(Rom/Buenos Aires) Am 29. Oktober erließ der Bischof von San Luis in Argentinien, Msgr. Pedro Daniel Martinez Perea, ein Dekret, mit dem er den Einsatz von Ministrantinnen in seinem Bistum untersagte. Papst Franziskus schickt ihm dafür einen Apostolischen Visitator
1994 hatte Rom unter Papst Johannes Paul II. nachträglich eine vor allem im deutschen Sprachraum eigenmächtig durchgesetzte Praxis anerkannt, daß im Novus Ordo auch Mädchen den Altardienst verrichten dürfen.
Zur Erinnerung: Obwohl Papst Benedikt XVI. bemüht war, liturgische Brüche, die seit 1969 aufgetreten waren, abzumildern, wurden ihm bei seinem letzten Deutschlandbesuch vom Organisationskomitee der Deutschen Bischofskonferenz demonstrativ Ministrantinnen aufgezwungen.
Es geht also nicht nur um eine behauptete „Not“, sondern um Ideologie.
Die Regelung von 1994 sieht keine generelle Genehmigung vor, erlaubt aber dem Ortsbischof, die Möglichkeit von Ministrantinnen in seinem Bistum zuzulassen. Zugleich schärfte Rom ein, daß es sich um eine Ausnahme handelt und Meßdienerinnen eigentlich nicht erwünscht sind, da der Altardienst bei der Meßfeier dem sakramentalen Priestertum vorbehalten ist. Die Ministranten stellen eine logische Vorstufe zum Priestertum dar. Sie wurden selbst erst im Laufe der Kirchengeschichte als Ausnahme von der Regel erlaubt, weil in den Pfarrkirchen nicht ausreichend Kleriker vorhanden waren, um den Altardienst zu verrichten wie es an den Bischofs- und Klosterkirchen der Fall war. Die Ausnahme zur Ausnahme bedeutet der Logik nach eine immer weitere Entfernung von dem, was sein sollte.
Was hatte Bischof Martinez also getan?
Er erklärte von der Ausnahmeregelung von 1994 keinen Gebrauch mehr zu machen und bekräftigte nur mehr männliche Altardiener einzusetzen, was immerwährende Praxis der Kirche bis zum eigenmächtigen Vorstoß einiger Bischofskonferenzen in jüngster Zeit war.
Nur 37 Tage später mußte Bischof Martinez in einem neuen Schreiben an die Priester, Ordensleute und Gläubigen seines Bistums mitteilten, daß von Papst Franziskus „eine Apostolische Visitation des Bistums San Luis“ angeordnet wurde.
Zum Apostolischen Visitator ernannte Franziskus Msgr. Milton Luis Troccolli Cebedio, Bischof von Maldonado-Punta del Este in Uruguay. Er wird vom 10.–13. Dezember das argentinische Bistum visitieren.
So schnell geht das – wenn man will.
Bischof Troccolli wurde 2009 zum Weihbischof des Erzbistums Montevideo ernannt. Als solcher beriet er 2016 die Paraguayische Bischofskonferenz bei der Entwicklung eines Präventionsprogramms gegen sexuellen Mißbrauch. Im Juli 2019 machte ihn Papst Franziskus zum Bischof von Maldonado-Punta del Este.
In dem Schreiben ruft Bischof Martinez alle „Priester, Ordensleute, Gottgeweihten und Gläubigen“ auf, den Visitator freundlich zu begrüßen und ihm zur Verfügung zu stehen. Wer mit ihm sprechen wolle, könne dies tun. Mit wem er sprechen wolle, solle sich zur Verfügung halten.
Das Schreiben von Bischof Martinez nennt keine Gründe für die Visitation. Solche wurden ihm auch nicht mitgeteilt. Ein vergleichbares Vorgehen unter Papst Franziskus bedeutete in einigen anderen Bistümern, daß auf den Visitator der Kommissar folgte.
Die zeitliche Abfolge der Ereignisse läßt wenig Spielraum für andere Interpretationen. Obwohl Bischof Martinez nur bekräftigte, was die Kirche lehrt, wird ihm wenige Tage später der Visitator geschickt. Ein eindeutiges Signal, daß sein Handeln von Rom offensichtlich nicht gewünscht ist.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: ICM (Screenshot)
Der Bischof kann dazu einladen und ermutigen, der liturgischen Tradition gemäß nur männliche Ministranten einzusetzen. Er kann, wie jeder Zelebrant, für sich persönlich entscheiden, sich nicht von Mädchen ministrieren zu lassen. Messdienerinnen zu verbieten, ist ihm seit 1994 kirchenrechtlich nicht mehr möglich.
Die Argumentation, dass Messdiener die Vorstufe zum Priestertum sind, mag vielleicht vor 200 Jahren noch gegolten haben. Heute kann man das schwerlich noch behaupten. Die Messdiener gehen dem Priester während der Messe zur Hand. Sie sind Assistenten. Der Ministrantendienst ist kein sakrales Weiheamt. Insofern scheint es mir unschlüssig, warum man Mädchen von diesem Dienst ausschließen sollte. Selbst Erzbischof Johannes Dyba hatte nichts gegen Mädchen als Messdiener einzuwenden.
Ministranten am Altar in nächster Nähe zum Eucharistischen Herrn, lässt ggf. Berufene dies leichter erkennen. Mädchen erhalten nie eine Berufung zum Priestertum, hier kann nur eine Einbildung gefördert werden. Ministrantinnen am Altar führen nicht in eine hierarchische Kirche, deren Priester von Gott berufene sind, sie führen in eine Gleichberechtigungskirche, gar feministische Ideologie-Kirche, sind aber in jedem Fall Betrug an den Mädchen. Die Mütter (heute würde man sagen grüne Akademikerinnen) forderten den Ministrantendienst für ihre Töchter, diese Mütter wollten nicht mehr dienen, sie wollten Macht ausüben und sie wollten auf keinen Fall, dass ihre Töchter ihre Berufung zur Ehe zur vielfachen Familienmutter erkennen – denn wozu haben sie diese studieren lassen?
Zu den 2 ersten Kommentaren:
Der deutschsprachige Raum hat im Ungehorsam gegen das geltende Kirchenrecht und gegen Rom vor Jahrzehnten Ministrantinnen „zugelassen“. Rom hat dies lediglich nachträglich abgesegnet, nachdem es erkannt hat, dass diese „Zulassung“ (einmal eingeführt) faktisch nicht mehr abzuschaffen war.
Meiner Ansicht nach war es in der Tat eine Zulassung Gottes.
Daraus jetzt aber die Schlussfolgerung zu ziehen, dass nach geltendem Kirchenrecht weibliche Ministrantinnen nicht mehr abgeschafft werden können, bzw. dass man einen Ausschluß der Mädchen vom Ministrantendienst (sie waren eh nie eingeschlossen) überhaupt nicht rechtfertigen könne, dem kann ich mich nicht anschließen.
Noch einmal, Ministrantinnen wurden entgegen dem damals geltenden Kirchenrecht im Ungehorsam eingeführt.
Diessen Ungehorsam jetzt aber wieder rückgängig zu machen, das soll angeblich nicht mehr möglich sein, das schlägt schon dem Fass den Boden aus.
Ein einzelner Bischof kann es nicht rückgängig machen.