
Von Pater Paolo M. Siano
Nachdem wir bereits die Ära von Papst Pius XII. betrachtet haben, wenden wir uns nun dem Ökumenischen Zweiten Vatikanischen Konzil zu, das im Jahr 1959 von Papst Johannes XXIII. einberufen, 1962 von ihm eröffnet, 1963 von Papst Paul VI. fortgeführt und schließlich 1965 von ihm abgeschlossen wurde.
In der sogenannten „antepräparatorischen Phase“ des Konzils unterstützen verschiedene Prälaten die Lehre von der marianischen Miterlösung sowie den Marientitel der „Miterlöserin“. In diesem Zusammenhang zitiere ich mehrere Texte aus den Bänden der Acta et Documenta Concilio Oecumenico Vaticano II Apparando. Series I (Antepraeparatoria), herausgegeben von der Vatikanischen Druckerei, die ich mit ADA, gefolgt von Bandnummer (römisch), Teil (arabisch), Jahr und Seite, bezeichne.
Zahlreiche italienische (z. B. aus Neapel, Montecassino, Assisi, Perugia) und ausländische Bischöfe sowie Generalobere religiöser Orden (Redemptoristen, Zisterzienser, Minoriten, Karmeliten, Pauliner, Montfortaner, Minimiten usw.) fordern vom Konzil:
„Die Lehre von der universalen Mittlerschaft der allerseligsten Jungfrau Maria soll als Glaubensdogma definiert werden“ (ADA II.1, 1961, S. 135).
37 Bischöfe, darunter auch jener von Perugia, bitten:
„Die Lehre von der Miterlösung durch die allerseligste Jungfrau Maria soll definiert werden“ (ADA II.1, S. 139).
Einige schlagen vor:
„Die Miterlösung der allerseligsten Jungfrau Maria möge definiert werden gemäß der Lehre von Pius X. (Ad diem illum), Benedikt XV. (Inter Sodalicia), Pius XI. (Radioansprache in Lourdes vom 28. April 1935) und Pius XII. (Ad Caeli Reginam)“ (ADA II.1, S. 140).
Drei Bischöfe (aus Pistoia, Camerino und Brindisi) halten fest:
„Eine dogmatische Definition der Miterlösung durch die allerseligste Jungfrau Maria ist nützlich, da diese Wahrheit allgemein anerkannt ist und in enger Verbindung mit bereits definierten Dogmen wie der Unbefleckten Empfängnis und der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel steht“ (ADA II.1, S. 140).
Leider gibt es auch Bischöfe, die keine neuen Mariendogmen wünschen, insbesondere nicht zu Maria als Königin, Miterlöserin oder Mittlerin aller Gnaden – so beispielsweise der Bischof von Liverpool. Sie lehnen auch Marientitel wie „Corredemptrix“ und „Mediatrix omnium gratiarum“ ab und messen der lutherischen Ablehnung der katholischen Mariologie („Mariologiam catholicam“) in Skandinavien große Bedeutung bei (Vgl. ADA II.1, S. 141).
Zeugnisse einzelner Bischöfe zugunsten der Miterlösung
Unter den zentralen Punkten katholischer Lehre („Doctrinae capita“) nennt der Bischof von Solsona – später Primas von Spanien und Kardinalerzbischof von Madrid – Msgr. Vicente Enrique y Tarancón auch die „marianische Miterlösung“ (ADA II.2, 1960, S. 334) sowie „die allerseligste Jungfrau Maria als Mittlerin aller Gnaden“ (ebd.).
In einem Schreiben vom 29. August 1959 betont der Bischof von Urgell (Spanien), Msgr. Ramon Iglesias y Navarri, die tröstliche Lehre („doctrina, tanti plena solatii“) von der universalen Mittlerschaft Mariens, „in ihrer Rolle als Miterlöserin des Menschengeschlechts“ (ADA II.2, S. 362).
Am 30. Dezember 1959 empfiehlt Msgr. João Pereira Venâncio, Bischof von Leiria (zu dessen Diözese Fatima gehört), die marianische Miterlösung als Thema für das Konzil: „Die Aufgabe der seligen Jungfrau Maria in der Kirche ist klarer zu definieren, insbesondere ihre geistliche Mutterschaft, die universale Mittlerschaft der Gnaden sowie die Miterlösung des Menschengeschlechts“ (ADA II.2, S. 599).
In einem Bericht, beigefügt einem Schreiben vom 9. September 1959, bekräftigt der Erzbischof von Camerino, Msgr. Giuseppe d’Avack, die Lehre von der „universalen Mittlerschaft und Miterlösung“ Mariens (ADA II.3, 1960, S. 159). Er sieht das geweihte Leben als Nachahmung und Fortsetzung des Werkes Mariens als Miterlöserin: „Insbesondere ist das geweihte Leben wertvoll, da es Nachahmung und gewissermaßen Fortführung des Wirkens Mariens als Miterlöserin ist“ (ADA II.3, S. 143).
Msgr. d’Avack schließt seine Eingabe mit der Hoffnung, daß das Konzil eine dogmatische Definition der universalen Mittlerschaft und Miterlösung Mariens verabschiede. Diese Krone auf dem Haupt der Jungfrau würde der ganzen Kirche zugutekommen: „Und möge es – mit diesem höchsten Herzenswunsch schließe ich – möge das Konzil vollendet werden durch die dogmatische Definition der universalen Mittlerschaft und der Miterlösung Mariens! Eine solche Krone, als edelster Schmuck auf ihrem Haupt, würde ein neues Zeitalter einleiten, in dem das christliche, religiöse und priesterliche Leben in größerer Fülle und Wahrheit aufblüht, in dem das heilige Volk Gottes – Klerus und Laien – durch eine barmherzige, wenn auch schmerzvolle Reinigung aus gegenwärtigen Bedrängnissen befreit wird und die Heilige Kirche in neuer Kraft und Lebendigkeit triumphal erneuert wird, zur vollen Ankunft des Reiches Gottes in Christi Frieden, in einer Herde unter einem Hirten“ (ADA II.3, S. 160).
In einem Schreiben vom 22. August 1959 bittet der Bischof von Nicastro, Msgr. Vincenzo Jacono, daß das Konzil sich in dogmatischen Fragen zunächst mit folgendem befassen möge: „Die Aufgabe Mariens in der Kirche Christi als Konsequenz der Lehre von der Miterlösung, welche zumindest näher entfaltet werden sollte“ (ADA II.3, S. 429).
Am 28. August 1959 fordert der Bischof von Mantua, Msgr. Antonio Poma, daß sich das Konzil insbesondere mit der Miterlösung und der universalen Mittlerschaft der Gnaden befassen solle: „Einige mariologische Themen sind noch zu untersuchen und – wenn möglich – zu klären, vor allem jene zur Miterlösung und zur universalen Mittlerschaft der Gnaden“ (ADA II.3, S. 362f).
Am 25. August 1959 schlägt Msgr. Pietro Parente, Erzbischof von Perugia, dem Konzil in dogmatischer Hinsicht vor: „Zur Natur der Mittlerschaft und Miterlösung der seligen Jungfrau Maria sollte – unter Berücksichtigung der neueren Dokumente der Päpste – etwas definiert werden“ (ADA II.3, S. 529).
In einem Schreiben vom 4. September 1959 schlägt der Bischof von Pistoia, Msgr. Mario Longo Dorni, vor, die Wahrheit über Marias besondere Mitwirkung an der Erlösung zu definieren – Maria als Miterlöserin: „Es sei die Wahrheit über die besondere Mitwirkung der Jungfrau Maria an der Erlösung der Menschen mit Christus und durch Christus definiert, nämlich über Maria als Miterlöserin und Mittlerin der Gnaden“ (ADA II.3, S. 544).
Er fährt fort: „Diese Wahrheit scheint wohlüberlegt, allgemein anerkannt und gewissermaßen eng verbunden mit den bereits definierten Dogmen von der Unbefleckten Empfängnis und der Aufnahme Mariens in den Himmel. Außerdem scheint sie sehr geeignet, die Natur des Menschen und sein erhabenstes Ziel, das ihm durch Erlösung und Gnade zuteilgeworden ist, zu erhellen“ (S. 544f).
Am 20. August 1959 teilt der Erzbischof von Turin, Kardinal Maurilio Fossati, dem Konzil die von seinen Studieneinheiten vorgeschlagenen Themen mit. Für die „dogmatische Sektion“ schlägt Don Domenico Bertetto SDB auch die marianische Miterlösung vor: „In bezug auf die mariologische Lehre sollen im Konzil jene Punkte vorgeschlagen werden, die bereits im ordentlichen Lehramt von Leo XIII., Pius X., Benedikt XV., Pius XI. und Pius XII. über die marianische Miterlösung, die Mittlerschaft aller Gnaden und die königliche Würde Mariens enthalten sind, damit sich sowohl im theologischen Lehramt als auch in der Katechese ein Konsens über das entwickelt, was im ordentlichen Lehramt der Päpste bereits vorgelegt wurde“ (ADA II.3, S. 654f).
Am 15. August 1959 schlägt der Weihbischof von Novara, Msgr. Ugo Poletti, vor: „Da die über die Privilegien und Vorzüge der seligen Jungfrau Maria bereits als Glaubenswahrheit definierten Lehren gesichert sind, scheint die Zeit gekommen, die Wahrheit des Glaubens über ihre Miterlösung und Mittlerschaft zu definieren“ (ADA II.3, S. 871).
Am 25. August 1959 schlägt Msgr. Albert Conrad De Vito OFMCap, Bischof von Lucknow (Indien), dem Konzil in mariologischer Hinsicht Folgendes vor: „Es scheint angebracht, die Mutter unseres Herrn Jesus Christus als ‚Miterlöserin‘ des Menschengeschlechts zu verkünden. Gründe: a) die Gläubigen in der ganzen Kirche glauben dies und rufen sie als Miterlöserin und Hilfe der Christen an; b) alle Theologen lehren dies ohne Widerspruch; c) alle Bischöfe stimmen in diesem Glauben und dieser Lehre überein“ (ADA II.4, 1960, S. 160).
Am 30. März 1960 bittet Msgr. Salvatore Siino, Apostolischer Nuntius auf den Philippinen, das Konzil: „Sollte es als angemessen erscheinen, mögen als göttlich offenbarte Dogmen feierlich definiert werden: I. Daß die selige Jungfrau, Gottesgebärerin, unter dem einen Mittler Christus, wahrhaft Miterlöserin war und somit zur Mittlerin aller Gnaden geworden ist, da sie in der göttlichen Offenbarung in engster Verbindung mit ihrem Sohn, unserem Erlöser, erscheint“ (ADA II.4, S. 318).
Ein undatiertes Schreiben von Msgr. Leo A. Olano y Urteaga, Bischof von Guam, wünscht: „Es sollen all jene Wahrheiten definiert werden, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil bereit zur dogmatischen Definition stehen. Es möge insbesondere über einige mariologische Wahrheiten verhandelt werden, wie etwa über die Miterlösung – und wenn möglich – auch Maria als Mittlerin aller Gnaden definiert werden“ (ADA II.4, S. 332).
Am 23. August 1959 schlägt Msgr. Joseph Kuo, Erzbischof von Taipeh (Taiwan), dem Konzil 37 Punkte vor, von denen der dritte lautet: „Es möge die Lehre definiert und erklärt werden, daß die selige Jungfrau Maria Miterlöserin, Mittlerin und Fürsprecherin ist“ (ADA II.4, S. 341).
Am 15. September 1959 bittet Msgr. Giovanni Battista Cesana, Bischof von Gulu (Uganda), das Konzil: „Es möge das Dogma definiert werden, daß die selige Jungfrau Maria Mittlerin aller Gnaden und Miterlöserin ist“ (ADA II.5, 1960, S. 511).
Am 31. August 1959 erklärt Msgr. Ferdinando Ruiz y Solórzano, Erzbischof von Yucatán (Mexiko): „Der sehnlichste Wunsch der christlichen Völker würde erfüllt, wenn das Konzil die dogmatische Definition verkünden würde, daß die selige Jungfrau Maria – durch den vollkommen freien Willen und die Erwählung Gottes – wahrhaft und im eigentlichen Sinne unsere geistliche Mutter und Miterlöserin ist“ (ADA II.6, 1960, S. 242).
Am 4. April 1960 bittet Msgr. Angelico Melotto OFM, Bischof von Sololá (Guatemala): „Verkündung des Dogmas: Die selige Jungfrau Maria ist Miterlöserin des Menschengeschlechts“ (ADA II.6, S. 553).
Msgr. Josef Rosenhammer OFM, Bischof von Chiquitos (Bolivien), schlägt acht Punkte vor, davon an erster Stelle: „Daß als Glaubensdogma erklärt werde, die seligste Jungfrau Maria sei von Gott zur Mittlerin aller Gnaden eingesetzt worden und sei Miterlöserin, die beim göttlichen Erlöser für uns Fürsprache einlegt“ (ADA II.7, 1961, S. 123).
Ein undatiertes Schreiben von Msgr. Jackson Berenguer Prado, Bischof von Vitória da Conquista (Brasilien), bezeugt: „Das brasilianische Volk wünscht, daß auf dem Konzil die Lehre von der Miterlösung und der Mittlerschaft Mariens behandelt – und, wenn möglich, auch definiert – werde“ (ADA II.7, S. 269).
Im September 1959 unterstützt Msgr. Jesús A. Castro Becerra, Bischof von Palmira (Kolumbien), die marianische Miterlösung: „Die formale Miterlösung der seligen Jungfrau Maria“ (ADA II.7, S. 423).
Und fährt fort über Maria als Miterlöserin: „Ihre soteriologische Aufgabe, die mit der Menschwerdung beginnt, durfte am Kreuz nicht fehlen. Die Beziehung Mariens zu Christus durfte nicht geringer sein als die Evas zu Adam. Eva wirkte beim Erbsündenfall nicht nur physisch und materiell, sondern auch moralisch und formal mit. Ebenso wirkt Maria an der Erlösung der Menschheit mit – physisch, materiell, moralisch und formal. Eva schadete dem Heil direkt und unmittelbar: Maria diente dem Heil direkt und ebenso unmittelbar“ (ADA II.7, S. 423).
Am 7. Mai 1960 empfiehlt Msgr. Pedro Rivera Mejía, Bischof von Socorro y San Gil (Kolumbien), angesichts der Feinde der Kirche (wie „Irrtum des Kommunismus“, „Laizismus“ usw.) dem Konzil die Dogmatisierung folgender Wahrheiten: „Maria ist wahrhaft Mutter aller Menschen; Maria ist Miterlöserin der Menschheit; Maria ist Mittlerin aller Gnaden, die uns durch Christus zufließen. Beatissima Virgo Maria, Regina Mundi, semper omnes expugnavit haereses. Si Concilium eius universalis mediationis vel corredemptionis dogma definire posset, magnum in certamine auxilium expectandum fore“ (ADA II.7, S. 653).
Wir kommen nun zu einigen Generaloberen und Rektoren kirchlicher Hochschulen.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 1959 schlägt der Generalobere der Montfortaner P. Cornelius Heiligers SMM die Definition der universalen Mittlerschaft Mariens vor und bezeichnet sie auch als Miterlöserin, die mit ihrem Sohn die Gnade für uns erworben habe: „Christi Socia et cum Ipso Corredemptrix, nobis simul cum Filio gratias acquisivit seu promeruit“ (ADA II.8, 1961, S. 155).
Mit Schreiben vom 3. Januar 1960 bittet der Generalobere der Kongregation vom Heiligsten Herzen des Jesuskindes, P. Georges Lemoine SCJI, ebenfalls um die Definition der Lehre von Maria als Mittlerin aller Gnaden und Miterlöserin des Menschengeschlechts: „Postulamus ut doctrina quae tenet Beatam Mariam Virginem esse omnium gratiarum mediatricem, corredemptricem humani generis ideoque matrem nostram definiatur“ (ADA II.8, S. 200).
Mit Schreiben vom 30. April 1960 ersucht der Rektor der Päpstlichen Salesianischen Hochschule P. Alfons M. Stickler SDB das Konzil, die marianische Miterlösung und die universale Mittlerschaft Mariens so vorzuschlagen, wie sie im theologischen und päpstlichen Lehramt gelehrt werden: „Quoad Doctrinam Mariologicam, conciliariter proponi possent ea quae iam continentur in magisterio ordinario Leonis XIII, S. Pii X, Benedicti XV, Pii XI, Pii XII circa marianum corredemptionem, mediationem omnium gratiarum, regalitatem, ita ut tum in magisterio theologico, tum in catechesi oriatur consensus saltem circa ea quae in magisterio ordinario Pontificum iam proposita sunt“ (ADA IV, Pars 1.2, 1961, S. 123).
Mit Schreiben vom 1. April 1960 schlägt der Rektor der Päpstlichen Universität Comillas (Santander, Spanien), P. Giuseppe Escudero SJ, dem Konzil die Miterlöserin vor: „Optandum valde esset ut probe definirentur principia dogmatica, ex quibus secure deducerentur et intra quae continerentur verae theologorum doctrinae asserentium, Beatam Mariam Virginem esse generis humani Matrem spiritualem, Corredemptricem omnium gratiarum“ (ADA IV.2, 1961, S. 60).
Mit Schreiben vom 12. April 1960 erklärt der Rektor der Katholischen Universität Lublin (Polen) Marianus Rechowicz, daß die Gottesmutter heute von den Gläubigen immer häufiger als Miterlöserin verehrt werde („Cum hodie Beatissimam Virginem Dei Genitricem Mariam saepe saepius a christifidelibus ut Corredemptricem coli constet“); deshalb wäre es angebracht, daß das Fest der „Sieben Schmerzen der seligen Jungfrau Maria“ am 15. September zum Fest der „Gefährtin Christi des Erlösers“ werde (vgl. ADA IV.2, S. 243).
*Pater Paolo Maria Siano gehört dem Orden der Franziskaner der Immakulata (FFI) an; der promovierte Kirchenhistoriker gilt als einer der besten katholischen Kenner der Freimaurerei, der er mehrere Standardwerke und zahlreiche Aufsätze gewidmet hat. In zahlreichen seiner Veröffentlichungen geht es ihm darum, den Nachweis zu erbringen, daß die Freimaurerei von Anfang an esoterische und gnostische Elemente enthielt, die bis heute ihre Unvereinbarkeit mit der kirchlichen Glaubenslehre begründen.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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