Der Fall des irischen Lehrers Enoch Burke wirft weiterhin grundsätzliche Fragen zu Religionsfreiheit, Gewissensschutz und staatlichem Durchsetzungswillen auf. Seit Ende 2022 sitzt der evangelikale Christ immer wieder im Gefängnis, weil er sich weigert, einer gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die ihm den Zutritt zu seinem früheren Arbeitsplatz untersagt. Auslöser war sein religiös begründeter Widerstand gegen die Verpflichtung, einen männlichen Schüler, der sich selbst als weiblich behauptet, mit neuem Namen und dem Pronomen „they“ anzusprechen. Der Fall erregt viel Aufsehen, die Medien berichteten wiederholt darüber, auch die BBC im benachbarten Großbritannien.
Vom Klassenzimmer ins Gefängnis
Burke unterrichtete Deutsch und Geschichte an der Wilson’s Hospital School im County Westmeath. Seine Weigerung, einen männlichen Schüler mit weiblichem Namen und als „Mädchen“ anzusprechen, begründete er nicht allein religiös, sondern auch mit dem Anspruch auf Wahrhaftigkeit gegenüber der Realität. Sprache, so seine Überzeugung, dürfe nicht dazu benutzt werden, die Wirklichkeit zu verfälschen oder biologische Tatsachen zu leugnen. Der Schulrat reagierte mit einer einstweiligen Verfügung des High Court, die Burke den Zutritt zur Schule untersagte. Der Lehrer erkannte diese Maßnahme nicht an, weil die Entscheidung ein Unrecht sei. So folgten wiederholte Festnahmen und Haftaufenthalte.
Insgesamt verbrachte Burke bislang ganze 560 Tage im Gefängnis, hinzu kommen unglaubliche Geldstrafen in Höhe von 225.000 Euro, die Burkes Existenz bedrohen.
Seit gestern befindet er sich erneut im Dubliner Mountjoy-Gefängnis.
Kurzzeitige Freiheit – und erneute Eskalation
In der vergangenen Woche war Burke vorübergehend entlassen worden. Der zuständige Richter Brian Cregan stellte klar, daß diese Freilassung „aus einem Grund und nur aus einem Grund“ erfolgte: um Burke die Vorbereitung eines Rechtsmittels gegen die Berufungskommission zu ermöglichen, die über seine Entlassung aus dem Schuldienst entscheidet. Die Bedingung war eindeutig: kein Betreten der Schule.
Doch bereits am Tag nach seiner Freilassung erschien Burke erneut auf dem Schulgelände, ebenso an den darauffolgenden Tagen. Am Montag wurde er schließlich wieder festgenommen und vor Gericht gebracht.
Gerichtliche Klarstellung
Vor dem High Court stellte Richter Cregan fest, Burke habe am 15. und 16. Januar eine „eklatante Mißachtung“ einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung begangen. Burke sei entlassen worden. Die Schule sei nicht mehr sein Arbeitsplatz. „Welche Stelle dieses Satzes verstehen Sie nicht?“, so der Richter.
Die Gerichtsbehörde reduziert den Fall auf einen Formalismus: Die Anordnung besage, er habe isch von der Schule fernzuhalten, anderfalls werde er inhaftiert. Doch in Wirklickeit geht es um einen ideologischen Kampf des Staates gegen die Wirklichkeit, indem mit dem Gewaltmonopol des Staates der „Transgenderimus“ aufgezwungen werden solle. Für ihn stehe daher nicht bloß eine arbeitsrechtliche Maßnahme zur Debatte, sondern ein fundamentaler Konflikt zwischen einem staatlich eingeforderten Sprachgebrauch und seiner christlicher Gewissensbindung.
Welches Verbrechens habe er sich schuldig gemacht? Die Wirklichkeit zu benennen? Oder die Tatsache, daß er vor der Schule, seinem Arbeitgeber, der ihn aus ideologischer Verirrung entlassen habe?
Gewissen gegen verordneten Sprachgebrauch
Aus Burkes Sicht ist die Verwendung bestimmter Namen und Pronomen keine neutrale Höflichkeit, sondern eine ideologische Aussage über Identität und Wirklichkeit. Eine solche Aussage könne er mit seinem christlichen Glauben nicht vereinbaren. Er wäre den Schülern ein schlechter Lehrer, wenn er die Wirklichkeit verleugnen würde, so Burke Seine Rückkehr zur Schule sei daher kein heimlicher Akt, sondern eine bewußte, offene Herausforderung einer ungerechten Anordnung.
Das Gericht hingegen betont, daß die ursprünglichen Motive der Anordnung irrelevant seien. Entscheidend sei allein, daß ein rechtmäßiger Gerichtsbeschluß wiederholt mißachtet werde.
Haft als Mittel der Durchsetzung?
Vor seiner erneuten Inhaftierung erklärte Burke vor Journalisten, er komme zur Schule, um zu arbeiten. Er habe niemals ins Gefängnis gehört, die Schule sei sein Arbeitsplatz. Den ganzen Tag über stand er vor den Schultoren, bei Kälte und Nässe.
Noch vor seiner Freilassung hatte Burke eine einstweilige Verfügung gegen die Disziplinar-Berufungskommission beantragt. Der Richter räumte ein, daß die von Burke vorgelegten Unterlagen „glaubwürdige“ und „substantielle“ Fragen aufwerfen. Dennoch steht nun eine mögliche weitere Inhaftierung im Raum.
Grundsatzfrage an den Rechtsstaat
Beobachter sehen in dem Fall ein Beispiel dafür, wie in westlichen Gesellschaften mit außergewöhnlichen rechtlichen und administrativen Mitteln ein ideologisch progressives Programm durchgesetzt wird – selbst um den Preis der Mißachtung religiöser Überzeugungen und grundlegender biologischer Realitäten. Wenn der Staat die Wirklichkeit mit Zwangsmaßnahmen umzudeuten versuche, sei das Angriff auf die Fundamente jeder Ordnung.
Die wiederholte Inhaftierung Burkes hat bislang nicht zu seiner Unterwerfung geführt. Damit drängt sich zunehmend die Frage nach Sinn und Zweck dieser Maßnahme auf. Während die einen seine Standhaftigkeit als legitime Verteidigung von Gewissen und verfassungsmäßig garantierten Rechten würdigen, warnen andere vor einer Aushöhlung des Rechtsstaats durch selektiven Ungehorsam. Doch von welchem Rechtsstaat ist die Rede, wenn der Staat selbst die Wirklichkeit verneint und mit repressiven Mitteln gegen jene vorgeht, die sich dieser Realitätsverweigerung nicht beugen?
So steht eine unbequeme Grundsatzfrage im Raum: Soll ein Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat versteht, Bürger einsperren, weil sie sich weigern, eine ideologische Setzung zu bejahen, die sie für falsch halten? Und darf er sie bei jeder erneuten Weigerung immer wieder in Haft nehmen – auf unabsehbare Zeit?
Hinzu tritt eine moralische Dimension, die nicht minder verstört. Die Schuldirektion, die Schulbehörde und auch die ehemaligen Kollegen sehen zu, wie ein früherer Lehrer von der Polizei abgeführt wird – wohl wissend, daß er bereits Hunderte Tage im Gefängnis verbracht und ruinöse Geldstrafen auferlegt bekommen hat. Gleichgültigkeit tritt an die Stelle von Mitmenschlichkeit. Was sich hier zeigt, ist keine nüchterne Verwaltungspraxis, sondern eine Form ideologischer Härte, die an den Geist jakobinischer Unerbittlichkeit erinnert.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: BBC.com (Screenshot)
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