Erzbischof von Kampala verbietet die Handkommunion

Keine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion


Die Kathedrale des Erzbistums von Kampala in Uganda.
Die Kathedrale des Erzbistums von Kampala in Uganda.

(Kam­pa­la) Vom Erz­bi­schof von Kam­pa­la wur­de ein Ver­bot der Hand­kom­mu­ni­on aus­ge­spro­chen. Das umstrit­te­ne nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia legt er im über­lie­fer­ten Sinn aus und lehrt, daß sich wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on und im Stand schwe­rer Sün­de befin­den. Da sie bereits sakra­men­tal gül­tig ver­hei­ra­tet sind, kön­nen sie nicht zu den Sakra­men­ten zuge­las­sen werden.

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Msgr. Cypri­an Kizito Lwan­ga, seit 2006 Erz­bi­schof von Kam­pa­la in Ugan­da, erließ am 1. Febru­ar ein Dekret mit einer Klar­heit, die nichts zu wün­schen übrig läßt, aber in ande­ren Brei­ten kaum mehr anzu­tref­fen ist. 

Das Dekret ent­hält fünf Grund­aus­sa­gen zum Kommunionempfang.

Im ersten Punkt ver­bie­tet Erz­bi­schof Lwan­ga in sei­nem Erz­bis­tum die Hand­kom­mu­ni­on, weil die­se Pra­xis einen man­geln­den Respekt vor dem Leib Chri­sti för­dert, so der Pri­mas von Uganda.

Im zwei­ten Punkt stellt er klar, daß laut Kir­chen­recht Bischof, Prie­ster und Dia­kon „ordent­li­che Kom­mu­ni­ons­pen­der“ sind. Gleich­zei­tig ruft er das Ver­bot in Erin­ne­rung, daß jemand die hei­li­ge Kom­mu­ni­on spen­den darf, der nicht gemäß Kir­chen­recht als „außer­or­dent­li­cher Kom­mu­ni­ons­pen­der“ beauf­tragt ist. Eben­so dür­fe der außer­or­dent­li­che Kom­mu­ni­ons­pen­der die hei­li­ge Kom­mu­ni­on nur von einem ordent­li­chen Kom­mu­ni­ons­pen­der empfangen.

Im drit­ten Punkt ver­bie­tet Erz­bi­schof Lwan­ga die Zele­bra­ti­on der hei­li­gen Mes­se außer­halb von Kir­chen, Kapel­len und aner­kann­ten Kult­stät­ten. Vor allem wen­det er sich gegen die Zele­bra­ti­on in Pri­vat­häu­sern oder ande­ren nicht aus­drück­lich für den Kul­tus vor­ge­se­he­nen Orten. 

Im vier­ten Punkt behan­delt Erz­bi­schof Lwan­ga das ach­te Kapi­tel des umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Schrei­bens Amo­ris lae­ti­tia. Der Pri­mas von Ugan­da legt es im Sin­ne der über­lie­fer­ten Leh­re aus und bekräf­tigt, daß Ehe­bre­cher nicht zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on zuge­las­sen sind.

„In Befol­gung der kla­ren Nor­men von can. 915 wird bekräf­tigt, daß jene, die sich in einer ille­gi­ti­men Lebens­ge­mein­schaft befin­den, und jene, die in einer schwe­ren und offen­kun­di­gen Sün­de ver­har­ren, nicht zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on zuge­las­sen wer­den können.“

Im fünf­ten und letz­ten Punkt schärft er die Bestim­mun­gen laut Rubri­ken ein, daß die hei­li­ge Mes­se nur zele­brie­ren darf, wer ord­nungs­ge­mä­ße Meß­ge­wän­der trägt. Es ist ver­bo­ten, wie der Erz­bi­schof in Erin­ne­rung ruft, daß ein Prie­ster oder Dia­kon ohne ord­nungs­ge­mä­ße Gewan­dung die Mes­se zele­briert oder kon­ze­le­briert bzw. assi­stiert oder die hei­li­ge Kom­mu­ni­on austeilt.

Die ugan­di­schen Medi­en haben dem Dekret brei­ten Raum gege­ben, sich in der Bericht­erstat­tung aller­dings vor allem auf zwei Punk­te, das Ver­bot der Hand­kom­mu­ni­on und das Zele­bra­ti­ons­ver­bot an außer­kul­ti­schen Orten, kon­zen­triert, wäh­rend der vier­te Punkt zu Amo­ris lae­ti­tia kaum Erwäh­nung fand.

Erz­bi­schof Lwan­ga wur­de 1996 von Papst Johan­nes Paul II. zum Bischof von Kasa­na-Luweero ernannt und 2006 von Papst Bene­dikt XVI. zum Erz­bi­schof von Kam­pa­la berufen.

Dekret von Erzbischof Lwanga
Dekret von Erz­bi­schof Lwanga

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Erz­bis­tum Kam­pa­la (Screen­shots)

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5 Kommentare

  1. Gibt es schon Berich­te dar­über, wie die Gläu­bi­gen dar­auf reagiert haben?
    Ich stel­le mir gera­de vor, ein deut­scher Bischof wür­de für sei­ne Diö­ze­se das­sel­be tun. Nicht aus­zu­den­ken, was dann hier los wäre!

    • Laut Life­Si­teNews sol­len die Gläu­bi­gen begei­stert sein. Nur die ande­ren Bischö­fe sehen es kontrovers.

  2. „Im drit­ten Punkt ver­bie­tet Erz­bi­schof Lwan­ga die Zele­bra­ti­on der hei­li­gen Mes­se außer­halb von Kir­chen, Kapel­len und aner­kann­ten Kult­stät­ten. Vor allem wen­det er sich gegen die Zele­bra­ti­on in Pri­vat­häu­sern oder ande­ren nicht aus­drück­lich für den Kul­tus vor­ge­se­he­nen Orten.“
    Das soll­te auch für die Mas­sen-Mes­sen der Päp­ste „auf Rei­sen in Sport­sta­di­en etc.“ gel­ten. Wenn ein Papst es braucht, sich von Mas­sen beju­beln zu las­sen, soll er in ein Sport­sta­di­on gehen, aber dies ist kein sakra­ler Ort für die Zele­bra­ti­on einer Hei­li­gen Mes­se und schon gar nicht für die Kom­mu­ni­on­aus­tei­lung, deren Emp­fang nur in Ruhe, Anbe­tung und vor allem kniend (Kei­ne „Schlan­ge to-go“ und „über die Köp­fe wei­ter­rei­chen“) erfol­gen darf.

    • Es kommt bei uns sel­ten, aber doch hin und wie­der vor, das bei einem hohen Ehe­ju­bi­lä­um der Prie­ster eine hei­li­ge Mes­se aus die­sem Anlass im Haus der Jubi­la­re fei­ert, wenn die­se so gebrech­lich sind, dass sie die Kir­che nicht mehr auf­su­chen kön­nen. Ich weiß, dass es den Men­schen sehr gut tut und sie es als eine gro­ße Gna­de erle­ben. Das ist dort ja dann auch ver­bo­ten wor­den. Ob das wohl dem Heil der See­len dient?

  3. Die Ama­zo­nas-Schan­de zielt genau auf die­se letz­ten Treu­en der Treu­en ab.
    Bald wird den Dritt­län­dern in Afri­ka und Asi­en „erlaubt“ zu hei­ra­ten, Inter­kom­mu­ni­on und Ver­wirk­li­chung Amo­ris Laetitia.
    Beson­ders die treu­en Kir­chen Afri­kas sind Kas­per und Co. ein Dorn im Auge.
    So froh man über sol­che Bischö­fe ist, sie haben in der Kon­zils­kir­che des neu­en Advents vom Men­schen für Men­schen, kei­nen Platz mehr.
    Traurig !

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