Der selbstmörderische Prozeß des „Synodalen Weges“

Die Aussage von Kardinal Müller und das Ermächtigungsgesetz


Kardinal Gerahrd Müller legte den Finger in eine Wunde des „Synodalen Weges“, der jeder gültigen Rechtsordnung Hohn spricht.

„In a sui­ci­dal pro­cess, the majo­ri­ty deci­ded that their decis­i­ons are valid even if they con­tra­dict Catho­lic doctrine.“

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„This is like the situa­ti­on when the Wei­mar Con­sti­tu­ti­on was repea­led by the Enab­ling Act. A self-appoin­ted assem­bly, which is not aut­ho­ri­zed by God nor by the peo­p­le it is sup­po­sed to repre­sent, resc­inds the Con­sti­tu­ti­on of the Church of Divi­ne Right, which is based on the Word of God (in Scrip­tu­re and Tradition).“

Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler, Life­Si­teNews, 3. Febru­ar 2020

„In einem selbst­mör­de­ri­schen Pro­zeß hat die Mehr­heit ent­schie­den, daß ihre Ent­schei­dun­gen auch dann gül­tig sind, wenn sie der katho­li­schen Dok­trin wider­spre­chen.“

„Das ist wie die Situa­ti­on, als die Wei­ma­rer Ver­fas­sung durch das Ermäch­ti­gungs­ge­setz auf­ge­ho­ben wur­de. Eine selbst­er­nann­te Ver­samm­lung, die weder von Gott noch vom Volk auto­ri­siert ist, das sie ver­tre­ten soll, hebt die Ver­fas­sung der Kir­che gött­li­chen Rechts auf, die auf dem Wort Got­tes (in Schrift und Über­lie­fe­rung) beruht.“

Das Gesetz zur Behe­bung der Not von Volk und Reich (soge­nann­tes „Ermäch­ti­gungs­ge­setz“) vom 24. März 1933 wur­de vom Deut­schen Reichs­tag beschlos­sen. Der Reichs­tag hob fak­tisch die Gewal­ten­tei­lung auf, indem er alle legis­la­ti­ve Gewalt auf den dama­li­gen Reichs­kanz­ler Adolf Hit­ler (NSDAP), also die exe­ku­ti­ve Gewalt, über­trug, und das nicht etwa auf die Reichs­re­gie­rung als Kol­lek­tiv­or­gan (damals eine Koali­ti­ons­re­gie­rung aus NSDAP und DNVP), son­dern allein auf die Per­son des Reichs­kanz­lers. Damit begann Hit­lers Dik­ta­tur. Das Ermäch­ti­gungs­ge­setz erlaub­te Ent­schei­dun­gen, die im offe­nen Wider­spruch zur Rechts­ord­nung stan­den und die Rechts­stan­dards der Wei­ma­rer Ver­fas­sung aus den Angeln hoben.

Kar­di­nal Mül­ler geht es nicht um einen direk­ten Ver­gleich mit Hit­lers Dik­ta­tur. Ent­spre­chen­de Empö­rung dient nur der Ablen­kung. Ihm geht es dar­um, auf einen gera­de­zu unglaub­li­chen Vor­gang im Zusam­men­hang mit dem „Syn­oda­len Weg“ hin­zu­wei­sen. Für den wur­de vor­ab beschlos­sen, daß alle Beschlüs­se, wie immer sie aus­fal­len wer­den, gül­tig sein wür­den, auch dann, wenn sie die gel­ten­de Rechts­ord­nung, kon­kret die Kon­sti­tu­ti­on der Kir­che und damit Gött­li­ches Recht, ver­let­zen. Das spricht jeder Rechts­ord­nung Hohn. Um das zu ver­ste­hen, genügt es, die­sen unfaß­ba­ren Beschluß auf die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu übertragen.

Erstaun­lich und bedenk­lich ist daher, daß selbst eine Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung (FAZ) durch reflex­ar­ti­ge „Empö­rung“ von der eigent­li­chen Aus­sa­ge des Kar­di­nals ablenkt, um für den „Syn­oda­len Weg“ Par­tei zu ergreifen.

Gera­de­zu pein­lich wird es, wenn eine FAZ zu einem unsach­li­chen Sprach­ge­brauch greift, den man noch vor kur­zem nur von links­au­ßen kann­te (sie­he die Dis­kre­di­tie­rung a prio­ri der kana­di­schen Nach­rich­ten­agen­tur Life­Si­teNews als „erz­kon­ser­va­tiv“.)

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Histo­ri­sche Ver­glei­che sind eh‘ so eine Sache und ob Kar­di­nal Mül­ler mit dem NS-Ver­gleich klug han­del­te, sei dahin gestellt. Denn die „Ein­la­dung“ an dau­er­em­pör­te Krei­se, sich aus­schließ­lich auf die Ana­lo­gie zum 3. Reich zu kon­zen­trie­ren und die­se zu skan­da­li­sie­ren, war doch mehr als nur absehbar.

    Nahe­lie­gen­der wäre für mich eher die Ana­lo­gie zur Refor­ma­ti­on und dem offe­nen Ver­such, die Grund­la­gen einer Art „Deut­scher Natio­nal­kir­che“ zu legen, umso mehr, als Bischof Wil­mers ja bereits eine per­spek­ti­vi­sche Fusi­on mit den luthe­ri­schen Lan­des­kir­chen begrüß­te (https://​www​.katho​lisch​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​2​4​0​9​4​-​b​i​s​c​h​o​f​-​w​i​l​m​e​r​-​b​e​g​r​u​e​s​s​t​-​v​o​r​s​c​h​l​a​g​-​z​u​-​o​e​k​u​m​e​n​i​s​c​h​e​n​-​g​e​m​e​i​n​den). Sicher­lich nicht zufäl­lig wur­den bereits auf allen Ebe­nen mit­re­den­de Lai­en­gre­mi­en, „prie­ster­lo­se Got­tes­dien­ste“ samt de fac­to- „Pfar­re­rin“ (in Form der Beer­di­gun­gen und Wort-Got­tes-Fei­er abhal­ten­den Gemein­de­re­fe­ren­tin in Sto­la und Schal), „kon­fes­sio­nell-koope­ra­ti­ver Reli­gi­ons­un­ter­richt“ (in NRW), lai­en­ge­lei­te­te Pfarr­ge­mein­den und eine „Amts­che­fin“ im Münch­ner Ordi­na­ri­at geschaffen…

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