
(Rom) Zwei ehemalige Direktoren der Vatikanbank IOR, Paolo Cipriani und Massimo Tull, wurden verurteilt, dem Finanzinstitut des Heiligen Stuhls Schadensersatz in der Höhe von rund 40 Millionen Euro leisten zu müssen.
Das vatikanische Berufungsgericht bestätigte ein entsprechendes Urteil aus dem Jahr 2018, mit dem die beiden Bankmanager der Mißwirtschaft schuldig gesprochen wurden. In ihrer Amtszeit von 2010 bis 2013 haben sie, so die Richter, auch gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verstoßen.
Für den dem Institut „verursachten Schaden“ wurden sie zur Zahlung von fast 40,5 Millionen Euro verurteilt. 35,7 Millionen wegen einer negativen Einwirkung auf die Vermögensentwicklung und 4,7 Millionen wegen entgangenen Gewinns. Die beiden ehemaligen Bankdirektoren müssen auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Heute hat das Finanzinstitut noch rund 15.000 Kunden, zumeist Ordensgemeinschaften, religiöse Werke und Mitarbeiter des Kirchenstaates. Papst Benedikt XVI. hatte eine große Säuberungsaktion durchführen und während seines Pontifikats fast 5.000 Konten schließen lassen, um jeden Verdacht der Geldwäsche auszuschließen. Entsprechende Verdächtigungen waren von anderen Staaten, besonders der US-Regierung unter Barack Obama, erhoben worden. Die allermeisten der geschlossenen Konten waren „tot“ oder Depots, zumeist von italienischen Privatpersonen, die ihr Geld den Blicken des italienischen Finanzamtes entziehen wollten. „Tote“ Konten betrafen unter anderem solche, die in der Zeit des Kalten Krieges verwendet wurden, um die Untergrundkirche hinter dem Eisernen Vorgang zu unterstützen.
Der Heilige Stuhl bezeichnete 2018 die Verurteilung der beiden Bankmanager als „wichtigen Schritt“ für die Umgestaltung des Finanzinstituts unter Papst Franziskus und als Beleg für „mehr Transparenz“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana