Ist auch das zweite Rupnik-Verfahren entschieden?


Der Künstlerpriester Marko Ivan Rupnik mit seinem Protektor Papst Franziskus. Ist das zweite Verfahren gegen den ehemaligen Jesuiten bereits entschieden?
Der Künstlerpriester Marko Ivan Rupnik mit seinem Protektor Papst Franziskus. Ist das zweite Verfahren gegen den ehemaligen Jesuiten bereits entschieden?

Ein neu­es Gerücht um das kir­chen­recht­li­che Ver­fah­ren gegen den ehe­ma­li­gen Jesui­ten und Prie­ster­künst­ler Mar­ko Ivan Rup­nik löste erheb­li­che Unru­he aus. Aus­gangs­punkt war der in vati­ka­ni­schen Angel­gen­hei­ten gut infor­mier­te tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ne Blog Mes­sa in Lati­no. Nach des­sen Dar­stel­lung soll das Ver­fah­ren bereits abge­schlos­sen wor­den sein – mit einem für Rup­nik gün­sti­gen Aus­gang. Eine offi­zi­el­le Bestä­ti­gung hier­für gibt es jedoch nicht.

Gera­de weil sich zahl­rei­che frü­he­re Berich­te von Mes­sa in Lati­no im nach­hin­ein bewahr­hei­tet haben, sorgt die­se Nach­richt ins­be­son­de­re unter den Frau­en, die Rup­nik schwer­wie­gen­de Vor­wür­fe machen, für Besorg­nis. Hin­zu­kommt das nahe­zu voll­stän­di­ge Schwei­gen der vati­ka­ni­schen Behör­den. Das Ver­fah­ren ist von einer der­ar­ti­gen Geheim­hal­tung umge­ben, daß selbst die Rechts­an­wäl­tin meh­re­rer Klä­ge­rin­nen nach eige­nen Anga­ben kei­ner­lei Aus­kunft über des­sen Stand erhält. Weder ist bekannt, wel­che kon­kre­ten Ankla­ge­punk­te Gegen­stand des Ver­fah­rens sind, noch ob sich etwa­ige Ent­schei­dun­gen ledig­lich auf ein­zel­ne Vor­wür­fe bezie­hen, wäh­rend ande­re Ver­fah­rens­ab­schnit­te noch andau­ern. Ver­läß­li­che Infor­ma­tio­nen lie­gen prak­tisch nicht vor.

Vor die­sem Hin­ter­grund gewinnt ein Bericht der Vati­ka­ni­stin Fran­ca Gian­sol­da­ti in der römi­schen Tages­zei­tung Il Mess­ag­ge­ro Bedeu­tung. Dar­in wird unter Beru­fung auf qua­li­fi­zier­te Quel­len aus dem Vati­kan das Gerücht über einen bereits erfolg­ten Frei­spruch aus­drück­lich demen­tiert. Nach die­sen Anga­ben dau­ert das kir­chen­recht­li­che Ver­fah­ren wei­ter­hin an. Zugleich ver­öf­fent­licht die Zei­tung Aus­zü­ge aus einem Schrei­ben der Rechts­an­wäl­tin Lau­ra Sgrò an das Glau­bens­dik­aste­ri­um, des­sen Ver­öf­fent­li­chung von der Ver­fas­se­rin aus­drück­lich geneh­migt wur­de. Der Inhalt die­ses Schrei­bens wur­de inzwi­schen auch von ande­ren ita­lie­ni­schen Medi­en wiedergegeben.

Das Demen­ti brach­te die Spe­ku­la­tio­nen kei­nes­wegs zum Schwei­gen. Zu auf­fäl­lig erscheint man­chen die Eile, mit der Mes­sa in Lati­no wider­spro­chen wurde.

Zur Erin­ne­rung: Rup­nik wird von meh­re­ren Frau­en, zumeist Ange­hö­ri­gen eines inzwi­schen auf­ge­lö­sten Frau­en­or­dens, des sexu­el­len und psy­chi­schen Miß­brauchs beschul­digt. Bereits vor die­sen Vor­wür­fen lag den römi­schen Behör­den der Tat­be­stand des Beicht­miß­brauchs vor.

In einem ersten Ver­fah­ren der dama­li­gen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on wur­de im Jahr 2020 laut zuver­läs­si­gen Quel­len Rup­niks Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae fest­ge­stellt, da er des Beicht­miß­brauchs schul­dig befun­den wur­de. Er soll eine Frau von einer sexu­el­len Sün­de los­ge­spro­chen haben, an der er selbst betei­ligt war. 

Die­se Exkom­mu­ni­ka­ti­on wur­de aber nie noti­fi­ziert, son­dern viel­mehr das Exkom­mu­ni­ka­tons­de­kret nach einem Monat zurück­ge­nom­men wor­den sein, was erheb­li­che Spe­ku­la­tio­nen aus­lö­ste. Nur Papst Fran­zis­kus hät­te einen sol­chen Schritt durch sei­ne Inter­ven­ti­on set­zen kön­nen. Und tat­säch­lich demon­strier­te das Kir­chen­ober­haupt mehr­fach sei­ne Sym­pa­thie für den Künst­ler­prie­ster aus dem Jesui­ten­or­den.

Der Orden zog dann aller­dings die Hand­brem­se und schloß Rup­nik aus.

Als die Kri­tik an Rup­nik den­noch nicht abbrach, ord­ne­te Fran­zis­kus im Okto­ber 2023 medi­en­wirk­sam die Eröff­nung eines Ver­fah­rens durch die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on an, als hät­te es das erste Ver­fah­ren nie gege­ben. Inzwi­schen lagen die Vor­wür­fe meh­re­rer Frau­en vor. Zugleich hob Fran­zis­kus die Ver­jäh­rungs­fri­sten im kon­kre­ten Fall auf. Seit­her zog sich das Ver­fah­ren aller­dings ohne erkenn­ba­re Ergeb­nis­se hin, sodaß in Rom spe­ku­liert wur­de, Fran­zis­kus habe durch das neue Ver­fah­ren zwar vor der Öffent­lich­keit „Akti­vis­mus“ demon­strie­ren, in Wirk­lich­keit aber die Ange­le­gen­heit auf die „lan­ge Bank“ schie­ben wollen.

Der kirch­li­che Umgang mit Rup­niks Kunst geschieht seit­her unein­heit­lich. Wäh­rend Fran­zis­kus demon­stra­tiv ein Rup­nik-Bild in sei­nem Arbeits­zim­mer hän­gen hat­te und sich mehr­fach davor zeig­te, wur­den Rup­nik-Mosai­ke an ande­ren Orten, in Erwar­tung eines römi­schen Urteils, teil­wei­se ver­hängt.

Rup­nik war 2023 zum Ver­las­sen der Diö­ze­se Rom auf­ge­for­dert wor­den und wähl­te sich die Diö­ze­se Koper (Capo­di­stria) als neu­en Auf­ent­halts­ort. Aller­dings zeig­te sich schnell, daß dies nur pro for­ma galt. Auch sei­ne Gemein­schaft, das Zen­trum Alet­ti, ver­ließ schließ­lich Rom, erhielt jedoch mit Hil­fe des ehe­ma­li­gen berg­o­glia­ni­schen Kar­di­nals­vi­kars von Rom ein neu­es Domi­zil unweit der Ewi­gen Stadt.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­News (Screen­shot)

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