Bischof Gerhard Feige von Magdeburg machte in einer Kolumne seinem Ärger Luft darüber, dass Papst Franziskus die progressiven deutschen Bischöfe „ausgebremst“ hätte. Das schrieb er in einem „Nachruf auf eine unsägliche Entwicklung“ zum sogenannten Eucharistiestreit auf der Seite katholisch.de.
Der Papst hatte kürzlich die mit Mehrheit verabschiedete Handreichung der deutschen Bischöfe zum Kommunionempfang konfessionsverschiedener Ehepaare als unzureichend zurückgewiesen. Den thematischen Implikationen zum Glauben der Kirche, dem Kirchenrecht und zu der weltkirchlichen Relevanz werde nicht genügend Rechnung getragen.
Nicht konzilsgemäß
Bischof Feige beklagte einen Mangel an Ökumenismus bei „manchen“ – gemeint sind wohl der Papst und ein Viertel der deutschen Bischöfe. Die „katholischen Prinzipien“ des II. Vatikanischen Konzils würden doch schon ein „inklusivistisches Kirchenverständnis und die Überzeugung einer gestuften Kirchenzugehörigkeit“ enthalten.
Die beiden Behauptungen sind nicht konzilsgemäß, höchstens vom diffusen Konzilsgeist benebelt. Das Ökumenismus-Dekret des Konzils spricht im Kapitel 3 mehrfach von den „getrennten Kirchen“, womit die orthodoxen Schwesterkirchen benannt sind. Auf die zahlreichen protestantischen Glaubensgruppen bezieht sich der Konzilsausdruck von (kirchlichen) „Gemeinschaften“. Nach katholischer Lehre sind evangelische Christen weder in die katholische Kirche inkludiert noch gehören sie auf einer (unteren) Stufe zur una sancta catholica. Gegen eine solche Vereinnahmung wehren sich die Protestanten. Denn sie haben sich seit Luther mit ihrer unsichtbaren Geistkirche ausdrücklich von der sakramentalen Kirche Christi losgesagt.
Banalisierung des Allerheiligsten durch lasche Zugangsbedingungen
Als weitere Begründung für seine Ablehnung der päpstlichen Entscheidung führt Bischof Feige eine bemerkenswerte Feststellung an: Es „werden auf einmal Bedingungen zum Sakramentenempfang erhoben, die man gegenüber den eigenen Gläubigen gar nicht mehr durchzusetzen vermag“.
Der Kontext dieser Aussage legt nahe, sie als Aufforderung zu verstehen:
- Man sollte beim Kommunionempfang den Protestanten die gleichen lauen und laschen Zugangsbedingungen zugestehen, die sich bei den Katholiken eingebürgert haben.
In einem zweiten Kommentar in der ZEIT-Beilage ‚Christ und Welt’ hat Bischof Feige eine weitere Lesart aufgezeigt: - „Wer eine Banalisierung des ‚Allerheiligsten’ befürchtet oder verhindern möchte, sollte zunächst einmal selbstkritisch in die eigenen Reihen schauen.“
Ein selbstkritischer Appell an die anderen Bischöfe würde bedeuten, die Banalisierung des Allerheiligsten der katholischen Kirche durch die geduldete oder gar geförderte Beliebigkeit des Kommunionzugangs zu verhindern. Darauf wird später eingegangen.
Doch zunächst ist zu klären, welche Zugangsbedingungen zum Kommunionempfang für protestantische Ehepartner gemeint sind. Die Mehrheit der deutschen Bischöfe hatte mit Rückgriff auf ältere päpstliche Vorgaben formuliert, dass die Bejahung des „katholischen Eucharistieglaubens“ sowie des gesamten „Glaubens der katholischen Kirche“ Voraussetzungen seien, um die Kommunion zu empfangen.
Mangelhafter Eucharistieglauben bei Katholiken
Bischof Feige behauptet nun, „man“ – das heißt die deutschen Bischöfe und Priester – könnten diese Bedingungen beim Kommunionempfang selbst bei den Katholiken nicht mehr „durchsetzen“.
Für die Tatsache des mangelhaften Eucharistieglaubens von Katholiken sprechen viele Beobachtungen, insbesondere bei Erstkommunionmessen, Trauergottesdiensten oder Freiluftmessen, wenn viele sogenannte Taufscheinkatholiken sich in die Kommunionreihe stellen. Da kann man dann seltsames Verhalten bei Kommunionempfängern bemerken: Sie nehmen die Hostie und riechen daran. Andere beäugen sie an der Ober- und Unterseite. Man sieht auch demonstratives Kauen auf der Hostie und lässiges Grinsen beim Abgang. Gelegentlich wird in diesem Personenkreis geäußert, man wolle sich den „Keks“ abholen oder habe doch ein Recht auf die „Oblate“, wenn man schon Kirchensteuer bezahle.
Solches Verhalten legt den Schluss nahe, dass diese Kommunikanten nicht im Bewusstsein und Glauben an die Realpräsenz Christi an der Kommunion teilnehmen. Vom Glauben an den dreieinigen Gott, den erlösenden Kreuzestod Christi und seine sowie unsere Auferstehung wird man bei diesen Messbesuchern auch nicht ausgehen können.
Damit wird der Leib des Herrn von den Spendern der agnostischen Neugier preisgegeben und an Nicht-Gläubige verschleudert. Es kann aber den Priestern nicht gleichgültig sein, wenn die hl. Kommunion an beliebige Personen verteilt und wie ein banales Stück Brot gegessen wird. Sie stehen in der Mitverantwortung an der sakrilegischen Praxis, für die der Apostel Paulus das göttliche Gericht androht, wenn der sakramentale Herrenleib nicht von gewöhnlichem Brot unterschieden wird.
Matthäus bringt eine ähnliche Warnung in dem Gleichnis vom Hochzeitsmahle zum Ausdruck, indem der König einen Gast ohne Bereitschaft zur angemessenen Gewandung zurückweist. Christus gibt allen die bedingungslose Einladung zum Hochzeitssaal des Reiches Gottes. Er selbst wird alle Geladenen mit seiner Herrlichkeit bekleiden. Aber er verlangt eben auch die Bereitschaft, den alten Menschen abzulegen, um den neuen Menschen anzuziehen. So sagt es Paulus im Epherserbrief 4,22f bezüglich des Taufsakraments. Insofern könnte der ‚Mann ohne hochzeitliches Gewand’ für die heutigen Sakramentenempfänger stehen, die sich als ‚getaufte Heiden’, ‚nicht-bekehrte Gefirmte’ oder ‚ungläubige Oblatenesser’ anstellen.
Können oder wollen die Bischöfe nichts an der lauen Eucharistiepraxis ändern?
Es ist nun die weitere Behauptung von Bischof Feige zu prüfen, ob den verantwortlichen Bischöfen und Priestern tatsächlich das Können oder Durchsetzungsvermögen fehlt, dass nur wirklich gläubige Katholiken mit der „rechten Disposition“ – so die kirchenoffizielle Formulierung – zum Empfang des Leibes Christi hinzutreten. Als Gegenthese steht im Raum: Die meisten Kirchenobere und Geistliche wollen an dieser Praxis gar nichts ändern.
Zur Klärung der letzteren These sind Fragen hilfreich: Wann hat ein Bischof darüber gepredigt, dass der Glaube an die Realpräsenz Christi sowie an das Heilswirken des dreifaltigen Gottes Bedingungen für den Kommunionempfang sind? Haben die Oberhirten ihren Pfarrern in Rundschreiben aufgetragen, gepredigte Eucharistie-Katechesen zu halten? In welchen bischöflich genehmigten Lehrplänen für den Religionsunterricht wird die Eucharistie als Mitte der Kirche und des christlichen Lebens entfaltet? Woher soll denn bei den meisten Katholiken eine gläubige Haltung zum Kommunionempfang kommen, wenn sich die verantwortlichen Geistlichen und Katecheten darüber ausschweigen?
Es sieht demnach eher danach aus, dass Bischöfe und Priester nicht willens und bereit sind, den eucharistischen Glauben durch Predigt und Aufklärung im Vorfeld des Kommunionempfangs zu vertiefen. Sie entschuldigen ihr katechetisches Nichtstun mit der achselzuckenden Feststellung: Bei der unmittelbaren Kommunionspendung kann man den Glaubenssinn der Empfänger nicht erkennen. Deshalb könne man keinen zurückweisen. Das mit dieser Haltung vermittelte Signal lautet folglich: Wer sich anstellt, wird bedient oder kann sich eingeladen fühlen zum Abholen der Hostie.
Beifallheischende Predigt zur Kommunion für alle
In diesem Sinne propagierte kürzlich der österreichische Abt Anselm van der Linde aus der Abtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz ausdrücklich die ‚Kommunion für alle’. Der Klostervorsteher predigte in einer Pilgermesse der Zisterzienserabtei Marienstatt im Westerwald: „Alle sind eingeladen“, die sich als Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft verstehen würden – also nach subjektivem Selbstverständnis. „Am Tisch des Herrn“ dürfe es keine konfessionelle oder sonstige Abgrenzungen geben. Denn ‚Gott selbst lädt ein und reicht Brot und Wein’, wie die Westerwälder Zeitung notierte. Daher hätte kein Mensch – also auch nicht die Kirche – das Recht, eine geistliche Disposition und Zugangsbedingungen zur Kommunion festzulegen. Der Prediger, ein konvertierter Calvinist, gebrauchte stets die protestantischen Formulierungen wie „Abendmahl“ oder „Mahl Christi“. Die kirchlich-katholischen Bekenntnisworte vom „Leib Christi“, der „Eucharistie“ und „hl. Kommunion“ oder „Realpräsens“ kamen nicht über seine Lippen. Von „Wandlung“ und „Allerheiligstem“ schwieg er erst recht. Stattdessen meinte er, dass „Brot und Wein“ im Abendmahl Segens- und Liebesgaben Gottes seien, um „uns in unserer Verschiedenheit angenommen“ zu fühlen.
Die Siegener Zeitung kommentierte: Es lohne sich, mit Traditionen zu brechen und Eckpfeiler der Kirche anzutasten. Denn für seinen umstürzenden Aufruf bekam der Abt mehrfach spontanen Zwischenapplaus und lang anhaltenden Beifall am Ende.
Doch was zeigen diese Reaktionen? Der katholische Eucharistieglaube scheint bei vielen Getauften im Bistum Limburg weitgehend verdunstet zu sein. Bei dem Prediger und seinen beifällig klatschenden Zuhörern ist ihre christkatholische Glaubensidentität in Hinsicht auf die sakramentale Kirchlichkeit kaum mehr erkennbar. Die Formel der von Gott gesegneten Verschiedenheit kommt dem relativistischen Wohlfühlchristentum entgegen.
Katechetischer Neuanfang an einem Thema
Die Versäumnisse der Bischöfe und Priester in der Eucharistiekatechese liegen damit frappierend offen zutage. Die schon öfters ausgerufene allgemeine Glaubenskrise zeigt sich hier greifbar konkret. Zu diesem klar umrissenen Defizit an Glauben werden die bekannten Appelle zur Neu-Evangelisierung nichts bewirken. Andererseits ist der Glaubensmangel an einem zentralen Punkt der Glaubenspraxis auch eine Chance (und mehr noch Pflicht) für einen katechetischen Neuanfang zu diesem Thema:
Die Bischöfe selbst und die entsprechend instruierten Priester müssten regelmäßig über den sakramentalen Charakter von Eucharistie und Kommunion predigen – auch über Zugangsbedingungen und Beichte. Ebenfalls bei Erstkommunionkatechese und Firmvorbereitung, zu Religionsunterricht und Erwachsenenbildung sollten die Bischöfe entsprechende Initiativen anstoßen. Weil Unwissenheit und teilweise auch Unwilligkeit so groß sind, braucht man dafür sicherlich einen langen Atem und Mut. Denn beifallheischend sind solche Katechesen nicht.
Als Anstoß und Mutmacher dazu gibt es eine einfache Regelung, die schnell und dauerhaft Wirkung zeigen würde.
„Wer das glaubt, möge hinzutreten und den Leib des Herrn empfangen“
Touristische Besucher von Kirchen werden gewöhnlich darauf hingewiesen, dass sie der Würde des Gebets- und Gotteshauses in Kleidung und Verhalten mit Respekt begegnen sollten. Um wie viel mehr müsste das zentrale Mysteriums unseres Glaubens, der wahre Leib Christi in Gestalt des Brotes, vor ungebührlicher Vereinnahmung geschützt werden! Insbesondere bei den oben genannten Gottesdiensten mit hoher Anzahl von Taufscheinkatholiken und auch Nicht-Katholiken wäre es die Pflicht der Priester, den Gottesdienstbesuchern in kurzer Form den besonderen Charakter der Kommunion zu erklären.
Für eine solche Aufklärungsansprache gibt es nachahmenswerte Beispiele. Am 30. November 1999 fand ein Gedenkgottesdienst anlässlich des 10. Todestages des ermordeten Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Dr. Alfred Herrhausen, im Frankfurter Kaiserdom statt. Etwa 1500 geladene Gäste aus Wirtschaft und Bankwesen waren anwesend. Die Gedenkmesse für den katholischen Bankchef zelebrierte der Prämonstratenser-Chorherr Augustinus Graf Henckel von Donnersmarck, Theologe und Wirtschaftsethiker. Der wandte sich vor der Kommunionspendung an die Gottesdienstbesucher mit den Worten: „Nach unserer katholischen Glaubensüberzeugung ist mit den Worten der Wandlung in dem Brot der Hostie der Leib Christi real präsent. Die Katholiken, die das glauben und im Stand der heiligmachenden Gnade sind, mögen hinzutreten und den Leib des Herrn empfangen.“ Etwa 50 Messbesucher taten das.[1]Die Informationen zur Gedenkmesse an Alfred Herrhausen stammen von Werner Rothenberger, der damals an jenem Gottesdienst teilnahm.
Als nach der Gedenkmesse kleine Gruppen vor dem Dom standen, äußerten mehrere Banker ihren Respekt zu dem selten gehörten Hinweis des Zelebranten: Selbstverständlich habe die Kirche das Recht (und auch die Pflicht), die unkundigen Gottesdienstbesucher darüber aufzuklären, was es mit Messe, Kommunion und dem Leib Christi auf sich habe.
Angesichts der oben festgestellten Verdunstung des Glaubens bei den Katholiken, auch den Kirchgängern, sollten diese oder ähnliche Klärungsworte zum eucharistischen Glauben in jeder hl. Messe vor der Kommunionspendung vom Priester gesagt werden.
Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/MiL
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↑1 | Die Informationen zur Gedenkmesse an Alfred Herrhausen stammen von Werner Rothenberger, der damals an jenem Gottesdienst teilnahm. |
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Die Rückkehr zur Mundkommunion
und diese beidbeinig kniend zu empfangen
(wenn körperlich möglich),
wäre ein echter Fortschritt diesbezüglich,
notfalls durch Vorbild der Menge der Gläubigen
die das ehrfurchtsvoll praktiziert.
Christus, der Leib Christi in Gestalt der Hostie,
sollte beim Empfang der Kommunion
der Brennpunkt (der Fokus)
den man Verinnerlicht (in sich aufnimmt)
sein,
bei der Fokussierung auf den Vater im Himmel
und den Heiligen Geist.
In der Fototechnik gilt:
Je schwächer die Optik fokussiert,
desto weiter ist der Fokus entfernt.