
Am Tag seines Namenspatrons, dem 19. März 2021, wird der Opus-Dei-Priester Joseph Maria Bonnemain zum neuen Bischof der Diözese Chur geweiht.
Von Niklaus Herzog*
Ein Peitschenknall – und was für einer! Am 15. Februar 2021 erfuhr die Öffentlichkeit von der Ernennung des Opus-Dei-Priesters Joseph Bonnemain zum neuen Churer Bischof durch Papst Franziskus. Damit war just eingetreten, was unmittelbar nach der Zurückweisung der Dreier-Vorschlagsliste durch das zuständige Domkapitel auf diesem Portal vermutet wurde: „Der Schuss, den das Churer Domkapitel in Richtung Vatikan abfeuerte, könnte auch nach hinten losgehen. Die Aussicht, dass der Papst eine neue Dreier-Liste unterbreitet, dürfte eher gering sein. Seinem Naturell als Caudillo folgend, der seiner Herde relativ freien Auslauf gewährt, dann aber brüsk zur Peitsche greift, wenn ihm das Treiben zu bunt wird, dürfte er nun vielmehr selbst einen Kandidaten nach seinem Gusto zum Bischof ernennen“. Nicht das erste Mal, dass bei Papst Franziskus das Caudillo-Naturell durchbrannte:
Ausgerechnet in seiner Weihnachtsansprache 2017 holte er zu einem undifferenzierten Rundumschlag gegen die römische Kurie aus: Von „Ehrgeiz und Ruhmsucht“ war da die Rede. Es sei sehr wichtig, eine „unausgeglichene und degenerierte Logik der Komplotte und der kleinen Gruppen“ zu überwinden, die „in Wirklichkeit ein Krebsgeschwür darstellen, das zur Selbstbezogenheit führt.“ Die päpstliche Generalabrechnung hinterliess gerade bei den vielen gewissenhaften und kompetenten Mitarbeitern der Kurie, welche im unspektakulären Alltag der vatikanischen Zentralverwaltung eine oft undankbare und schlecht honorierte Aufgabe erfüllen, ein Gefühl der Bitterkeit und Resignation. Dies musste sich über kurz oder lang negativ auf die Qualität der vatikanischen Bürokratie auswirken. Gerade am Beispiel der jüngsten Churer Bischofsernennung lassen sich exemplarisch die Folgen des chaotischen Führungsstils (vatikaninternes Kürzel: „management by gaucho“) ablesen, der seit Amtsantritt von Papst Franziskus Einzug gehalten hat:
Als Bischof Vitus Huonder am 21. April 2017 altershalber sein Rücktrittsgesuch einreichte, verlängerte der Papst dessen Amtszeit um zwei Jahre bis zu Ostern 2019. Kurz darauf setzte der Papst mit Peter Bürcher einen Apostolischen Administrator ein – für „pochi mesi“ [„wenige Monate“]. Es sollte bis zum 15. Februar 2021 dauern, bis dessen ordentlicher Nachfolger feststand. Eine Woche später schob der Vatikan die auf den 15. Februar rückdatierte Mitteilung nach, dass der bald 73-jährige Joseph Bonnemain als neuernannter Bischof nicht wie vom Recht vorgeschrieben bereits in zwei Jahren seinen Rücktritt einreichen muss, sondern frühestens im Jahre 2026. Auf Aussenstehende wirkt dieser Nachsatz wie das Eingeständnis, eigentlich erst im Nachhinein kapiert zu haben, dass da mit Joseph Bonnemain ein kurz vor der Pensionierung stehender Mann zum Bischof ernannt wurde. Die Tatsache, dass nach dem Ausscheiden von Erzbischof Thomas Gullickson die Nuntiatur in der Schweiz bis dato verwaist ist, rundet dieses Bild einer offensichtlich ins Schlingern geratenen päpstlichen Kurienverwaltung harmonisch ab.
Gellende Zustimmung
Dieser episkopalen Zangengeburt zum Trotz: Als am 15. Februar 2021 die Ernennung von Joseph Bonnemain zum Bischof von Chur öffentlich gemacht wurde, brachen alle Dämme, gab es kein Halten mehr. Die ganz grosse Röhre führte – wenig erstaunlich – der Deutsche Raphael Rauch, Leiter des kirchenoffiziellen Internet-Portals kath.ch: „Ein Superman wird Bischof“; „Die bleierne Zeit ist vorbei. Auf das Bistum Chur warten goldene Zwanziger“; „Person of the year 2021“; „Selbst Reformkatholiken schwärmen für den Opus-Dei-Mann“; Mit Joseph Bonnemain kann das Bistum Chur zum Modell von Kirche in der Welt von heute werden“ hyperventilierte der nicht mehr aus seinem delirium permanens herausfindende Rauch. Dessen gellende Zustimmung griff aber wenig erstaunlich auch auf andere Figuren der Schweizer Kirchenszene über: Nichts weniger als „die Sonne geht auf in Nidwalden“, befand Monika Rebhan, Präsidentin der Landeskirche Nidwalden. Strippenzieher Peter Henrici, emeritierter Weihbischof von Zürich, dankt Gott, „dass Er für das Bistum Chur einen so guten Impfstoff gefunden hat“. Auch der für Homoehe, Samenspende für Lesben und Präimplantationsdiagnostik zwecks Eliminierung „unwerten“ Lebens agierenden Präsidentin des ‚Katholischen‘ Frauenbundes, Simone Curau-Aepli „fällt ein Stein vom Herzen, denn bisher wurden wir lange Zeit ausgebremst.“
Bemerkenswert auch der Offenbarungseid von Bischof Felix Gmür: Im Nachgang zur geplatzten Bischofswahl durch das Domkapitel beklagte sich Generalvikar Martin Grichting über die massiven Einmischungsversuche der Nachbardiözesen. Der damit direkt angesprochene Bischof Gmür flüchtete sich in ein verbales Ablenkungsmanöver: Es sei „erschreckend, wie tief die Gräben im Churer Domkapitel sind und wie wenig das institutionelle Wahlverfahren geachtet wird.“ Nun, da sein Wunschkandidat zum neuen Churer Bischof ernannt wurde, lüftete Bischof Gmür die Maske. Via seinen Mediensprecher liess er ausrichten, Bischof Felix Gmür habe sich „auf verschiedensten (!) Ebenen persönlich für Joseph Bonnemain stark gemacht“. Der einigermassen singuläre Vorfall, dass sich da ein Bischof buchstäblich auf Teufel komm raus hinter den Kulissen in die Belange einer Nachbardiözese einmischt und damit – weil erfolgreich – auch noch coram publico hausieren geht, ist mehr als bedenklich. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, dass Bischof Gmür bei seinem zukünftigen Mitbruder den Tribut für den eifrig betriebenen Support einfordern wird.
Pistole auf die Brust gesetzt
Angesichts der en masse über sein Haupt gestülpten Lorbeerkränze muss einem der neu ernannte Bischof richtiggehend leid tun. Es sind vorab zwei, in innerem Zusammenhang stehende Aspekte, die in diesem Kontext stutzig machen. Zum einen ist es die Tatsache, dass ausgerechnet aus Kreisen, welche das Opus Dei über Jahre hinweg anschwärzten und in den Dreck zogen, die Opus-Dei-Mitgliedschaft von Neu-Bischof Bonnemain herunterspielten oder gar als belanglos taxierten. Den Vogel schoss der Leiter des aufgeblähten PR-Apparates des parakirchlichen Synodalrats des Kantons Zürich, Simon Spengler, ab, der sich wider besseres Wissen zur Behauptung verstieg, dies sei Bonnemains „Privatangelegenheit“. Wer eine solche Beschwichtigungspetarde zündet, geht offensichtlich davon aus, den neu ernannten Bischof bereits in den eigenen Sack gesteckt zu haben frei nach dem Motto „Den haben wir weichgespült, was schert uns dessen Opus-Dei-Eierschale“. Noch mehr befremdet der Umstand, dass jene Leute, die Joseph Bonnemain bereits zu Lebzeiten zur Ehre der Altäre erheben, ihm sozusagen im gleichen Atemzug die Pistole auf die Brust setzen, will heissen: ihm im Befehlston signalisieren, welche Personalentscheidungen er gefälligst zu treffen hat. Auch hier ging Raphael Rauch allen voran, diktierte dem zukünftigen Bischof gleich selbst seine eigene Agenda: Als erstes müsse er „Machtmissbrauch, Verletzungen und Schikanen beseitigen“ und falls nötig „Brücken abbrechen“. Dem zuvor überschwänglich gefeierten Bischof in spe setzt Rauch schon mal eine Art Galgenfrist: „Joseph Bonnemain wird daran gemessen, ob er gleich „zu Beginn (!) wegweisende Personalentscheide fällt.“ In seinem furor teutonicus gab er gleich auch noch eine Kostprobe seiner totalitären, keine Aufschub duldenden DNA: „Die Priester, die gegen Bonnemain waren, sollten ebenfalls per sofort zurücktreten oder für immer (!) schweigen.“ Just auf solche Belehrungen in Sachen Pluralismus, Toleranz und Vielfalt aus dem Munde eines Deutschen haben wir Schweizer gewartet! Thomas Binotto, Chefredaktor des Zürcher Pfarrblattes ‚forum‘ und Dauerpöbler gegen Chur und Rom, sekundiert mit einem Fahndungsaufruf: Generalvikar Martin Grichting, Mediensprecher Giuseppe Gracia und Generalvikar Andreas Fuchs müssen unverzüglich das Feld räumen, denn es brauche „zwingend eine kompletten Neubeginn.“ Dekan Hugo Gehring aus Winterthur ruft ebenfalls zur „Politik der verbrannten Erde“ auf: „Ich erwarte, dass er Leute aus dem bisherigen Churer Macht-Klüngel (sic) nicht mehr mitwirken lässt. Das liegt auf der Hand.“
Vom Paulus zum Saulus?
Superman? Brückenbauer? Hoffnungsträger? Was ist nun der Opus-Dei-Priester Joseph Maria Bonnemain wirklich?
Wie es sich für einen Opus-Dei-Priester gehört, verfügt Joseph Maria Bonnemain über ein imponierendes Bildungs-Curriculum: Abgeschlossenes Medizinstudium mit Doktorat; anschliessend kirchenrechtliches Studium mit Promotion zum Dr. iur. can. Im Verbund mit seinen stupenden Sprachkenntnissen (fünfsprachig) war er geradezu prädestiniert für die Vertretung des Heiligen Stuhls bei der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf. Sein anschliessender Parcours führte ihn in die Diözese Chur, wo ihm das Präsidium (Offizial) des Kirchengerichts anvertraut wurde. Parallel dazu wirkte er über lange Jahre als Seelsorger am Limmatspital in der Nähe von Zürich. Aus eigenen Erfahrungen kann ihm der Schreibende bescheinigen, dabei vorzügliche Arbeit im „Steinbruch des Herrn“ geleistet zu haben. Auch als Sekretär der Kommission „Sexuelle Übergriffe in der Pastoral“ der Schweizer Bischofskonferenz wird ihm übereinstimmend vorbildliche Arbeit attestiert. Es sind dies Qualifikationen und Qualitäten, die sich schwerlich toppen lassen. Oder doch? Joseph Maria Bonnemain schafft es!
Konkret:
In der Festschrift ‚Iustitia In Caritate‘ für Ernst Rössler hält Joseph Bonnemain im Vorfeld der Volksabstimmung über die Verfassung der römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz 1996 u. a. fest: „Es liegt bei der Kantonal- bzw. Landeskirche nach schweizerischem Modell gewissermassen eine grundsätzliche Fehlkonstruktion vor. Der Fehler liegt darin, nicht in eine wirkliche Partnerschaft aufgrund verbindlicher Verträge mit der Kirche als solcher eintreten zu wollen. Man will eine Kirche nur im Korsett der eigenen Kriterien haben, ein Kirchenwesen unter staatlicher Kontrolle. Man muss wohl annehmen, dass die Mehrheit des Volkes bei der Verfassungsrevision nicht richtig informiert oder absichtlich irregeführt wurde… Auch die Hierarchie sollte in der Öffentlichkeit klar Stellung beziehen, sowohl die Ortskirche wie auch die Apostolische Nuntiatur… Der Schaden, der dem Ansehen der Schweiz als einer freiheitlich verfassten Nation droht, könnte dadurch noch abgewendet werden.“
Bereits zwei Jahre zuvor (1994), war Joseph Bonnemain dieser Fehlkonstruktion in seinem Beitrag „Die Schweizer Kantonalkirchen und die Mitverantwortung der Gläubigen“ (in: Ius in Vita et in Missione Ecclesiae, Akten des Internationalen Symposiums aus Anlass des 10-jährigen Jubiläums der Inkraftsetzung des Codex iuris Canonici von 1983) nachgegangen.
Auszüge:
„In der Mehrheit der Kantone wurde bezüglich des Verhältnisses von Kirche und Staat weitgehend das System der Staatskirchenhoheit gewählt. Während aber in anderen Ländern Europas dies Mitte des 19. Jahrhunderts mit der Entstehung des modernen Rechtsstaates geschah und inzwischen dieses System durch andere Formen, die besser dem Wesen, der Autonomie und der Selbständigkeit der katholischen Kirche entsprechen, ersetzt wurde (völkerrechtliche Konkordate), wurden die römisch-katholischen ‚Landeskirchen‘ verschiedener Schweizer Kantone erst in der Zeit vor und nach dem zweiten Vatikanischen Konzil seitens des Staates errichtet. Diese zeitliche Übereinstimmung mit dem Konzil ist auffällig; das Ganze deutet auf ein prinzipiell falsches Verständnis der Grundanliegen des Zweiten Vatikanums hin, besonders was die aktive Beteiligung der Laien am Leben der Kirche und die Beziehungen von Kirche und Staat betrifft.“
Mit Blick auf die vom Staat nicht den kirchlichen Pfarreien, sondern den staatlichen Kirchgemeinden bzw. Landeskirchen übertragene Finanzhoheit warnt Joseph Bonnemain vor einem „demokratischen Volks-Josephinismus“, ja vor einer „Oligarchie des staatskirchlichen Apparats und deren Folgen:
„Es ist offensichtlich, dass vor allem durch die Dienstverhältnisse der Seelsorger und der kirchlichen Mitarbeiter gegenüber der Landeskirche, aber auch durch die Finanzierung aller möglichen Seelsorgeausgaben seitens der staatskirchlichen Körperschaft, die Staatskirche einen grossen Einfluss auf rein innerkirchliche Bereiche ausübt. Klar ist auch, dass dadurch die Freiheit der Hierarchie in der Wahrnehmung ihrer Hirtensorge sehr eingeschränkt, ja mitunter sogar behindert wird. Auch die Pfarrer können leicht beeinflusst oder sogar unter Druck gesetzt werden.“
„Die katholischen Landeskirchen als staatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sollten abgeschafft werden“, so die Quintessenz von Bonnemains ebenso klarsichtiger wie zutreffender Analyse.
Besagte Bestandesaufnahme hat inzwischen den Plausibilitätsbeweis mehrfach erbracht, ist aktueller denn je: „Proaktiv“ drohten die zum Bistum Chur gehörenden staatlichen Kantonalkirchen im Vorfeld der Bischofswahl: Sollte ein ihnen nicht genehmer Kandidat zum Bischof gewählt werden, werde „den Geldhahn zudrehen zur Option“.
Besser und berechtigter könnten die Vorbehalte Bonnemains gegenüber dem „landesherrlichen Kirchenregiment“ nicht verifiziert werden. Aber oh Wunder! In den letzten Jahren vollzog Bonnemain eine Kehrtwendung von 180 Grad: Nun entdeckt der promovierte Arzt Bonnemain plötzlich die beiden Lungenflügel als unabdingbare Voraussetzung für „einwandfreies Atmen und ausreichenden Sauerstoff im Blut“. Deshalb bedürfe das Bistum Chur „sozusagen der koordinierten Funktion beider Lungenflügel, der kirchlichen Leitung einerseits und der staatskirchenrechtlichen Organisationen andererseits, um ein gesunder Organismus zu sein.“ Die in diesem Vergleich steckende „Sonderfall-Schweiz-Psychose“ ist zum einen schon deshalb grotesk, weil sie im Umkehrschluss bedeuten würde, dass alle andern Diözesen der Weltkirche nur mit einer lädierten Lunge leben müssten (tatsächlich existiert das duale System nur in der Schweiz). Er offenbart zugleich einen ebenso irritierenden wie frappierenden Opportunismus des Joseph Bonnemain. „Bleib, der Du warst!“, möchte man ihm die Abwandlung eines geflügelten Wortes zurufen.
In einem Beitrag für die Schweizerische Kirchenzeitung aus dem Jahre 2017 begründet Bonnemain den Paradigmenwechsel von der Enzyklika „Familiaris consortio“ Johannes Pauls II. hin zur Enzyklika „Amoris laetitia“ von Franziskus I. Es betrifft dies die Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zum Empfang der hl. Kommunion. ‚Amoris laetitia‘ habe, so Bonnemain, nichts weniger als ein neues Zeitalter eröffnet und sei in diesem Sinne „revolutionär“. Gefordert sei jetzt nicht mehr ein simples Schwarz-Weiss-Denken, sondern eine „äusserst differenzierte Begleitung der Seelsorgenden“. Liest man die Ausführungen Bonnemains im Detail, so dürfte allerdings die von ihm angemahnte „äusserst differenzierte Begleitung“ in der Praxis nicht nur die Seelsorgenden selbst, sondern v. a. auch die betroffenen Gläubigen hoffnungslos überfordern. Vor allem aber bleibt das schale Bauchgefühl zurück, dass Bonnemains virtuose Hirnzellenakrobatik je nach kirchenpolitischer Wetterlage mit ebensolcher Virtuosität exakt zum entgegengesetzten Schluss gelangen könnte.
Auf der Suche nach einem Alleinstellungsmerkmal wurde Joseph Bonnemain umgehend fündig: Er verzichtet auf das übliche Bischofswappen mitsamt dem dazugehörenden Wahlspruch. Seine Begründung: „Mir reicht das Kreuzzeichen Christi. Und dieses, nur dieses, werde ich benutzen.“ Da ist aber einer mächtig stolz auf seine Demut!
Eignung für das Bischofsamt
Wer eignet sich zum Bischof? Joseph Bonnemain hat dazu in einem Beitrag der damals noch existierenden Neuen Zürcher Nachrichten vom 5. Mai 1988 geradezu zeitlos gültige Überlegungen angestellt: „Aller Erfahrung gemäss hat die ‚versöhnende, ausgleichende und einigende‘ Wirksamkeit eines Bischofs nie darauf beruht, sich einfach als ‚Moderator‘ verschiedenartiger ‚innerkirchlicher Strömungen‘ zu verstehen. Einem Bischof steht es als Hirten seiner Diözese vielmehr zu, solche verschiedenen Strömungen in den über allen ‚Strömungen‘ und ‚Gruppierungen‘ stehenden gemeinsamen Kanal der Treue zu Christus und der von der Kirche gelehrten Wahrheit zu lenken. Gerade dadurch erwirkt er die von Christus gewollte Versöhnung und Einheit und den wahren Ausgleich unter den Menschen. Hätte sich Christus lediglich als ‚Moderator‘ der zu seiner Zeit bestehenden religiösen Strömungen und Gruppierungen verstanden, wäre er wahrscheinlich nicht gekreuzigt worden, wir aber befänden uns immer noch im Alten Testament.“ Es ist, als hätte Joseph Bonnemain diese Sätze im Hinblick auf seine eigene Ernennung zum Bischof geschrieben. Hält er sich an die von ihm selbst formulierten Grundsätze, kann es gut kommen.
So oder so: In seinem Aufruf unmittelbar nach Bekanntgabe seiner Ernennung durch Papst Franziskus bittet er die Gläubigen der Diözese Chur, mit der Gebetsunterstützung nicht aufzuhören, denn er „brauche diese zukünftig noch viel mehr“. Diese Bitte sei ihm von Herzen gewährt. Mehr noch: Nehmen wir Bischof Bonnemain ins Gebet!
*Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog war Notar am Interdiözesanen Gericht der Schweizer Bischofskonferenz, anschliessend Geschäftsführer der KIPA. Bis zu seiner Pensionierung war er Geschäftsführer der Kantonalen Ethikkommission des Kantons Zürich und für das Dossier Spitalseelsorge zuständig. Zur Zeit amtet er als Diözesanrichter.
Bild: Faro di Roma (Screenshot)
Ein „idealer Kandidat“!
Im Buch „Die Spur des Sämanns“ vom Gründer dieser Fast-Geheimgesellschaft, rühmt sich dieser mit seinem gewichtigen Anteil am Zustandekommen vieler Konzilsdokumente. Opus Dei bejaht das gesamte Konzil und verbietet seinen Priestern die überlieferte Messe.
Allerlösung, Ökumenismus, Religionsfreiheit im konservativen Mäntelchen.
Reissende Wölfe, hübsch im Schafspelz verpackt.
Nicht Katholisch.
„verbietet seinen Priestern die überlieferte Messe“ Das sitimmt nicht. In Bistum Münster liest z.B. ein Priester die Messe aller Zeiten seit Jahren. Das ist auch allgemein bekannt.
Ich kenne auch einen Priester des Opus Dei in Österreich, der das tut. Außerdem hatte doch der Gründer selbst die Erlaubnis Pauls VI. bei der vorherigen Liturgie zu bleiben. Das heißt natürlich nicht direkt etwas für diese Frage, aber es wäre doch seltsam, wenn es im Opus Dei eine eigentliche Gegnerschaft zur Alten Messe gäbe.
Das wäre mir neu, mein Kenntnistand ist, dass das Opus Dei die überlieferte Messe nicht erlaubt.
Bitte den Vortrag von Dr. Hesse hören:
„Über das Opus Dei“ oder „Opus Dei Katholisch?“
Der Mann ist ein profunder Kenner der Materie und seine Argumentation ist schlüssig.