Urteil im Prozeß gegen ehemalige Direktoren der Vatikanbank bestätigt

Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe


Urteil gegen ehemalige Direktoren der Vatikanbank IOR bestätigt.
Urteil gegen ehemalige Direktoren der Vatikanbank IOR bestätigt.

(Rom) Zwei ehe­ma­li­ge Direk­to­ren der Vatik­an­bank IOR, Pao­lo Cipria­ni und Mas­si­mo Tull, wur­den ver­ur­teilt, dem Finanz­in­sti­tut des Hei­li­gen Stuhls Scha­dens­er­satz in der Höhe von rund 40 Mil­lio­nen Euro lei­sten zu müssen.

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Das vati­ka­ni­sche Beru­fungs­ge­richt bestä­tig­te ein ent­spre­chen­des Urteil aus dem Jahr 2018, mit dem die bei­den Bank­ma­na­ger der Miß­wirt­schaft schul­dig gespro­chen wur­den. In ihrer Amts­zeit von 2010 bis 2013 haben sie, so die Rich­ter, auch gegen die Vor­schrif­ten zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche verstoßen.

Für den dem Insti­tut „ver­ur­sach­ten Scha­den“ wur­den sie zur Zah­lung von fast 40,5 Mil­lio­nen Euro ver­ur­teilt. 35,7 Mil­lio­nen wegen einer nega­ti­ven Ein­wir­kung auf die Ver­mö­gens­ent­wick­lung und 4,7 Mil­lio­nen wegen ent­gan­ge­nen Gewinns. Die bei­den ehe­ma­li­gen Bank­di­rek­to­ren müs­sen auch die Kosten des Gerichts­ver­fah­rens tragen.

Heu­te hat das Finanz­in­sti­tut noch rund 15.000 Kun­den, zumeist Ordens­ge­mein­schaf­ten, reli­giö­se Wer­ke und Mit­ar­bei­ter des Kir­chen­staa­tes. Papst Bene­dikt XVI. hat­te eine gro­ße Säu­be­rungs­ak­ti­on durch­füh­ren und wäh­rend sei­nes Pon­ti­fi­kats fast 5.000 Kon­ten schlie­ßen las­sen, um jeden Ver­dacht der Geld­wä­sche aus­zu­schlie­ßen. Ent­spre­chen­de Ver­däch­ti­gun­gen waren von ande­ren Staa­ten, beson­ders der US-Regie­rung unter Barack Oba­ma, erho­ben wor­den. Die aller­mei­sten der geschlos­se­nen Kon­ten waren „tot“ oder Depots, zumeist von ita­lie­ni­schen Pri­vat­per­so­nen, die ihr Geld den Blicken des ita­lie­ni­schen Finanz­am­tes ent­zie­hen woll­ten. „Tote“ Kon­ten betra­fen unter ande­rem sol­che, die in der Zeit des Kal­ten Krie­ges ver­wen­det wur­den, um die Unter­grund­kir­che hin­ter dem Eiser­nen Vor­gang zu unterstützen.

Der Hei­li­ge Stuhl bezeich­ne­te 2018 die Ver­ur­tei­lung der bei­den Bank­ma­na­ger als „wich­ti­gen Schritt“ für die Umge­stal­tung des Finanz­in­sti­tuts unter Papst Fran­zis­kus und als Beleg für „mehr Transparenz“.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Info­Va­ti­ca­na

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