(New York) Im Staat Wisconsin „outete“ sich ein katholischer Priester: „Ich bin Priester und schwul!“
Gregory Greiten sieht sich als Vorreiter für Homosexuelle im Klerus und als Vorreiter für ein offenes Bekenntnis zur Homosexualität.
Greiten, Jahrgang 1965, ist katholischer Priester des Erzbistums Milwaukee im Staat Wisconsin. Das Szenario ist bekannt. Der Relativismus verlangt, so meinen es jedenfalls ausreichend viele Leute, auch Katholiken, in fleißiger Nachahmung der Modelle, die durch die Massenmedien als Verhaltensnorm vorgeben werden, daß man gewisse Normverstöße – auch Sünden – mit Applaus zu bedenken habe. „Love is Love“ heißt die angeblich höchste Maxime. „Kann denn Liebe Sünde sein?“ ist ein geläufiger Spruch, der seit 1938 im Hinterkopf herumspukt. Dabei ist es kein Zufall, daß der Spruch von einem Homosexuellen stammt.
Entsprechend der medial vorgegebenen Verhaltensnorm wurde auch Greitens „Outing“ artig mit Applaus bedacht, als würden die Gläubigen in einem Fernsehstudio sitzen und auf Befehl der Choreographen die Hände bewegen.
Greiten bekannte seiner Pfarrei St. Bernadette am vergangenen Sonntag:
„Ich bin Priester und ich bin schwul!“
Darüber berichtete der Milwaukee Journal Sentinel. Wahrscheinlich dachte Greiten (un)sinnigerweise, Gaudete, der Dritte Adventssonntag eigne sich besonders gut für das Bekenntnis seiner sexuellen „Freuden“.
Greiten geht es aber nicht nur um sich. Er sieht sich als Bekenner und Zeuge seiner Homosexualität. Deshalb gab er seine sexuellen Vorlieben, die von der Heiligen Schrift zu den „nach Rache zum Himmel schreienden Sünden“ gezählt wird, zugleich auch in einer Kolumne des National Catholic Reporter bekannt, des progressiven Medienflaggschiffes der USA.
Er, so Greiten, wolle ein Vorbild sein, dem andere homosexuelle Priester folgen können.
„Ich breche das Schweigen der homosexuellen Männer im Klerus.“
So der pathetisch vorgetragene Antidiskriminierungsduktus. Immerhin erst gestern verkündete die bundesdeutsche Antidiskriminierungsbeauftragte als neuesten Diskriminierungshorizont, daß Frauen beim Friseur mehr zahlen müssen als Männer. So reitet auch Greiten instinktsicher Wellen zur Aufmerksamkeits- und Zustimmungsmaximierung.
Ist Greitens Priesterweihe gültig?
Den Widerspruch, daß er laut Kirchenrecht – von Papst Benedikt XVI. noch einmal eingeschärft – gar nicht zum Priester geweiht werden hätte dürfen, er also seine Vorgesetzten getäuscht hatte, bedenkt er nicht. Der egoistische Wille („ich will“) geht im individualistischsten aller Zeitalter vor, und zwar vor allem.
Mit der Frage, ob die Priesterweihe Greitens überhaupt gültig ist, wird sich die zuständige kirchliche Autorität zu befassen haben. Bedenken dürfen schon einmal angemeldet werden. Erst recht, da Greiten in seiner Kolumne bekennt, seine „Erleuchtung“ („I AM GAY“, Hervorhebung im Original) schon während seiner Seminarzeit gehabt zu haben.
Greiten selbst beklagt nur sein eines, sein Schicksal des sexuell „Unterdrückten“. Die Frage steht im Raum wie auch bei jenen Priestern, die über den Zölibat jammern: Hat ihn jemand gezwungen, Priester zu werden?
In seiner Kolumne behauptet er ein Schweigegebot der katholischen Kirche zu homosexuellen Priester:
„Years of built-up, toxic shame came pouring out of me as the tears were flowing down my cheeks.”
Als er seine “sexuelle Orientierung” akzeptiert habe, war es, als würde eine lebenslange Haft von ihm abfallen, so der 52-Jährige.
Die Saat homophiler Kirchenkreise, die eine Anerkennung der Homosexualität durch die Kirche anstreben, zieht ihre Kreise. Das „Outing“ eines Priesters mit offensichtlichen Persönlichkeitsproblemen ist ohne die Vorarbeit anderer schwer vorstellbar, dazu gehört in jüngerer Zeit vor allem das Wirken des homophilen Sprachrohrs der US-Kirche, des Jesuiten James Martin, den Papst Franziskus zur Belohnung zum Consultor des vatikanischen Kommunikationssekretariats ernannte.
„Wer bin ich, um zu urteilen?“
Das sagte Papst Franziskus Ende Juli auf dem Rückflug von Rio de Janeiro nach Rom. Seither nimmt es mehr als einer wörtlich.
Erzbischof von Wilwaukee ist seit Anfang 2010 Msgr. Jerome Listecki, der zuvor Nachfolger von Kardinal Raymond Burke als Bischof von La Crosse war. Eine Reaktion des Erzbistums zu Greitens Situation liegt derzeit noch nicht vor.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Comercio(National Catholic Reporter (Screenshot)
Man müsste nun natürlich unterscheiden, ober er homosexuell empfindet jedoch sexuell enthaltsam lebt, oder ob er seine Sexualität auslebt. Denn homosexuelles Empfinden allein ist ja keine Sünde, solange enthaltsam gelebt wird.
Das stimmt so nicht.
Weihefähig sind ausschließlich ehefähige Männer, denn der Priester ist Bräutigam der Kirche.
Eine homosexuelle Identität ist laut Kirchenlehre ein Weihehindernis.
Trifft seine Schilderung zu, hat er sich des Betrugs schuldig gemacht und muss konsequenterweise aus dem Klerikerstand entlassen werden.
Als Priester soll man den Zoelibat halten, was man auch ist.
Als Priester sollte man nicht eine Sünde als Nicht-Sünde darstellen und niemanden in die Sünde durch ein schlechtes Beispiel führen.
Was sagte Jesus über Versuchungen/Verführungen. Wehe dem, der für sie verantwortlich ist, es wäre besser für Ihn mit einem Mühlstein um den Hals im Meer versenkt zu werden.
Ja. Für manchen Hölleninsassen wäre vielleicht ein früher Tod als unschuldiges Kind tatsächlich besser gewesen.…
Auch homophiles Empfinden kann man nicht als normal hinstellen, sondern sollte es höchstens erwähnen, wenn man anderen zeigen möchte, dass homophil fühlende Menschen auch keusch leben können und wollen.
Zur sexuellen Unterdrückung: Jammern Ehemänner über die Unterdrückung durch die Ehefrau zur sexueller Treue? Was ist mit der Ehefrau? Muss diese nach der Logik von Triebgesteuerten Untreue hinnehmen, seelisches Leid und evtl. körperliche Krankheiten durch Untreue als Kollateralschaden akzeptieren.
Einige wollen Rechte auf Sex, aber dabei die Rechte der Anderen übertreten. Wann wird Vergewaltigung als Recht des Vergewaltigen gewertet?
In der Heiligen Beichte werden solche Todsünden vergeben und auch Heilung findet statt. Beten wir für den Priester, dass er noch bereut und beichtet, bevor er vor Gottes Gericht treten muss.
Ihm wird dieses „outing“ gewiß nicht schaden. Im Gegenteil in der heutigen Kirche ist das geradezu sowohl nützlich als auch hilfreich.
Er ist einfach nicht gültig geweiht.
Völliger Unsinn. Wer trotz Irregularität (=Hindernis) geweiht wurde, ist selbstverständlich trotzdem gültig geweiht, wenn auch unerlaubt. Die Gültigkeit der Weihe ist nur dann nicht vorhanden wenn folgendes zutrifft:
*Empfänger: nicht getauft
*Empfänger: nicht männlich
*Spender: nicht Bischof in apostolischer Sukzession
Das Buch bzw. den Traktat von Josef Pieper über die vierte der Kardinaltugenden („Zucht und Maß“) zu lesen und darüber zu meditieren ist sehr erhellend und erfrischend.