Sexueller Mißbrauch: Erstmals Priester von einem vatikanischen Strafgericht verurteilt

Die Homo-Häresie in der Kirche


Erstmals wurde von einem vatikanischen Strafgericht ein Priester in einem Fall von sexuellem Mißbrauch verurteilt. Allerdings war er damals noch kein Priester, sondern minderjährig.
Erstmals wurde von einem vatikanischen Strafgericht ein Priester in einem Fall von sexuellem Mißbrauch verurteilt. Allerdings war er damals noch kein Priester, sondern minderjährig.


(Rom) Zum ersten Mal wur­de gestern im Vati­kan von einem Straf­ge­richt eine Ver­ur­tei­lung in einem sexu­el­len Miß­brauchs­fall aus­ge­spro­chen: Das Beru­fungs­ge­richt des Kir­chen­staa­tes hob ein Urteil erster Instanz auf und ver­ur­teil­te Don Gabrie­le Mar­ti­nel­li zu zwei Jah­ren und sechs Mona­ten Gefängnis.

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Die Ver­ur­tei­lung des heu­te 30jährigen Mar­ti­nel­li erfolg­te wegen Ver­füh­rung eines Min­der­jäh­ri­gen, kon­kret eines um sie­ben Mona­te jün­ge­ren Mit­schü­lers am Klei­nen Semi­nar St. Pius X. In die­ser vati­ka­ni­schen Ein­rich­tung sind die Mini­stran­ten unter­ge­bracht, die im Peters­dom Dienst tun. Die Vor­fäl­le ereig­ne­ten sich zwi­schen 2007 und 2012, als bei­de, Opfer und Täter, noch min­der­jäh­rig, aber teil­wei­se straf­mün­dig waren.

Ein vati­ka­ni­sches Gericht erster Instanz hat­te Mar­ti­nel­li 2021 wegen Ver­jäh­rung und aus Man­gel an Bewei­sen vom sexu­el­len Miß­brauch frei­ge­spro­chen. Frei­ge­spro­chen wur­de auch der dama­li­ge Regens des Semi­nars, Don Enri­co Rad­ace, vom Ver­dacht der Ver­tu­schung. Don Rad­ace und Don Mar­ti­nel­li sind bei­de Prie­ster einer nord­ita­lie­ni­schen Diözese.

Der Rechts­bei­stand des Opfers, Rechts­an­wäl­tin Lau­ra Sgró, begrüß­te das Urteil als „histo­risch“:

„Das ist ein histo­ri­sches Urteil. Nach vie­len Jah­ren wur­den nicht nur die Tat­sa­chen aner­kannt, son­dern auch das Leid und der Schmerz mei­nes Man­dan­ten, der Gerech­tig­keit erlan­gen konnte“.

Die Ver­ur­tei­lung stützt sich nicht nur auf die Anschul­di­gun­gen des Opfers, son­dern auch auf Aus­sa­gen eines Augen­zeu­gen. Es han­delt sich um den Polen Kamil Jar­zem­bow­ski, der als Mini­strant zur dama­li­gen Zeit auch in der Ein­rich­tung unter­ge­bracht war.

Mar­ti­nel­lis Ver­tei­di­gung plä­dier­te auf nicht schul­dig, da die Anschul­di­gun­gen des Opfers ein „Rache­akt“ nach des­sen Aus­schluß aus dem Semi­nar seien.

Der vati­ka­ni­sche Justiz­pro­mo­tor (Staats­an­walt) Rober­to Zan­not­ti hat­te das Beru­fungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Mar­ti­nel­li wur­de die Straf­un­mün­dig­keit für die vor dem 9. August 2008 began­ge­nen Taten zuerkannt.

Bereits das Gericht erster Instanz hat­te fest­ge­stellt, daß „sexu­el­le Bezie­hun­gen unter­schied­li­cher Art und Inten­si­tät zwi­schen dem Ange­klag­ten und der geschä­dig­ten Per­son als erwie­sen gel­ten müs­sen“, aller­dings, so der Rich­ter, gebe es kei­ne Bewei­se, daß sie erzwun­gen wur­den. Dar­an änder­te auch das Beru­fungs­ver­fah­ren nichts. Aller­dings wur­de die für das Ver­fah­ren erster Instanz gel­ten­de Ver­jäh­rung für den Straf­tat­be­stand der Ver­füh­rung Min­der­jäh­ri­ger auf­ge­ho­ben, da Mar­ti­nel­li sie­ben Mona­te vor sei­nem Kom­mi­li­to­nen straf­mün­dig war. Für die in die­sen sie­ben Mona­ten 2008/​2009 began­ge­nen Taten wur­de der heu­ti­ge Prie­ster verurteilt.

Das erklärt auch, wes­halb Mar­ti­nel­li zu zwei Jah­ren und sechs Mona­ten ver­ur­teilt wur­de, obwohl die Staats­an­walt­schaft sechs Jah­re Haft gefor­dert hatte.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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