
Papst Leo XIV. erließ das Motu Proprio Coniuncta cura („Geteilte Verantwortung“) – das erste Motu proprio seines Pontifikats. Darin entzieht er der Vatikanbank IOR die Exklusivität für Finanzanlagen und teilte diese Zuständigkeit zwischen ihr und der Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) auf. Vor allem zeigte Leo XIV. damit, daß es durchaus geht, Maßnahmen seines „geliebten“ Vorgängers Franziskus rückgängig zu machen.
Rivalitäten im Vatikan sind, wenn es um Finanzen geht, bekannt. Eifersüchtig wachten verschiedenen Behörden über ihre eigenen Konten. Franziskus griff dagegen ein, bekam dann aber selbst etwas kalte Füße. Wer ihm besser zu Gesichte stand, hatte durchaus Chancen, seine „Privatschatulle“ behalten zu können. Doch darum soll es hier nicht gehen, auch nicht um die Verwerfungen rund um das von Franziskus errichtete Wirtschaftssekretariat, das Kardinal George Pell, der tatkräftig als erster Präfekte ans Werk ging, Kopf und Kragen kostete.
Konkret hob Leo XIV. mit seinem ersten Motu proprio das Reskript vom 23. August 2022 auf, das der Vatikanbank IOR die ausschließliche Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung übertragen hatte.
Zugleich legte der neue Papst fest, daß die einflußtstarke Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) künftig grundsätzlich die Infrastruktur des IOR nutzen soll – es sei denn, der Investitionsausschuß hält es für effizienter oder zweckmäßiger, auf Finanzdienstleister in anderen Ländern zurückzugreifen.
Offiziell heißt es, daß der Papst mit seinem heute erlassenen Gesetz die „Rollen und Verantwortlichkeiten jeder Institution klar definieren und so eine gegenseitige Zusammenarbeit ermöglichen“ will – im Sinne des Prinzips der „geteilten Verantwortung“. Dazu beruft sich Leo XIV. auf die von Papst Franziskus erlassene Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium.
Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen und „nach sorgfältiger Prüfung der einstimmig vom Wirtschaftsrat gebilligten Empfehlungen sowie nach Konsultation von Fachleuten auf diesem Gebiet“ hebt Papst Leo XIV. das Rescriptum ex Audientia SS.mi mit dem Titel Instruktion über die Verwaltung und Leitung der finanziellen und liquiden Mittel des Heiligen Stuhls und der mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Institutionen vom 23. August 2022 auf.
Darüber hinaus legt er fest, daß „die Finanzanlagen des Heiligen Stuhls, die zu eigenem Nutzen erfolgen und im Einklang mit Artikel 219 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium stehen, den vom Investitionsausschuß festgelegten Vorgaben gemäß der genehmigten Anlagerichtlinie zu entsprechen haben“.
Wie das offizielle Portal des Vatikans, Vatican News, erinnert, hatte das nun aufgehobene Reskript verfügt, daß die Vatikanbank IOR die alleinige Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung habe und als Verwahrer sämtlicher beweglicher Güter des Heiligen Stuhls sowie der ihm zugehörigen Institutionen fungiere. Außerdem war darin festgelegt worden, daß alle Institutionen des Heiligen Stuhls, die über finanzielle Vermögenswerte oder liquide Mittel – in welcher Form auch immer – bei anderen Finanzinstituten als dem IOR verfügten, dies dem IOR zu melden und diese Vermögenswerte schnellstmöglich dorthin zu übertragen hätten. Was allerdings nicht vollständig geschehen ist, wie schon angedeutet.
Das neue Motu Proprio Coniuncta cura legt hingegen fest, daß „die APSA bei der Durchführung von Finanzanlagen des Heiligen Stuhls in der Regel wirksam auf die organisatorische Struktur des Instituts für die religiösen Werke zurückgreift“ – es sei denn, „die zuständigen Gremien gemäß den Statuten des Investitionsausschusses erachten es als effizienter oder zweckmäßiger, auf Finanzintermediäre mit Sitz in anderen Staaten zurückzugreifen“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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