„Wohl“ von Alfie Evans (zu sterben) steht über dem Elternrecht?


Alfie Evans
Alfie Evans und der Rechtsstreit um "das Wohl des Kindes".

(London/​Rom) Am Sonn­tag, an dem der klei­ne Alfie Evans laut rich­ter­li­chem Urteil ster­ben soll­te, nahm Papst Fran­zis­kus zum Fall Stel­lung. Den Eltern wur­de zuvor von einem Lon­do­ner Beru­fungs­ge­richt in einem Spot­tur­teil beschie­den, daß im Zwei­fel zwi­schen dem Eltern­recht und den Inter­es­sen des Kin­des, das „Kin­des­wohl“ Vor­rang habe.

Stellungnahme von Papst Franziskus

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In der Ver­gan­gen­heit hat­te das Kir­chen­ober­haupt bereits mit einem Twit­ter­ein­trag auf Alfie Bezug genom­men. Die Eltern und Ver­wand­ten des Kin­des hoff­ten auf eine päpst­li­che Stel­lung­nah­me und set­zen gro­ße Hoff­nung dar­auf. Der Papst sprach im Rah­men des mit­täg­li­chen Regi­na Coeli über das klei­ne Kind:

„Ich ver­traue Eurem Gebet Men­schen wie Vin­cent Lam­bert in Frank­reich, den klei­nen Alfie Evans in Eng­land und wei­te­re in ver­schie­de­nen Län­dern an, die – manch­mal seit lan­gem – in einem Zustand schwe­rer Krank­heit leben und für die pri­mä­ren Bedürf­nis­se medi­zi­nisch ver­sorgt wer­den. Es sind heik­le, sehr schmerz­haf­te und kom­ple­xe Situa­tio­nen. Beten wir dafür, daß jeder Kran­ke immer in sei­ner Wür­de respek­tiert und auf eine Wei­se gepflegt wird, die sei­nem Zustand ent­spricht, mit der Zustim­mung sei­ner Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, der Ärz­te und der ande­ren Gesund­heits­fach­kräf­te, mit gro­ßem Respekt für das Leben.“

Stellungnahme von Msgr. Paglia

Gleich­zei­tig nahm der Prä­si­dent der Päpst­li­chen Aka­de­mie für das Leben, Kuri­en­erz­bi­schof Vin­cen­zo Paglia zum Fall Alfie Evans Stel­lung:

„Der Fall des klei­nen Alfie Evans von Liver­pool, sei­ner jun­gen Eltern Tom und Kate und aller Men­schen, die in die­sen lan­gen Mona­ten der Krank­heit sich auf ver­schie­de­ne Wei­se für das Wohl die­ses Kin­des ein­ge­setzt haben, zeigt in die­sen Tagen sei­ne gan­ze schreck­li­che Tragik.

Ich bete für ihn und für die betei­lig­ten Per­so­nen und bit­te alle, sich die­ser Inten­ti­on vor dem Herrn des Lebens anzuschließen.

Ich hof­fe sehr stark, daß wie­der ein Dia­log und eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ver­ständ­li­cher­wei­se vom Schmerz ver­zehr­ten Eltern und der Kran­ken­haus­lei­tung, in dem Alfie bis heu­te behan­delt wur­de, gefun­den wer­den kön­ne, damit sie gemein­sam das Gesamt­wohl von Alfie suchen und die Obsor­ge für sein Leben nicht auf einen Rechts­streit redu­ziert werde.

Alfie kann nicht auf­ge­ge­ben wer­den, Alfie muß geliebt wer­den bis zum Letz­ten, und eben­so sei­ne Eltern.“

Die schrift­li­che Stel­lung­nah­me trägt das Datum vom Sams­tag und wur­de von Erz­bi­schof Paglia offen­bar blan­ko unter­zeich­net, da sich der Text auf einem ersten Blatt, sei­ne Unter­schrift aber unzu­sam­men­hän­gend auf einem zwei­ten Blatt befindet.

Die Enttäuschung über das Erzbistum Liverpool

Das Schreiben des Erzbistums Liverpool an die Eltern von Alfie
Das Schrei­ben des Erz­bis­tums Liver­pool an die Eltern von Alfie

Die Hin­rich­tung des klei­nen Alfie durch Abstel­len der lebens­not­wen­di­gen Sau­er­stoff­zu­fuhr war zuerst für Frei­tag, dann für Sonn­tag ange­kün­digt wor­den. Die katho­li­schen Eltern füh­len sich durch den Erz­bi­schof von Liver­pool im Stich gelas­sen. Sie hat­ten sich wegen des Sakra­men­tes der Kran­ken­sal­bung an einen Prie­ster in Liver­pool gewandt, der ihnen zur Ant­wort gab: „It is not my job“. In einem Appell wand­ten sie sich dar­auf an den Erzbischof.

Sie erhiel­ten ein mit 13. April datier­tes Schrei­ben im Namen des Erz­bi­schofs. Mit kei­nem Wort wird dar­in ein Zwei­fel an den Ent­schei­dun­gen des Kran­ken­hau­ses oder der Rich­ter geäu­ßert. Viel­mehr wur­den deren For­mu­lie­run­gen und Schluß­fol­ge­run­gen über­nom­men. Die Ärz­te und das Kran­ken­haus­per­so­nal wür­den, so das erz­bi­schöf­li­che Schrei­ben, „zum Wohl des Kin­des“ han­deln, wäh­rend die Eltern nur „Wün­sche“ vor­tra­gen wür­den. Eine ein­deu­ti­ge Par­tei­nah­me, oder anders gesagt: Von erz­bi­schöf­li­cher Sei­te wur­de nicht ein­mal der Ver­such unter­nom­men, eine neu­tra­le Posi­ti­on ein­zu­neh­men. Dem Erz­bis­tum scheint es mehr um die guten Bezie­hun­gen zum Kran­ken­haus zu gehen als um das Schick­sal von Alfie Evans. Die­se guten Bezie­hun­gen wer­den nament­lich im Zusam­men­hang mit Weih­bi­schof Tom Bishop erwähnt. Das Schrei­ben wur­de vom Erz­bis­tum weder der Pres­se über­ge­ben noch auf der Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht. Unver­ständ­lich ist daher, wes­halb ein sol­ches Schrei­ben vom Amt für Pres­se und Öffent­lich­keits­ar­beit des Erz­bis­tum stammt.

Die Krankensalbung durch Don Gabriele

Ein in Lon­don leben­der ita­lie­ni­scher Prie­ster, Don Gabrie­le, hör­te von dem Appell und eil­te am Sams­tag nach Liverpool.

„Als ich den Appell der Eltern hör­te, daß das Kind noch nicht die­ses Sakra­ment emp­fan­gen hat­te, habe ich mich auf den Weg gemacht, um ihnen zu sagen, daß ich hier bin, um das Sakra­ment zu spenden.“

Don Grabiele bei Alfie im Krankenhaus
Don Grabie­le bei Alfie im Krankenhaus

Die Eltern nah­men ihn dank­bar auf und so konn­te Alfie noch am Sams­tag die Kran­ken­sal­bung empfangen.

Für das Ver­hal­ten der Rich­ter und sei­ne Ent­schei­dun­gen zeig­te der Prie­ster wenig Verständnis:

„So zu den­ken beginnt man, wenn das Leben nicht mehr hei­lig ist.“

Die Eltern woll­ten Alfie nach dem Todes­ur­teil von Rich­ter Tho­mas Hay­den am Don­ners­tag abend in das Päpst­li­che Kran­ken­haus Bam­bi­no Gesu nach Rom über­stel­len, was aber vom behan­deln­den Alder Hey Hos­pi­tal abge­lehnt wur­de. War­um eigent­lich? Weil Alfie viel­leicht ster­ben könnte?

Das „Wohl“ des Kindes steht über dem Elternrecht

Dar­auf wand­ten sich die Eltern mit einem Eil­an­trag gegen die Ver­let­zung ihres Eltern­rech­tes an die Gerichts­bar­keit. Dar­über ent­schied gestern ein Beru­fungs­ge­richt in Lon­don. Dem Rich­ter­se­nat gehör­te auch Rich­te­rin Ele­a­n­or King an, die am 11. April 2017 das Todes­ur­teil gegen den klei­nen Char­lie Gard im Lon­don Ormond Street Hos­pi­tal und am 20. Febru­ar 2018 bereits das Todes­ur­teil gegen Alfie Evans bestä­tigt hatte.

Der Eil­an­trag der Eltern wur­de gestern um 16. 30 Uhr zurück­ge­wie­sen. Die Begrün­dung wirkt wie blan­ker Hohn: Es sei „für das Wohl“ des Kin­des bes­ser, Alfie nicht in eine ande­re Struk­tur zu über­stel­len, weil das sei­ne Gesund­heit gefähr­den könn­te. Die Rich­ter erklär­ten, daß das Eltern­recht nicht „über dem Wohl“ des Kin­des ste­hen kön­ne. In einem Kon­flikt zwi­schen den Eltern und den Inter­es­sen des Kin­des hät­ten letz­te­re zu über­wie­gen. Auf die­se Wei­se ver­schlei­ern die Rich­ter die Eutha­na­sie, die an Alfie Evans auf Wunsch des Kran­ken­hau­ses und durch Urteil von Rich­ter Tho­mas Hay­den prak­ti­ziert wer­den soll.

Dage­gen bleibt den Eltern noch ein Ein­spruch beim Ober­sten Gerichts­hof, der heu­te inner­halb 16 Uhr in Lon­don ein­zu­brin­gen ist. Die Anwäl­te began­nen nach der Urteils­ver­kün­dung sofort mit der Vorbereitung.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: LifeSiteNews/​Nuova Bus­so­la Quotidiana/​Breviarium (Screen­shots)

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