Von Bischof Athanasius Schneider*
Die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) sind seit über fünfzig Jahren Gegenstand einer weitgehend ergebnislosen Debatte und gipfeln nun in den angekündigten Bischofsweihen, für die der Heilige Stuhl noch keine Zustimmung erteilt hat. Die Diskussion ist emotional aufgeladen – oft im wahrsten Sinne des Wortes „cum ira et studio“1 – und wird häufig von Personen geführt, denen die direkte Kenntnis der einschlägigen Dokumente oder persönliche Erfahrungen mit der Piusbruderschaft fehlen. Ihr Wissen ist vielfach oberflächlich und von vorgefaßten Meinungen geprägt. Infolgedessen gleicht die Debatte oft einem Dialog unter Tauben, bei dem dieselben Argumente endlos wiederholt werden, ohne daß ein nennenswerter Fortschritt erzielt wird.
Darüber hinaus läuft die Debatte weitgehend an der zentralen Frage vorbei, die von der Piusbruderschaft aufgeworfen wird. Dieses Versäumnis beruht auf einem grundlegenden methodischen Fehler und einem Mangel an sachlicher Begründung, was die objektiven doktrinellen und liturgischen Unklarheiten angeht, die im Mittelpunkt der Kontroverse stehen. Im Kern dreht sich der Konflikt um die Frage nach der Wahrheit.
1. Das Zweite Vatikanische Konzil im Kontext der anderen zwanzig ökumenischen Konzilien
Der erste Fehler besteht darin, ein Pastoralkonzil – in diesem Fall das Zweite Vatikanische Konzil – so zu behandeln, als wäre es durchweg dogmatisch, und vorauszusetzen, daß alle seine Aussagen als endgültig vorgelegt und für alle Katholiken verbindlich zu betrachten seien. Wer so verfährt, übersieht, daß Paul VI. selbst erklärte: „Es gibt Stimmen, die fragen, welche Autorität, welche theologische Tragweite das Konzil seinen Lehren beizumessen gedachte, da es bekanntlich vermied, feierliche dogmatische Definitionen zu erlassen, die die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes in Anspruch nehmen. Die Antwort ist demjenigen bekannt, der sich an die Konzilserklärung vom 6. März 1964 erinnert, die am 16. November 1964 wiederholt wurde: Angesichts des pastoralen Charakters des Konzils vermied es dieses, in außerordentlicher Weise Dogmen zu verkünden, die mit dem Merkmal der Unfehlbarkeit ausgestattet sind.“ (Generalaudienz vom 12. Januar 1966). Dies gilt auch für die beiden „dogmatischen“ Konstitutionen des Konzils, Dei Verbum und Lumen gentium, da das Adjektiv „dogmatisch“ eine weitere Bedeutung hat und sich nicht auf Dogmen beschränkt, die als unfehlbare Lehren verstanden werden.
Unter den [Texten der]2 übrigen zwanzig ökumenischen Konzilien finden sich zahlreiche pastorale oder disziplinäre Aussagen und Dokumente, die heute keine Gültigkeit mehr haben (zum Beispiel das Dekret des Vierten Laterankonzils, das besagt: „Wenn ein weltlicher Herrscher es versäumt, sein Gebiet von der häretischen Unreinheit zu säubern, soll er mit dem Bann der Exkommunikation belegt werden.“), sowie nicht-definitive Lehraussagen (etwa zur Materie und Form des Weihesakraments vom Konzil von Florenz), die später vom Lehramt der Kirche korrigiert wurden. Man darf nicht jede konkrete historische Form der Kirchenleitung verabsolutieren; denn dies würde die notwendige Unterscheidung aufheben zwischen einerseits den unveränderlichen und bleibenden Glaubenswahrheiten (Depositum fidei) und andererseits den verschiedenen Arten der Vermittlung dieser Wahrheiten (beispielsweise pastorale Aussage, nicht-definitive Lehraussage oder Ex-cathedra-Definition), die jeweils einen unterschiedlichen Grad an Autorität und Verbindlichkeit besitzen.
Um heute in voller Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl zu stehen, muß man jedoch jene Aussagen und Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils annehmen, die pastoraler Natur und hinsichtlich ihres lehramtlichen Charakters zweifellos nicht-definitiv sind. Dies wirft eine wichtige Frage auf: Warum wird die vorbehaltlose Annahme der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl gemacht, während eine vergleichbare Forderung hinsichtlich der pastoralen, disziplinären oder nicht-definitiven Lehren der vorangegangenen zwanzig ökumenischen Konzilien nicht existiert?
Unter den nicht-definitiven Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils gibt es etliche – insbesondere jene zu Religionsfreiheit, Ökumene, interreligiösem Dialog und Kollegialität –, deren Formulierungen mehrdeutig sind und sich nur schwer mit Lehren in Einklang bringen lassen, die vom Lehramt beständig vorgetragen wurden, und zwar von der Zeit der Kirchenväter bis hin zur Epoche unmittelbar vor dem Konzil.
Hinzu kommt die Frage nach den rituellen und doktrinellen Mängeln des Novus Ordo Missae. Solche Bedenken lassen sich nicht länger von der Hand weisen, wie etwa das Zeugnis von Archimandrit Boniface Luykx in seinem Buch A Wider View of Vatican II: Memories and Analysis of a Council Consultor (Angelico Press, Brooklyn, NY, 2025) belegt. Die Mängel des Novus Ordo Missae bleiben Gegenstand ernsthafter Erörterungen und können nicht einfach übergangen werden. Dennoch verlangt der Heilige Stuhl von der Piusbruderschaft nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Rechtmäßigkeit und Stimmigkeit der Liturgiereform, wie sie im Novus Ordo Missae vorliegt, anzuerkennen.
2. Zwei moderne Fehlentwicklungen im Leben der Kirche: Legalismus und Papazentrismus
Die Lösung der Frage um die Piusbruderschaft wird nicht nur durch das Zögern erschwert, sich mit intellektueller Ehrlichkeit den zugrundeliegenden doktrinellen Fragen zu stellen und die Existenz korrekturbedürftiger doktrineller Unklarheiten anzuerkennen, sondern auch durch eine ungesunde Mentalität, die sich im Laufe der letzten Jahrhunderte in der Kirche herausgebildet hat: nämlich den Vorrang des Legalismus oder Rechtspositivismus, verbunden mit einem übersteigerten Papazentrismus, der an eine Quasivergöttlichung sowohl des Amtes als auch der Person des Papstes grenzt.
Diese modernen Übersteigerungen verzerren und beengen das Leben der Kirche, indem sie den Vorrang der Reinheit und Klarheit von Glaube und Liturgie den Erfordernissen des Legalismus und Papazentrismus unterordnen – ein Phänomen, das den Kirchenvätern und der großen Tradition fremd ist. In dieser übersteigerten Form des Papazentrismus neigt man dazu, dem Papst und seinem Lehramt, selbst wenn es nicht um strikt dogmatische oder definitive Aussagen geht, einen absoluten und quasigöttlichen Charakter zuzuschreiben. Das kirchliche Klima wurde oft, zumindest implizit, von Annahmen geprägt, die solchen Haltungen nahekommen.
Die meisten Kommentatoren der aktuellen Kontroverse um die Bischofsweihen der Piusbruderschaft bleiben, oft unbewußt, von jenen Auswüchsen des Legalismus und des übersteigerten Papazentrismus beeinflußt, die weite Teile des heutigen kirchlichen Lebens prägen. Die Rechtsauffassung, wonach Bischofsweihen ohne päpstliche Genehmigung oder gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes einen Akt des Schismas darstellen, war der Ära der Kirchenväter fremd. Tatsächlich trat diese Regelung erst im zweiten Jahrtausend in Kraft. Kanon 1387 des Codex Iuris Canonici von 1983, der die Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat untersagt, ist unter den „Vergehen gegen die Sakramente“ eingeordnet und nicht unter den „Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche“, wo das Schisma sanktioniert wird (can. 1364). Wäre eine Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat ihrem Wesen nach schismatisch, so wäre sie bei den Vergehen „gegen die Einheit der Kirche“ angesiedelt. Der entsprechende Kanon im Codex von 1917 war ebenfalls unter den „Vergehen bei der Verwaltung und dem Empfang von Weihen und anderen Sakramenten“ (Titel XVI) eingeordnet und nicht unter den „Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche“ (Titel XI).
3. Die außerordentliche Krise, ja der Notstand in der Kirche
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil herrscht in der katholischen Kirche ein Klima allgemeiner Mehrdeutigkeit, Unschärfe und Ungewißheit hinsichtlich wichtiger Glaubenslehren, wie etwa der Einzigartigkeit Christi als Erlöser, der Einzigartigkeit der katholischen Kirche, der von Gott gestifteten monarchischen Struktur der Kirche (sowohl auf universaler als auch auf lokaler Ebene) und des Opfercharakters der Heiligen Messe. Es ist unübersehbar, daß jene, die in den vergangenen Jahrzehnten Verwaltungsgewalt am Heiligen Stuhl innehatten und sie auch heute noch ausüben, von der Piusbruderschaft als Conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl die Anerkennung jenes faktischen Zustands der doktrinellen und liturgischen Mehrdeutigkeit und des Relativismus verlangen, der seinen Höhepunkt mit dem gegenwärtigen, überaus verwirrenden und die gesamte Kirche betreffenden synodalen Prozeß erreicht hat. Seit dem Konzil ist unter Verwendung von einigen der genannten mehrdeutigen Lehren ein Prozeß im Gange, um mit der Autorität des römischen Papstes eine sogenannte Kirche des zweiten Vatikanums oder Konzilskirche zu etablieren. Diese Tendenz, die heutzutage unter der neuen Bezeichnung „Synodale Kirche“ auftritt, zielt im Grunde darauf ab, eine relativistische, an die Welt angepaßte Religion zu sein. Versuche, diese neue Strömung hin zu einer mehrdeutigen, relativistischen und weltlichen Gestalt der katholischen Kirche mittels einer „Hermeneutik der Kontinuität“ zu verschleiern, sind unehrlich und nicht überzeugend.
4. Der Gewissenskonflikt der Piusbruderschaft
Der Heilige Stuhl verlangt von der Piusbruderschaft die Billigung mehrdeutig formulierter und nicht-definitiver Lehren als Conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl und die kanonische Anerkennung. Dazu gehören Lehren zur Religionsfreiheit, zur Ökumene, zum interreligiösen Dialog (einschließlich beispielsweise der Aussage in Lumen gentium 16, daß Muslime gemeinsam mit Katholiken „den einen und barmherzigen Gott anbeten“), zur bischöflichen Kollegialität (in einem Verständnis, das die von Gott gestiftete monarchische Struktur der Kirche schwächt) und zu den mit dem Novus Ordo Missae zusammenhängenden liturgischen Reformen. Zudem fordert der Heilige Stuhl von der Piusbruderschaft die formelle Anerkennung jener Erklärungen und Lehren der nachkonziliaren Päpste, die zum sogenannten authentischen und ordentlichen Lehramt gehören. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Aussagen in Amoris laetitia, welche die göttliche Offenbarung ernsthaft untergraben und ihr sogar widersprechen, die formelle Erlaubnis von Papst Franziskus für wiederverheiratete Geschiedene, die Heilige Kommunion zu empfangen, und die Erklärung Fiducia supplicans über Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare.
Betrachtet man mit intellektueller Redlichkeit die außerordentliche Krise, die die Kirche seit dem Konzil heimgesucht hat – samt den Mehrdeutigkeiten und dem doktrinellen, liturgischen und pastoralen Relativismus, die beide damit einhergehen –, so lassen sich Existenz und Wirken der Piusbruderschaft aus einer erweiterten Perspektive und im Licht der zweitausendjährigen Kirchengeschichte als Werk der göttlichen Vorsehung und als Hilfe für die Kirche in einer Krise von beispiellosem Ausmaß begreifen.
Bei der Lektüre der jüngsten Dokumente des Generaloberen der Piusbruderschaft, Pater Davide Pagliarani, insbesondere der Katholische Glaubenserklärung und seiner Mitteilung an die Bruderschaft und ihre Gläubigen, läßt sich unschwer ein durch und durch katholischer Geist erkennen, der von einem echten Glauben an den päpstlichen Primat und einer kindlichen Ergebenheit gegenüber der Person des Papstes geprägt ist.3
Das Problem, vor dem die Piusbruderschaft steht, ist nicht schwer zu verstehen. Der Heilige Stuhl verlangt von der Piusbruderschaft, daß sie bestimmte objektiv mehrdeutige und nicht-definitive Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils, mehrdeutige Aussagen des nachkonziliaren päpstlichen Lehramts sowie objektive doktrinelle und rituelle Mängel des Novus Ordo ohne wesentliche Einwände akzeptiert. Doch Gott hat niemals die Annahme von Lehren verlangt, die unklar oder mehrdeutig formuliert sind, und die Kirche hat im Laufe ihrer Geschichte stets dementsprechend gehandelt.
Die Piusbruderschaft betrachtet es als einen ihrer wesentlichen Daseinsgründe, mit Parrhesie für eine Rückkehr zur absoluten Klarheit und Reinheit der Lehre aufzurufen, die die Kirche über die Jahrhunderte hinweg stets zu bewahren bestrebt war. In der Vergangenheit nahmen die römischen Päpste Verfolgung, Martyrium und sogar Schismen in Kauf, anstatt auch nur die geringste Mehrdeutigkeit in der Darlegung des Glaubens zu dulden. Zu den bemerkenswertesten Beispielen gehören die Ablehnung des mehrdeutigen Begriffs „homoiousios“, die Ablehnung des Henotikon, das, obwohl es nicht formell häretisch war, dennoch die Klarheit der christologischen Lehre untergrub und die Ausbreitung des Monophysitismus begünstigte, sowie die Ablehnung der mehrdeutigen christologischen Formulierungen von Papst Honorius I. († 638). Mehrere Päpste verurteilten Honorius I. posthum, nicht wegen Häresie, sondern wegen doktrineller Mehrdeutigkeit und weil er zur Ausbreitung der Häresie beigetragen hatte. Einheit an sich ist nicht das oberste Kriterium der Wahrheit. Die Kirchengeschichte kennt zahlreiche Situationen, in denen Spannungen zwischen der Tradition und der tatsächlichen Ausübung kirchlicher Autorität bestanden.
Gerade die Tatsache, daß bestimmte Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils zusammen mit der Liturgiereform zu einer Schwächung der doktrinellen Klarheit geführt haben und sowohl in der Theorie als auch in der Praxis weiterhin führen, verpflichtet den Papst dazu, dem Beispiel vieler seiner heldenhaften Vorgänger zu folgen, diese Lehren zu präzisieren und nötigenfalls zu berichtigen. Dies sollte mit einer derart erneuerten doktrinellen Präzision und Klarheit geschehen, daß kein Raum für mehrdeutige oder irrige Auslegungen bleibt. In dieser Hinsicht ist der folgende Grundsatz, der die römischen Päpste seit langem geleitet hat, bedeutender denn je: „Mehrdeutigkeit darf niemals auf einer Synode (einem Konzil) geduldet werden, deren vornehmster Ruhm vor allem darin besteht, die Wahrheit klar zu lehren und jede Gefahr des Irrtums auszuschließen“ (Pius VI., Auctorem fidei).4
Die Tragik der gegenwärtigen Situation besteht darin, daß der Heilige Stuhl von der Piusbruderschaft verlangt, den bestehenden Zustand doktrinärer und liturgischer Unklarheit als Conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft und die kanonische Anerkennung zu akzeptieren. Während des Monotheletismusstreits, als Papst Honorius I. eine mehrdeutige Haltung einnahm, sandte der heilige Patriarch Sophronius von Jerusalem seinen Suffragan Stephan, Bischof von Dor, nach Rom mit der Weisung, sich an den Apostolischen Stuhl, den Ort, an dem die Grundlagen der rechtgläubigen Lehre zu finden sind, zu wenden und nicht eher mit Gebet und Bitten aufzuhören, bis die zuständigen Autoritäten den neu aufgekommenen Irrtum geprüft und verurteilt hätten. Bischof Stephan blieb zehn Jahre lang in Rom und harrte in dieser Mission aus, bis er auf der Lateransynode von 649 die Verurteilung der Häresie durch Papst Martin I. miterlebte. In gewisser Weise erfüllt die Piusbruderschaft heute eine ähnliche Aufgabe, indem sie den Heiligen Stuhl unablässig dazu drängt, den Zustand doktrineller und liturgischer Unklarheit und Unsicherheit zu beenden. Wiederholt hat die Piusbruderschaft erklärt, sie habe keine andere Absicht, als die ihr zur pastoralen Sorge anvertrauten Seelen zu guten Christen und wahren Söhnen und Töchtern der römischen Kirche zu formen. Im Grunde sollte man der Piusbruderschaft für diese Tätigkeit dankbar sein. Künftige Päpste werden es mit Sicherheit sein.
5. Die pastorale Lösung des Papstes für das Problem der Piusbruderschaft
Der Heilige Stuhl sollte die vom Generaloberen der Piusbruderschaft herausgegebene Katholische Glaubenserklärung und die Mitteilung an die Gläubigen gebührend berücksichtigen und diese Dokumente sowie die entsprechenden Handlungen als ausreichend und als Erfüllung der Mindestbedingungen für die kirchliche Gemeinschaft anerkennen. Eine Exkommunikation zum jetzigen Zeitpunkt würde dem mystischen Leib Christi eine neue, unnötige und vermeidbare Wunde zufügen.
Angesichts dieser Dokumente und Handlungen der Piusbruderschaft könnte der Papst mit väterlichem Herzen eine Ausnahme machen und durch eine wahrhaft großzügige pastorale Geste die Bischofsweihen gestatten. Mit der Verhängung einer Exkommunikation über die weihenden und die geweihten Bischöfe würde das Oberhaupt der Kirche implizit auch die Gläubigen der Piusbruderschaft bestrafen – einen Teil seiner Herde –, die ihn aufrichtig lieben und anerkennen, aber aufgrund einer Situation, die sie als echten Gewissenskonflikt erleben, keine andere Möglichkeit sehen, als sich weiterhin pastoral von der Piusbruderschaft betreuen zu lassen. Für deren Fortbestand ist das Bischofsamt unerläßlich, insbesondere für die Spendung der Sakramente der Priesterweihe und Firmung.
Daher bittet die Piusbruderschaft einzig zum Wohl der Seelen und zum Wohl der Kirche darum, daß das Oberhaupt der Kirche unter den gegenwärtigen Umständen Verständnis für ihren Bedarf an Bischöfen aufbringt und die Bischofsweihen gestattet. Bedauerlicherweise wird die Piusbruderschaft ungeachtet dessen, was für sie einen objektiven Gewissenskonflikt bedeutet, größtenteils als schismatisch und hochmütig charakterisiert.
Im Geiste des Großmuts könnte das Oberhaupt der Kirche als wahrer Vater eine Brücke zur Piusbruderschaft, diesem Teil seiner Herde, schlagen und die Bischofsweihen ausnahmsweise gestatten, um ein Klima zu fördern, in dem durch größeres gegenseitiges Vertrauen geduldig und schrittweise eine Lösung für die doktrinellen Fragen und die entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen gefunden werden kann. Die synodale Kirche unserer Zeit sollte zu einer solchen pastoralen Weite und Großherzigkeit fähig sein. Angesichts der vielen großherzigen ökumenischen Erklärungen und Initiativen der letzten Jahrzehnte sollte sie gleichermaßen ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, ein ernstes kirchliches Problem innerhalb der katholischen Kirche durch Dialog, Geduld und Verständnis anzugehen.
Kürzlich bekräftigte Kardinal Pietro Parolin, der Staatssekretär des Vatikans, angesichts der Abweichungen der deutschen Bischöfe, der Heilige Stuhl wünsche nicht, daß sich Spannungen zu Strafmaßnahmen ausweiten. Er betonte, daß Probleme innerhalb der Kirche, wenn irgend möglich, friedlich gelöst werden sollten. Warum sollte dieser Ansatz nicht auch auf die Piusbruderschaft angewandt werden, die kein Dogma, leugnet, den Primat des Papstes anerkennt, für ihn betet und sich zu einer kindlichen Ergebenheit ihm gegenüber bekennt, während sie lediglich das bewahrt, was die Kirche bis zum Konzil allgemein glaubte und feierte? Unterdessen hat der deutsche „Synodale Weg“ deutliche doktrinelle Abweichungen hervorgebracht, die de facto Häresien und sogar blasphemische Positionen fördern. Warum also sollte man im einen Fall auf Versöhnung und geduldigen Dialog setzen, im anderen jedoch nicht?
Sollte der Papst in diesem Jahr die Exkommunikation, also ein neues Anathem, über die weihenden und die geweihten Bischöfe verhängen, so würde dies als ein Fehler übermäßiger pastoraler Härte in die Kirchengeschichte eingehen. Künftige Generationen und künftige Päpste würden es bereuen. Warum sollte der Papst heute etwas tun, das künftige Generationen morgen beklagen könnten? Sollten wir nicht aus der Geschichte lernen? Ist der Papst als Oberhaupt der Kirche nicht vor allem dazu berufen, Brücken zu bauen?
*Folgender Aufsatz von Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana, wurde von Diane Montagna bereits Anfang Juni auf Substack veröffentlicht. Aufgrund seiner Bedeutung mit Blick auf die jüngsten Ereignisse der Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. und der römischen Reaktion darauf, dokumentieren wir ihn.
Anmerkung
Übersetzung aus dem Englischen unter Verwendung von Google Translator und Deepl sowie Bearbeitung des Endnotenapparats: Gottfried Paschke.
Bild: Titelseite des Programmhefts zu den Bischofsweihen/FSSPX.de (Screenshot)
- „Mit Zorn und Eifer“ (Anmerkung G.P.). ↩︎
- Ergänzung durch den Übersetzer (G.P.). ↩︎
- Interview mit dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X., 2. Februar 2026.
https://fsspx.news/en/news/interview-superior-general-priestly-society-saint-pius-x-57064
https://fsspx.news/de/news/interview-mit-dem-generaloberen-der-priesterbruderschaft-st-pius-x-57064
Aufgerufen am 4.7.2026.
„Mitteilung an die Gläubigen und Freunde der Priesterbruderschaft St. Pius X.“, 7. März 2026.
https://fsspx.org/en/news/episcopal-consecrations-what-fr-pagliarani-told-members-society-saint-pius-x-59250
https://fsspx.org/de/news/bischofsweihen-pater-pagliarani-den-mitgliedern-der-priesterbruderschaft-st-pius-x-gesagt‑0
Aufgerufen am 4.7.2026.
„Katholische Glaubenserklärung, gerichtet an Seine Heiligkeit Papst Leo XIV. von Pater Davide Pagliarani, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X.“, 14. Mai 2026.
https://sspx.org/sites/default/files/documents/2026–05-14_declaration_of_catholic_faith_en.pdf
https://fsspx.news/de/news/katholische-glaubenserklaerung-gerichtet-papst-leo-xiv-59110
Aufgerufen am 4.7.2026.
Hinweis zur Verlinkung: Unter dem Link aus dem englischen Original ist zusätzlich der Link zur deutschen Fassung des jeweiligen Textes angegeben (G.P.). ↩︎ - https://www.vatican.va/content/pius-vi/it/documents/bolla-auctorem-fidei-28-agosto-1794.html
Aufgerufen am 4.7.2026. ↩︎
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