„Kardinal Pell ist natürlich enttäuscht“

Verurteilung durch Oberlandesgericht bestätigt


Das Verfahren gegen Kardinal Pell wird in die dritte Runde gehen.
Das Verfahren gegen Kardinal Pell wird in die dritte Runde gehen.

(Can­ber­ra) Ein Beru­fungs­ge­richt bestä­tig­te die Ver­ur­tei­lung von Kar­di­nal Geor­ge Pell wegen sexu­el­len Mißbrauchs.

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Der ehe­ma­li­ge Erz­bi­schof von Syd­ney und ehe­ma­li­ge Prä­fekt des Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats an der Römi­schen Kurie war im ver­gan­ge­nen Febru­ar von einem Geschwo­re­nen­ge­richt schul­dig gespro­chen wor­den, 1996/​1997 zwei Mini­stran­ten im Alter von 13 Jah­ren sexu­ell miß­braucht zu haben. Der Kar­di­nal wur­de zu sechs Jah­ren Gefäng­nis verurteilt.

Kar­di­nal Pell beteu­er­te sei­ne Unschuld und leg­te gegen das Urteil Beru­fung ein. Anstatt Haus­ar­rest zu bean­tra­gen, bis ein rechts­kräf­ti­ges Urteil vor­liegt, ging er statt­des­sen ins Gefängnis.

Nun fand vor einem Rich­ter­se­nat, immer im Staat Vic­to­ria, die Beru­fungs­ver­hand­lung statt. Der Kar­di­nal hat­te im Vor­feld sei­ne Hoff­nung auf einen Frei­spruch zum Aus­druck gebracht. Auch vor dem Beru­fungs­ge­richt beteu­er­te er, sich nicht der unsitt­li­chen Tat schul­dig gemacht zu haben, die ihm zur Last gelegt wird. Die Mehr­heit der drei Berufs­rich­ter kam aller­dings zu einem ande­ren Schluß. Mit zwei gegen eine Stim­me wur­de das Urteil erster Instanz bestä­tigt. Zumin­dest ein Rich­ter sah die Sache anders. Sein Min­der­hei­ten­vo­tum wird vor dem Ober­sten Gerichts­hof noch eine Rol­le spielen.

Die Medi­en, so auch Asso­cia­ted Press, eine der inter­na­tio­na­len Big Three-Pres­se­agen­tu­ren, berich­ten von den Anwäl­ten „der Opfer“. Die Infor­ma­ti­on ist aller­dings nicht rich­tig, auch nicht der Ein­druck der damit ver­mit­telt wird. Kar­di­nal Pell wur­de zwar schul­dig gespro­chen, damals zugleich zwei Mini­stran­ten sexu­ell miß­braucht zu haben. Ange­klagt wur­de er aber nur von einem, da der ande­re bereits tot ist. 

Der Rechts­bei­stand des Kar­di­nals poch­te im Beru­fungs­ver­fah­ren auf die­se Tat­sa­che, daß zwar im gan­zen Ver­fah­ren im Plu­ral gespro­chen wur­de, aber sich alles auf die Aus­sa­ge eines ein­zi­gen Anklä­gers stützt. Zwei Rich­ter hal­ten die­sen aber für glaubwürdig.

Höchst unwahr­schein­lich erschei­nen den­noch die Umstän­de des Miß­brauchs in der Sakri­stei der St. Patricks-Kathe­dra­le von Mel­bourne, deren Erz­bi­schof er damals war, Der Miß­brauch soll unmit­tel­bar nach einem Hoch­fest statt­ge­fun­den haben, und das durch einen hohen Kir­chen­ver­tre­ter, der soeben zum neu­en Erz­bi­schof die­ser Diö­ze­se ernannt wor­den war. In der Sakri­stei wären der Erz­bi­schof und die bei­den Mini­stran­ten zu kei­nem Zeit­punkt allein gewe­sen, heißt es von einem Komi­tee, das zur Unter­stüt­zung des Kar­di­nals ins Leben geru­fen wurde.

Die Anwäl­te des Anklä­gers zeig­ten sich nach der heu­ti­gen Urteils­be­stä­ti­gung hoch­er­freut und spra­chen von einem wich­ti­gen Sieg für „alle Opfer von sexu­el­lem Miß­brauch durch Kle­ri­ker“. Kar­di­nal Pell ist der rang­höch­ste Kir­chen­ver­tre­ter, der je von einem welt­li­chen Gericht in einem sol­chen Fall ver­ur­teilt wurde. 

Der Kar­di­nal ver­nahm die Ent­schei­dung mit ver­stei­ner­ter Miene.

Ihm bleibt noch die Mög­lich­keit, sich an den Ober­sten Gerichts­hof zu wen­den. Sei­ne Rechts­an­wäl­tin Kat­ri­na Lee kün­dig­te an, daß die Urteils­be­grün­dung genau stu­diert und alle Mög­lich­keit geprüft wer­den, den Fall vor das Höchst­ge­richt zu brin­gen. „Kar­di­nal Pell ist natür­lich ent­täuscht über das Urteil“, so Lee.

Der Vati­kan, der sehr spät – zu spät wie man­che sagen – eige­ne Ermitt­lun­gen ein­lei­te­te, ver­wies bereits in der Ver­gan­gen­heit auf die Unschulds­be­teue­run­gen des Kir­chen­für­sten. Zugleich beton­te er, allen Opfern sexu­el­ler Gewalt nahe­zu­sein. Die Austra­li­sche Bischofs­kon­fe­renz, der Kar­di­nal Pell seit sei­ner Beru­fung nach Rom 2014 nicht mehr ange­hört, erklär­te, daß vor dem Gesetz „alle gleich sind“. Mel­bour­nes Erz­bi­schof Peter Comen­so­li gab bekannt: „Ich ver­neh­me die Ent­schei­dung des Gerichts mit Respekt und rufe die gan­ze Welt auf, es eben­so zu tun.“

Kar­di­nal Pell ist de fac­to bereits seit 2017 aller Auf­ga­ben an der Römi­schen Kurie ent­bun­den, for­mal bestä­tigt wur­de das defi­ni­tiv im Zusam­men­hang mit der Ver­ur­tei­lung ersten Grades.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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