Jesu Brot-Mahlzeit oder Leib Christi in der hl. Kommunion?


Kommunionempfang
"Kommunion für alle"? Interkommunion? Wie mit der heiligen Kommunion umgehen? Wo beginnt der sakrilegische Kommunionempfang?

Bischof Ger­hard Fei­ge von Mag­de­burg mach­te in einer Kolum­ne sei­nem Ärger Luft dar­über, dass Papst Fran­zis­kus die pro­gres­si­ven deut­schen Bischö­fe „aus­ge­bremst“ hät­te. Das schrieb er in einem „Nach­ruf auf eine unsäg­li­che Ent­wick­lung“ zum soge­nann­ten Eucha­ri­stie­streit auf der Sei­te katho​lisch​.de.

Anzei­ge

Der Papst hat­te kürz­lich die mit Mehr­heit ver­ab­schie­de­te Hand­rei­chung der deut­schen Bischö­fe zum Kom­mu­nion­emp­fang kon­fes­si­ons­ver­schie­de­ner Ehe­paa­re als unzu­rei­chend zurück­ge­wie­sen. Den the­ma­ti­schen Impli­ka­tio­nen zum Glau­ben der Kir­che, dem Kir­chen­recht und zu der welt­kirch­li­chen Rele­vanz wer­de nicht genü­gend Rech­nung getragen.

Nicht konzilsgemäß

Bischof Gerhard Feige
Bischof Ger­hard Feige

Bischof Fei­ge beklag­te einen Man­gel an Öku­me­nis­mus bei „man­chen“ – gemeint sind wohl der Papst und ein Vier­tel der deut­schen Bischö­fe. Die „katho­li­schen Prin­zi­pi­en“ des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils wür­den doch schon ein „inklu­si­vi­sti­sches Kir­chen­ver­ständ­nis und die Über­zeu­gung einer gestuf­ten Kir­chen­zu­ge­hö­rig­keit“ enthalten.

Die bei­den Behaup­tun­gen sind nicht kon­zils­ge­mäß, höch­stens vom dif­fu­sen Kon­zils­geist bene­belt. Das Öku­me­nis­mus-Dekret des Kon­zils spricht im Kapi­tel 3 mehr­fach von den  „getrenn­ten Kir­chen“, womit die ortho­do­xen Schwe­ster­kir­chen benannt sind. Auf die zahl­rei­chen pro­te­stan­ti­schen Glau­bens­grup­pen bezieht sich der Kon­zils­aus­druck von (kirch­li­chen) „Gemein­schaf­ten“.  Nach katho­li­scher Leh­re sind evan­ge­li­sche Chri­sten weder in die katho­li­sche Kir­che inklu­diert noch gehö­ren sie auf einer (unte­ren) Stu­fe zur una sanc­ta catho­li­ca. Gegen eine sol­che Ver­ein­nah­mung weh­ren sich die Pro­te­stan­ten. Denn sie haben sich seit Luther mit ihrer unsicht­ba­ren Geist­kir­che aus­drück­lich von der sakra­men­ta­len Kir­che Chri­sti losgesagt.

Banalisierung des Allerheiligsten durch lasche Zugangsbedingungen

Als wei­te­re Begrün­dung für sei­ne Ableh­nung der päpst­li­chen Ent­schei­dung führt Bischof Fei­ge eine bemer­kens­wer­te Fest­stel­lung an: Es „wer­den auf ein­mal Bedin­gun­gen zum Sakra­men­ten­emp­fang erho­ben, die man gegen­über den eige­nen Gläu­bi­gen gar nicht mehr durch­zu­set­zen vermag“.

Der Kon­text die­ser Aus­sa­ge legt nahe, sie als Auf­for­de­rung zu verstehen:

  • Man soll­te beim Kom­mu­nion­emp­fang den Pro­te­stan­ten die glei­chen lau­en und laschen Zugangs­be­din­gun­gen zuge­ste­hen, die sich bei den Katho­li­ken ein­ge­bür­gert haben.
    In einem zwei­ten Kom­men­tar in der ZEIT-Bei­la­ge ‚Christ und Welt’ hat Bischof Fei­ge eine wei­te­re Les­art aufgezeigt:
  • „Wer eine Bana­li­sie­rung des ‚Aller­hei­lig­sten’ befürch­tet oder ver­hin­dern möch­te, soll­te zunächst ein­mal selbst­kri­tisch in die eige­nen Rei­hen schauen.“
    Ein selbst­kri­ti­scher Appell an die ande­ren Bischö­fe wür­de bedeu­ten, die Bana­li­sie­rung des Aller­hei­lig­sten der katho­li­schen Kir­che durch die gedul­de­te oder gar geför­der­te Belie­big­keit des Kom­mu­ni­on­zu­gangs zu ver­hin­dern. Dar­auf wird spä­ter eingegangen.

Doch zunächst ist zu klä­ren, wel­che Zugangs­be­din­gun­gen zum Kom­mu­nion­emp­fang für pro­te­stan­ti­sche Ehe­part­ner gemeint sind. Die Mehr­heit der deut­schen Bischö­fe hat­te mit Rück­griff auf älte­re päpst­li­che Vor­ga­ben for­mu­liert, dass die Beja­hung des „katho­li­schen Eucha­ri­stie­glau­bens“ sowie des gesam­ten „Glau­bens der katho­li­schen Kir­che“ Vor­aus­set­zun­gen sei­en, um die Kom­mu­ni­on zu empfangen.

Mangelhafter Eucharistieglauben bei Katholiken

Bischof Fei­ge behaup­tet nun, „man“ – das heißt die deut­schen Bischö­fe und Prie­ster – könn­ten die­se Bedin­gun­gen beim Kom­mu­nion­emp­fang selbst bei den Katho­li­ken nicht mehr „durch­set­zen“.

Anselm van der Linde: Kommunion für alle
Anselm van der Lin­de: Kom­mu­ni­on für alle

Für die Tat­sa­che des man­gel­haf­ten Eucha­ri­stie­glau­bens von Katho­li­ken spre­chen vie­le Beob­ach­tun­gen, ins­be­son­de­re  bei Erst­kom­mu­ni­on­mes­sen, Trau­er­got­tes­dien­sten oder Frei­luft­mes­sen, wenn vie­le soge­nann­te Tauf­schein­ka­tho­li­ken sich in die Kom­mu­ni­on­rei­he stel­len. Da kann man dann selt­sa­mes Ver­hal­ten bei Kom­mu­nion­emp­fän­gern bemer­ken: Sie neh­men die Hostie und rie­chen dar­an. Ande­re beäu­gen sie an der Ober- und Unter­sei­te. Man sieht auch demon­stra­ti­ves Kau­en auf der Hostie und läs­si­ges Grin­sen beim Abgang. Gele­gent­lich wird in die­sem Per­so­nen­kreis geäu­ßert, man wol­le sich den „Keks“ abho­len oder habe doch ein Recht auf die „Obla­te“, wenn man schon Kir­chen­steu­er bezahle.

Sol­ches Ver­hal­ten legt den Schluss nahe, dass die­se Kom­mu­ni­kan­ten nicht im Bewusst­sein und Glau­ben an die Real­prä­senz Chri­sti an der Kom­mu­ni­on teil­neh­men. Vom Glau­ben an den drei­ei­ni­gen Gott, den erlö­sen­den Kreu­zes­tod Chri­sti und sei­ne sowie unse­re Auf­er­ste­hung wird man bei die­sen Mess­be­su­chern auch nicht aus­ge­hen können.

Damit wird der Leib des Herrn von den Spen­dern der agno­sti­schen Neu­gier preis­ge­ge­ben und an Nicht-Gläu­bi­ge ver­schleu­dert. Es kann aber den Prie­stern nicht gleich­gül­tig sein, wenn die hl. Kom­mu­ni­on an belie­bi­ge Per­so­nen ver­teilt und wie ein bana­les Stück Brot geges­sen wird. Sie ste­hen in der Mit­ver­ant­wor­tung an der sakri­le­gi­schen Pra­xis, für die der Apo­stel Pau­lus das gött­li­che Gericht androht, wenn der sakra­men­ta­le Her­ren­leib nicht von gewöhn­li­chem Brot unter­schie­den wird.

Mat­thä­us bringt eine ähn­li­che War­nung in dem Gleich­nis vom Hoch­zeits­mah­le zum Aus­druck, indem der König einen Gast ohne Bereit­schaft zur ange­mes­se­nen Gewan­dung zurück­weist. Chri­stus gibt allen die bedin­gungs­lo­se Ein­la­dung zum Hoch­zeits­saal des Rei­ches Got­tes. Er selbst wird alle Gela­de­nen mit sei­ner Herr­lich­keit beklei­den. Aber er ver­langt eben auch die Bereit­schaft, den alten Men­schen abzu­le­gen, um den neu­en Men­schen anzu­zie­hen. So sagt es Pau­lus im Epher­ser­brief 4,22f bezüg­lich des Taufsa­kra­ments. Inso­fern könn­te der ‚Mann ohne hoch­zeit­li­ches Gewand’ für die heu­ti­gen Sakra­men­ten­emp­fän­ger ste­hen, die sich als ‚getauf­te Hei­den’, ‚nicht-bekehr­te Gefirm­te’ oder ‚ungläu­bi­ge Obla­ten­es­ser’ anstel­len.

Können oder wollen die Bischöfe nichts an der lauen Eucharistiepraxis ändern?

Es ist nun die wei­te­re Behaup­tung von Bischof Fei­ge zu prü­fen, ob den ver­ant­wort­li­chen Bischö­fen und Prie­stern tat­säch­lich das Kön­nen oder Durch­set­zungs­ver­mö­gen fehlt, dass nur wirk­lich gläu­bi­ge Katho­li­ken mit der „rech­ten Dis­po­si­ti­on“ – so die kir­chen­of­fi­zi­el­le For­mu­lie­rung – zum Emp­fang des Lei­bes Chri­sti hin­zu­tre­ten. Als Gegen­the­se steht im Raum: Die mei­sten Kir­chen­obe­re und Geist­li­che wol­len an die­ser Pra­xis gar nichts ändern.

Zur Klä­rung der letz­te­ren The­se sind Fra­gen hilf­reich: Wann hat ein Bischof dar­über gepre­digt, dass der Glau­be an die Real­prä­senz Chri­sti sowie an das Heils­wir­ken des drei­fal­ti­gen Got­tes Bedin­gun­gen für den Kom­mu­nion­emp­fang sind? Haben die Ober­hir­ten ihren Pfar­rern in Rund­schrei­ben auf­ge­tra­gen, gepre­dig­te Eucha­ri­stie-Kate­che­sen zu hal­ten? In wel­chen bischöf­lich geneh­mig­ten Lehr­plä­nen für den Reli­gi­ons­un­ter­richt wird die Eucha­ri­stie als Mit­te der Kir­che und des christ­li­chen Lebens ent­fal­tet? Woher soll denn bei den mei­sten Katho­li­ken eine gläu­bi­ge Hal­tung zum Kom­mu­nion­emp­fang kom­men, wenn sich die ver­ant­wort­li­chen Geist­li­chen und Kate­che­ten dar­über ausschweigen?

Es sieht dem­nach eher danach aus, dass Bischö­fe und Prie­ster nicht wil­lens und bereit sind, den eucha­ri­sti­schen Glau­ben durch Pre­digt und Auf­klä­rung im Vor­feld des Kom­mu­nion­emp­fangs zu ver­tie­fen. Sie ent­schul­di­gen ihr kate­che­ti­sches Nichts­tun mit der ach­sel­zucken­den Fest­stel­lung: Bei der unmit­tel­ba­ren Kom­mu­ni­ons­pen­dung kann man den Glau­bens­sinn der Emp­fän­ger nicht erken­nen. Des­halb kön­ne man kei­nen zurück­wei­sen. Das mit die­ser Hal­tung ver­mit­tel­te Signal lau­tet folg­lich: Wer sich anstellt, wird bedient oder kann sich ein­ge­la­den füh­len zum Abho­len der Hostie.

Beifallheischende Predigt zur Kommunion für alle

In die­sem Sin­ne pro­pa­gier­te kürz­lich der öster­rei­chi­sche Abt Anselm van der Lin­de aus der Abtei Wet­tin­gen-Meh­rerau bei Bre­genz aus­drück­lich die ‚Kom­mu­ni­on für alle’. Der Klo­ster­vor­ste­her pre­dig­te in einer Pil­ger­mes­se der Zister­zi­en­ser­ab­tei Mari­en­statt im Wester­wald: „Alle sind ein­ge­la­den“, die sich als Teil der christ­li­chen Glau­bens­ge­mein­schaft ver­ste­hen wür­den – also nach sub­jek­ti­vem Selbst­ver­ständ­nis. „Am Tisch des Herrn“ dür­fe es kei­ne kon­fes­sio­nel­le oder son­sti­ge Abgren­zun­gen geben. Denn ‚Gott selbst lädt ein und reicht Brot und Wein’, wie die Wester­wäl­der Zei­tung notier­te. Daher hät­te kein Mensch – also auch nicht die Kir­che – das Recht, eine geist­li­che Dis­po­si­ti­on und Zugangs­be­din­gun­gen zur Kom­mu­ni­on fest­zu­le­gen. Der Pre­di­ger, ein kon­ver­tier­ter Cal­vi­nist,  gebrauch­te stets die pro­te­stan­ti­schen For­mu­lie­run­gen wie „Abend­mahl“ oder „Mahl Chri­sti“. Die kirch­lich-katho­li­schen Bekennt­nis­wor­te vom „Leib Chri­sti“, der „Eucha­ri­stie“ und „hl. Kom­mu­ni­on“ oder „Real­prä­sens“ kamen nicht über sei­ne Lip­pen. Von „Wand­lung“ und „Aller­hei­lig­stem“ schwieg er erst recht. Statt­des­sen mein­te er, dass „Brot und Wein“ im Abend­mahl Segens- und Lie­bes­ga­ben Got­tes sei­en, um „uns in unse­rer Ver­schie­den­heit ange­nom­men“ zu fühlen.

Die Sie­ge­ner Zei­tung kom­men­tier­te: Es loh­ne sich, mit Tra­di­tio­nen zu bre­chen und Eck­pfei­ler der Kir­che anzu­ta­sten. Denn für sei­nen umstür­zen­den Auf­ruf bekam der Abt mehr­fach spon­ta­nen Zwi­schen­ap­plaus und lang anhal­ten­den Bei­fall am Ende.

Doch was zei­gen die­se Reak­tio­nen? Der katho­li­sche Eucha­ri­stie­glau­be scheint bei vie­len Getauf­ten im Bis­tum Lim­burg weit­ge­hend ver­dun­stet zu sein. Bei dem Pre­di­ger und sei­nen bei­fäl­lig klat­schen­den Zuhö­rern ist ihre christ­ka­tho­li­sche Glau­bens­i­den­ti­tät in Hin­sicht auf die  sakra­men­ta­le Kirch­lich­keit kaum mehr erkenn­bar. Die For­mel der von Gott geseg­ne­ten Ver­schie­den­heit kommt dem rela­ti­vi­sti­schen Wohl­fühl­chri­sten­tum entgegen.

Katechetischer Neuanfang an einem Thema

Die Ver­säum­nis­se der Bischö­fe und Prie­ster in der Eucha­ri­stie­ka­te­che­se lie­gen damit frap­pie­rend offen zuta­ge. Die schon öfters aus­ge­ru­fe­ne all­ge­mei­ne Glau­bens­kri­se zeigt sich hier greif­bar kon­kret. Zu die­sem klar umris­se­nen Defi­zit an Glau­ben wer­den die bekann­ten Appel­le zur Neu-Evan­ge­li­sie­rung nichts bewir­ken. Ande­rer­seits ist der Glau­bens­man­gel an einem zen­tra­len Punkt der Glau­bens­pra­xis auch eine Chan­ce (und mehr noch Pflicht) für einen kate­che­ti­schen Neu­an­fang zu die­sem Thema:

Die Bischö­fe selbst und die ent­spre­chend instru­ier­ten Prie­ster müss­ten regel­mä­ßig über den sakra­men­ta­len Cha­rak­ter von Eucha­ri­stie und Kom­mu­ni­on pre­di­gen – auch über Zugangs­be­din­gun­gen und Beich­te. Eben­falls bei Erst­kom­mu­ni­on­ka­te­che­se und Firm­vor­be­rei­tung, zu Reli­gi­ons­un­ter­richt und Erwach­se­nen­bil­dung soll­ten die Bischö­fe ent­spre­chen­de Initia­ti­ven ansto­ßen. Weil Unwis­sen­heit und teil­wei­se auch Unwil­lig­keit so groß sind, braucht man dafür sicher­lich einen lan­gen Atem und Mut. Denn bei­fall­hei­schend sind sol­che Kate­che­sen nicht.

Als Anstoß und Mut­ma­cher dazu gibt es eine ein­fa­che Rege­lung, die schnell und dau­er­haft Wir­kung zei­gen würde.

„Wer das glaubt, möge hinzutreten und den Leib des Herrn empfangen“

Tou­ri­sti­sche Besu­cher von Kir­chen wer­den gewöhn­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sie der Wür­de des Gebets- und Got­tes­hau­ses in Klei­dung und Ver­hal­ten mit Respekt begeg­nen soll­ten. Um wie viel mehr müss­te das zen­tra­le Myste­ri­ums unse­res Glau­bens, der wah­re Leib Chri­sti in Gestalt des Bro­tes, vor unge­bühr­li­cher Ver­ein­nah­mung geschützt wer­den! Ins­be­son­de­re bei den oben genann­ten Got­tes­dien­sten mit hoher Anzahl von Tauf­schein­ka­tho­li­ken und auch Nicht-Katho­li­ken wäre es die Pflicht der Prie­ster, den Got­tes­dienst­be­su­chern in kur­zer Form den beson­de­ren Cha­rak­ter der Kom­mu­ni­on zu erklären.

Für eine sol­che Auf­klä­rungs­an­spra­che gibt es nach­ah­mens­wer­te Bei­spie­le. Am 30. Novem­ber 1999 fand ein Gedenk­got­tes­dienst anläss­lich des 10. Todes­ta­ges des ermor­de­ten Vor­stands­spre­chers der Deut­schen Bank, Dr. Alfred Herr­hau­sen, im Frank­fur­ter Kai­ser­dom statt. Etwa 1500 gela­de­ne Gäste aus Wirt­schaft und Bank­we­sen waren anwe­send. Die Gedenk­mes­se für den katho­li­schen Bank­chef zele­brier­te der Prä­mon­stra­ten­ser-Chor­herr Augu­sti­nus Graf Hen­ckel von Don­ners­marck, Theo­lo­ge und Wirt­schafts­ethi­ker. Der wand­te sich vor der Kom­mu­ni­ons­pen­dung an die Got­tes­dienst­be­su­cher mit den Wor­ten: „Nach unse­rer katho­li­schen Glau­bens­über­zeu­gung ist mit den Wor­ten der Wand­lung in dem Brot der Hostie der Leib Chri­sti real prä­sent. Die Katho­li­ken, die das glau­ben und im Stand der hei­lig­ma­chen­den Gna­de sind, mögen hin­zu­tre­ten und den Leib des Herrn emp­fan­gen.“ Etwa 50 Mess­be­su­cher taten das.[1]Die Infor­ma­tio­nen zur Gedenk­mes­se an Alfred Herr­hau­sen stam­men von Wer­ner Rothen­ber­ger, der damals an jenem Got­tes­dienst teil­nahm.

Als nach der Gedenk­mes­se klei­ne Grup­pen vor dem Dom stan­den, äußer­ten meh­re­re Ban­ker ihren Respekt zu dem sel­ten gehör­ten Hin­weis des Zele­bran­ten: Selbst­ver­ständ­lich habe die Kir­che das Recht (und auch die Pflicht), die unkun­di­gen Got­tes­dienst­be­su­cher dar­über auf­zu­klä­ren, was es mit Mes­se, Kom­mu­ni­on und dem Leib Chri­sti auf sich habe.

Ange­sichts der oben fest­ge­stell­ten Ver­dun­stung des Glau­bens bei den Katho­li­ken, auch den Kirch­gän­gern, soll­ten die­se oder ähn­li­che Klä­rungs­wor­te zum eucha­ri­sti­schen Glau­ben in jeder hl. Mes­se vor der Kom­mu­ni­ons­pen­dung vom Prie­ster gesagt werden.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/​MiL

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1 Die Infor­ma­tio­nen zur Gedenk­mes­se an Alfred Herr­hau­sen stam­men von Wer­ner Rothen­ber­ger, der damals an jenem Got­tes­dienst teilnahm.
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2 Kommentare

  1. Die Rück­kehr zur Mundkommunion
    und die­se beid­bei­nig kniend zu empfangen
    (wenn kör­per­lich möglich),
    wäre ein ech­ter Fort­schritt diesbezüglich,
    not­falls durch Vor­bild der Men­ge der Gläubigen
    die das ehr­furchts­voll praktiziert.

  2. Chri­stus, der Leib Chri­sti in Gestalt der Hostie,
    soll­te beim Emp­fang der Kommunion
    der Brenn­punkt (der Fokus)
    den man Ver­in­ner­licht (in sich aufnimmt)
    sein,
    bei der Fokus­sie­rung auf den Vater im Himmel
    und den Hei­li­gen Geist.
    In der Foto­tech­nik gilt:
    Je schwä­cher die Optik fokussiert,
    desto wei­ter ist der Fokus entfernt.

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