Jede blinde Anerkennung der Autorität eines Papstes – als ob er moralisch unfehlbar in seinen persönlichen Aussagen und Handlungen wäre – widerspricht der wahren Natur päpstlicher Unfehlbarkeit und des heiligen Gehorsams.
Von Don Mario Alexis Portella*
„Als Kephas [Petrus auf Syrisch] nach Antiochia gekommen war, habe ich ihm ins Angesicht widerstanden, weil er sich ins Unrecht gesetzt hatte. Bevor nämlich einige von Jakobus eintrafen, hatte er mit den Heiden zusammen gegessen. Nach ihrer Ankunft aber zog er sich zurück und sonderte sich ab, weil er die aus der Beschneidung fürchtete. Und mit ihm heuchelten die anderen Juden, sodaß auch Barnabas durch ihre Heuchelei mitgerissen wurde.“
Dies sind die Worte des hl. Paulus in seinem Brief an die Galater (2,11–13) über seine Begegnung mit dem hl. Petrus in Antiochia, der Stadt, in der die Anhänger Christi erstmals „Christen“ genannt wurden (Apg 11,26). Antiochia war ein wichtiges Zentrum des frühen Christentums, in dem jüdische und nichtjüdische Christen regelmäßig miteinander in Kontakt standen. Petrus, auch Kephas genannt, hatte mit heidnischen Gläubigen gemeinsam gegessen – ein bedeutendes Zeichen der Gemeinschaft und der Anerkennung. Als jedoch bestimmte Personen von Jakobus, die die jüdisch-christliche Fraktion vertraten, eintrafen, zog sich Petrus aus Angst vor Kritik durch die Beschneidungsgruppe von den Heiden zurück.
Paulus’ Auseinandersetzung mit Petrus war keine persönliche Meinungsverschiedenheit, sondern eine Verteidigung der fundamentalen Botschaft des Evangeliums: Rettung allein durch den Glauben an Jesus Christus, unabhängig von den Werken des Gesetzes. Indem Petrus sich von den Heiden distanzierte, suggerierte er, daß die Einhaltung jüdischer Bräuche für die volle Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinschaft notwendig sei – ein klarer Widerspruch zur Lehre der Rechtfertigung allein durch den Glauben.
Ich bin häufig auf die Auffassung in konservativen katholischen Kreisen gestoßen, daß „es besser sei, mit dem Papst im Irrtum zu sein, als ohne ihn im Recht“. Es liegt nicht an uns, über den römischen Pontifex zu urteilen; diese Aufgabe obliegt allein Gott. Wenn jedoch der Nachfolger des hl. Petrus die Befolgung von etwas verlangt, das den Lehren und Praktiken unserer Kirche widerspricht, sollen wir als gehorsame Katholiken seinen Anordnungen folgen oder nicht? Besonders stellt sich die Frage, ob unser Gehorsam gegenüber dem Papst oder einem Vorgesetzten in der Kirche bedingungslos ist, da Gehorsam unsere Einheit als Katholiken wahrt.
„Das lehrt weder das Naturrecht noch das Lehramt der Kirche“, betonte einst Erzbischof Marcel Lefebvre. Er fügte hinzu:
„Gehorsam setzt eine Autorität voraus, die einen Befehl gibt oder ein Gesetz erlässt. Menschliche Autoritäten, selbst solche, die von Gott eingesetzt wurden, haben keine andere Befugnis, als das von Gott vorgegebene Ziel zu erreichen und nicht davon abzuweichen. Wenn eine Autorität ihre Macht im Widerspruch zu dem Gesetz ausübt, für das sie gegeben wurde, hat sie kein Recht auf Gehorsam, und man muss ihr widerstehen.“
Um die päpstliche Autorität zu verstehen, ist es unerläßlich, die autoritative Essenz des depositum fidei (Glaubensschatz) zu erfassen. Jesus Christus, der die gesamte Offenbarung verkörpert, hat die volle Wahrheit Seiner Braut, der Kirche, anvertraut. Die Fülle Seiner Offenbarung bildet das einmalige depositum fidei, unfehlbar, unveränderlich und kultur- sowie zeitübergreifend gültig – die Quelle aller Lehren und Definitionen des Glaubens.
Zur Wahrung der Glaubenseinheit obliegt es dem Lehramt der Kirche, den Glaubensschatz zu interpretieren und auf konkrete Zeiten und Situationen anzuwenden. Das Lehramt des römischen Pontifex, das Magisterium selbst, ist befugt, bei Bedarf Definitionen in Glaubens- oder Moralfragen zu erlassen. Diese Akte sichern die Gewißheit, daß die Lehre Teil des depositum fidei ist. Dabei gehorcht man nicht dem Papst als Person, sondern dem Glaubenssatz, den er als für unser Heil notwendig definiert. Wie Kanon 331 des Codex des Kanonischen Rechts festhält:
„Der Bischof der römischen Kirche, in dem das von Christus einzig Petrus, dem ersten Apostel, gegebene Amt fortbesteht und an seine Nachfolger weitergegeben wird, ist das Oberhaupt des Bischofskollegiums, der Stellvertreter Christi und der Hirte der gesamten Kirche auf Erden. Aufgrund seines Amtes besitzt er höchste, volle, unmittelbare und universelle ordentliche Macht in der Kirche, die er jederzeit frei ausüben kann.“
Die Auseinandersetzung zwischen dem hl. Paulus und dem hl. Petrus war eine Frage der Disziplin. Dennoch bleibt Gehorsam gegenüber dem Papst geboten. Wie der hl. Thomas von Aquin in seinem Kommentar zum Galaterbrief betont, ist jede Form öffentlichen Widerstands gegen den Papst oder einen Prälaten – analog zu Paulus’ Handeln gegenüber Petrus – erlaubt, wenn der Glaube bedroht wird.
Der hl. Robert Bellarmin (1542–1621), Jesuit, Kirchenlehrer und einer der bedeutendsten Verteidiger der katholischen Theologie während der Gegenreformation, schrieb in De Romano Pontifice:
„Ebenso wie es erlaubt ist, dem Papst zu widerstehen, wenn er die Person eines Menschen angreift, so ist es erlaubt, ihm zu widerstehen, wenn er Seelen gefährdet oder den Staat bedroht – und umso mehr, wenn er die Kirche zerstören will. Es ist erlaubt, ihm zu widerstehen, indem man nicht tut, was er befiehlt, und die Durchführung seines Willens hindert; dennoch ist es nicht erlaubt, ihn zu richten, zu bestrafen oder abzusetzen, da er nichts anderes ist als ein Vorgesetzter.“
Ein Beispiel hierfür ist der berüchtigte Fall von Papst Johannes XXII. (reg. 1316–1334), der die Vorstellung der seligen Schau für verstorbene Gläubige ablehnte und dies öffentlich in Predigten und Briefen lehrte. Auf Bitten des Kardinalskollegiums und der Theologen widerrief er diese fehlerhafte Lehre kurz vor seinem Tod.
Kein Papst hat die Befugnis, einem Katholiken etwas aufzuerlegen, das seinen Glauben gefährdet; ebenso wenig kann ein Bischof oder religiöser Vorgesetzter dies tun. Gläubige sind vielmehr verpflichtet, jedem Einfluß zu widerstehen, der ihren Glauben bedroht. Dies ist vergleichbar mit einem Arzt, der von staatlichen Behörden angewiesen wird, eine Abtreibung vorzunehmen oder eine geschlechtsangleichende Operation durchzuführen – unter Androhung des Entzugs seiner Approbation. In einem solchen Fall hat der Arzt nicht nur das Recht, abzulehnen, sondern auch die moralische Pflicht dazu.
Jede blinde Anerkennung der Autorität eines Papstes – als ob er moralisch unfehlbar in seinen persönlichen Aussagen und Handlungen wäre – widerspricht der wahren Natur päpstlicher Unfehlbarkeit und des heiligen Gehorsams. Seine Unfehlbarkeit bezieht sich nicht auf seinen persönlichen Charakter, sondern auf das Amt, das er innehat.
*Don Mario Alexis Portella, Doctor utriusque iuris, geboren in New York, USA, ist Priester an der Kathedrale Santa Maria del Fiore in Florenz, Italien, Gastdozent am Donau-Institut in Budapest, Ungarn, und Gastprofessor an der Katholischen Hochschule ITI in Trumau, Österreich. Seine Doktortitel in Kanonischem Recht und Zivilrecht erwarb er an der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom. Der Beitrag wurde im Crisis magazine (USA) veröffentlicht.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Crisis magazine (Screenshot)
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