Oberster Gerichtshof der USA prüft das Abtreibungsgesetz des Staates New York

Ein Signal für das Lebensrecht


Der Oberste Gerichtshof verlangt eine Überprüfung des liberalen New Yorker Abtreibungsgesetzes.
Der Oberste Gerichtshof verlangt eine Überprüfung des liberalen New Yorker Abtreibungsgesetzes.

Der Schutz des Lebens­rechts unge­bo­re­ner Kin­der und die Gewis­sens­frei­heit reli­giö­ser Ein­rich­tun­gen gera­ten erneut ins Zen­trum der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung in den USA. Der Ober­ste Gerichts­hof in Washing­ton hat eine Vor­schrift des Staa­tes New York zur ver­pflich­ten­den Finan­zie­rung von Abtrei­bun­gen durch kirch­li­che Arbeit­ge­ber nicht bestä­tigt – und den Fall zur neu­er­li­chen Über­prü­fung an die Vor­in­stanz zurückverwiesen.

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Kon­kret geht es um eine Anord­nung der New Yor­ker Finanz­auf­sicht, die kirch­li­che Trä­ger, dar­un­ter auch Diö­ze­sen und Klö­ster, ver­pflich­tet, in den Kran­ken­ver­si­che­run­gen für ihre Ange­stell­ten die Kosten für Abtrei­bun­gen zu über­neh­men. Dage­gen hat­ten unter ande­rem die Diö­ze­se Alba­ny sowie die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Becket Fund for Reli­gious Liber­ty geklagt – bis­lang vor den Gerich­ten des Staa­tes New York ohne Erfolg. Das Beru­fungs­ge­richt des Staa­tes hat­te die Ein­wän­de im Vor­jahr abgewiesen.

Nun aber griff der Ober­ste Gerichts­hof der USA ein. Ohne aus­führ­li­che Begrün­dung hob er das New Yor­ker Urteil vom Mai 2024 auf und for­der­te eine neue Prü­fung – aus­drück­lich unter Berück­sich­ti­gung eines weg­wei­sen­den Urteils aus Wis­con­sin: Im Fall Catho­lic Cha­ri­ties Bureau gegen die Arbeits- und Indu­strie­kom­mis­si­on hat­te das Höchst­ge­richt im Febru­ar fest­ge­stellt, daß einer katho­li­schen Wohl­tä­tig­keits­or­ga­ni­sa­ti­on zu Unrecht eine Steu­er­be­frei­ung ver­wei­gert wor­den war – mit der Begrün­dung, ihre Arbeit sei nicht in erster Linie reli­gi­ös moti­viert. Eine Argu­men­ta­ti­on, die die Rich­ter ein­hel­lig zurückwiesen.

In die­sel­be Rich­tung weist nun auch die Hal­tung zur Abtrei­bungs­pflicht: Zwar liegt noch kein abschlie­ßen­des Urteil vor, doch die Rich­tung ist klar. Anwalt Noel Fran­cis­co, der meh­re­re der Klä­ger ver­tritt, äußer­te sich ent­spre­chend zuversichtlich:

„New York wird hof­fent­lich begrei­fen, daß reli­giö­se Über­zeu­gung kein Dis­kri­mi­nie­rungs­grund ist, son­dern ein ver­fas­sungs­mä­ßig geschütz­tes Gut.“

Deut­lich wur­de auch Eric Bax­ter, Vize­prä­si­dent der Kanz­lei Becket:

„Der Staat New York will Ordens­frau­en dazu zwin­gen, für Abtrei­bun­gen zu zah­len – nur weil sie sich den Bedürf­ti­gen zuwen­den. Der Ober­ste Gerichts­hof hat nun bereits zum zwei­ten Mal inner­halb weni­ger Jah­re bekräf­tigt, daß solch staat­li­che Erpres­sung kei­nen Platz in unse­rer Rechts­ord­nung hat. Unse­re Hoff­nung ist, daß reli­giö­se Orga­ni­sa­tio­nen künf­tig den Schwäch­sten hel­fen kön­nen, ohne gegen ihr Gewis­sen zu handeln.“

Damit rückt nicht nur die ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­te Reli­gi­ons­frei­heit, son­dern auch der grund­sätz­li­che Schutz des unge­bo­re­nen Lebens erneut ins Zen­trum der öffent­li­chen Debat­te. Der Ober­ste Gerichts­hof hat zudem signa­li­siert, sich bald auch mit einer wei­te­ren Gewis­sens­fra­ge zu befas­sen: der Zuläs­sig­keit öffent­li­cher Gebe­te per Laut­spre­cher bei Schul-Sportveranstaltungen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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