Deutsche Hospiz Stiftung: Tötungshelfer Kusch endgültig das Handwerk legen – Änderung des Strafrechts unumgänglich
(Hamburg) „Diejenigen, die geglaubt hatten, der organisierten Suizidbeihilfe sei ohne gesetzliche Regelungen beizukommen, sind nun auf entsetzliche Weise eines Besseren belehrt worden: Solange unsere Strafverfolgungsbehörden bloß mit Pappschwertern ausgerüstet sind, kann einem menschenverachtenden Tötungshelfer wie Kusch niemals das Handwerk gelegt werden“, kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, das heute öffentlich …