Kirchliche Unbedenklichkeitserklärung bei Ehe ohne Standesamt
(Bonn) Wer im kommenden Jahr eine kirchliche Trauung ohne vorausgehende Ziviltrauung wünscht, braucht dazu eine eigene kirchliche Unbedenklichkeitserklärung, das so genannte „Nihil obstat“ (lateinisch „Es steht nichts im Wege“). Eine entsprechende Anordnung setzen die deutschen Bischöfe für ihre Jurisdiktionsbereiche derzeit in Kraft. Durch das am 1. Januar 2009 in Kraft tretende neue Personenstandsgesetz ist eine nur …