
Gastbeitrag von Gottfried Paschke
Die als demokratischer Rechtsstaat konstituierte Bundesrepublik Deutschland steht in der Tradition des christlichen Abendlandes. Gleich im ersten Satz des Grundgesetzes bekennt sie sich ausdrücklich zu ihrer „Verantwortung vor Gott und den Menschen“.[1] Dieses Bekenntnis ist der Kern der Lehre aus den bitteren Erfahrungen Deutschlands mit der ebenso gott- wie menschenverachtenden Diktatur des Nationalsozialismus und damit zugleich die Absage an jegliche Form von Willkür und totalitärer Herrschaft auf deutschem Boden.
Daran muß erinnert werden, wenn jetzt die Regierungen von Bund und Ländern im Zuge der Seuchenbekämpfung umstandslos Freiheitsrechte beschneiden. Alarmierend ist besonders die Entscheidung, „Zusammenkünfte in Kirchen […] und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ ohne Ausnahme „zu verbieten“.[2] Der Staat überschreitet hier eine letzte rote Linie. Man findet sie klar gezogen in zwei bekannten Jesusworten. Das eine: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist.“[3] Das andere: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von jedem Wort, das aus dem Munde Gottes kommt.“[4] Letzteres wird den Menschen gerade in Notsituationen vor Augen geführt. Wenn irdische Sicherheiten wegbrechen, bleibt als einziger Ausweg der Glaube. Wer dann Gottesdienste verbietet, handelt nicht nur töricht, sondern auch verantwortungslos. Er macht die Not nur noch größer.
Der Staat, vor allem wenn er sich als ein vor Gott und Mensch verantwortlicher Rechtsstaat begreift, darf ein Verbot öffentlicher Gottesdienste, wenn überhaupt, dann nur für den äußersten Notfall und lediglich als allerletztes, zeitlich und möglichst auch räumlich limitiertes Mittel in Erwägung ziehen. Daß mit der Coronaepidemie ein äußerster Notfall vorliegt und an einem Totalverbot öffentlicher Gottesdienste kein Weg vorbeiführt, ist nicht ersichtlich. In den Kirchen kann genauso für hinreichend Abstand und andere Vorsichtsmaßnahmen gesorgt werden wie beim Einkaufen, in der Bank, an der Tankstelle. Man kann die Anzahl der Kirchen, in denen Gottesdienste stattfinden, reduzieren, nur großräumige Gotteshäuser auswählen, öffentliche Gottesdienste nur sonntags und an hohen religiösen Festtagen feiern, die Liturgie so kurz wie möglich halten.
Die Verhängung eines Gottesdienstverbots ist ein totalitärer Akt und bezeichnend für eine Politikerkaste, die größtenteils ihre Religion an der Garderobe abgegeben hat. Besonders blamabel ist, daß die meisten der federführenden Figuren Parteien angehören, die das „C“ im Namen tragen. Dieser Buchstabe, so zeigt sich einmal mehr, ist mittlerweile nur noch Etikettenschwindel und Lachnummer, Verrat am Christentum. Die Bundeskanzlerin, Pfarrerstochter und lange Jahre Vorsitzende der größeren der beiden „christlichen“ Parteien, verkündete das gemeinsam mit den Ländern beschlossene Gottesdienstverbot höchstselbst und ohne mit der Wimper zu zucken. Ein moralischer Tiefpunkt der Ära Merkel und föderaler Politik. Die Bau- und Supermärkte dürfen öffnen, die Kirchen müssen schließen. Publikumsverkehr zwischen Bohrmaschinen und Blumenerde: kein Problem. Mit der Pfarrgemeinde eine Messe feiern, zum Beispiel für ein Ende der Virusseuche: verboten. Man könnte meinen, mit diesem rabiaten Diktat soll nicht nur die Ausbreitung des Virus, sondern auch Religion und Glaube bekämpft werden, vor allem der christliche. Will man die Christen zurück in die Katakomben treiben?
Größeren Widerstand gegen das Gottesdienstverbot, das ja einen massiven Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt, gibt es freilich nicht. Die Bevölkerung scheint mehrheitlich damit einverstanden zu sein oder es als wenig bedeutsam zu erachten. Mit Gott und Religion hat diese Gesellschaft nicht viel am Hut. Fragt sich nur, wie lange sie sich das noch wird leisten können.
Am härtesten trifft das Verbot öffentlicher Gottesdienste die katholische Kirche. Sakramentenspendung findet kaum noch statt und die gemeinsame sonntägliche Eucharistiefeier, das Herz allen kirchlichen Lebens, überhaupt nicht mehr. Das liegt allerdings auch an den Bischöfen. Sie setzen die staatliche Anordnung, obwohl sie rücksichtslos in den ureigensten Bereich der Kirche eingreift, brav um, die meisten dienstbeflissen bis zur Unterwürfigkeit. Etliche Bischöfe brachten es sogar fertig, in vorauseilendem Gehorsam von sich aus alle öffentlichen Gottesdienste in ihren Diözesen zu verbieten. Männer der Kirche, Apostelnachfolger, lassen sich widerstandslos vom Staat als Vollzugsorgane gegen ihre eigene Kirche benutzen oder würgen das kirchliche Leben in ihren Bistümern gleich freiwillig ab. Per Dienstanweisung zwingen sie ihre Priester, dem Wesen des Priestertums zuwiderzuhandeln und die Gläubigen von Gottesdiensten fernzuhalten. Diese dürfen nur noch als Privatveranstaltungen hinter verschlossenen Türen mit einer niedrigen einstelligen Anzahl von Teilnehmern stattfinden. Nicht ein Bischof ist Manns genug, einer übergriffigen Staatsmacht die Stirn zu bieten und für die Freiheit der Kirche zu streiten. Aus Angst vor Viren und Wölfen verlassen die Hirten ihre Herde und verkriechen sich im Stall. Sie verweigern den Gläubigen das Brot des Lebens, die himmlische Speise, und speisen sie mit dem Verweis auf Privat‑, Mattscheiben- und Cyberfrömmigkeit ab.
Selbst in der Karwoche und an Ostern, dem höchsten Fest der Christenheit, an dem mit der Auferstehung Jesu die Befreiung aller Befreiungen gefeiert wird, verharrten die Bischöfe in ihrem Modus des Wegduckens, Verweigerns und Vertröstens. Der Höhepunkt des Kirchenjahres war ihnen nicht wichtig genug, um für die grundgesetzlich garantierte freie Religionsausübung[5] zu kämpfen. Lieber vernachlässigten sie ihre Hirtenpflicht, als einen Konflikt mit dem Staat (der ihnen die hübschen finanziellen Vorteile beschert) zu riskieren. Wenn es ungemütlich zu werden droht, gibt man lieber klein bei. Da ist vielen das weltliche Hemd doch näher als der geistliche Rock, die Mitra, der Kardinalspurpur. Zudem geht es um die Gesundheit, und die hat selbstverständlich Vorrang. Das Virus gewährt Generaldispens. Wie praktisch! So fallen auch bischöfliche Lau- und Feigheit weniger auf.
Für die Gläubigen bedeutete das Verhalten der Bischöfe: keine Abendmahlsmesse am Gründonnerstag, keine Karfreitagsliturgie, keine Osternachtsfeier, kein Hochamt am Ostersonntag und keines am Ostermontag. Sind Bischöfe, die ihre Gläubigen vorsätzlich in eine solche Lage bringen, glaubwürdige Verkünder der Osterbotschaft? Gewissenhafte Seelsorger? Treue Verwalter der Sakramente? Sind sie in ihrem Amt am richtigen Platz?
Wie man Bischöfe, die sich als mustergültige Staatskatholiken glauben beweisen zu müssen, politisch instrumentalisiert, ist in Nordrhein-Westfalen gut zu beobachten. Nachdem die dortigen Bischöfe in vorauseilendem Gehorsam das Feiern von Gemeindegottesdiensten unterbunden hatten, verzichtete der Ministerpräsident auf das formale Inkraftsetzen des beschlossenen Gottesdienstverbots und kann sich nun als besonders sorgsamer Hüter der Religionsfreiheit inszenieren. In seinem Bundesland, verkündete er wiederholt, seien Gottesdienste nie verboten worden.[6] Doch, nur eben nicht durch den Staat, sondern durch die Kirche selbst.
In der Coronakrise wird wieder einmal deutlich, woran der deutsche Episkopat krankt. Es fehlt an Glaubensstärke, Bekennermut, Selbstachtung, Selbstbehauptungswillen, Abstand zum Staat, Zeitgeistresistenz und der Bereitschaft zur Konfrontation mit den Mächten dieser Welt. Der bisherige Kurs, den eine überwältigende Mehrheit der Bischöfe in der Coronakrise verfolgt, ist beschämend. Er ist ein geistliches und pastorales Desaster. So bringt man das Kreuz Christi um seine Kraft.
Dabei wäre gerade jetzt die Stunde der Bischöfe. Ihre Aufgabe wäre es, in dieser denkwürdigen Fasten‑, Oster- und nachösterlichen Zeit des Jahres 2020 mit der Kraft ihrer apostolischen Vollmacht den Gläubigen beizustehen und darüber hinaus dem ganzen Land ihre geistliche Hilfe anzubieten. Beides aber nicht nur aus digitaler Distanz, sondern zuvörderst in realer Präsenz durch öffentliche Gottesdienste. Auch wäre für sie jetzt der Moment, um eine Nation, die hartnäckig ihre christlichen Wurzeln mißachtet, die in Gottferne und moralischer Umnachtung dahinlebt, aufzurütteln, ihr klarzumachen, daß das Virus eine ernste Botschaft überbringen könnte, die Botschaft, daß es so nicht mehr weitergehen kann, sowie den Aufruf, den Weg, der ins Verderben führt, endlich zu verlassen und eine Umkehr zu vollziehen, wie es die Bewohner von Ninive taten.
Bild: Christianitas (Screenshot)
[1] Präambel GG
[2] Zitate aus FAZ, 17.3.2020, S. 3
[3] Mk 12,17
[4] Mt 4,4
[5] Art. 4 Abs. 2 GG: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Ich gehe in dieser Sache noch einen Schritt weiter:
Ich darf zunächst zwei Zitate anbringen, die das Komplettversagen der DBK zum Ausdruck bringen:
1) „Das Deutsche Reich gewährleistet die Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion.“
2) „Can. 834 — § 1. Munus sanctificandi Ecclesia peculiari modo adimplet per sacram liturgiam, quae quidem habetur ut Iesu Christi muneris sacerdotalis exercitatio, in qua hominum sanctificatio per signa sensibilia significatur ac modo singulis proprio efficitur, atque a mystico Iesu Christi Corpore, Capite nempe et membris, integer cultus Dei publicus exercetur.“
Das erste Zitat ist der Artikel 1 des Reichskonkordates, das laut BVerfG-Urteil vom 26.03.1957 für die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs als Völkerrechtlich gültiger Vertrag fortbesteht. Somit haben insbesondere (hier besteht keine petitio principii!) die Verfassungsorgane die öffentliche Ausübung der Katholischen Religion in vollem Umfang zu gewährleisten. Dieses Recht kann keinem Katholiken ohne Bruchs des Völkerrechts in Verbindung mit Art 4 GG genommen werden. Hier haben die Bischöfe tatsächlich Verfassungsbruch begangen und ihren Amtseid auf die Verfassung verletzt. Der Autor hat Recht, wenn er auf die Voreiligkeit des Deutschen Episkopats hinweist.
Normalerweise hätten die Ministerpräsidenten der Länder hier den Deutschen Bischöfen ein klares „Njet!“ sagen müssen, ein „geht nicht!“. Aber das haben sie aus parteipoltischen, ideologischen Gründen nicht getan und somit selbst die Verfassung verletzt. Zudem hat sich die Bundesregierung in historisch einmaliger Weise in die inneren Angelgenheiten der Katholischen Kirche eingemischt. Das haben weder die Preußen während des Kulturkampfes, noch die Kommunisten während der Räteherrschaft in Bayern und erst während des Krieges die Nationalsozialisten (hier dann massiv) und auch nicht (hört, hört!) die SED-Diktatoren in der DDR gemacht, daß für einen solch langen Zeitraum und schon gar zu Ostern keine öffentlich frei zugängliche Heilige Messe stattfinden konnte. Hier ist gegen nationales wie internationales Recht derart verstoßen worden, daß eigentlich ein Gang nach Den Haag zu prüfen wäre.
Dann aber das Versagen der Deutschen Bischöfe: Während die Politik sich nur um das zivile Recht, das pagane Recht zu kümmern hat, so haben die Bischöfe in der Nachfolge der Apostel die volle Sorge um das Göttliche Recht, um das Heil der Seelen. Zu diesem gehört das munus sanctificandi (und dieses ist der eigentliche Auftrag!). Und das hat auch da moderne kanonische Recht klar umrissen in c. 834, wie ich Paragraph 1 zitiert habe. Es ist vom „cultus publicus“ die Rede, vom öffentlichen Kult, den sie Gott schuldet. Und das wird dann noch in c. 837 §2 präzisiert: „Actiones liturgicae, quatenus suapte natura celebrationem communem secumferant, ubi id fieri potest, cum frequentia et actuosa participatione christifidelium celebrentur.“
Es ist von der gemeinschaftlichen Verrichtung die Rede, nicht von Privatmesse, die dann über die sozialen Medien übertragen wird! Das ist der Unterschied zwischen einem in der Bischöflichen Hauskapelle zelebrierenden Ortsbischof und der Priesterbruderschaft St. Pius X., die das Levitierte Hochamt genauso überträgt, als ob es ein öffentlich zelebriertes Levitiertes Hochamt wäre, ohne Abstriche, so wie das in Zaitzkofen dankenswerter Weise praktiziert wird. Das ist der grundsätzliche Unterschied auch zum NOM! Ich möchte nicht daran denken, was eine sel. Maria Teresia Imperatrix getan hätte mit solchen Bischöfen, ein hl. Ludwig IX. oder ein Carlos III von Spanien.
Seit dem Zweiten Weltkrieg ist kein solcher Verfassungs- und Völkerrechtsbruch mehr begangen worden, nicht einmal der Einmarsch der DDR in die Tschechoslowakei 1968 war von einem solchen Ausmaß, da alles unter der formellen Zuständigkeit des Warschauer Paktes von 1950 gegangen ist. So aber bleibt nur noch festzustellen, daß die verfassungsorgane selbst und die DBK als ausführendes kirchliches Organ den größten Verfassungsbruch nach dem Zweiten Weltkrieg zu verantworten haben. Da ist gerade in den Tagen, in denen das Deutsche Volk der Befreiung vom Nationalsozialismus vor 75 Jahren gedenkt, nicht nur bedrückend, sondern auch beschämend.
Sollten Alfred Delp und Dietrich Bonhoeffer umsonst gestorben sein? Der Vater von S. E. Marcel Lefebrve, Rene Lefebrve? Rupert Mayer die Drangsale und körperlichen Schmerzen? die Kardinäle Faulhaber und von Galen umsonst ihr Leben zur Disposition gestellt haben? Da gab es noch Gläubige, die bereit waren, Widerstand zu leisten. Aber heute? Wo waren die sonst so protestwilligen und rechthaberischen Laien vom „Wir sind Kirche“, von „Maria 2.0“, Diese sind nicht katholisch und daher ging das die ja nichts mehr an; erst unter der Androhung von Polizeigewalt hat die Priesterbruderschaft St. Pius X. am 18.03.2020 ihre öffentlichen Gottesdienste eingestellt, die Gläubigen wären sicher bereit gewesen, Widerstand zu leisten, wie das höchstlöblich die Gläubigen und Katholischen Helden von St. Nicolas de Chardonnet in Paris (wo sonst?) getan haben.
Man muss die Bischöfe kritisieren. Das ist richtig.
Man darf aber nicht übersehen, dass z.B. Söder seine Befugnisse überschritten hat – und dennoch (oder deswegen) bejubelt wird.
2. BayIfSMV vom 16. April 2020
Zitat:
§ 1
Veranstaltungs- und Versammlungsverbot
(1) 1 Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. 2 Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Zitatende.
Von der DBK gab es leider keinerlei Proteste.
Auch, wenn die Kar- und Ostertage diesmal so anders – z.B. ohne Enkel waren, erinnerte mich ein Bekannter mit folgendem Ostergruß an
den whren Grund der Feier des höchsten christlichen Festes. Er schrieb: heute beginnt nach katholischer Tradition die Liturgie des Triduums, der drei heiligen Tage, von dem die Gläubigen in diesem Jahr von Staats wegen ausgesperrt sind.
Auch in den Zeiten der Aufhebung der Grundrechte gilt der Satz von Clarence W. Hull:
„Ostern besagt, dass man die Wahrheit ins Grab legen kann, dass sie aber nicht darin bleibt.“
Dieser Satz ist unsere Hoffnung und deswegen feiern wir Ostern, ob politisch gewollt oder nicht.
Es fällt einem der Löwe von Münster, Bischof von Galen ein, sowie die Bischöfe der Nachkriegszeit,Stepinac, Mindszenty, Wisnewski, zuletzt auch B. Dyba, – man kann nur seufzen.
„Die als demokratischer Rechtsstaat konstituiert Bundesrepublik Deutschland steht in der Tradition des christlichen Abendlandes.“
Als eine „representative“ Demokratie steht sie eher in der Tradition der Freimaurer. Schließlich geht alle Staatsgewalt in solchen Systemen von der Oligarchie aus, und nicht von Gott. Keine Präambel wird das kaschieren können.
Recte Ochlokratie. Man muss aber schon beachten, dass man sich mit dem Beharren auf „Religionsfreiheit“ in masonistisches Fahrwasser begibt!
Hier ein bemerkenswerter Kommentar s.t. Woelkis:
“Wenn die Lockerung eintritt, müssen auf jeden Fall auch die Kirchen wieder für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden.” #Corona #PrayTogether https://t.co/oxZepWYMfT
— Kardinal Woelki (@ErzbischofKoeln) April 15, 2020
@alexander franz Lechner
„Man muss aber schon beachten, dass man sich mit dem Beharren auf “Religionsfreiheit” in masonistisches Fahrwasser begibt!“
Das ist richtig. Auch die Kirche Satans wird sich auf die Religonsfreiheit berufen wenn ihre Stunde kommt.
https://katholisches.info/2019/04/27/satanstempel-als-kirche-anerkannt/
Beim letzten Konzil der Religionsfreiheit waren wohl einige nicht ganz dicht.
Per Mariam ad Christum.
@Shuca: Ein sehr drastisches und daher anschauliches Beispiel.
Allgemein; Wer mit „Religionsfreiheit“ argumentiert, anerkennt die Früchte der Säkularisierung, begibt sich seines Alleinanspruches auf die Wahrheit und stellt sich auf dieselbe Stufe wie eine obskure Sekte.
Wir Christen haben die Eucharestie, an der kein Zweifel besteht. Sie ist der neue Bund.
In einer Zeit der Diktatur des Relativismus versuchen die Gottlosen den Relativismus den Kirchen aufzudrängen. Das Christentum geht jedoch von unwandelbaren Tatsachen aus. Wir können uns nicht in masonistisches Fahrwasser begeben, weil unser Standpunkt in sich selbst geschlossen und folgerichtig ist.
Mir kommt das ganze öffentliche Gehabe der Regierungen und Interessengruppen wie ein Betteln vor. Bitte befreit uns von der Schuld unserer Widersprüche. Bitte zeigt uns Zeichen der Schwäche, damit wir uns stärker fühlen können.
Ahnen sie, dass ihre Zeit begrenzt ist?
@B. Wagner
Der Ministerpräsident hat in dieser Frage überhaupt keine Kompetenz, daher kann er sie auch nicht überschreiten. Noch einmal: Wer auch immer in der Bundesrepublik Deutschland der Katholischen Kirche die Zelebration der Heiligen Messe nach den anerkannten liturgischen Büchern aus Gründen einer (möglichen) staatlichen Verordnung, die ja illegal ist, verbietet, bricht ipso facto das Völkerrecht und setzt zugleich die permanente Rechtstaatsgarantie nach Art. 20 außer Kraft. Ich möchte nicht unbedingt in die grundsätzliche Frage nach der Rechtmäßigkeit der Verfassung stellen (obgleich auch das Grundgesetz schwerwiegende Fehler enthält, z. B. den veränderbaren Gleichheitsartikel, der dem Naturrecht eklatant in forma specifica widerspricht!), es ist aber die weltweit ausgewogenste Verfassung, die in einem konfessionsdifferenzierten Staat 1950 möglich war.
Aber letztlich, und da muß man eben sich damit abfinden, hat Gott die stärkeren Argumente, insofern man nicht seinen Geboten gehorcht. Dann ändert er das Klima, und schon wird uns die Hölle heiß gemacht. Wollen dann die Politiker wieder alle in Quarantäne stecken, bis der Klimawandel vorbei ist? Da kann sie gleich die Menschheit für immer einsperren, denn eines ist klar (und jetzt wird es astronomisch!):
Die Sonne hat den Status der reinen Wasserstoff-Helium-Fusion überschritten und bildet schon schwerere Elemente wie Neon und Lithium. In spätestens 900 Mio. Jahren hat die subtile Sonnenausdehnung, die bereits vor ca. 600 Mio. Jahren, gemäß den Regeln der Hauptsternreihe begonnen hat und z. B. die vollkommene Vereisung des Planeten wie vor 1.9 Mrd Jahren dauerhaft verhindert und für eine langsame aber stetige Erwärmung sorgt, die Temperatur der Oberfläche der Erde von durchschnittlich 20 auf 30 °C gebracht. Da kann dann schon nur noch ein Teil der Menschen überleben und wird dann bei dieser Temperatur in spätestens einer halben Generation alle natürlichen Ressourcen der Erde verbraucht haben. Und das ist dann das endgültige Ende! Wer es bis dahin nicht schafft, schafft es nimmermehr, seine Seele retten zu lassen. Und dann beginnt die Hölle für die verlorenen. Es ist Größenwahn, gegen den natürlichen Klimawandel zu kämpfen, wenn der Mensch schon so lächerlich angesichts des Corona-Virus sich zeigt.
Und daher gälte es jetzt, alles in Christus zu erneuern, sich auf seine Ankunft vorzubereiten, Sühne und Ablässe zu gewinnen, um die Armen Seelen zu retten. Und das ist die Aufgabe der Bischöfe hauptsächlich und ureigenst. Und da versagen sie schmählich. Und in der ganzen Hysterie machen sie den doppelten Rechtsbruch, den des Völkerrechts und den des Göttlichen, kirchlichen Rechts, indem sie die wichtigsten Heilsmittel die persönlich applizierten Sakramente verweigern.