In Frankreich kann eine Frau wegen ihrer Auffassung über das Geschlecht vor Gericht landen. Die Feministin und Publizistin Dora Moutot, also eine Aktivistin, die nicht aus dem katholischen Umfeld stammt, ist bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sechs weitere Strafanzeigen sind anhängig. Im schlimmsten Fall droht ihr Gefängnis.
Der Grund? Moutot besteht darauf, Männer als Männer und Frauen als Frauen zu bezeichnen. Und sie stellt die Frage, ob Frauen das Recht haben, ihre eigenen Räume und ihre eigene Sicherheit zu verteidigen. Das ist längst mehr als ein Streit über Worte. Es geht um die Frage, ob das naturgegebene Verständnis über Geschlecht künftig nicht mehr diskutiert, sondern strafrechtlich verfolgt werden. Ist die Realität noch eine eigenständige Größe oder gelten nur mehr bestimmte ideologische Konstrukte, wie jene der Homo-Lobby?
Verurteilt wegen eines Wortes
Der Fall nahm 2022 seinen Ausgang. In einer politischen Diskussion wurde Moutot gefragt, ob sie den damaligen Bürgermeister einer französischen Kleinstadt, der sich als Frau bezeichnet und den Namen Marie Cau trägt, als Frau betrachte. Ihre Antwort war knapp: „Für mich ist Marie Cau ein Mann.“
Daraufhin wurde sie von der LGBT-Lobbyorganisation Mousse angezeigt. Moutot habe Cau „gewaltsam angegriffen“, indem sie ihn als Mann und als „transfemininen Mann“ bezeichnet habe.
Die französische Justiz verurteilte Moutot schließlich wegen öffentlicher Beleidigung. Die verhängten Geldstrafen belaufen sich auf nahezu 5.000 Euro.
Entscheidend ist dabei, worum es nicht ging: Moutot hatte nicht zu Gewalt gegen Cau aufgerufen. Sie hatte keinen Übergriff gefordert und keine körperliche Attacke propagiert. Sie hatte eine Auffassung über das Geschlecht ausgesprochen. Und sie hatte dabei die biologische, als naturgegebene Realität ausgesprochen, daß ein Mann eben ein Mann sei. Die Behauptung, er sei eine Frau, sei eine Usurpation und ein Angriff gegenüber den Frauen.
Aus einer Meinung wird eine Straftat
Was früher Ausdruck des gesunden Hausverstandes, bestenfalls in bestimmten Kreisen einer politischen oder wissenschaftlichen Auseinandersetzung gewesen wäre, wird zunehmend zur Angelegenheit der Strafjustiz.
Moutot vertritt die Auffassung, daß das biologische Geschlecht nicht durch eine persönliche Selbsteinschätzung aufgehoben werden kann. Daraus leitet sie politische Forderungen ab – unter anderem beim Schutz der Frauen.
Ihre Gegner halten diese Position für diskriminierend und transfeindlich. Das dürfen sie. Sie dürfen Moutot widersprechen, sie öffentlich kritisieren und ihre Argumente bekämpfen. Dürfen sie aber auch dafür sorgen, daß die Justiz ihre Gegnerin zum Schweigen bringt?
Hier verschanzt sich das linke Spektrum, zu dem in gesellschaftspolitischen Fragen auch ein Großteil des Liberalismus gehört, hinter dem Gewaltmonopol des Staates, das zur Durchsetzung einer einseitigen ideologischen Position mißbraucht wird.
Denn eine freie Gesellschaft lebt davon, daß unterschiedliche Auffassungen ausgesprochen werden können. Die Meinungsfreiheit dient dazu, daß ich, aber auch mein Gegenüber die Meinug äußern kann.
Sechs neue Strafanzeigen
Nach Angaben Moutots richten sich sechs weitere Strafanzeigen gegen Äußerungen, die sie gemeinsam mit ihrer Mitstreiterin Marguerite Stern in sozialen Netzwerken, auf ihrem feministischen Blog und auf dem YouTube-Kanal Femelliste veröffentlicht hat.
Dabei geht es unter anderem um den Zugang zu Frauenräumen. Moutot formulierte die Frage, warum die Angst einer Transfrau, in einer Herrentoilette verspottet zu werden, schwerer wiegen solle als die Angst von Frauen, in einer Toilette von einem Mann belästigt zu werden. Die Toiletten seien eben aus gutem Grund für Frauen und Männer getrennt eingerichtet worden. Die Frauen hätten ein Recht, daß Männer nicht in ihren Bereich eindringen, weil ansonsten die Trennung ad absurdum geführt werde. Die subjektive Selbsteinschätzung könne und dürfe diese Trennung nicht aufheben.
An anderer Stelle heißt es daher sinngemäß: Männer verlangten Zugang zu Räumen, die Frauen vorbehalten waren.
Wo die Strafjustiz an die Stelle der Debatte tritt, verändert sich das Klima der Freiheit grundlegend. Der Bürger fragt dann nur mehr, ob er es sich strafrechtlich leisten kann, etwas zu sagen.
Die UNO meldet sich zu Wort
Besonders bemerkenswert ist deshalb die Stellungnahme von Reem Alsalem, der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte äußerte am 2. Oktober 2026 seine Besorgnis über das Verfahren gegen Moutot und die gegen sie gerichteten Drohungen.
Alsalem stellt sich ausdrücklich gegen die Vorstellung, daß Frauen ihre Sicherheitsbedenken nicht mehr offen aussprechen dürften.
Ihre Aussage ist eindeutig: Frauen müssen über ihre eigene Sicherheit sprechen können. Die Diskussion über Frauenräume ist legitim. Und allein die Äußerung von Auffassungen über Geschlecht, Gender oder die besonderen Bedürfnisse von Frauen dürfe kein Grund für Einschüchterung oder Bestrafung sein.
Damit berührt der Fall einen wunden Punkt.
Denn während Moutot juristisch verfolgt wird, gab es nach ihren Angaben keine entsprechende Untersuchung der gegen sie gerichteten Drohungen. Auch Alsalem thematisierte diesen Umstand und stellte Fragen nach der Gleichheit vor dem Gesetz und nach dem Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz.
Der Rechtsstaat kann nicht nur dort scharf hinsehen, wo eine politisch unerwünschte Meinung geäußert wird. Man könnte hinzufügen, daß er andernfalls vom Rechtswahrer zum Schergen wird.
Wenn die Gesinnung wichtiger ist als die Tat
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem moderner Strafgesetzgebung: Je weiter der Bereich der „verletzenden“ oder „diskriminierenden“ Rede ausgedehnt wird, desto größer wird die Gefahr, daß nicht mehr eine konkrete Schädigung, sondern die Gesinnung hinter einer Äußerung zum Gegenstand staatlicher Sanktion wird. Das gefällt bestimmten Kreisen sehr gut, untergräbt jedoch die Rechtsstandards und damit die Rechtsordnung, auf der das staatliche Gemeinwesen beruht.
Dann genügt irgendwann nicht mehr die Frage: Hat jemand Gewalt gefordert? Es genügt die Frage: Hat jemand das falsche Weltbild ausgesprochen? Und schon werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz zum verlängerten Arm einer Ideologie. Das aber ist das Vorgehen eines repressiven Regimes.
Das ist eine gefährliche Entwicklung.
Denn die Grenze zwischen Beleidigung und politischer Auseinandersetzung ist nicht nebensächlich. Sie entscheidet darüber, ob der Staat den Bürger vor Gewalt schützt – oder ob er darüber wacht, welche Auffassungen ausgesprochen werden dürfen.
Ein amerikanischer Jurist warnt vor dem Verlust der Freiheit
Auch der amerikanische Rechtswissenschaftler Jonathan Turley hat den Fall aufgegriffen. Der Professor der George Washington University kritisiert die Entwicklung der französischen Meinungsfreiheit scharf.
Sein Argument ist schlicht: Wer Moutots Auffassungen für falsch hält, kann diese Auffassungen durch eigene Meinungsäußerungen bekämpfen. Jeder habe das Recht, ihr zu widersprechen. Aber dieses Recht dürfe nicht in ein Recht verwandelt werden, den politischen Gegner mit Hilfe des Strafrechts zum Schweigen zu bringen.
Damit trifft Turley den Kern der Auseinandersetzung. Eine freie Gesellschaft braucht keine staatlich verordnete Einheitsmeinung. Sie braucht Meinungsfreiheit. Und so muß jeder auch Äußerungen aushalten, die ihm unbequem sind.
Der eigentliche Test
Der Fall Dora Moutot ist deshalb kein Nebenschauplatz des Kulturkampfes. Er ist ein Testfall für die europäische Meinungsfreiheit.
Was nicht stattfinden sollte, ist, die politische Auseinandersetzung durch Strafanzeigen zu ersetzen. Auch im deutschen Sprachraum ist hier eine bedenkliche Entwicklung im Gange, seit die gesellschaftspolitische Linke sich durch den Marsch durch die Institutionen die Chance wittert, sich einseitig der staatlichen Machtmittel zu bedienen. Die AfD und ihre Repräsentanten und auch einfachen Mitglieder können ein Lied davon singen.
Denn sobald der Staat beginnt, bestimmte Auffassungen mit Geld- oder Freiheitsstrafen zu belegen, verschiebt sich die Machtfrage: Nicht mehr das bessere Argument entscheidet, sondern die Grenze des Strafgesetzbuches.
Heute trifft es eine Feministin, die das natürliche Geschlecht verteidigt und sich verweigert, einer subjektiven Fiktion zu unterwerfen.
Wen trifft es morgen?
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Le Salon beige
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