(Genf) Vom 6.–23. Juni fand in Genf die 35. Sitzungsperiode des UN-Menschenrechtsrates (UNHRC). Das Ergebnis ist ambivalent, doch gibt es auch Positives zu berichten.
Gute Nachricht 1
Zu nennen ist an erster Stelle, daß die US-Regierung unter Donald Trump auch an der UN-Front in Sachen Lebensrecht der ungeborenen Kinder aktiv wurde. Der US-Vertreter Jason Mack trat einer Formulierung in einer von Kanada eingebrachten Resolution entgegen, die ein „Recht“ der sogenannten „sicheren Abtreibung“ festschreiben wollte, „dort, wo diese Dienste vom staatlichen Recht erlaubt sind“. Die Stelle war in einer Resolution gegen Gewalt gegen Frauen, besonders in Kriegsgebieten, versteckt worden. Ein weiterer Beweis dafür, wie sehr die Abtreibungslobby alles versucht, um das „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder in möglichst viele UNO-Dokumente einzuschmuggeln versucht.
Der US-Diplomat sicherte die Unterstützung für das eigentliche Anliegen der Resolution zu, erinnerte zugleich aber daran, daß es im Völkerrecht kein Recht auf Abtreibung gibt. Seine Regierung stehe zu den Schlußdokumenten der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo 1994 und der Weltfrauenkonferenz von 1995, in die zwar der Begriff „reproduktive Gesundheit“ eingeführt wurde, aber in keinem Wort mit Abtreibung in Verbindung gebracht wurde. Diesen Zusammenhang vertreten in der praktischen Umsetzung jedoch die Anhänger der Abtreibungsagenda, zuletzt US-Präsident Barack Obama. Sie versuchen seit 20 Jahren ihre Interpretation der Schlußdokumente durchzusetzen, was in zahlreichen westlichen Staaten, so auch im deutschen Sprachraum, weitgehend, wenn auch stillschweigend gelungen ist. Die Auslegung der Abtreibungslobby gilt unter Juristen und Lebensrechtlern allein schon deshalb als falsch, weil sich zahlreiche Staaten damals ausdrücklich gegen ein „Recht“ auf Abtreibung ausgesprochen haben und den Schlußdokumente nie zugestimmt hätten, wenn die Abtreibung miteinbezogen gewesen wäre.
Die Erklärung des US-Vertreters bekräftigt die Position Washingtons, Abtreibung als Methode der Familienplanung abzulehnen. Mack betonte, daß die USA Abtreibung nicht als Teil der reproduktiven Gesundheit sehen und nicht unterstützen, was durch die Wiedereinsetzung der Mexico City Policy formalisiert wurde. Die 1984 von US-Präsident Ronald Reagan eingeführte Richtlinie verbietet jede Finanzierung aus Bundesmitteln von Nichtregierungsorganisationen, die im Ausland Abtreibung unterstützen.
Lebensrechtsorganisationen haben die Vorgehensweise der US-Delegation gelobt. Marie Smith vom Parliamentary Network ob Critical Issues äußerte die Hoffnung, daß „die erdrückende Mehrheit der UNO-Mitgliedsstaaten, die Abtreibung ablehnen, durch die starke Parteinahme für das Leben der Regierung Trump ermutigt und angeregt werden, sich den USA anzuschließen und aufzustehen, um sich für die weltweit gefährdetste Bevölkerungsgruppe, die ungeborenen Kinder im Mutterleib, einzusetzen“.
Gute Nachricht 2
Eine weitere gute Nachricht, immer von der 35. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates, ist eine Resolution zum Schutz der Familie und ihre Rolle bei der Bewahrung und Förderung der Rechte alter Menschen. Diese Resolution wurde mit 30 gegen 12 Stimmen, bei fünf Enthaltungen, angenommen. Die Schweiz und Malta, letzteres in Vertretung der EU, hatten einige gefährliche Abänderungsvorschläge eingebracht, die darauf abzielten, den eindeutigen Begriff „Familie“ als Institution durch den mehrdeutigen Begriff „Familien“ zu ersetzen – und das gleich im Titel. Ziel war es, die Existenz „verschiedener Formen von Familie“ festzuschreiben. Sowohl der Pluralgebrauch „Familien“ als auch die Formulierung „verschiedene Formen von Familie“ sind typisch für den familienfeindlichen Neusprech, mit dem die Homo-Lobby ohne Unterlaß ihre Forderungen in die offiziellen Dokumente und Gesetze hineinschreiben will.
Die Änderungsanträge wurden mit großer Mehrheit abgelehnt, was einige Mitglieder, darunter die EU-Mitgliedsstaaten, die USA, die Schweiz, Japan und einige lateinamerikanische Staaten veranlaßte, der Resolution die Zustimmung zu verweigern. Von den EU-Staaten stimmten gegen die Resolution: die Bundesrepublik Deutschland, Niederlande, Großbritannien, Belgien, Kroatien, Litauen, Portugal und Slowenien.
Der Vorfall zeigt, daß die neue US-Regierung in Sachen Lebensrecht ein zentraler Verbündeter ist, nicht aber beim Thema Gender-Ideologie.
Schlechte Nachricht
Die schlechte Nachricht ist, daß der erste Bericht zum Schutz der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität vorliegt. Als „letzten Streich“ hatte Barack Obama am 21. November 2016, 13 Tage nach dem Wahlsieg von Donald Trump, mit knapper Mehrheit von 84 gegen 77 Stimmen (bei 16 Enthaltungen) bei den Vereinten Nationen einen Independent Expert on protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity durchgesetzt, der beim UNHRC angesiedelt ist. Vitit Mutarbhorn, der erste auf drei Jahre bestellte LGBT-Envoy ist allerdings kein „unabhängiger Experte“, sondern ein Homo-Aktivist.
2007 wirkte Mutarbhorn mit 30 weiteren „LGBT-Experten“ an der Ausarbeitung der homosexuellen Yogyakarta-Prinzipien mit. Ein zentraler Punkt dieser 29 „Prinzipien“ ist die internationale Durchsetzung der Gender-Ideologie. Letztlich wird mit ihnen die Abschaffung des Naturrechts gefordert. Wegen ihres umstrittenen Inhalts wurden sie von der UNO nicht übernommen.
Ende Januar kam es zu einer ungewöhnlichen Versammlung, bei der Mutarbhorn seinen ersten offiziellen Auftritt hatte. An der Versammlung nahmen nur die Staaten teil, die für die Schaffung dieser neuen institutionellen Figur gestimmt hatten. Der thailändische Homo-Aktivist erklärte dabei, daß bei einem Gegensatz die Meinungs- und Religionsfreiheit zugunsten von „Homo-Rechten“ einzuschränken seien. Starker Tobak für einen UNO-Vertreter, der damit die Menschenrechte und die Verfassung der UNO-Mitgliedsstaaten in Frage stellt. Wörtlich sagte Mutarbhorn:
„Es gibt einige Rechte, die absolut sind, aber es gibt auch einige, die nicht absolut sind.“
Seither gilt Mutarbhorn erste Homo-Weltpolizist und erklärter Gegner der Meinungs- und Religionsfreiheit. Seine Haltung bekräftigt Mutarbhorn auch in seinem ersten Bericht und wiederholt darin, daß „Homo-Rechte“ Vorrang vor der Religionsfreiheit hätten. Die Tatsache, daß die Religionsfreiheit (Art. 18) zentraler Bestandteil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist, wird von ihm einfach ausgeblendet. „Die Wahrheit wird immer bekämpft werden und einmal mehr muß sie verteidigt werden“, so Ermes Dovico von Nuova Bussola Quotidiana. Schwerwiegend ist jedoch die Situation besonders dann, wenn jene, die institutionell beauftragt sind – wie Mutarbhorn -, die Menschenrechte zu verteidigen, sie in Wirklichkeit ignorieren, verzerren und aushöhlen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: UNHRC (Screenshot)