Frankreich: Gefängnis für die falsche Meinung?

Der Fall Dora Moutot, der Kampf um die Meinungsfreiheit und darf man noch sagen, daß ein Mann ein Mann ist?

Geknebelte Meinungsfreiheit unter dem Regenbogen
Geknebelte Meinungsfreiheit unter dem Regenbogen

In Frank­reich kann eine Frau wegen ihrer Auf­fas­sung über das Geschlecht vor Gericht lan­den. Die Femi­ni­stin und Publi­zi­stin Dora Mou­tot, also eine Akti­vi­stin, die nicht aus dem katho­li­schen Umfeld stammt, ist bereits zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Sechs wei­te­re Straf­an­zei­gen sind anhän­gig. Im schlimm­sten Fall droht ihr Gefängnis.

Der Grund? Mou­tot besteht dar­auf, Män­ner als Män­ner und Frau­en als Frau­en zu bezeich­nen. Und sie stellt die Fra­ge, ob Frau­en das Recht haben, ihre eige­nen Räu­me und ihre eige­ne Sicher­heit zu ver­tei­di­gen. Das ist längst mehr als ein Streit über Wor­te. Es geht um die Fra­ge, ob das natur­ge­ge­be­ne Ver­ständ­nis über Geschlecht künf­tig nicht mehr dis­ku­tiert, son­dern straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Ist die Rea­li­tät noch eine eigen­stän­di­ge Grö­ße oder gel­ten nur mehr bestimm­te ideo­lo­gi­sche Kon­struk­te, wie jene der Homo-Lobby?

Verurteilt wegen eines Wortes

Der Fall nahm 2022 sei­nen Aus­gang. In einer poli­ti­schen Dis­kus­si­on wur­de Mou­tot gefragt, ob sie den dama­li­gen Bür­ger­mei­ster einer fran­zö­si­schen Klein­stadt, der sich als Frau bezeich­net und den Namen Marie Cau trägt, als Frau betrach­te. Ihre Ant­wort war knapp: „Für mich ist Marie Cau ein Mann.“

Dar­auf­hin wur­de sie von der LGBT-Lob­by­or­ga­ni­sa­ti­on Mousse ange­zeigt. Mou­tot habe Cau „gewalt­sam ange­grif­fen“, indem sie ihn als Mann und als „trans­fe­mi­ni­nen Mann“ bezeich­net habe.

Die fran­zö­si­sche Justiz ver­ur­teil­te Mou­tot schließ­lich wegen öffent­li­cher Belei­di­gung. Die ver­häng­ten Geld­stra­fen belau­fen sich auf nahe­zu 5.000 Euro.

Ent­schei­dend ist dabei, wor­um es nicht ging: Mou­tot hat­te nicht zu Gewalt gegen Cau auf­ge­ru­fen. Sie hat­te kei­nen Über­griff gefor­dert und kei­ne kör­per­li­che Attacke pro­pa­giert. Sie hat­te eine Auf­fas­sung über das Geschlecht aus­ge­spro­chen. Und sie hat­te dabei die bio­lo­gi­sche, als natur­ge­ge­be­ne Rea­li­tät aus­ge­spro­chen, daß ein Mann eben ein Mann sei. Die Behaup­tung, er sei eine Frau, sei eine Usur­pa­ti­on und ein Angriff gegen­über den Frauen.

Aus einer Meinung wird eine Straftat

Was frü­her Aus­druck des gesun­den Haus­ver­stan­des, besten­falls in bestimm­ten Krei­sen einer poli­ti­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung gewe­sen wäre, wird zuneh­mend zur Ange­le­gen­heit der Strafjustiz.

Mou­tot ver­tritt die Auf­fas­sung, daß das bio­lo­gi­sche Geschlecht nicht durch eine per­sön­li­che Selbst­ein­schät­zung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Dar­aus lei­tet sie poli­ti­sche For­de­run­gen ab – unter ande­rem beim Schutz der Frauen.

Ihre Geg­ner hal­ten die­se Posi­ti­on für dis­kri­mi­nie­rend und trans­feind­lich. Das dür­fen sie. Sie dür­fen Mou­tot wider­spre­chen, sie öffent­lich kri­ti­sie­ren und ihre Argu­men­te bekämp­fen. Dür­fen sie aber auch dafür sor­gen, daß die Justiz ihre Geg­ne­rin zum Schwei­gen bringt?

Hier ver­schanzt sich das lin­ke Spek­trum, zu dem in gesell­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen auch ein Groß­teil des Libe­ra­lis­mus gehört, hin­ter dem Gewalt­mo­no­pol des Staa­tes, das zur Durch­set­zung einer ein­sei­ti­gen ideo­lo­gi­schen Posi­ti­on miß­braucht wird.

Denn eine freie Gesell­schaft lebt davon, daß unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen. Die Mei­nungs­frei­heit dient dazu, daß ich, aber auch mein Gegen­über die Mei­n­ug äußern kann.

Sechs neue Strafanzeigen

Nach Anga­ben Mou­tots rich­ten sich sechs wei­te­re Straf­an­zei­gen gegen Äuße­run­gen, die sie gemein­sam mit ihrer Mit­strei­te­rin Mar­gue­ri­te Stern in sozia­len Netz­wer­ken, auf ihrem femi­ni­sti­schen Blog und auf dem You­Tube-Kanal Femel­li­ste ver­öf­fent­licht hat.

Dabei geht es unter ande­rem um den Zugang zu Frau­en­räu­men. Mou­tot for­mu­lier­te die Fra­ge, war­um die Angst einer Trans­frau, in einer Her­ren­toi­let­te ver­spot­tet zu wer­den, schwe­rer wie­gen sol­le als die Angst von Frau­en, in einer Toi­let­te von einem Mann belä­stigt zu wer­den. Die Toi­let­ten sei­en eben aus gutem Grund für Frau­en und Män­ner getrennt ein­ge­rich­tet wor­den. Die Frau­en hät­ten ein Recht, daß Män­ner nicht in ihren Bereich ein­drin­gen, weil anson­sten die Tren­nung ad absur­dum geführt wer­de. Die sub­jek­ti­ve Selbst­ein­schät­zung kön­ne und dür­fe die­se Tren­nung nicht aufheben.

An ande­rer Stel­le heißt es daher sinn­ge­mäß: Män­ner ver­lang­ten Zugang zu Räu­men, die Frau­en vor­be­hal­ten waren.

Wo die Straf­ju­stiz an die Stel­le der Debat­te tritt, ver­än­dert sich das Kli­ma der Frei­heit grund­le­gend. Der Bür­ger fragt dann nur mehr, ob er es sich straf­recht­lich lei­sten kann, etwas zu sagen.

Die UNO meldet sich zu Wort

Beson­ders bemer­kens­wert ist des­halb die Stel­lung­nah­me von Reem Alsa­lem, der UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin für Gewalt gegen Frau­en und Mäd­chen. Das Büro des Hohen Kom­mis­sars der Ver­ein­ten Natio­nen für Men­schen­rech­te äußer­te am 2. Okto­ber 2026 sei­ne Besorg­nis über das Ver­fah­ren gegen Mou­tot und die gegen sie gerich­te­ten Drohungen.

Alsa­lem stellt sich aus­drück­lich gegen die Vor­stel­lung, daß Frau­en ihre Sicher­heits­be­den­ken nicht mehr offen aus­spre­chen dürften.

Ihre Aus­sa­ge ist ein­deu­tig: Frau­en müs­sen über ihre eige­ne Sicher­heit spre­chen kön­nen. Die Dis­kus­si­on über Frau­en­räu­me ist legi­tim. Und allein die Äuße­rung von Auf­fas­sun­gen über Geschlecht, Gen­der oder die beson­de­ren Bedürf­nis­se von Frau­en dür­fe kein Grund für Ein­schüch­te­rung oder Bestra­fung sein.

Damit berührt der Fall einen wun­den Punkt.

Denn wäh­rend Mou­tot juri­stisch ver­folgt wird, gab es nach ihren Anga­ben kei­ne ent­spre­chen­de Unter­su­chung der gegen sie gerich­te­ten Dro­hun­gen. Auch Alsa­lem the­ma­ti­sier­te die­sen Umstand und stell­te Fra­gen nach der Gleich­heit vor dem Gesetz und nach dem Anspruch auf wirk­sa­men Rechtsschutz.

Der Rechts­staat kann nicht nur dort scharf hin­se­hen, wo eine poli­tisch uner­wünsch­te Mei­nung geäu­ßert wird. Man könn­te hin­zu­fü­gen, daß er andern­falls vom Rechts­wah­rer zum Scher­gen wird.

Wenn die Gesinnung wichtiger ist als die Tat

Der Fall zeigt ein grund­sätz­li­ches Pro­blem moder­ner Straf­ge­setz­ge­bung: Je wei­ter der Bereich der „ver­let­zen­den“ oder „dis­kri­mi­nie­ren­den“ Rede aus­ge­dehnt wird, desto grö­ßer wird die Gefahr, daß nicht mehr eine kon­kre­te Schä­di­gung, son­dern die Gesin­nung hin­ter einer Äuße­rung zum Gegen­stand staat­li­cher Sank­ti­on wird. Das gefällt bestimm­ten Krei­sen sehr gut, unter­gräbt jedoch die Rechts­stan­dards und damit die Rechts­ord­nung, auf der das staat­li­che Gemein­we­sen beruht.

Dann genügt irgend­wann nicht mehr die Fra­ge: Hat jemand Gewalt gefor­dert? Es genügt die Fra­ge: Hat jemand das fal­sche Welt­bild aus­ge­spro­chen? Und schon wer­den Poli­zei, Staats­an­walt­schaft und Justiz zum ver­län­ger­ten Arm einer Ideo­lo­gie. Das aber ist das Vor­ge­hen eines repres­si­ven Regimes.

Das ist eine gefähr­li­che Entwicklung.

Denn die Gren­ze zwi­schen Belei­di­gung und poli­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zung ist nicht neben­säch­lich. Sie ent­schei­det dar­über, ob der Staat den Bür­ger vor Gewalt schützt – oder ob er dar­über wacht, wel­che Auf­fas­sun­gen aus­ge­spro­chen wer­den dürfen.

Ein amerikanischer Jurist warnt vor dem Verlust der Freiheit

Auch der ame­ri­ka­ni­sche Rechts­wis­sen­schaft­ler Jona­than Tur­ley hat den Fall auf­ge­grif­fen. Der Pro­fes­sor der Geor­ge Washing­ton Uni­ver­si­ty kri­ti­siert die Ent­wick­lung der fran­zö­si­schen Mei­nungs­frei­heit scharf.

Sein Argu­ment ist schlicht: Wer Mou­tots Auf­fas­sun­gen für falsch hält, kann die­se Auf­fas­sun­gen durch eige­ne Mei­nungs­äu­ße­run­gen bekämp­fen. Jeder habe das Recht, ihr zu wider­spre­chen. Aber die­ses Recht dür­fe nicht in ein Recht ver­wan­delt wer­den, den poli­ti­schen Geg­ner mit Hil­fe des Straf­rechts zum Schwei­gen zu bringen.

Damit trifft Tur­ley den Kern der Aus­ein­an­der­set­zung. Eine freie Gesell­schaft braucht kei­ne staat­lich ver­ord­ne­te Ein­heits­mei­nung. Sie braucht Mei­nungs­frei­heit. Und so muß jeder auch Äuße­run­gen aus­hal­ten, die ihm unbe­quem sind.

Der eigentliche Test

Der Fall Dora Mou­tot ist des­halb kein Neben­schau­platz des Kul­tur­kamp­fes. Er ist ein Test­fall für die euro­päi­sche Meinungsfreiheit.

Was nicht statt­fin­den soll­te, ist, die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung durch Straf­an­zei­gen zu erset­zen. Auch im deut­schen Sprach­raum ist hier eine bedenk­li­che Ent­wick­lung im Gan­ge, seit die gesell­schafts­po­li­ti­sche Lin­ke sich durch den Marsch durch die Insti­tu­tio­nen die Chan­ce wit­tert, sich ein­sei­tig der staat­li­chen Macht­mit­tel zu bedie­nen. Die AfD und ihre Reprä­sen­tan­ten und auch ein­fa­chen Mit­glie­der kön­nen ein Lied davon singen.

Denn sobald der Staat beginnt, bestimm­te Auf­fas­sun­gen mit Geld- oder Frei­heits­stra­fen zu bele­gen, ver­schiebt sich die Macht­fra­ge: Nicht mehr das bes­se­re Argu­ment ent­schei­det, son­dern die Gren­ze des Strafgesetzbuches.

Heu­te trifft es eine Femi­ni­stin, die das natür­li­che Geschlecht ver­tei­digt und sich ver­wei­gert, einer sub­jek­ti­ven Fik­ti­on zu unterwerfen.

Wen trifft es morgen?

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Le Salon beige

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