Positives und Negatives vom UN-Menschenrechtsrat: Lebensrecht, Gender-Ideologie, „Homo-Rechte“


Positives und Negatives von der 35. Sitzungsperiode des UN-Menschenrechtsrates in Genf: Lebensrecht, Gender-Ideologie, "Homo-Rechte"
Positives und Negatives von der 35. Sitzungsperiode des UN-Menschenrechtsrates in Genf: Lebensrecht, Gender-Ideologie, "Homo-Rechte"

(Genf) Vom 6.–23. Juni fand in Genf die 35. Sit­zungs­pe­ri­ode des UN-Men­schen­rechts­ra­tes (UNHRC). Das Ergeb­nis ist ambi­va­lent, doch gibt es auch Posi­ti­ves zu berichten.

Gute Nachricht 1

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Zu nen­nen ist an erster Stel­le, daß die US-Regie­rung unter Donald Trump auch an der UN-Front in Sachen Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der aktiv wur­de. Der US-Ver­tre­ter Jason Mack trat einer For­mu­lie­rung in einer von Kana­da ein­ge­brach­ten Reso­lu­ti­on ent­ge­gen, die ein „Recht“ der soge­nann­ten „siche­ren Abtrei­bung“ fest­schrei­ben woll­te, „dort, wo die­se Dien­ste vom staat­li­chen Recht erlaubt sind“. Die Stel­le war in einer Reso­lu­ti­on gegen Gewalt gegen Frau­en, beson­ders in Kriegs­ge­bie­ten, ver­steckt wor­den. Ein wei­te­rer Beweis dafür, wie sehr die Abtrei­bungs­lob­by alles ver­sucht, um das „Recht“ auf Tötung unge­bo­re­ner Kin­der in mög­lichst vie­le UNO-Doku­men­te ein­zu­schmug­geln versucht.

Der US-Diplo­mat sicher­te die Unter­stüt­zung für das eigent­li­che Anlie­gen der Reso­lu­ti­on zu, erin­ner­te zugleich aber dar­an, daß es im Völ­ker­recht kein Recht auf Abtrei­bung gibt. Sei­ne Regie­rung ste­he zu den Schluß­do­ku­men­ten der Welt­be­völ­ke­rungs­kon­fe­renz von Kai­ro 1994 und der Welt­frau­en­kon­fe­renz von 1995, in die zwar der Begriff „repro­duk­ti­ve Gesund­heit“ ein­ge­führt wur­de, aber in kei­nem Wort mit Abtrei­bung in Ver­bin­dung gebracht wur­de. Die­sen Zusam­men­hang ver­tre­ten in der prak­ti­schen Umset­zung jedoch die Anhän­ger der Abtrei­bungs­agen­da, zuletzt US-Prä­si­dent Barack Oba­ma. Sie ver­su­chen seit 20 Jah­ren ihre Inter­pre­ta­ti­on der Schluß­do­ku­men­te durch­zu­set­zen, was in zahl­rei­chen west­li­chen Staa­ten, so auch im deut­schen Sprach­raum, weit­ge­hend, wenn auch still­schwei­gend gelun­gen ist. Die Aus­le­gung der Abtrei­bungs­lob­by gilt unter Juri­sten und Lebens­recht­lern allein schon des­halb als falsch, weil sich zahl­rei­che Staa­ten damals aus­drück­lich gegen ein „Recht“ auf Abtrei­bung aus­ge­spro­chen haben und den Schluß­do­ku­men­te nie zuge­stimmt hät­ten, wenn die Abtrei­bung mit­ein­be­zo­gen gewe­sen wäre.

Die Erklä­rung des US-Ver­tre­ters bekräf­tigt die Posi­ti­on Washing­tons, Abtrei­bung als Metho­de der Fami­li­en­pla­nung abzu­leh­nen. Mack beton­te, daß die USA Abtrei­bung nicht als Teil der repro­duk­ti­ven Gesund­heit sehen und nicht unter­stüt­zen, was durch die Wie­der­ein­set­zung der Mexi­co City Policy for­ma­li­siert wur­de. Die 1984 von US-Prä­si­dent Ronald Rea­gan ein­ge­führ­te Richt­li­nie ver­bie­tet jede Finan­zie­rung aus Bun­des­mit­teln von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, die im Aus­land Abtrei­bung unterstützen.

Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben die Vor­ge­hens­wei­se der US-Dele­ga­ti­on gelobt. Marie Smith vom Par­lia­men­ta­ry Net­work ob Cri­ti­cal Issues äußer­te die Hoff­nung, daß „die erdrücken­de Mehr­heit der UNO-Mit­glieds­staa­ten, die Abtrei­bung ableh­nen, durch die star­ke Par­tei­nah­me für das Leben der Regie­rung Trump ermu­tigt und ange­regt wer­den, sich den USA anzu­schlie­ßen und auf­zu­ste­hen, um sich für die welt­weit gefähr­det­ste Bevöl­ke­rungs­grup­pe, die unge­bo­re­nen Kin­der im Mut­ter­leib, einzusetzen“.

Gute Nachricht 2

Eine wei­te­re gute Nach­richt, immer von der 35. Sit­zung des UN-Men­schen­rechts­ra­tes, ist eine Reso­lu­ti­on zum Schutz der Fami­lie und ihre Rol­le bei der Bewah­rung und För­de­rung der Rech­te alter Men­schen. Die­se Reso­lu­ti­on wur­de mit 30 gegen 12 Stim­men, bei fünf Ent­hal­tun­gen, ange­nom­men. Die Schweiz und Mal­ta, letz­te­res in Ver­tre­tung der EU, hat­ten eini­ge gefähr­li­che Abän­de­rungs­vor­schlä­ge ein­ge­bracht, die dar­auf abziel­ten, den ein­deu­ti­gen Begriff „Fami­lie“ als Insti­tu­ti­on durch den mehr­deu­ti­gen Begriff „Fami­li­en“ zu erset­zen – und das gleich im Titel. Ziel war es, die Exi­stenz „ver­schie­de­ner For­men von Fami­lie“ fest­zu­schrei­ben. Sowohl der Plu­ral­ge­brauch „Fami­li­en“ als auch die For­mu­lie­rung „ver­schie­de­ne For­men von Fami­lie“ sind typisch für den fami­li­en­feind­li­chen Neu­sprech, mit dem die Homo-Lob­by ohne Unter­laß ihre For­de­run­gen in die offi­zi­el­len Doku­men­te und Geset­ze hin­ein­schrei­ben will.

Die Ände­rungs­an­trä­ge wur­den mit gro­ßer Mehr­heit abge­lehnt, was eini­ge Mit­glie­der, dar­un­ter die EU-Mit­glieds­staa­ten, die USA, die Schweiz, Japan und eini­ge latein­ame­ri­ka­ni­sche Staa­ten ver­an­laß­te, der Reso­lu­ti­on die Zustim­mung zu ver­wei­gern. Von den EU-Staa­ten stimm­ten gegen die Reso­lu­ti­on: die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, Nie­der­lan­de, Groß­bri­tan­ni­en, Bel­gi­en, Kroa­ti­en, Litau­en, Por­tu­gal und Slowenien.

Der Vor­fall zeigt, daß die neue US-Regie­rung in Sachen Lebens­recht ein zen­tra­ler Ver­bün­de­ter ist, nicht aber beim The­ma Gender-Ideologie.

Schlechte Nachricht

Die schlech­te Nach­richt ist, daß der erste Bericht zum Schutz der sexu­el­len Ori­en­tie­rung und Geschlechts­iden­ti­tät vor­liegt. Als „letz­ten Streich“ hat­te Barack Oba­ma am 21. Novem­ber 2016, 13 Tage nach dem Wahl­sieg von Donald Trump,  mit knap­per Mehr­heit von 84 gegen 77 Stim­men (bei 16 Ent­hal­tun­gen) bei den Ver­ein­ten Natio­nen einen Inde­pen­dent Expert on pro­tec­tion against vio­lence and dis­cri­mi­na­ti­on based on sexu­al ori­en­ta­ti­on and gen­der iden­ti­ty durch­ge­setzt, der beim UNHRC ange­sie­delt ist. Vitit Mut­arbhorn, der erste auf drei Jah­re bestell­te LGBT-Envoy ist aller­dings kein „unab­hän­gi­ger Exper­te“, son­dern ein Homo-Aktivist.

2007 wirk­te Mut­arbhorn mit 30 wei­te­ren „LGBT-Exper­ten“ an der Aus­ar­bei­tung der homo­se­xu­el­len Yog­ya­kar­ta-Prin­zi­pi­en mit. Ein zen­tra­ler Punkt die­ser 29 „Prin­zi­pi­en“ ist die inter­na­tio­na­le Durch­set­zung der Gen­der-Ideo­lo­gie. Letzt­lich wird mit ihnen die Abschaf­fung des Natur­rechts gefor­dert. Wegen ihres umstrit­te­nen Inhalts wur­den sie von der UNO nicht übernommen.

Ende Janu­ar kam es zu einer unge­wöhn­li­chen Ver­samm­lung, bei der Mut­arbhorn sei­nen ersten offi­zi­el­len Auf­tritt hat­te. An der Ver­samm­lung nah­men nur die Staa­ten teil, die für die Schaf­fung die­ser neu­en insti­tu­tio­nel­len Figur gestimmt hat­ten. Der thai­län­di­sche Homo-Akti­vist erklär­te dabei, daß bei einem Gegen­satz die Mei­nungs- und Reli­gi­ons­frei­heit zugun­sten von „Homo-Rech­ten“ ein­zu­schrän­ken sei­en. Star­ker Tobak für einen UNO-Ver­tre­ter, der damit die Men­schen­rech­te und die Ver­fas­sung der UNO-Mit­glieds­staa­ten in Fra­ge stellt. Wört­lich sag­te Mutarbhorn:

„Es gibt eini­ge Rech­te, die abso­lut sind, aber es gibt auch eini­ge, die nicht abso­lut sind.“

Seit­her gilt Mut­arbhorn erste Homo-Welt­po­li­zist und erklär­ter Geg­ner der Mei­nungs- und Reli­gi­ons­frei­heit. Sei­ne Hal­tung bekräf­tigt Mut­arbhorn auch in sei­nem ersten Bericht und wie­der­holt dar­in, daß „Homo-Rech­te“ Vor­rang vor der Reli­gi­ons­frei­heit hät­ten. Die Tat­sa­che, daß die Reli­gi­ons­frei­heit (Art. 18) zen­tra­ler Bestand­teil der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te ist, wird von ihm ein­fach aus­ge­blen­det. „Die Wahr­heit wird immer bekämpft wer­den und ein­mal mehr muß sie ver­tei­digt wer­den“, so Ermes Dovico von Nuo­va Bus­so­la Quo­ti­dia­na. Schwer­wie­gend ist jedoch die Situa­ti­on beson­ders dann, wenn jene, die insti­tu­tio­nell beauf­tragt sind – wie Mut­arbhorn -, die Men­schen­rech­te zu ver­tei­di­gen, sie in Wirk­lich­keit igno­rie­ren, ver­zer­ren und aushöhlen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: UNHRC (Screen­shot)

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