(Rom) In Italien haben sieben katholische Bewegungen eine Erklärung veröffentlicht, mit der sie sich mit dem Gesundheitspersonal solidarisieren, das vom Staat gezwungen wird, sich mit einem der vier in der EU formal gar nicht zugelassenen Corona-Impfstoffen impfen zu lassen. Andernfalls droht ihnen die Entlassung. Dieser Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und die berufliche Existenz ist im Gesetzesdekret 44/2021 enthalten, das sinnigerweise am 1. April in Kraft getreten ist.
Vom Testzwang zum Impfzwang ist es in der radikalen Corona-Politik der meisten EU-Mitgliedsstaaten nicht weit. Von der italienischen Regierung, der unter dem Ex-EZB-Chef Mario Draghi alle Parteien von linksaußen bis rechts angehören, mit Ausnahme der nationalkonservativen Fratelli d’Italia, findet ein beispielloser Angriff gegen die Grundrechte von Ärzten und Krankenpflegern statt. Wer sich nicht impfen läßt, wird suspendiert, erhält kein Gehalt mehr und es droht die Entlassung. Damit wurde 16 Monate nach Beginn einer angeblichen Pandemie eine ganze Berufsgruppe, ausgerechnet die zur Behandlung von Erkrankten wichtigste, in Geiselhaft genommen. Die meisten Medien unterstützen die faktische Nötigung.
Wörtlich heißt es im Dekret 44/2021 über Arbeitnehmer, „die Gesundheitsberufe ausüben und für die Gesundheitsversorgung von Interesse sind“:
„Der Arbeitgeber suspendiert den Arbeitnehmer bis zur Erfüllung der Impfpflicht oder, im Falle einer fehlenden Impfung, bis der nationale Impfplan abgeschlossen ist, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2021, ohne Lohn, sonstiges Entgelt oder Vergütung, wenn es nicht möglich ist, ihn mit anderen als den derzeit ausgeführten Aufgaben zu betrauen.“
Sagt jeder Dritte oder Vierte nein gegen diese Verletzung der Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit, brechen Zwangsimpfung und Drohung freilich ganz schnell in sich zusammen. Das Gesundheitswesen kann sich keine solchen Einbrüche beim Personal leisten. Das zwingt jeden Politiker in die Knie. Doch ein koordiniertes Vorgehen erweist sich wegen der in den vergangenen Jahrzehnten forcierten Individualisierung und gegen das geballte Corona-Kartell der Hauptstrom-Medien als schwierig.
Sieben katholische Bewegungen stärken jenen Angehörigen des medizinischen Personals an den Krankenhäusern des Landes den Rücken, die sich einer Zwangsimpfung verweigern, weil:
- sie als Gesunde keine Notwendigkeit für eine Impfung sehen;
- schon gar nicht mit experimentellen Impfstoffen, die weder in der EU noch in anderen Ländern über eine reguläre Zulassung verfügen;
- das Coronavirus keine generelle Gefahr darstellt, vielmehr die Virusbedrohung für gesunde Menschen gleich null ist;
- eine Ansteckungsgefahr durch Asymptomatische, also Gesunde, entgegen jeder bisherigen Kenntnis zwar behauptet wird, aber nicht bewiesen ist;
- es ethische Bedenken gibt, weil alle in der EU formal gar nicht zugelassenen, aber verimpften Präparate unter Verwendung von Zellinien abgetriebener Kinder hergestellt sind;
- überdurchschnittlich viele und starke Nebenwirkungen nach der Impfung auftreten, die bis zum Tod führen können;
- und schließlich nichts über mittel- und langfristige Auswirkungen bekannt ist, da es sich um eine völlig neuartige Generation von Impfstoffen, sogenannte genetische Impfstoffe, handelt, die im eigentlichen Sinn gar keine Impfstoffe, sondern Gen-Therapien sind.
Das Gesetzesdekret 44/2021 hat daher eine Vielzahl hochproblematischer Aspekte. Sie betreffen das positive Recht mit den für jede Rechtsordnung elementaren Feldern der Menschenrechte, der Verfassungsrechte und des ordentlichen Rechts. Sie betreffen aber auch das Naturrecht.
Laut dem Gesetzesdekret ist das in Italien tätige Gesundheitspersonal gezwungen, sich in sehr kurzer Zeit mit Pharma-Präparaten impfen zu lassen und damit gegen den eigenen Willen Teil eines Impfexperiments zu werden. Und das, obwohl nichts über die mittel- und langfristigen Auswirkungen bekannt ist, während sofort auftretende, teils schwere Nebenwirkungen offenkundig sind.
Wie kommt eine Regierung zu solchen Zwangsmaßnahmen, obwohl in den vergangenen Jahrzehnten die Selbstbestimmung des Einzelnen bis zum Exzeß gefördert wurde? Wer einen massiven Lobbyismus hinter dem Impfgeschehen vermutet, liegt auf alle Fälle richtig. Das Vorgehen des milliardenschweren Pharmasektors wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer dreister. Von einem altruistischen Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit kann weder bei den Konzernen noch bei der heutigen Generation der Regierenden eine Rede sein. Das ist nicht erst seit Corona so. Warum sollte das, was wir seit Jahrzehnten wissen, plötzlich und ausgerechnet beim größten Pharma-Geschäft aller Zeiten anders sein?
In Japan herrscht eine grundsätzliche Impfskepsis. Staat und Regierung können zudem für Nebenwirkungen haftbar gemacht werden, was die sorglose Einführung von immer neuen Impfungen und Impfzwängen und eine schamlose Bewerbung von Impfungen durch Staat und Regierung entschieden in die Schranken weist. In der Tat sind in Japan nach dreieinhalb Impf-Monaten mit dem heutigen Tag erst 2,6 Prozent der Menschen einmal und davon 0,8 Prozent „vollständig“ gegen Corona geimpft. Von „vollständig geimpft“, wie Google unter Berufung auf Our World in Data, oder „vollständigem Impfschutz“, wie noch vollmundiger die österreichische Bundesregierung schreibt, kann keine Rede sein, da längst von einer „dritten“ Impfung und laufend fälligen „Auffrischimpfungen“ die Rede ist und Regierungen längst weitere Millionen von Impfdosen einkaufen. Es ist derzeit geplant, daß eine Impfung nur neun Monate gelten soll. Die ohnehin unbrauchbare, aber schädliche FFP2-Maske sollen auch Geimpfte weiterhin tragen müssen. Mit der Einführung des Impfpasses soll ein permanentes Impfsystem etabliert werden, aus dem es keine Rückkehr zur Normalität mehr geben wird. Wird die Einführung gelingen, also von den Menschen widerspruchslos hingenommen, werden die Menschen zu Impfsklaven degradiert – offenbar auf ewige Zeiten. Denn wenn trotz „vollständigem Impfschutz“ und auch Genesene mit Antikörpern weiterhin die Maske tragen müssen, in Österreich bei Veranstaltungen sogar im Freien, muß jedem klarwerden, daß es nicht um die Gesundheit der Bürger noch um die Bekämpfung des im Vergleich dazu geradezu „harmlosen“ Coronavirus geht.
„Gegen seinen Willen dürfen an niemand und ohne Grund medizinische Experimente durchgeführt werden. Keine experimentellen Pharmaka dürfen verabreicht werden, außer innerhalb eines klar definierten und festgeschriebenen Rahmens eines ethisch und rechtlich legitimen Experiments, an dem nur freiwillige Patienten beteiligt sind. Das gilt erst recht im Zusammenhang mit der mRNA-Gentherapie.“
Die Frage der Verwendung abgetriebener Kinder bei der Impfstoffentwicklung und ‑herstellung fordere das Gewissen eines jeden Menschen heraus, so die sieben katholischen Bewegungen.
„Die Verwendung von menschlichen fötalen Zellen beim Experimentieren und Herstellen dieser pharmazeutischen Präparate, die aus der Tötung von Unschuldigen durch Abtreibung gewonnen wurden, ergibt eine Art von Mitwirkung an diesem Akt, die auch jene betrifft, die das Ergebnis annehmen. All das kann nicht umhin, das moralische Gewissen eines jeden Menschen anzusprechen. Niemand kann gezwungen werden, in irgendeiner Weise an einer Abtreibung mitzuwirken oder an der Tötung ungeborener Kinder mitzuarbeiten. Die Weigerung, Medikamente einzunehmen, die unter Verwendung menschlicher fötaler Zellen hergestellt wurden, stellt daher ein unausweichliches Gewissensgebot dar.“
Ein gesetzlicher Zwang, sich mit einem solchen Präparat impfen zu lassen, „ist eine Ungerechtigkeit, die die Menschenwürde vergewaltigt“, selbst dann, wenn damit „nur“ Verwaltungsstrafen oder Disziplinarmaßnahmen verbunden sein sollten. Umso schwerer wiegt, wenn daran eine Degradierung oder gar der Arbeitsplatzverlust gekoppelt ist.
Dagegen, so die Unterzeichner, erhebe das Gewissen Einspruch, denn jede Form von Gehorsam könne für Entscheidungen nicht eingefordert werden, die von der Vernunft als ungerecht und mißbräuchlich erkannt werden.
Die sieben katholischen Organisationen sprechen daher von der „Notwendigkeit eines moralischen Bündnisses“ zwischen dem Gesundheitspersonal und Juristen, Journalisten und allen Menschen guten Willens. Zusammen mit der Solidarisierung rufen die Unterzeichner auf, „Druck, Einschüchterung und Drohungen“ entgegenzutreten .
- Mirco Agerde – Königin der Liebe der Marianischen Bewegung
- Gianfranco Amato – Juristen für das Leben
- Antonio Brandi – Pro Vita & Famiglia
- Giorgio Celsi – Ora et labora zur Verteidigung des Lebens
- Francesco Fontana – Iustitia in Veritate
- Giovanni Formicola – Option Benedikt
- Massimo Viglione – Konföderation der Triarii
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Sabes (Screenshot)
An dieser Stelle wäre es angebracht, aus christlicher Sicht eine Stellungnahme zu geben, die das Schicksalhafte und die göttliche Unterstützung mit berücksichtigt.
Der Christ steht in seinem Leben vor Gott. „Ich bin bei Euch alle Tage“.
Wir erleben nun eine Pervertierung des göttlichen Beistandes. Es ist unsere Unterstützung, das Gewissen als Entscheidungskriterium zu haben. Der hl. Geist hilft unfehlbar bei der Unterscheidung von richtig und falsch, gut und böse. Nun wird in der Öffentlichkeit ein grosser Druck ausgeübt, der genau gegen dieses Gewissen gerichtet ist. Zuweilen scheint die Verwirrung lauter zu sein als das innere Geschehen in uns. Wie sollen wir uns entscheiden? Ist es überhaupt angebracht, ein schlechtes Gewissen zu haben, falls wir nicht mit der äusseren Welt gehen wollen? Haben wir nicht sogar einen göttlichen Schutz, der über dem ausseren Geschehen steht, egal wie wir uns entscheiden? Sind offensichtliche Nachteile am Ende ein entscheidender Schritt zum Seelenheil?
Anregung zum Nachdenken: man sollte sich mal richtig informieren. Hierzu einigen Internetlinke zum Nürnberger Kodex. Hier werden unfreiwillige medizinische Experimente an Menschen ausgeschlossen, damit so etwas wie vom Mengele durchgeführt worden ist nie wieder passieren kann!
https://gesetze-ganz-einfach.de/nuernberger-kodex-ethische-regeln-fuer-menschenversuche/ und Weitere Informationen:
sueddeutsche.de, 11.05.2010
Nürnberger Kodex: Die Folgen für die Prinzipien des ärztlichen Handelns
Der Nürnberger Kodex 1947
Der Nürnberger Kodex 1997
WMA Deklaration von Helsinki- Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen (deutsche Übersetzung)
Offener Brief von Ärzte stehen auf
Den Tatsachen entsprechend, heißt es im Text, das derzeit stattfindende „Impfen“ gegen Sars-CoV‑2 sei kein Impfen im herkömmlichen Sinn. Statt dessen wird der Begriff „Gentherapie“ verwendet. Diese Bezeichnung kommt der Wirklichkeit nahe, ist aber immer noch beschönigend. Denn die Injizierung der mRNS- und Vektorsubstanzen stellt keine Therapie dar. Zum einen meint das griechische Wort „Therapie“ in seiner eigentlichen Bedeutung die Heilbehandlung einer vorhandenen Krankheit. Bei den Injektionen gegen das Coronavirus aber geht es nicht um Heilung, sondern um Vorbeugung. Sie werden nicht Kranken, sondern Gesunden verabreicht. Zum andern handelt es sich beim Spritzen dieser genbasierten Substanzen um ein Experiment. Entgegen allen eindringlichen Warnungen hochkarätiger Wissenschaftler aus vielen Ländern werden Menschen bewußt als Versuchskaninchen und Laborratten mißbraucht.
In Anbetracht der skizzierten Faktenlage und ihrer Brisanz sollte man konsequenterweise von einer gentechnischen Behandlung oder einem gentechnischen Eingriff sprechen. In Fachkreisen werden die „Geimpften“ nüchtern als „gene modified organisms“ bezeichnet.