(Rom) Am Montag, dem 1. Juli, fand ein ordentliches öffentliches Konsistorium zu einem Heiligsprechungsverfahren statt. Zugleich erfolgte die Optatio von drei Kardinaldiakonen zu Kardinalpriestern. Dadurch ergaben sich weitere Veränderungen.
Wie die höheren Weihen sich in die drei Grade Diakon – Priester – Bischof unterteilen, so unterteilt sich auch das Kardinalskollegium in Kardinaldiakone, Kardinalpriester und Kardinalbischöfe, wobei lediglich die Gliederung abgebildet und dadurch der Rang der Purpurträger innerhalb des Kirchensenats angezeigt wird.
Zu Kardinalpriestern wurden gestern von Papst Franziskus die Kardinäle Lorenzo Baldisseri, James Harvey und Gerhard Müller erhoben.
Der Kardinalprotodiakon, der ranghöchste Kardinaldiakon, nimmt Aufgaben bei der Papstwahl und Papstkrönung wahr. Er verkündet die Wahl des neuen Papstes von der Mittelloggia des Petersdoms. Er ist es, der dem neugewählten Papst das Pallium umlegt und ihn mit der Tiara krönt. Das würde er zumindest tun, wenn es die Krönung des Papstes noch gäbe. Der letzte Pontifex, der sich krönen ließ, war Paul VI. im Jahr 1963. Formal wurde die Krönung nie abgeschafft. Die Päpste seit Johannes Paul I., bisher insgesamt vier Päpste, haben die Krönung jedoch verweigert. Benedikt XVI. ließ die Tiara 2005 auch aus seinem Papstwappen entfernen, was auch Franziskus so beibehielt. Die offizielle Symbolik des Papsttums umfaßt jedoch weiterhin Tiara und Petrusschlüssel.
Kardinalprotodiakon ist seit 2014 Kardinal Renato Martino, emeritierter Vorsitzender heute nicht mehr existierender päpstlicher Räte. Er wurde 2003 von Johannes Paul II. zum Kardinal kreiert. Der heute 92jährige Kardinal rückte nach dem jüngsten Konklave, an dem er wenige Monate vor Vollendung seines 80. Lebensjahres noch teilnehmen konnte, in diesen Rang auf.
Da er bei einem künftigen Konklave nicht stimmberechtigt ist, könnte er zwar die Aufgaben bei der Krönung recte Amtseinführung wahrnehmen, aber nicht der Welt den künftigen Papst von der Mittelloggia verkünden. In dieser Aufgabe wird ihn der ranghöchste wahlberechtigte Kardinaldiakon vertreten. Das war bisher der US-Amerikaner Kardinal James Harvey, der unter Johannes Paul II. Präfekt des Päpstliches Hauses war, also jene Aufgabe innehatte, die Franziskus – wenn auch mehr pro forma – Erzbischof Georg Gänswein übertragen hatte, um ihn 2020 von diesem Amt zu suspendieren und gleich nach dem Tod von Benedikt XVI. zu entlassen. Kardinal Harvey ist seit 2013 Erzpriester der Patriarchalbasilika Sankt Paul vor den Mauern.
Durch Harveys Beförderung zu den Kardinalpriestern wäre automatisch der deutsche Kardinal Gerhard Müller als Kardinalprotodiakon nachgerückt. Da dieser aber ebenfalls gestern von Franziskus zum Kardinalpriester erhoben wurde, ist nun der Franzose Kardinal Dominique Mamberti der dienstälteste Kardinaldiakon unter den Papstwählern. Er wird also den Kardinalprotodiakon im Falle eines Konklaves auf der Mittelloggia des Petersdoms vertreten.
Der Vatikandiplomat Mamberti war unter Benedikt XVI. Außenminister des Heiligen Stuhls. Papst Franziskus ernannte ihn zum Präfekten des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, nachdem er zuvor Kardinal Raymond Burke, wegen dessen Opposition bei der ersten Familiensynode 2014 gegen die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener und anderer irregulärer Situationen zur Kommunion, aus diesem Amt entlassen hatte. Mamberti wurde von Franziskus 2015 zum Kardinal kreiert.
Der französische Purpurträger ist 72 Jahre alt. Er wird also, so Gott will, bis März 2032 der Welt die Wahl des nächsten Papstes verkünden und mit dem Ableben von Kardinal Martino auch offiziell das Amt des Kardinalprotodiakons übernehmen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanMedia (Screenshot)