Papst Franziskus merkt dabei nicht, dass er in seinem Furor die Axt an die Wurzel des nachkonziliaren Ritus von 1970 legt.
Anmerkungen von Christoph Hartmann*
Viele kluge Dinge sind über das Motu proprio Traditionis custodes1 bereits geschrieben worden2. In all diesen Stellungnahmen ist aber ein Aspekt zu kurz gekommen: Papst Franziskus löst mit Traditionis custodes den nachkonziliaren Ritus von 1970 vollständig aus seiner Verbundenheit mit dem traditionellen Römischen Ritus. Ohne diese Verbindung ist aber der Ritus von 1970 der Beliebigkeit jedes (künftigen) Papstes ausgeliefert, der diesen – da er nicht ein nachgewiesenes Alter für sich in Anspruch nehmen3 kann – mit einem Federstrich abschaffen könnte.
Eine nicht geringe Zahl an Anhängern des traditionellen Römischen Ritus hat immer schon die Meinung vertreten, dass der Ritus von 1970 eine Neuschöpfung ist und einen Bruch mit dem traditionellen Römischen Ritus darstellt. Dafür gibt es auch gute Argumente. Allerdings ist bislang nie autoritativ eindeutig erklärt worden, dass das Messbuch 1970 eine Neuschöpfung darstellt.
Grundsätzlich gibt es kein Hindernis dafür, einen Messritus neu zu schaffen (sofern dies durch die zuständigen kirchlichen Autoritäten geschieht). Ein solcher Ritus kann für bestimmte Regionen gelten, er kann für bestimmte Orden gelten, oder er kann die Zusammenführung getrennter Christen erleichtern. Es gibt auch keine Hindernisse, einen Messritus zu verändern (etwa durch Hinzufügung weiterer Feste), wobei bis Ende des 19. Jahrhunderts immer auf disruptive Eingriffe verzichtet wurde, sodass sich eine konsistente liturgische Tradition herausgebildet hat. Ebenso spricht nichts dagegen, einen Ritus durch Beseitigung von Doppelungen und späteren Einfügungen wieder dem Urzustand näher zu bringen; die großen Gestalten der Liturgiereform – Papst Gregor der Große und Papst Pius V. – haben genau diese Rückführungen betrieben, dabei aber auf selbstzweckhafte Liturgie-Archäologie verzichtet. Der behutsame Umgang mit dem Römischen Ritus (dem bisweilen ein zu wenig behutsamer Umgang mit anderen liturgischen Traditionen gegenüberstand) hat dazu geführt, dass der Römische Ritus ein hohes Maß an Kontinuität bis zurück in frühchristliche Zeit aufweist.
Die weitgehende Unveränderlichkeit der Liturgie war im 19. Jahrhundert so selbstverständlich, dass in der „Magna Charta“ der päpstlichen Rechte – der Konstitution Pastor Aeternus des Ersten Vatikanischen Konzils – entsprechende Gestaltungsrechte in Bezug auf Liturgie ganz selbstverständlich nicht angeführt wurden. Ein Papst, der nennenswerte liturgische Änderungen durchführt, wäre so absurd erschienen wie die Anerkennung eines fünften Evangeliums oder die Streichung der Paulusbriefe aus dem Kanon der Bibel. Gerade im Abschnitt über die päpstliche Unfehlbarkeit4 wird ausdrücklich vermerkt, dass Handlungsfreiheit und Unfehlbarkeit des Papstes nur hinsichtlich der Bewahrung, nicht aber hinsichtlich einer Neuschöpfung gegeben sind. Damit hat das Erste Vatikanische Konzil das substantielle Änderungsverbot des Ritus, wie er in der Apostolischen Konstitution Quo Primum von Pius V. aus dem Jahr 1570 zum Ausdruck kommt, indirekt bekräftigt.
Papst Paul VI. hat – wie bei vielen Themen – eine beachtliche Ambivalenz der Wortwahl gezeigt: In der Apostolischen Konstitution „Missale Romanum“ (1969)5 hat er von einer renovatio ( „Erneuerung“) und einer compositionem novam („Neuordnung“) des Römischen Messbuches geschrieben. Reform, Erneuerung und Neuordnung sind Ausdrücke, die für grundsätzliche Kontinuität stehen. Gleichzeitig hat Papst Paul VI. aber bei der Generalaudienz am 19. November 19696 die mit dem bevorstehenden Advent beginnende Liturgiereform als nuovo rito della Messa („neuer Ritus der Messe“) bezeichnet.
Papst Johannes Paul II. hat im Jahr 1986 eine hochrangige Kardinalskommission einberufen, um den rechtlichen Status des „alten Ritus“ zu überprüfen. Deren Schlussfolgerungen wurden nie veröffentlicht, können aber aus Folgeereignissen geschlossen werden: Im Jahr 1988 beseitigte das päpstliche Schreiben „Ecclesia Dei“ (1988) Hindernisse für die Feier der Messe im Ritus 1962 und wurde zum „Gründungsdokument“ für viele Gemeinschaften, die dem traditionellen Römischen Ritus verbunden sind. Die Schlussfolgerungen der Kommission spiegeln sich vor allem wider in der apodiktischen Aussage von Papst Benedikt (als Kardinal Joseph Ratzinger Mitglied der Kommission) im Begleitschreiben zu Summorum Pontificum (2007)7, dass der alte Ritus „nie abrogiert (= abgeschafft) wurde“.
Benedikt XVI. hat in diesem Begleitschreiben auch festgehalten, dass es sich bei der Forma ordinaria (= Ritus 1970) und Forma extraordinaria (= Ritus 1962) um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus handelt. Obwohl inhaltlich in mancher Hinsicht fragwürdig, war dies dennoch zumindest ein Versuch, das ungeklärte Verhältnis der Riten auf eine tragfähige Basis zu stellen.
In diesem Konstrukt wird Papst Paul VI. gleichsam zum neuschöpfenden Reformator, dessen Ritus aber im Licht des traditionellen Römischen Ritus gesehen werden muss. Damit wird ausgeschlossen, dass sich die lex orandi des neuen Ritus – so er ordentlich gefeiert wird – von der lex orandi des traditionellen Römischen Ritus unterscheidet. Die Spitzfindigkeit der Überlegungen von Papst Benedikt XVI. liegt darin, dass er den Anhängern des traditionellen Römischen Ritus zwar die Anerkennung des Ritus von 1970 auferlegt, er aber gleichzeitig den Ritus von 1970 in die Theologie und Ekklesiologie des traditionellen Römischen Ritus einbetten möchte.
Gegen dieses Konstrukt geht nun Papst Franziskus in Traditionis custodes vor: Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus, lautet der Artikel 1 von Traditionis custodes8. Dem Papst fällt gar nicht auf, dass dieser Satz eine logische Unmöglichkeit enthält: Wenn der Ritus von 1970 eine (reformierte) Fortführung des Römischen Ritus ist, muss er wesensnotwendig auch demselben Gesetz des Betens („Lex orandi“) verpflichtet sein. Wenn er hingegen ein anderes Gesetz des Betens repräsentiert, dann besteht keine Kontinuität zwischen dem traditionellen Römischen Ritus und dem Ritus von 1970. Dann ist es unmöglich, dass der Römische Ritus (…) in Treue zur Überlieferung erneuert worden ist, wie Papst Franziskus im Begleitbrief zu Traditionis custodes festhält9. Der Ritus von 1970 kann nicht gleichzeitig treu zu Überlieferung und hinsichtlich der Lex orandi inkompatibel mit dem traditionellen Römischen Ritus sein.
Was in Motu proprio Traditionis custodes und im zugehörigen Begleitbrief noch ein wenig schemenhaft bleibt, wurde von Papst Franziskus dann am 30. August 2021 im Interview mit COPE, der Radiostation der spanischen Bischofskonferenz, verdeutlicht: Der Papst spricht davon, dass Priester – die im traditionellen Römischen Ritus die Messe feiern wollen – von Rom eine permiso de bi-ritualismo10, eine Genehmigung für die Feier in zwei Riten, benötigen (werden). Damit stellt Papst Franziskus klar, dass der traditionelle Römische Ritus und der Ritus von 1970 zwei Riten sind.
Während Papst Benedikt XVI. in Summorum Pontificum darum gerungen hat, die Einheit zu bewahren, zerschneidet Papst Franziskus diese Einheit und bezeichnet den traditionellen Römischen Ritus und den Ritus von 1970 als zwei Riten, die für ein offensichtlich inkompatibles Gesetz des Betens („Lex orandi“) stehen. Damit aber eröffnet sich die Frage, ob der Glaube der Kirche in seiner historischen Kontinuität geblieben ist, denn „lex orandi, lex credendi“ (…). Das Gesetz des Betens ist das Gesetz des Glaubens; die Kirche glaubt so, wie sie betet11.
Wenn der Ritus von 1970 ein eigener Ritus ist, mit einer vom traditionellen Römischen Ritus getrennten Lex orandi, dann bedeutet dies zweierlei: Erstens hat Papst Paul VI. tatsächlich einen neuen Ritus erschaffen, der (verwirrender Weise) auch „Römischer Ritus“ genannt wird. Ob dieser Ritus gelungen ist oder Defizite aufweist, ist hier nebensächlich wie die Frage, ob dieser Ritus den im Konzilsdokument Sacrosanctum Concilium genannten Reformvorstellungen entspricht; er ist jedenfalls unbestreitbar neu. Zweitens ist damit der traditionelle Römische Ritus nicht in den neuen Ritus hinein reformiert worden, sondern er besteht – wie Papst Benedikt richtig erkannt hat – fort und ist als solcher auch gar nicht abschaffbar.
Was aber bedeutet dies? Der traditionelle Römische Ritus besteht weiter und unterliegt nicht den Stimmungsschwankungen und Wünschen von Päpsten. Er mag – auch von hohen und höchsten kirchlichen Autoritäten – in der Praxis behindert und beschnitten werden, aber er ist durch die Ehrwürdigkeit seiner langen Tradition geschützt. Für alle Zeiten geschützt. Der Ritus von 1970 war hingegen nur dadurch geschützt, dass er – als reformierte Fortführung des Römischen Ritus – sich in den Mantel der altehrwürdigen Tradition hüllen konnte. Papst Benedikt XVI. hat mit Summorum Pontificum nicht nur dem traditionellen Römischen Ritus seinen Platz auch offiziell wieder einräumen wollen, sondern auch den Ritus von 1970 in die Entwicklungsgeschichte des Römischen Ritus einbinden wollen.
Indem Papst Franziskus dieses Werk seines Vorgängers zerschlägt, beseitigt er die historische Einbindung des Ritus von 1970 in eine zweitausendjährige Traditionsgeschichte des Römischen Ritus. Und macht diesen nackt und schutzlos. Unter Hinweis auf Pius V. – kurioser Weise von Papst Franziskus zitiert – könnte jeder künftige Papst den Ritus von 1970 mit einem Federstrich beseitigen. Letzteres mag angesichts der gegenwärtigen Machtverhältnisse innerhalb der Katholischen Kirche nicht eben wahrscheinlich erscheinen. Wenn man aber die enormen und oft raschen Umwälzungen innerhalb der Kirche in den letzten 150 Jahren ansieht, ist eine solche Konstellation aber selbst innerhalb überschaubarer Zeiträume durchaus nicht auszuschließen.
Damit aber stellt sich die Frage nach der providenziellen Rolle des gegenwärtigen Papstes völlig neu. Dass Papst Franziskus kein Freund des traditionellen Römischen Ritus ist und er ihn offenbar zurückdrängen will, erscheint offenkundig. Mit Traditionis custodes hat er dazu ein ausgesprochen schroffes, geradezu feindseliges Dokument vorgelegt. Bemerkenswert ist aber, dass er letztlich nicht den alten Ritus erschüttern konnte, sondern dem neuen Ritus seine historische Verankerung geraubt hat. Sehen wir gerade in eindrucksvoller Weise, wie Gott auf krummen Zeilen gerade schreibt?
*Christoph Hartmann, seit drei Jahrzehnten Journalist, nach dem Studium vor allem als Wirtschaftsjournalist tätig, doch gelten seine Interessen nicht nur der Ökonomie, sondern auch den Bereichen Geschichte, Politik, Religion und Philosophie.
Bild: Latin Mass Society
1 https://www.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/20210716-motu-proprio-traditionis-custodes.html
2 vgl. z. B. https://katholisches.info/2021/09/14/kirchliche-gesetze-die-dem-gemeinwohl-der-kirche-schaden-sind-unwirksam/
3 Zitat aus dem Brief von Papst Franziskus an die Bischöfe in aller Welt, in dem er das Motu proprio „Traditionis custodes“ über den Gebrauch der Römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform von 1970 vorstellt. https://www.vatican.va/content/francesco/de/letters/2021/documents/20210716-lettera-vescovi-liturgia.html
4 vgl. Pastor Aeternus, Caput IV: “Neque enim Petri successoribus Spiritus Sanctus promissus est, ut eo revelante novam doctrinam patefacerent, sed ut eo assistente traditam per Apostolos revelationem seu fidei depositum sancte custodirent et fideliter exponerent.” (https://www.vatican.va/archive/hist_councils/i‑vatican-council/documents/vat-i_const_18700718_pastor-aeternus_la.html)
5 https://www.vatican.va/content/paul-vi/de/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19690403_missale-romanum.html
6 https://www.vatican.va/content/paul-vi/it/audiences/1969/documents/hf_p-vi_aud_19691119.html
7 https://www.vatican.va/content/benedict-xvi/de/letters/2007/documents/hf_ben-xvi_let_20070707_lettera-vescovi.html
8 https://www.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/20210716-motu-proprio-traditionis-custodes.html
9 https://www.vatican.va/content/francesco/de/letters/2021/documents/20210716-lettera-vescovi-liturgia.html
10 zit. nach Revista Ecclesia (Zeitschrift der spanischen Bischofskonferenz), LXXX. Jahrgang, Nr. 4.087, Spezialausgabe zum Papstinterview vom 4. September 2021, S. 8, im Internet abrufbar unter https://www.revistaecclesia.com/entrevista-completa-de-cope-al-papa-francisco-soy-un-pecador-que-trata-de-hacer-el-bien/
11 Katechismus der Katholischen Kirche 1124, im Internet abrufbar unter https://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P38.HTM