Die Auseinandersetzung zwischen Rom und der Priesterbruderschaft St. Pius X. geht in eine neue Phase. Nach dem Dekret des Glaubensdikasteriums vom 2. Juli 2026 beschreitet die Bruderschaft den vorgesehenen kirchenrechtlichen Weg und legt einen Rekurs ein. Damit setzt die FSSPX nicht auf eine politische Erklärung oder eine demonstrative Zurückweisung des römischen Vorgehens, sondern auf die Rechtsordnung der Kirche selbst.
Das Generalhaus der Bruderschaft teilte am 13. Juli mit, daß am 11. Juli ein vorgeschalteter Rekurs gemäß den Canones 1734 ff. des Codex des kanonischen Rechtes beim selben Dikasterium eingereicht wurde. Dieser Schritt ist die notwendige Vorstufe zu einem möglichen hierarchischen Rekurs. Nach Auffassung der FSSPX hat der Antrag gemäß Can. 1353 CIC aufschiebende Wirkung und setzt damit die Vollziehung des angefochtenen Dekrets aus. (fsspx.news)
Ein Rechtsmittel mit Signalwirkung
Die Bedeutung dieses Schrittes liegt nicht allein im juristischen Verfahren. Die Bruderschaft beruft sich ausdrücklich auf ein Recht, das jedem Betroffenen eines kirchlichen Verwaltungsaktes zusteht. Der Rekurs erfolge, so die Erklärung aus Menzingen, „in einem Geist des Respekts gegenüber der kirchlichen Autorität“ und aus Treue zu „Gerechtigkeit, Wahrheit und dem Wohl der Kirche“.
Die Vatikanistin Diane Montagna wertete den Schritt als bemerkenswert, weil die Piusbruderschaft damit die Auseinandersetzung innerhalb der kirchenrechtlichen Ordnung führt. Gerade angesichts der jahrzehntelangen Spannungen zwischen Rom und der Bruderschaft besitzt die Entscheidung Gewicht: Die FSSPX stellt die Zuständigkeit des Kirchenrechts nicht grundsätzlich in Frage, sondern versucht, eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Verwaltungsentscheidung auf dem vorgesehenen Rechtsweg überprüfen zu lassen.
1988 war der Rechtsweg nicht beschritten worden. Das hatte verschiedene Gründe, hauptsächlich jenen, daß Papst Johannes Paul II. damals das Motu proprio Ecclesia Dei erließ, in dem er von einem „schismatischen Akt“ sprach. Ein Motu proprio verfügt über eine ganz andere Rechtsqualität als ein bloßes Dekret eines römischen Dikasteriums. Ein Motu proprio ist ein Gesetz für die Weltkirche, direkt vom Papst erlassen und schließt daher den Rechtsweg aus. Die Piusbruderschaft widersprach daher vor allem auf theologisch-kanonistischer Ebene. Mit der Wahl von Benedikt XVI. wurde dann der Weg von direkten Gesprächen eingeschlagen.
Streitpunkt: Bewertung der Bischofsweihen
Ausgangspunkt des Konflikts ist das Dekret des Dikasteriums für die Glaubenslehre nach den Bischofsweihen der FSSPX vom 1. Juli in Ecône. Das Dikasterium erklärte, die beteiligten Bischöfe hätten durch Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat einen „Akt schismatischen Charakters“ gesetzt und verhängte die entsprechenden, seit 1958 bzw. 1983 vorgesehenen kirchenrechtlichen Sanktionen.
Die Bruderschaft widerspricht dieser Bewertung. In einer ausführlicheren Stellungnahme zum Dekret argumentiert sie, der römische Vorwurf eines Schismas vermische Ungehorsam und Schisma und beruft sich dabei auf klassische kanonistische Unterscheidungen. Nach Darstellung der FSSPX sei die Beurteilung des Vorgangs theologisch und kirchenrechtlich nicht überzeugend.
Traditionsverbundene Stimmen sehen einen Präzedenzfall
Im traditionsverbundenen katholischen Umfeld wurde der Rekurs vielfach begrüßt. Kommentatoren wie Pater John Zuhlsdorf verwiesen darauf, daß die Einlegung eines Rekurses ein ausdrücklich vorgesehenes kirchenrechtliches Mittel sei, zugleich aber der Ausgang offen bleibe.
Gerade darin liegt die eigentliche Brisanz: Die Piusbruderschaft fordert keine außerrechtliche Sonderbehandlung, sondern eine Prüfung innerhalb des Rechtssystems, das sie in anderen Bereichen häufig kritisiert. Der Rekurs wird damit auch zu einem Testfall dafür, wie weit kirchliches Verwaltungsrecht in einem hochsensiblen Konfliktfeld Anwendung findet.
Zwischen Konfrontation und möglichem Dialog
Während vatikanische Stellen den Vorgang als Reaktion auf einen schwerwiegenden Bruch der kirchlichen Ordnung darstellen, sieht die Bruderschaft darin eine Korrektur einer aus ihrer Sicht ungerechten Entscheidung.
Ob der Rekurs lediglich eine weitere Etappe im langen Konflikt zwischen Rom und der FSSPX darstellt oder ob er eine neue Gesprächsebene eröffnet, ist derzeit offen. Sicher ist jedoch: Mit dem Gang vor die kirchenrechtlichen Instanzen hat die Bruderschaft die Auseinandersetzung auf ein neues Feld verlagert.
Nicht mehr nur die Frage nach der Zulässigkeit der Bischofsweihen steht im Mittelpunkt, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie innerkirchliche Konflikte rechtlich ausgetragen werden können. Der weitere Verlauf des Verfahrens dürfte daher weit über den konkreten Fall hinaus Beachtung finden.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: fsspx aktuell (Screenshot)
Besten Dank für die übersichtliche Zusammenfassung!
Daß die Bruderschaft Rekurs einlegt, ist auch aus meiner Sicht eine sehr gute Entscheidung. Etliche Fachleute auf diesem Gebiet, unter ihnen der Kanonist Hw. Gerald Murray, beklagten schon die schlampige Vorgangsweise des Vatikans. Wenn die vatikanische Hierarchie ernstgenommen werden will, muß sie ja wohl selbst gesetzeskonform vorgehen. Es ist daher auch erstaunlich, daß Rom die strafausschließenden bzw. strafmindernden Canones offenbar nicht berücksichtigt.
Ganz richtig schreibt Giuseppe Nardi: „Ob der Rekurs lediglich eine weitere Etappe im langen Konflikt zwischen Rom und der FSSPX darstellt oder ob er eine neue Gesprächsebene eröffnet, ist derzeit offen.“ Ob eine neue Gesprächsebene überhaupt etwas bringen soll, ist ebenfalls offen.
Denn nach allem, was wir die letzten Jahrzehnte beobachten, agieren im Vatikan malevolente Kräfte, die „superforce“, von der Malachi Martin gesprochen hat.
Vielleicht ist das jetzt auch eine providentielle Gelegenheit für Papst Leo, den überlieferten Glauben zulasten des üblichen Blabla, der Politik und der Anpassung an die Weltmächte unzweideutig zu verkündigen und daher die Anliegen der SSPX zu bestätigen. Manchmal muß sich eben der Größere vom Kleineren etwas sagen lassen.
Der Rekurs wird kirchenjuristisch kaum eine Chance haben. Man wird in Rom die Angelegenheit ernst nehmen, aber die Entscheidung gegenüber der Piusbruderschaft wird wohl nicht zurückgenommen werden. Das wäre Wunschdenken. Das Problem ist auch, daß man bei der FSSPX nie weiß, weil sie sich immer wieder in Widersprüche verstrickt hat.
Der einzig gangbare Weg für die Piusbrderschaft wäre die Rücknahme der Bischofsweihen zusammen mit einer demütigen Bitte um Entschuldigung und die Unterordnung bzgl. der strittigen Thematiken unter Papst Leo. Diese Dinge sind so in der Welt und auch nicht anders in der Kirche.