Nun liegt die Antwort der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) an Rom vor. Hier der vollständige Wortlaut:
Kommuniqué des Generalhauses: Antwort der Bruderschaft an Rom
Kommuniqué zur Antwort des Generalrats der Priesterbruderschaft St. Pius X auf den Vorschlag des Dikasteriums für die Glaubenslehre.
Bei dem Treffen am 12. Februar zwischen Pater Pagliarani, dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X., und Seiner Eminenz Víctor Manuel Kardinal Fernández, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, das infolge der Ankündigung zukünftiger Bischofsweihen für die Bruderschaft organisiert wurde, hatte Letzterer einen „spezifisch theologischen Weg des Dialogs nach einer sehr präzisen Methodik vorgeschlagen, […] um die notwendigen Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche herauszuarbeiten“, und diesen Dialog an die Aussetzung der angekündigten Bischofsweihen geknüpft.
Auf Bitte des Präfekten des Dikasteriums hin hat der Generalobere diesen Vorschlag den Mitgliedern seines Rates vorgelegt und sich die notwendige Zeit genommen, um ihn zu bewerten.
Am 18. Februar hat Pater Pagliarani dem Kardinal seine schriftliche Antwort übermittelt, begleitet von mehreren Anhängen und unterzeichnet von den fünf Mitgliedern des Generalrats.
Da die Angelegenheit aufgrund der Mitteilung des Heiligen Stuhls vom 12. Februar nunmehr öffentlich bekannt ist, erscheint es angebracht, auch den Inhalt dieses Schreibens und seiner Anhänge zu veröffentlichen, um den interessierten Gläubigen die Möglichkeit zu geben, die erteilte Antwort genau zu kennen.
Der Generalobere vertraut diese Situation dem Gebet der Mitglieder der Bruderschaft und aller Gläubigen an. Er bittet, dass das Rosenkranzgebet sowie die Opfer der nun beginnenden Fastenzeit ganz besonders für den Heiligen Vater, zum Wohle der heiligen Kirche und zur würdigen Vorbereitung der Seelen auf die Zeremonie am 1. Juli dargebracht werden.
Menzingen, den 19. Februar 2026
- Anhang I.: Schreiben von Pater Pagliarani an Msgr. Pozzo, vom 17. Januar 2019
- Anhang II.: Weihe und Jurisdiktion: Unhaltbarkeit der Anklage des Schismas vom 4. Februar 2026
- Anhang III.: Schreiben von Kardinal Müller an Msgr. Fellay, vom 6. Juni 2017
Bild: fsspx.news (Screenshot)
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