Priester wegen Einhaltung des Beichtgeheimnisses verurteilt

Präzedenzfall in Belgien


Erster Priester in Belgien wegen Beichtgeheimnis verurteilt.
Erster Priester in Belgien wegen Beichtgeheimnis verurteilt.

(Brüs­sel) Darf sich ein Prie­ster auf das Beicht­ge­heim­nis beru­fen und die Aus­sa­ge ver­wei­gern? Nein, sag­te ein bel­gi­sches Gericht. Erst­mals wur­de ein katho­li­scher Prie­ster in Bel­gi­en ver­ur­teilt, weil er sich wei­ger­te, das Beicht­ge­heim­nis zu brechen.

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Alex­an­der Stroo­bandt, Prie­ster des Bis­tums Brüg­ge, wur­de von bel­gi­schen Rich­tern ver­ur­teilt, weil er unter Beru­fung auf das Beicht­ge­heim­nis eine Hil­fe­lei­stung unter­las­sen habe. Die Sache beruht auf Hypo­the­sen, den­noch spra­chen die Rich­ter den Prie­ster schuldig.

Ein Mann, der an Depres­sio­nen litt, habe im Beicht­stuhl dem Prie­ster Selbst­mord­ab­sich­ten anver­traut. Der Prie­ster habe aber nicht die nöti­gen Stel­len infor­miert, um den Selbst­mord zu ver­hin­dern. Der Mann brach­te sich spä­ter tat­säch­lich um. 

Anzei­ge gegen den Prie­ster erstat­te­te die Frau des Toten, denn ihr habe ihr Mann erzählt, dem Prie­ster sei­ne Selbst­mord­ab­sich­ten gebeich­tet zu haben. 

Vor Gericht berief sich der Prie­ster auf das Beicht­ge­heim­nis und beton­te, er kön­ne daher auch nichts zu sei­ner Ent­la­stung sagen, da er ver­pflich­tet sei, über eine Beich­te strik­tes Still­schwei­gen zu bewah­ren, gleich­gül­tig wel­chen Inhalts sie ist.

Das Gericht war sicht­lich genervt über die Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung des Prie­sters, wie Beob­ach­ter berich­ten, und ver­ur­teil­te ihn, da unbe­schol­ten, zu einem Monat beding­ter Gefäng­nis­haft. Der Wit­we muß er zudem einen sym­bo­li­schen Euro Schmer­zens­geld bezahlen.

Der Rechts­bei­stand des Prie­sters kün­dig­te gegen­über der Pres­se­agen­tur Reu­ters Rekurs gegen das Urteil ein, weil die Geheim­hal­tungs­pflicht für einen Prie­ster „abso­lut ist“.

In Bel­gi­en, einst eine katho­li­sche Hoch­burg, scheint die nöti­ge Sen­si­bi­li­tät dafür nicht mehr bei allen Rich­tern vor­han­den zu sein.

Juri­sten der Kir­che beschäf­ti­gen nun die Aus­wir­kun­gen die­ses Prä­ze­denz­fal­les, soll­te das Urteil rechts­kräf­tig werden

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Info­be (Screen­shot)

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