltmaßnahmen durchgesetzt, wie es sie nur in der Französischen Revolution gab. „Das muß man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen“, wurde mir jüngst in einem Gespräch gesagt. Das Auftreten eines Coronavirus kann das nicht rechtfertigen. In jedem Winter geht fast jede dritte Grippeerkrankung auf Coronaviren zurück. Nie wurde darüber gesprochen, keine Regierung nahm wirklich Notiz davon, nie wurden auch nur annähernd vergleichbare Maßnahmen ergriffen. Warum auch.
In Frankreich, dem Land der Revolution, entschied die Regierung ganz im Stil der Jakobiner über die Köpfe der Bischöfe hinweg. Diese zogen vor den obersten Verwaltungsgerichtshof. Die Gläubigen aber protestierten vor den Kirchen. Der Erfolg blieb nicht aus. Die Regierung mußte nachgeben. Allerdings führt sie die Kirche an der Nase herum. Öffentliche Gottesdienste wurden wieder zugelassen, doch dürfen höchstens 30 Gläubige daran teilnehmen. Die Anmaßung des Staates, mit der er sich in innerkirchliche Angelegenheiten einmischt, ist ebenso erschreckend wie bezeichnend.
In der Bundesrepublik Deutschland gingen die Regierungen im zweiten Lockdown nicht so weit wie im ersten: Die Religionsfreiheit sei ein zu „sensibles“ Verfassungsgut. Genau so ist es. Die Kirchenamtlichen trommeln dafür mit umso größerem Nachdruck auf die Gläubigen ein, nicht nur sinnvolle, sondern auch zahlreiche sinnwidrige Corona-Maßnahmen einzuhalten.
In Österreich beugten sich die Bischöfe gleich wieder freiwillig. Immerhin wurden die öffentlichen Gottesdienste im Gegensatz zum ersten „Lockdown“ von den Bischöfen nicht mehr ganz verboten. Höchstens zehn Gläubige dürfen noch teilnehmen. Ein Witz. Nicht einmal dieses Minimum wird überall genützt. Manche Kirchenverantwortlichen scheinen, selbst von Corona-Panik erfaßt, lieber ganz dichtgemacht zu haben. Vielleicht sollten Österreichs Bischöfe der Wahrheit ins Auge schauen und wie jene in Frankreich Widerstand leisten, um das wahre Gesicht ihrer Regierung zu erkennen. Diese müßte dann Farbe bekennen, was ihr das Verfassungsrecht der Kultusfreiheit bedeutet. Dank der Bischöfe ist ihr das bisher erspart geblieben.
Der demokratische Gouverneur von New York, Andrew Cuomo, hat nicht nur die schlechteste Corona-Bilanz der USA vorzuweisen, was wahrlich kein Ruhmesblatt ist, sondern wetteifert mit seinen Parteikollegen, wer die radikalsten Corona-Maßnahmen erläßt. Cuomo ist Katholik, ein Katholik allerdings, wie Biden einer ist: Beide sind für Abtreibung, Homosexualisierung, Gender-Ideologie und einen radikalen Bruch des Verfassungsrechts zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen. Dazu gehört für den „Katholiken“ Cuomo auch ein faktisches Verbot öffentlicher Gottesdienste. Nur 10–25 Gläubige durften mehr daran teilnehmen, ein Mittelding zwischen den österreichischen und den französischen Einschränkungen.
An dieser Stelle zeigt sich jedoch, daß die USA, in denen von linker Seite entfacht und immer neu angefacht ein erbitterter Kulturkampf tobt, wirklich anders ticken. Cuomos Verbot wurde vor dem Obersten Gerichtshof der USA angefochten. Gestern fiel die Entscheidung. Mit fünf gegen vier Stimmen hob das Höchstgericht das Gottesdienstverbot als verfassungswidrig wieder auf. Es war die erste Entscheidung der neuen Höchstrichterin Amy Coney Barrett, die von US-Präsident Donald Trump nominiert und am 27. Oktober vereidigt worden war.
An dieser Entscheidung wird deutlich, wie wichtig die drei Ernennungen von Höchstrichtern durch Donald Trump waren. Nach über einem halben Jahrhundert verfügt der Oberste Gerichtshof erstmals über eine konservative Mehrheit. Diese Mehrheit setzte die Achtung der Religionsfreiheit gegen die Willkür eines linken Politikers durch.
Ein solches Handeln ist auch von den Verfassungsrichtern in Europa zu erwarten, denn die Grund- und Freiheitsrechte, die in den Verfassungen als Ausdruck des Naturrechts niedergeschrieben wurden, sind zu respektieren. Der Gottesdienst an erster Stelle.
Die damit verbundene geistliche Dimension ist vielen Zeitgenossen, ob in der Politik oder der Justiz, freilich nicht mehr zugänglich. Die Kirche weiß aber darum: Mit dem Vollzug des Gottesdienstes ist auch das Wohl eines Gemeinwesens verbunden. Wird er nicht geachtet und nicht vollzogen, schwindet auch der Segen von einem Land oder einem Volk.
Angesichts der Verbissenheit, mit der die Regierungen derzeit wie Blindwütige den Rechtsstaat untergraben und das Sozialgefüge zersetzen, werden auf die Verfassungsrichter noch zahlreiche Streitfälle zukommen, in denen sie Farbe bekennen müssen. Alle Augen werden dann auf sie gerichtet sein, denn dann steht und fällt alles mit ihren Entscheidungen (erst recht, wenn sich die Bürger nicht einmal mehr auf Wahlergebnisse verlassen können, wie sich in den USA zeigt). Dazu gehört die Verteidigung der Verfassung als Ganzes und der Schutz der individuellen Rechte im einzelnen. Vom Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe wird erwartet, daß er die skandalöse Aufhebung der Unversehrtheit der Person und des Heims, die vergangene Woche vom Bundestag beschlossen wurde, kassiert, so wie die Höchstrichter der USA das Gottesdienstverbot kassiert haben.
Weder darf es einen Impfzwang geben, noch irgendeine Diskriminierung von Personen, die sich nicht impfen lassen. Allein die Tatsache, daß Regierende solche Pläne schmieden, ist schwer besorgniserregend.
Werden also die Verfassungsrichter auch in Europa die Verfassungsrechte verteidigen, wie es dank Amy Coney Barrett soeben in den USA geschehen ist?
Unbeantwortet bleibt auch die Frage, warum die Regierungen diese beispiellose Corona-Politik betreiben.
Bild: WHO (Screenshot)
The Great Reset!
Wie kommt ein bayrischer Ministerpräsident dazu, solch einen Irrsinn mit zu betreiben?
Das ist die Frage.
Frage: „Was treibt die Regierungen wirklich an?“
Antwort: die Agenda des „Great Reset“
Und dazu lassen sich in Katholisches.info schon 2, wie immer, gute Artikel finden:
1) „Der lange Marsch Richtung Heidentum“
https://katholisches.info/2020/08/14/der-lange-marsch-zurueck-ins-heidentum/
2) „Deep State und Deep Church? …“
https://katholisches.info/2020/11/02/deep-state-und-deep-church-der-offene-brief-von-erzbischof-vigano-an-us-praesident-trump/
Weiters empfehle ich folgendes empathische Video zum Thema: „Tri-Lemma“ des WWF
https://youtu.be/lpRDb_pMuVM
Jeder Mensch, der der Agenda des WWF ( siehe „Klaus Schwab“) öffentlich das Wort redet, ist (zur Zeit) vom antigöttlichem Geist dominiert.
Mögen wir hoffen und beten, dass uns der 3–1ne Lebendige Gott – jetzt, wo es die Welt am Nötigsten hat, diese globale Täuschung zu entlarven – zu Hilfe kommt … eingedenk der Wort Sr. Faustine Kowalska:
„Bevor ich wiederkomme als Gerechter richter, komme ich als König der Barmherzigkeit“
Gott zum Gruß