(Bonn) Wer im kommenden Jahr eine kirchliche Trauung ohne vorausgehende Ziviltrauung wünscht, braucht dazu eine eigene kirchliche Unbedenklichkeitserklärung, das so genannte „Nihil obstat“ (lateinisch „Es steht nichts im Wege“).
Eine entsprechende Anordnung setzen die deutschen Bischöfe für ihre Jurisdiktionsbereiche derzeit in Kraft. Durch das am 1. Januar 2009 in Kraft tretende neue Personenstandsgesetz ist eine nur kirchliche Trauung möglich. Sie solle aber nur im Ausnahmefall erfolgen, „wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist“, heißt es in der Ordnung.
Insbesondere wird von ihnen das Versprechen erwartet, „alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen, die sie mit der kirchlichen Trauung übernehmen“. Dazu gehöre insbesondere auch die materielle Fürsorge der Ehepartner füreinander und für die aus der Ehe hervorgehenden Kinder. Die Brautleute sollten auch Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht wollten.
(PM/ RV)