
(Rom) Von „Bermuda-Klerus“ spricht die traditionsverbundene Internetseite Messa in Latino. Gemeint sind Priester und sogar Bischöfe, die bei öffentlichen Auftritten mit ihrer Kleidung nicht ganz den Ton treffen. Anders gesagt: Sie kleiden sich nicht ihrem Stand und ihrer Würde entsprechend.

Konkretes Beispiel sind auf Facebook veröffentlichte Fotos aus der Toskana. Im Bild sind Bischof Andrea Migliavacca von San Miniato und der Priester dieses Bistums Armando Zappolini.
Darf man sich in die Kleiderordnung anderer einmischen? Ist eine solche Einmischung gegenüber einem Priester und Bischof nicht respektlos? Man müsse ja verstehen… Was sei schon dabei… So und ähnliche Einwände kann man gelegentlich hören. Respekt verlangt das Amt und das Weihesakrament aber auch und vor allem vom Kleriker selbst.
Don Zappolini ist für Initiativen bekannt, die Medieninteresse finden. Im vergangenen Jahr stellte er die Räumlichkeiten seiner Pfarrei für Ramadan-Feiern zur Verfügung. Vor den Parlamentswahlen 2018 war er im „barmherzigen“ T‑Shirt mit einer Aufschrift gegen Silvio Berlusconi zu sehen: „Silvio, gib dir Feuer“. Zu seinen Aktionen gehörte zu Weihnachten 2017 auch eine „antifaschistische Flüchtlings-Weihnachtskrippe“. Zappolini gab ein Buch mit dem Titel heraus: „Ein Priester gemäß Franziskus“. Gemeint ist, daß das Buch den Anspruch erhebt, den Priester zu präsentieren, wie ihn Papst Franziskus will, und daß Don Zappolini ein solcher Priester sei.
Bischof Migliavacca scheint sich an den umtriebigen Priester anzuhängen. Gemeinsam nahmen sie an einer Tagung über einen anderen eigenwilligen Priester, Don Andrea Gallo, teil.
Die jüngste Aktion von Don Zappolini, die offensichtlich mit Bermuda-Shorts zu tun hat, muß nicht näher erläutert werden. Denn eine „Begründung“ findet sich immer.
Die Kleidung der Kleriker ist jedoch keine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern von der Kirche normativ festgelegt. Im Amtlichen Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester heißt es unter Nr. 66:
„Der Priester muss vor allem durch sein Verhalten erkennbar sein, aber auch durch seine Bekleidung, so dass jedem Gläubigen und überhaupt jedem Menschen seine Identität und seine Zugehörigkeit zu Gott und zur Kirche unmittelbar erkenntlich ist.
Aus diesem Grund muss der Kleriker gemäß den von der Bischofskonferenz herausgegebenen Normen und gemäß den legitimen lokalen Gewohnheiten eine schickliche kirchliche Kleidung tragen. Dies bedeutet, dass diese Bekleidung, falls sie nicht die Soutane ist, verschieden von der Art der Kleidung der Laien zu sein hat und konform der Würde und Sakralität des Amtes. Schnitt und Farbe müssen von der Bischofskonferenz festgelegt werden, immer in Harmonie mit den Dispositionen des allgemeinen Rechts.
Wegen ihrer Inkohärenz mit dem Geist solcher Disziplin können konträre Praktiken nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden, und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden. Abgesehen von ganz außergewöhnlichen Situationen kann der Nichtgebrauch der kirchlichen Kleidung seitens des Klerikers einen schwachen Sinn für die eigene Identität als ganz dem Dienst der Kirche ergebener Hirte manifestieren“.
Die Bischofskonferenzen haben diese Bestimmungen umzusetzen, was in Italien mit dem Beschluß Nr. 12 vom 23. Dezember 1983 geschehen ist. Darin bekräftigte die Italienische Bischofskonferenz, daß „der Klerus in der Öffentlichkeit den Talar (Soutane) oder Römisches Kollar zu tragen hat“.
Im deutschen Sprachraum haben die Bischofskonferenzen, jedenfalls jene der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs, die römische Anweisung – trotz ihrer verbindlichen Gültigkeit – lockerer ausgelegt. Der Klerus habe Römerkragen oder Oratorianerkragen zu tragen, könne aber „in begründeten Fällen“ (Österreich) bzw. „in begründeten Ausnahmefällen“ (Deutschland) dunklen Anzug mit einem Kreuz am Kragenaufschlag tragen. Vom Talar als verbindliche Priesterkleidung ist außerhalb der Liturgie keine Rede. Wie es in Wirklichkeit aussieht, muß an dieser Stelle nicht näher ausgeführt werden. Die Schweizer Bischofskonferenz scheint keine eigenen Bestimmungen erlassen zu haben, weshalb ohnehin die römische Vorgabe Geltung hätte.
Bermuda-Shorts scheinen in keinen Bestimmungen auf. Weder ein Bischof noch ein Priester sind in der Öffentlichkeit Privatpersonen. Die „Bermuda-Kleriker“ können für ihren „unangemessenen Auftritt keine nachvollziehbare, ‚pastorale‘ Notsituation geltend machen“, so Messa in Latino.
Siehe dazu auch:
- „VIVA la Sotana!“ – Eine Hommage an die Priesterkleidung
- Kommunistische Tageszeitung fordert Rückkehr zur Priesterkleidung – „Zivilkleidung in die Nesseln“
- Wenn sich Priester wie Finanzberater kleiden?
- Die Kutte macht noch keinen Mönch. Keine Kutte noch weniger… Rom schärft Kleiderordnung ein
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL (Screenshots)