
(Brüssel) Darf sich ein Priester auf das Beichtgeheimnis berufen und die Aussage verweigern? Nein, sagte ein belgisches Gericht. Erstmals wurde ein katholischer Priester in Belgien verurteilt, weil er sich weigerte, das Beichtgeheimnis zu brechen.
Alexander Stroobandt, Priester des Bistums Brügge, wurde von belgischen Richtern verurteilt, weil er unter Berufung auf das Beichtgeheimnis eine Hilfeleistung unterlassen habe. Die Sache beruht auf Hypothesen, dennoch sprachen die Richter den Priester schuldig.
Ein Mann, der an Depressionen litt, habe im Beichtstuhl dem Priester Selbstmordabsichten anvertraut. Der Priester habe aber nicht die nötigen Stellen informiert, um den Selbstmord zu verhindern. Der Mann brachte sich später tatsächlich um.
Anzeige gegen den Priester erstattete die Frau des Toten, denn ihr habe ihr Mann erzählt, dem Priester seine Selbstmordabsichten gebeichtet zu haben.
Vor Gericht berief sich der Priester auf das Beichtgeheimnis und betonte, er könne daher auch nichts zu seiner Entlastung sagen, da er verpflichtet sei, über eine Beichte striktes Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig welchen Inhalts sie ist.
Das Gericht war sichtlich genervt über die Aussageverweigerung des Priesters, wie Beobachter berichten, und verurteilte ihn, da unbescholten, zu einem Monat bedingter Gefängnishaft. Der Witwe muß er zudem einen symbolischen Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Der Rechtsbeistand des Priesters kündigte gegenüber der Presseagentur Reuters Rekurs gegen das Urteil ein, weil die Geheimhaltungspflicht für einen Priester „absolut ist“.
In Belgien, einst eine katholische Hochburg, scheint die nötige Sensibilität dafür nicht mehr bei allen Richtern vorhanden zu sein.
Juristen der Kirche beschäftigen nun die Auswirkungen dieses Präzedenzfalles, sollte das Urteil rechtskräftig werden
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Infobe (Screenshot)
Dem Priester wird sowas wie unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Wenn die Ehefrau von ihrem Mann erfahren hat, dass er seine Suizidabsichten gebeichtet hat,
wie hat dann die Ehefrau reagiert und hat sie die nötigen Stellen informiert,
um den Selbstmord zu verhindern?
Sonderbar!
Der Witwe muß er zudem einen symbolischen Euro Schmerzensgeld bezahlen?! Die Witwe kannte angeblich den Inhalt der Beichte: warum wirft man dem Priester und nicht der Witwe, die zu keinem Beichtgeheimnis verpflichtet ist, unterlassene Hilfeleistung?
Der Priester hat angemessen und richtig gehandelt.
Es handelt sich hier um ein heiliges Schweigen.
Thematisch passt der Artikel darum auch gut zum ‚heiligen Schweigen‘ Kardinal Zens.
Hätte der Priester das Beichtgeheimnis gebrochen, indem er eine psychologische/psychiatrische Beratungsstelle informiert hätte, hätte sich der Suizidale als Antwort darauf wohlmöglich ebenfall umbringen können, um sich dem Zwang von außen zu entziehen.
Man kann rein menschlich gesehen aber auch die traumatisierte Frau verstehen, die jetzt nach irgendeiner Antwort und einem Schuldigen sucht.
Sie muss begreifen, dass ihr Mann so nicht wieder ins Leben zurückkehrt.
Ich begreife diese Ehefrau sicher nicht.
Nur ihr kann man unterlassene Hilfeleistung unterstellen.
(Siehe die beiden obigen Kommentare)
Im Gegenteil: Die Frau ist ganz schön frech mit ihrer Anschuldigung gegen den Priester.
Warum hat sie ihrem Mann nicht geholfen?
Letztendlich nur eine „Errungenschaft des Konzils“. Die Kirche verzichtete ausdrücklich auf die christliche Durchdringung staatlichen Rechts und wollte „lediglich die Freiheit“ wie jede andere gesellschaftliche pressure group („Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom“, so „Gaudium et spes“ in Artikel 76).
Da mittlerweile die noch christlich geprägten Politiker- und Wählergenerationen, welche in der Kirche mehr als einen Kaninchenzüchterverein sahen, „abtreten“, kann sie nun auch zunehmend so behandelt werden: Als beliebige Gruppe unter vielen, deren interne Satzungen vor staatlichen Gerichten natürlich kein Zeugnisverweigerungsrecht geben können.
(Teil 1)
Der vorliegende Artikel basiert auf die verzerrte und teils falschinformierende Mitteilungen in der belgischen Presse, die sich an Reißerischem ergötzen möchte.
Vorab: diese Geschichte spielt in der nordbelgischen Provinz (mit dem Bistum Brügge übereinstimmend).
In den letzten 55 Jahren hat sich dort alles tief gewandelt:
wirtschaftlich ging es kontinuierlich bergauf; die früher abgelegene Lage mutierte jetzt zur Kernzone der Eu; das einmal tiefkatholische Land geriet direkt vor, während und nach dem 2. Vatikanischen Konzil in einen andauernden Niedergang.
Am Anfang geistige Verwirrung und Herumexperimentieren, zugleich Assozierung mit der christendemokratischen Partei CVP, politischer Unsinn unter Bischof Joseph Desmedt (1953–1985);
später dann intensive Pädo- und Homophilisierung unter Roger VanGheluwe (1985–2010), alles noch zusätzlich patroniert durch Kardinal Godfried Danneels (ebenfalls aus Westflandern herkünftig(Tielt)).
Seit 40 Jahren wurde in dem Priesterseminar (vor einem Jahr in 2017 erst geschlossen) auf Dummmmheit, Nicht-Bildung und psychiatrische Auffälligkeit selektiert.
Zugleich wandten sich enorm viel Menschen mit Bildung und normal gesundem Menschenverstand von der westflämischen „Pseudo„kirche ab.
Es spielten (und spielen) sich dort unglaubliche Sachen ab (Pädophilie, Homophilie, Vergewaltigung, Diebstahl, Raub, Massenmord, Erpressung, Unterschlagung, Bisexualität eines Diakons, jede Menge Suizide).
Ein Auhgiasstall- Sion desolata.
Frauen, die solche Gerichtsverfahren führen, sind nicht traumatisiert, sondern erwarten offenbar 30 Silberlinge. Und wer 30 Silberlinge fordert, ist Täter, nicht Opfer.
Es ging wohl eher um Schuldverschiebung?
(Teil 2)
Alexander Stroobandt (am 03.09.2018 57-jährig, also ca. 1962 geboren) hat das totale Desaster der „katholischen“ Kirche zwischen 1980 und jetzt miterlebt: in Brügge (wo er sein Amt ausführte), im Seminar und möglich auch im berüchtigten Spätberufnemseminar CPRL in Antwerpen (1985–1999, erfunden von Danneels, protegiert von VanGheluwe, geschlossen wenig zu vielen Homoskandalen und AIDS-Toten).
Die nordbelgische „Bastard„kirche (sie verweigerte selbst sehr lang das Epitheton „flämisch“) hat sich extrem um allen möglichen psychisch Auffälligen bemüht, wobei ihr Personal extrem tätig wurde „zum Helfen“.
Reifheit, Erfahrung und fachliches Wissen standen dabei nicht im Vordergrund, sondern wurden als hinderliche Ballast angesehen.
Zugleich ließ die Kirche, dort Träger der meisten und einst hochqualitätsvollen Schulen, das Unterrichtsniveau sinken und verlottern.
Das Opfer in diesem Fall war alkohol- und sonstigenstoffenkrank, mehrfach rückfällig, und leidend an einer manisch-depressiven Psychose.
Er war sehr häufig und chronisch in psychiatrischer Behandlung.
Der Patient und seine Frau haben dann eine freundschaftliche Beziehung zu Stroobandt entwickelt, wobei es sehr unklar ist in wieweit diese Beziehung nun pastoral und spirituell, bzw. sacramental war.
Der Patient dekompensierte; er nahm telefonisch und per SMS Kontakt auf mit Stroobandt, führte in den letzten 3 Stunden seines Lebens mehrmals sehr lange Gespräche und schrieb 4 SMS, wobei er seinen Suizid ankündigte, und brach dann alle Kontakte ab.
Ein Priester ist kein Psychiater.
Jede Notfalltelefonseelsorge ist unendlich viel mehr qualifiziert als diese Herren in Westflandern.
Da Stroobandt die Ehefrau des Patienten kannte und die Vorgeschichte des Patienten, und jetzt auch von der akuten Ernst der Situation wußte, hätte er eiligst Hilfe herbeiholen sollen.
Stattdessen hat er nichts getan.
Das ist schuldiges Versäumnis- mit Tod in der Folge.
Dafür hat das Gericht ihn verurteilt.
Mit der Beichte hat das nichts zu tun:
Es gibt keine sakramentale Beichte mit Telefon oder SMS;
und weiterhin kann man keine Sünden beichten, die man vorhat noch auszuführen.
Das ist die Perversion der Beichte, für eine noch zu begehende Sünde die Absolution im voraus zu fragen.
Es wundert nicht, daß stroobandt als jüngere westflämische Priester keine Ahnung von Theologie und Sakramenten hat.
Es wundert auch nicht, daß einer dieser Obios sich aktiv in die Gesprächstherapie mit einem psychisch Kranken mischt- und wenn dann alles dekompensiert, ziemlich schnoddrig dasteht.
Es gibt dort fast nur Verrückte.
Sehr störend jedoch ist, daß Stroobandt sein eigenes Versagen bedecken will durch ein „Beichtgeheimnis“ vorzuschieben; und daß er dabei plötzlich ein Anthrazithemd (nun auch mit römischen Kollar) und ein großes Brustkreuz sehr fotogen herumträgt.
Das riecht sehr stark nach Schamanismus.
Das ist übrigens der Grund, warum Bischof Bonny von Antwerpen (ansonsten homofreundlich und häretisch-apostatisch) Stroobandt nicht verteidigt hat (der Bischof v. Brügge Lode Aerts ist (euphemistisch gesagt) sehr einfach gestrickt).
Mit diesen Hintergrundinformationen ist die Sache natürlich anders zu bewerten. Vielen Dank!
Dem schließe ich mich an und nehme hiermit meine beiden obigen Kommentare zurück.