Richter zwingen die Regierung zur Wiederzulassung der Messe

Coronavirus in Frankreich


Kathedrale von Reims: Acht Tage Zeit gab der Staatsrat der französischen Regierung, um das Verbot öffentlicher Gottesdienste aufzugeben.
Kathedrale von Reims: Acht Tage Zeit gab der Staatsrat der französischen Regierung, um das Verbot öffentlicher Gottesdienste aufzuheben.

(Paris) In Frank­reich stel­len die Rich­ter die Zele­bra­ti­on öffent­li­cher Mes­sen wie­der her. Der Ober­ste Ver­wal­tungs­ge­richts­hof wider­sprach der Regie­rung, die am 11. Mai zahl­rei­che Locke­run­gen bekannt­gab, aber die Got­tes­dien­ste wei­ter­hin ver­bie­ten wollte.

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Die Situa­ti­on in Frank­reich ähnelt jener in Ita­li­en. Auch auf der Apen­ni­nen­halb­in­sel gab die Regie­rung für den 4. Mai die „Pha­se 2“ der Coro­na-Maß­nah­men bekannt. Wäh­rend die Aus­gangs­sper­re auf­ge­ho­ben und vie­les wie­der erlaubt wur­de, blieb die Wie­der­zu­las­sung der öffent­li­chen Mes­sen davon aus­ge­schlos­sen. Es kam zu Miß­stim­mung und hek­ti­schen Ver­hand­lun­gen hin­ter den Kulis­sen. Papst Fran­zis­kus selbst muß­te bei Mini­ster­prä­si­dent Giu­sep­pe Con­te inter­ve­nie­ren. Schließ­lich wur­den die Mes­sen am Mon­tag, dem 18. Mai wiederzugelassen.

In Frank­reich tra­ten am 11. Mai ver­gleich­ba­re Locke­run­gen in Kraft, und auch dort blieb die öffent­li­che Mes­se davon aus­ge­nom­men. Wochen­lang stell­te sich die Regie­rung von Staats­prä­si­dent Emma­nu­el Macron, die von Pre­mier­mi­ni­ster Édouard Phil­ip­pe geführt wird, für die Wün­sche der katho­li­schen Kir­che taub. Die Appel­le der Bischö­fe und von 67 Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten ver­hall­ten im Nichts. Nun wie­der­hol­te der Staats­rat die Auf­for­de­rung und tat es nicht als Bitt­stel­ler, son­dern mit der Auto­ri­tät eines Höchst­ge­richts. Der Con­seil d’État ord­ne­te der Regie­rung an, das gene­rel­le und abso­lu­te Ver­bot von Got­tes­dien­sten aufzuheben.

Édouard Philippe und die Laïcité

Daß der christ­li­che Glau­ben in den fran­zö­si­schen Eli­ten kei­ne beson­de­re Rol­le spielt, viel­mehr mar­gi­na­li­siert wird, ist gera­de­zu Teil der Staats­dok­trin. So ist es nicht ohne Iro­nie, daß die Schel­te vom Staats­rat kommt, jener Insti­tu­ti­on, an der Édouard Phil­ip­pe sei­ne stei­le Kar­rie­re begann. 

Édouard Phil­ip­pe

Er selbst sieht sich als gei­sti­ger Grenz­gän­ger, ande­re in ihm mehr einen Kar­rie­ri­sten. 1995–1997 absol­vier­te er die eli­tä­re Éco­le natio­na­le d’ad­mi­ni­stra­ti­on (ENA), in der Frank­reich sei­nen inner­sten Kreis der Staats­die­ner aus­bil­det (jähr­lich 40–80 fran­zö­si­sche Absol­ven­ten). Der rote Tep­pich zur Macht war ihm damit aus­ge­rollt. Sei­ne poli­ti­sche Zuge­hö­rig­keit ist schil­lernd. Das gilt aller­dings nur, wenn man Poli­tik nach Par­tei­eti­ket­ten mißt und weni­ger nach Inhal­ten. In den 90er Jah­ren war er Mit­glied der Sozia­li­sti­schen Par­tei (PS) und dar­in Sym­pa­thi­sant des lin­ken Flü­gels um den ENA-Absol­ven­ten Michel Rocard. 2002 hol­te ihn der Gaul­list und eben­falls ENA-Absol­vent Alain Jup­pé an füh­ren­der Stel­le als haupt­amt­li­chen Par­tei­funk­tio­när zur bür­ger­li­chen Neu­grün­dung UMP, deren libe­ra­lem Flü­gel Phil­ip­pe ange­hör­te. Mit dem poli­ti­schen Fahr­schein des bür­ger­li­chen Staats­prä­si­den­ten und ENA-Absol­ven­ten Jac­ques Chi­rac (UMP) erhielt er 2007 einen Direk­to­ren­po­sten im staats­na­hen Kon­zern Are­va (heu­te Orano). Man war auf ihn auf­merk­sam geworden. 

2011 kam er ins Pro­gramm zur Nach­wuchs­för­de­rung der French-Ame­ri­can Foun­da­ti­on, der fran­zö­si­schen Ent­spre­chung der deut­schen Atlan­tik-Brücke, die bei­de aus dem Umfeld des Coun­cil on For­eign Rela­ti­ons (CFR) stam­men. Es han­delt sich um Kader­schmie­den, mit denen sich bestimm­te Krei­se der USA treue Ver­bün­de­te her­an­bil­den, die vor allem in den Berei­chen Außen- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik ein­ge­setzt wer­den. Schon seit Jah­ren wird in wich­ti­gen EU-Staa­ten kaum jemand Außen oder Ver­tei­di­gungs­mi­ni­ster, der sich aus die­sem Kreis stammt. So sehr sich die Inter­es­sen mit jenen der US-Außen­po­li­tik über­schnei­den, han­delt es sich dabei um „Pri­vat­in­itia­ti­ven“ des CFR. Geför­dert wer­den Ver­tre­ter aller poli­ti­schen Par­tei­en, die das trans­at­lan­ti­sche Bünd­nis stüt­zen, seit dem Fall der Ber­li­ner Mau­er bevor­zugt sol­che des links­li­be­ra­len Spek­trums.
Die Fol­ge der Aus­bil­dung war, daß Phil­ip­pe 2012 für die UMP in die fran­zö­si­sche Natio­nal­ver­samm­lung (Erste Kam­mer des Par­la­ments) gewählt wur­de. Da der ENA-Absol­vent Hol­lan­de und sei­ne Sozia­li­sten (PS) die Prä­si­dent­schafts- und Par­la­ments­wah­len gewan­nen, muß­te Phil­ip­pe aller­dings auf die Oppo­si­ti­ons­bank. For­mal war er nur einer von 577 Abge­ord­ne­ten, zudem ein Oppo­si­tio­nel­ler, der weder in den Par­la­ments­aus­schüs­sen noch im Ple­num auf­fiel. Den­noch wur­de er für höhe­re Auf­ga­ben auf­ge­baut. Der Hin­ter­bänk­ler Phil­ip­pe wur­de 2016 zur Bil­der­ber­ger-Kon­fe­renz ein­ge­la­den. Der Sozia­list und ENA-Absol­vent Emma­nu­el Macron, damals schon Wirt­schafts­mi­ni­ster in der Regie­rung Hol­lan­de, war bereits 2014 zu die­sem exklu­si­ven Stell­dich­ein gebe­ten wor­den. Untrüg­li­ches Zei­chen dafür, daß ein sol­cher Poli­ti­ker poten­ti­ell für die höch­sten Staats- und Regie­rungs­äm­ter aus­er­ko­ren wur­de und eine ent­spre­chen­de Beför­de­rung unmit­tel­bar bevorsteht.

Und in der Tat: 2017 wur­de Macron Staats­prä­si­dent und mach­te Phil­ip­pe zum Pre­mier­mi­ni­ster. Macron, der sich schnell zuvor sei­nes sozia­li­sti­schen Par­tei­buchs ent­le­digt hat­te, stell­te sich an die Spit­ze der Retor­ten­grün­dung En Mar­che. Für Phil­ip­pe, der zu der Zeit bereits das vier­te Par­tei­buch hat­te, zuletzt das der Repu­bli­ka­ner (Les Répu­bli­cains), ein kaum glaub­wür­di­ger Weg, wes­halb er par­tei­los wur­de. Der Exkurs war nötig, um kurz in das rea­le poli­ti­sche System Frank­reichs einzuführen.

Die Ohrfeige des Staatsrats

Das Ober­ste Ver­wal­tungs­ge­richt, das den Ein­spruch katho­li­scher Bewe­gun­gen prüf­te, kam zum Schluß, daß eine noch län­ge­re Aus­set­zung öffent­li­cher Got­tes­dien­ste „auf schwer­wie­gen­de und offen­kun­dig ille­ga­le Wei­se“ die Kul­tus­frei­heit ver­letzt und umge­hend durch eine weni­ger restrik­ti­ve Maß­nah­me zu erset­zen ist. Dafür gab der Staats­rat der Regie­rung acht Tage Zeit.

Das Palais Roy­al, der Sitz des fran­zö­si­schen Staats­rats (Con­seil d’État)

Die gel­ten­de Bestim­mung der Regie­rung sei „unver­hält­nis­mä­ßig in Bezug auf das Ziel der Wah­rung der öffent­li­chen Gesund­heit“. Viel­mehr wer­de dadurch eine Grund­frei­heit in Fra­ge gestellt, zu der „auch das Recht der kol­lek­ti­ven Teil­nah­me an Zere­mo­nien gehört“.

Das Urteil ist eine schal­len­de Ohr­fei­ge für Pre­mier­mi­ni­ster Phil­ip­pe, der das Got­tes­dienst­ver­bot auch in der soge­nann­ten „Pha­se 2“ der Coro­na-Maß­nah­men bei­be­hal­ten woll­te und eine even­tu­el­le Locke­rung frü­he­stens für den 2. Juni in Aus­sicht stellte.

Die Fran­zö­si­sche Bischofs­kon­fe­renz begrüß­te das Urteil. In ihrer Stel­lung­nah­me ver­wie­sen sie dar­auf, daß es ganz mit dem über­ein­stim­me, was sie Phil­ip­pe am 15. Mai in einem Schrei­ben mit­ge­teilt hat­ten, ohne damit Gehör zu fin­den. Die Bischö­fe erwar­ten sich nun eine Rück­nah­me der Restrik­tio­nen inner­halb der näch­sten Tage. Erz­bi­schof Éric de Moulins-Beau­fort, der Vor­sit­zen­de der Bischofs­kon­fe­renz, hat­te sich die Wie­der­auf­nah­me der Mes­sen bereits mit dem Ende der „Pha­se 1“ der Coro­na-Maß­nah­men erhofft und Staats­prä­si­dent Macron mit­tels Video­kon­fe­renz mit­ge­teilt, daß das kirch­li­che Leben „ab 11. Mai wie­der sei­nen voll­stän­di­gen Gemein­schafts­cha­rak­ter zurück­er­hal­ten“ soll­te. Das Regie­rungs­de­kret vom 11. Mai war daher für die Gläu­bi­gen und die Bischö­fe eine kal­te Dusche, wie es weni­ge Tage zuvor auch das Dekret der ita­lie­ni­schen Regie­rung für Ita­li­ens Bischö­fe und Katho­li­ken war.

Der Staats­rat führ­te die Regie­rung nun auf sei­ne Art und Wei­se auf den Weg des gesun­den Men­schen­ver­stan­des zurück. Zugleich leg­te er der Regie­rung Macron noch wei­te­re Zügel an, indem er den Ein­satz von Droh­nen durch die Poli­zei unter­sag­te, um die Ein­hal­tung der Coro­na-Maß­nah­men durch die Bür­ger zu über­wa­chen. Sol­che Coro­na-Maß­nah­men haben auch in der fran­zö­si­schen Öffent­lich­keit eine Dis­kus­si­on über die Gefahr eines auto­ri­tä­ren Regimes ausgelöst.

Dazu hat­ten auch besorg­nis­er­re­gen­de Über­grif­fe bei­getra­gen, von denen eini­ge die Kir­che betra­fen, wenn etwa bewaff­ne­te Poli­zei wäh­rend der Mes­se in die Pari­ser Kir­che Saint-André-de‑l’Europe ein­drang und deren sofor­ti­gen Abbruch ver­lang­ten, obwohl sich dar­in nur eine Hand­voll Per­so­nen auf­hielt. Msgr. Michel Aupe­tit, der Erz­bi­schof von Paris, reagier­te unge­wöhn­lich deutlich:

„In der Kir­che waren kei­ne Ter­ro­ri­sten! Es ist Zeit, mit sol­chen Sze­nen Schluß zu machen. Andern­falls wer­den wir das Wort ergrei­fen und die Stim­me erheben.“ 

Sol­che Über­grif­fe auf die Kir­che hät­ten zu unter­blei­ben, „sonst wer­den wir sehr laut“, so der Erzbischof.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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4 Kommentare

  1. Wenn die Kir­che doch auch in Öster­reich den Weg zu einem Höchst­ge­richt beschrit­te! Eine ekla­tan­te­re Ungleich­be­hand­lung ist kaum denk­bar: In der Gastro­no­mie dür­fen vier Per­so­nen mit ihren min­der­jäh­ri­gen Kin­dern an einem Tisch sit­zen. Natür­lich ohne Mund- und Nasen­schutz, weil sie sonst ja nichts kon­su­mie­ren könn­ten. Ob sie in einem gemein­sa­men Haus­halt leben oder nicht, spielt kei­ne Rol­le. Und in den Kir­chen? Auf 10 m² darf nur eine Per­son kom­men, wobei zwi­schen den Per­so­nen zudem ein Abstand von 2 m ein­ge­hal­ten wer­den muss! Geht’s noch?

  2. Lie­ber Johann Hahn, so recht Sie mit Ihren Ein­las­sun­gen auch haben, das Pro­blem ist tie­fer: Es ist die Abschaf­fung des Hei­li­gen Opfers. Dies erscheint mir das wah­re Ziel. Die dafür oben ange­ge­be­nen Abstands­re­geln sind im Grun­de lächer­lich und haben mit Seu­chen­hy­gie­ne nichts zu tuen.Schikane für die Maß­nah­men ist ein sehr noble Bezeich­nung. Wir leben in der Zeit, in der das Hei­li­ge Opfer abge­schafft wer­den soll. Aber ich fürch­te, das ist erst der Anfang. Wir müs­sen den Durch­blick behalten.

    • Lie­ber Hans2, ich bin mir des­sen voll­kom­men bewusst. Am lieb­sten spricht und schreibt man heu­te nur noch von „Got­tes­dienst“. Allen­falls noch von „Eucha­ri­stie­fei­er“. Ganz ver­ein­zelt viel­leicht noch von „Hei­li­ger Mes­se“. Sicher aber nicht mehr vom „Hei­li­gen Mess­op­fer“. Ich erin­ne­re mich übri­gens noch leb­haft an Zei­ten, zu denen auch die Bezeich­nung „Aller­hei­lig­stes Sakra­ment des Alta­res“ oder ver­kürzt „Altars­sa­kra­ment“ gang und gäbe war.
      Dabei han­delt es sich aller­dings um eine ter­mi­no­lo­gi­sche „Ent­wick­lung“, die längst vor der jet­zi­gen Coro­na-Pan­de­mie schon statt­ge­fun­den hat und in Wahr­heit auch bereits abge­schlos­sen war.

  3. Lie­ber Johann Hahn, Sie beur­tei­len die Situa­ti­on voll­kom­men rich­tig. Wir erken­nen die Abschaf­fung des Hl. Opfers, nicht mehr und nicht weni­ger. Die Fra­ge ist, ist das die Abschaf­fung des Hl. Opfers, die von Dani­el pro­phe­zeit wur­de und dem Ende vor­aus­geht? Es gibt Bis­tü­mer, wel­che ver­su­chen den altn Zustand wie­der­her­zu­stel­len, aber es gibt auch Bis­tü­mer, wel­che ver­su­chen die Wie­der­her­stel­lung des Hl Opfers (= Mess­op­fer) bis zum St. Nim­mer­leins­tag hin­aus­zu­schie­ben. In einem sol­chen Bis­tum (Trier) lebe ich​.In mei­nem Nach­bar­bis­tum Aachen gibt es wie­der Sonn­tags­mes­sen und die Anzahl der Mess­an­ge­bo­te wur­de erhöht, um jedem Gläu­bi­gen die Mit­fei­er der Hl. Sonn­tags­mes­se zu ermög­li­chen. So unter­schied­lich ist die Über­zeu­gung der deut­schen Bischöfe.

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