Priester wegen Einhaltung des Beichtgeheimnisses verurteilt

Präzedenzfall in Belgien


Erster Priester in Belgien wegen Beichtgeheimnis verurteilt.
Erster Priester in Belgien wegen Beichtgeheimnis verurteilt.

(Brüs­sel) Darf sich ein Prie­ster auf das Beicht­ge­heim­nis beru­fen und die Aus­sa­ge ver­wei­gern? Nein, sag­te ein bel­gi­sches Gericht. Erst­mals wur­de ein katho­li­scher Prie­ster in Bel­gi­en ver­ur­teilt, weil er sich wei­ger­te, das Beicht­ge­heim­nis zu brechen.

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Alex­an­der Stroo­bandt, Prie­ster des Bis­tums Brüg­ge, wur­de von bel­gi­schen Rich­tern ver­ur­teilt, weil er unter Beru­fung auf das Beicht­ge­heim­nis eine Hil­fe­lei­stung unter­las­sen habe. Die Sache beruht auf Hypo­the­sen, den­noch spra­chen die Rich­ter den Prie­ster schuldig.

Ein Mann, der an Depres­sio­nen litt, habe im Beicht­stuhl dem Prie­ster Selbst­mord­ab­sich­ten anver­traut. Der Prie­ster habe aber nicht die nöti­gen Stel­len infor­miert, um den Selbst­mord zu ver­hin­dern. Der Mann brach­te sich spä­ter tat­säch­lich um. 

Anzei­ge gegen den Prie­ster erstat­te­te die Frau des Toten, denn ihr habe ihr Mann erzählt, dem Prie­ster sei­ne Selbst­mord­ab­sich­ten gebeich­tet zu haben. 

Vor Gericht berief sich der Prie­ster auf das Beicht­ge­heim­nis und beton­te, er kön­ne daher auch nichts zu sei­ner Ent­la­stung sagen, da er ver­pflich­tet sei, über eine Beich­te strik­tes Still­schwei­gen zu bewah­ren, gleich­gül­tig wel­chen Inhalts sie ist.

Das Gericht war sicht­lich genervt über die Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung des Prie­sters, wie Beob­ach­ter berich­ten, und ver­ur­teil­te ihn, da unbe­schol­ten, zu einem Monat beding­ter Gefäng­nis­haft. Der Wit­we muß er zudem einen sym­bo­li­schen Euro Schmer­zens­geld bezahlen.

Der Rechts­bei­stand des Prie­sters kün­dig­te gegen­über der Pres­se­agen­tur Reu­ters Rekurs gegen das Urteil ein, weil die Geheim­hal­tungs­pflicht für einen Prie­ster „abso­lut ist“.

In Bel­gi­en, einst eine katho­li­sche Hoch­burg, scheint die nöti­ge Sen­si­bi­li­tät dafür nicht mehr bei allen Rich­tern vor­han­den zu sein.

Juri­sten der Kir­che beschäf­ti­gen nun die Aus­wir­kun­gen die­ses Prä­ze­denz­fal­les, soll­te das Urteil rechts­kräf­tig werden

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Info­be (Screen­shot)

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10 Kommentare

  1. Dem Prie­ster wird sowas wie unter­las­se­ne Hil­fe­lei­stung vorgeworfen.
    Wenn die Ehe­frau von ihrem Mann erfah­ren hat, dass er sei­ne Sui­zid­ab­sich­ten gebeich­tet hat,
    wie hat dann die Ehe­frau reagiert und hat sie die nöti­gen Stel­len informiert,
    um den Selbst­mord zu verhindern?
    Sonderbar!

  2. Der Wit­we muß er zudem einen sym­bo­li­schen Euro Schmer­zens­geld bezah­len?! Die Wit­we kann­te angeb­lich den Inhalt der Beich­te: war­um wirft man dem Prie­ster und nicht der Wit­we, die zu kei­nem Beicht­ge­heim­nis ver­pflich­tet ist, unter­las­se­ne Hilfeleistung?

  3. Der Prie­ster hat ange­mes­sen und rich­tig gehandelt. 

    Es han­delt sich hier um ein hei­li­ges Schweigen. 

    The­ma­tisch passt der Arti­kel dar­um auch gut zum ‚hei­li­gen Schwei­gen‘ Kar­di­nal Zens.

    Hät­te der Prie­ster das Beicht­ge­heim­nis gebro­chen, indem er eine psychologische/​psychiatrische Bera­tungs­stel­le infor­miert hät­te, hät­te sich der Sui­zi­da­le als Ant­wort dar­auf wohl­mög­lich eben­fall umbrin­gen kön­nen, um sich dem Zwang von außen zu entziehen.

    Man kann rein mensch­lich gese­hen aber auch die trau­ma­ti­sier­te Frau ver­ste­hen, die jetzt nach irgend­ei­ner Ant­wort und einem Schul­di­gen sucht.

    Sie muss begrei­fen, dass ihr Mann so nicht wie­der ins Leben zurückkehrt.

    • Ich begrei­fe die­se Ehe­frau sicher nicht.
      Nur ihr kann man unter­las­se­ne Hil­fe­lei­stung unterstellen.
      (Sie­he die bei­den obi­gen Kommentare)
      Im Gegen­teil: Die Frau ist ganz schön frech mit ihrer Anschul­di­gung gegen den Priester.
      War­um hat sie ihrem Mann nicht geholfen?

  4. Letzt­end­lich nur eine „Errun­gen­schaft des Kon­zils“. Die Kir­che ver­zich­te­te aus­drück­lich auf die christ­li­che Durch­drin­gung staat­li­chen Rechts und woll­te „ledig­lich die Frei­heit“ wie jede ande­re gesell­schaft­li­che pres­su­re group („Die poli­ti­sche Gemein­schaft und die Kir­che sind auf je ihrem Gebiet von­ein­an­der unab­hän­gig und auto­nom“, so „Gau­di­um et spes“ in Arti­kel 76).

    Da mitt­ler­wei­le die noch christ­lich gepräg­ten Poli­ti­ker- und Wäh­ler­ge­nera­tio­nen, wel­che in der Kir­che mehr als einen Kanin­chen­züch­ter­ver­ein sahen, „abtre­ten“, kann sie nun auch zuneh­mend so behan­delt wer­den: Als belie­bi­ge Grup­pe unter vie­len, deren inter­ne Sat­zun­gen vor staat­li­chen Gerich­ten natür­lich kein Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht geben können.

  5. (Teil 1)
    Der vor­lie­gen­de Arti­kel basiert auf die ver­zerr­te und teils falsch­in­for­mie­ren­de Mit­tei­lun­gen in der bel­gi­schen Pres­se, die sich an Rei­ße­ri­schem ergöt­zen möchte.

    Vor­ab: die­se Geschich­te spielt in der nord­bel­gi­schen Pro­vinz (mit dem Bis­tum Brüg­ge übereinstimmend).
    In den letz­ten 55 Jah­ren hat sich dort alles tief gewandelt:
    wirt­schaft­lich ging es kon­ti­nu­ier­lich berg­auf; die frü­her abge­le­ge­ne Lage mutier­te jetzt zur Kern­zo­ne der Eu; das ein­mal tief­ka­tho­li­sche Land geriet direkt vor, wäh­rend und nach dem 2. Vati­ka­ni­schen Kon­zil in einen andau­ern­den Niedergang.
    Am Anfang gei­sti­ge Ver­wir­rung und Her­um­ex­pe­ri­men­tie­ren, zugleich Asso­zie­rung mit der chri­sten­de­mo­kra­ti­schen Par­tei CVP, poli­ti­scher Unsinn unter Bischof Joseph Des­medt (1953–1985);
    spä­ter dann inten­si­ve Pädo- und Homo­phi­li­sie­rung unter Roger VanG­he­lu­we (1985–2010), alles noch zusätz­lich patro­niert durch Kar­di­nal God­fried Dan­neels (eben­falls aus West­flan­dern herkünftig(Tielt)).
    Seit 40 Jah­ren wur­de in dem Prie­ster­se­mi­nar (vor einem Jahr in 2017 erst geschlos­sen) auf Dummmm­heit, Nicht-Bil­dung und psych­ia­tri­sche Auf­fäl­lig­keit selektiert.
    Zugleich wand­ten sich enorm viel Men­schen mit Bil­dung und nor­mal gesun­dem Men­schen­ver­stand von der west­flä­mi­schen „Pseudo„kirche ab.
    Es spiel­ten (und spie­len) sich dort unglaub­li­che Sachen ab (Pädo­phi­lie, Homo­phi­lie, Ver­ge­wal­ti­gung, Dieb­stahl, Raub, Mas­sen­mord, Erpres­sung, Unter­schla­gung, Bise­xua­li­tät eines Dia­kons, jede Men­ge Suizide).
    Ein Auh­gi­as­stall- Sion desolata.

  6. Frau­en, die sol­che Gerichts­ver­fah­ren füh­ren, sind nicht trau­ma­ti­siert, son­dern erwar­ten offen­bar 30 Sil­ber­lin­ge. Und wer 30 Sil­ber­lin­ge for­dert, ist Täter, nicht Opfer.
    Es ging wohl eher um Schuldverschiebung?

  7. (Teil 2)

    Alex­an­der Stroo­bandt (am 03.09.2018 57-jäh­rig, also ca. 1962 gebo­ren) hat das tota­le Desa­ster der „katho­li­schen“ Kir­che zwi­schen 1980 und jetzt mit­er­lebt: in Brüg­ge (wo er sein Amt aus­führ­te), im Semi­nar und mög­lich auch im berüch­tig­ten Spät­be­ruf­n­em­se­mi­nar CPRL in Ant­wer­pen (1985–1999, erfun­den von Dan­neels, pro­te­giert von VanG­he­lu­we, geschlos­sen wenig zu vie­len Homo­skan­da­len und AIDS-Toten).
    Die nord­bel­gi­sche „Bastard„kirche (sie ver­wei­ger­te selbst sehr lang das Epi­the­ton „flä­misch“) hat sich extrem um allen mög­li­chen psy­chisch Auf­fäl­li­gen bemüht, wobei ihr Per­so­nal extrem tätig wur­de „zum Helfen“.
    Reif­heit, Erfah­rung und fach­li­ches Wis­sen stan­den dabei nicht im Vor­der­grund, son­dern wur­den als hin­der­li­che Bal­last angesehen.
    Zugleich ließ die Kir­che, dort Trä­ger der mei­sten und einst hoch­qua­li­täts­vol­len Schu­len, das Unter­richts­ni­veau sin­ken und verlottern.

    Das Opfer in die­sem Fall war alko­hol- und son­sti­gen­stof­fen­krank, mehr­fach rück­fäl­lig, und lei­dend an einer manisch-depres­si­ven Psychose.
    Er war sehr häu­fig und chro­nisch in psych­ia­tri­scher Behandlung.
    Der Pati­ent und sei­ne Frau haben dann eine freund­schaft­li­che Bezie­hung zu Stroo­bandt ent­wickelt, wobei es sehr unklar ist in wie­weit die­se Bezie­hung nun pasto­ral und spi­ri­tu­ell, bzw. sacra­men­tal war.
    Der Pati­ent dekom­pen­sier­te; er nahm tele­fo­nisch und per SMS Kon­takt auf mit Stroo­bandt, führ­te in den letz­ten 3 Stun­den sei­nes Lebens mehr­mals sehr lan­ge Gesprä­che und schrieb 4 SMS, wobei er sei­nen Sui­zid ankün­dig­te, und brach dann alle Kon­tak­te ab.

    Ein Prie­ster ist kein Psychiater.
    Jede Not­fall­te­le­fon­seel­sor­ge ist unend­lich viel mehr qua­li­fi­ziert als die­se Her­ren in Westflandern.
    Da Stroo­bandt die Ehe­frau des Pati­en­ten kann­te und die Vor­ge­schich­te des Pati­en­ten, und jetzt auch von der aku­ten Ernst der Situa­ti­on wuß­te, hät­te er eiligst Hil­fe her­bei­ho­len sollen.
    Statt­des­sen hat er nichts getan.
    Das ist schul­di­ges Ver­säum­nis- mit Tod in der Folge.
    Dafür hat das Gericht ihn verurteilt.

    Mit der Beich­te hat das nichts zu tun:
    Es gibt kei­ne sakra­men­ta­le Beich­te mit Tele­fon oder SMS;
    und wei­ter­hin kann man kei­ne Sün­den beich­ten, die man vor­hat noch auszuführen.
    Das ist die Per­ver­si­on der Beich­te, für eine noch zu bege­hen­de Sün­de die Abso­lu­ti­on im vor­aus zu fragen.

    Es wun­dert nicht, daß stroo­bandt als jün­ge­re west­flä­mi­sche Prie­ster kei­ne Ahnung von Theo­lo­gie und Sakra­men­ten hat.
    Es wun­dert auch nicht, daß einer die­ser Obi­os sich aktiv in die Gesprächs­the­ra­pie mit einem psy­chisch Kran­ken mischt- und wenn dann alles dekom­pen­siert, ziem­lich schnodd­rig dasteht.
    Es gibt dort fast nur Verrückte.
    Sehr stö­rend jedoch ist, daß Stroo­bandt sein eige­nes Ver­sa­gen bedecken will durch ein „Beicht­ge­heim­nis“ vor­zu­schie­ben; und daß er dabei plötz­lich ein Anthra­zit­hemd (nun auch mit römi­schen Kol­lar) und ein gro­ßes Brust­kreuz sehr foto­gen herumträgt.
    Das riecht sehr stark nach Schamanismus.
    Das ist übri­gens der Grund, war­um Bischof Bon­ny von Ant­wer­pen (anson­sten homo­freund­lich und häre­tisch-apo­sta­tisch) Stroo­bandt nicht ver­tei­digt hat (der Bischof v. Brüg­ge Lode Aerts ist (euphe­mi­stisch gesagt) sehr ein­fach gestrickt).

    • Mit die­sen Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen ist die Sache natür­lich anders zu bewer­ten. Vie­len Dank!

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