Generalangriff auf die Katholische Kirche – eine Bischofsattacke

Bischöfliche Autoritätsverweigerung


Die Autorität und Machtfülle der Kirche: Jesus Christus übergibt dem Petrus die Schlüssel zum Himmelreich.
Die Autorität und Machtfülle der Kirche: Jesus Christus übergibt dem Petrus die Schlüssel zum Himmelreich.

Gast­kom­men­tar von Uwe Lay

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„Im Kern geht es auch um die Fra­ge, ob wir eigen­stän­di­ge Gewis­sens­ent­schei­dun­gen von Men­schen unter­stüt­zen und damit den Men­schen zuge­ste­hen, mit Hil­fe des Wor­tes Got­tes und auch mit Hil­fe seel­sorg­li­cher Beglei­tung zu eige­nen Ent­schei­dun­gen zu kom­men – oder ob wir im letz­ten die Deu­tungs­ho­heit bean­spru­chen, der sich die ande­ren Men­schen dann ein­fü­gen.“ So greift Bischof Peter Kohl­graf, seit 2017 Bischof von Mainz, die Katho­li­sche Kir­che an. Er stellt ihre „Macht­an­sprü­che“ in Fra­ge, ja er greift sogar zu der Lieb­lings­pa­ro­le aller Schis­ma­ti­ker und Häre­ti­ker, daß die Kir­che nicht gleich­zu­set­zen sei mit Jesus Christus.

Daß die­se anti­ka­tho­li­schen Ergüs­se auf der qua­si offi­zi­el­len Inter­net­sei­te katho​lisch​.de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz publi­ziert wer­den, erstaunt uns aber nicht (30.12.2018).

Angriff gegen die Kirche von zwei Seiten

Von zwei Sei­ten her wird hier der Angriff gegen die Katho­li­sche Kir­che geführt. 

Die erste Kampf­pa­ro­le ist die der frei­en Gewis­sens­ent­schei­dung. Nicht mehr die Moral­leh­re der Kir­che son­dern das indi­vi­du­el­le Gewis­sen soll die höch­ste Ent­schei­dungs­in­stanz dar­über sein, was ich darf und was ich nicht darf. Damit wird die Leh­re der Kir­che ent­mach­tet, indem sie nur noch ein Ange­bot für mög­li­che Hand­lungs­op­tio­nen ist. Was zählt, ist die eige­ne Ent­schei­dung – dar­auf­hin sei auch die Moral­leh­re der Kir­che ausgerichtet. 

Ein­fa­cher gesagt: Die Kir­che bie­tet in ihrem Bestell­ka­ta­log der Moral­leh­re Ver­schie­de­nes an, wor­aus der Kon­su­ment das ihm Gefäl­li­ge sich aus­su­chen kann, oder er ordert eben woan­ders. Krea­ti­ve Men­schen erstel­len sich dabei gar eine eige­ne Moral, ganz pri­vat für sich. 

Der Erfolg: Jähr­lich wer­den in Deutsch­land cir­ca 100.000 Men­schen im Mut­ter­lei­be getö­tet. Hier tri­um­phiert die freie Gewissensentscheidung.

Lei­der gibt es da immer noch Con­ser­va­ti­ve, die tötungs­wil­li­gen Müt­tern mit dem Macht­an­spruch der Kir­che kom­men, daß Abtrei­bung eine schwe­re Sün­de sei. Die­se wol­len dann die­se töten­wol­len­den Müt­ter dem Macht­an­spruch der Kir­che unter­ord­nen, daß sie nicht tun dür­fen, was ihnen ihr Gewis­sen erlaubt. Das sei fer­ne, denn die Kir­che, wenn sie die Gewis­sens­frei­heit end­lich akzep­tie­ren wür­de, müß­te damit auf­hö­ren, Frau­en so zu bevormunden.

Die Entmachtung der Kirche

Wenn die Kir­che etwas als für alle ver­bind­li­che Wahr­heit lehrt, dann maßt sie sich etwas an, was ihr nicht zusteht. Um die­se Ent­mach­tung der Kir­che, ihrer Kom­pe­tenz zur Wahr­heits­er­kennt­nis zu legi­ti­mie­ren, baut die­ser Bischof nun die Anti­the­se von Jesus Chri­stus und Kir­che auf. 

Das ist die zwei­te Sei­te, von der her nun die Kir­che attackiert wird. Das hat der Bischof von Luther gelernt, daß die Kir­che so weit von Chri­stus ent­fernt ist, daß Alles, was sie lehrt, unter dem Gene­ral­ver­dacht steht, nicht mehr mit den Anlie­gen Jesu Chri­sti in Ein­klang zu ste­hen. So ist Jesus Chri­stus nicht mehr das leben­di­ge Haupt sei­ner Kir­che. Die Kir­che wird so auch nicht mehr durch den Hei­li­gen Geist geführt, son­dern ist ein blo­ßes irrt­um­fä­hi­ges Men­schen­werk, sodaß ihre Leh­ren nicht letzt­ver­bind­lich sein kön­nen. Das kann so nur noch das indi­vi­du­el­le Gewis­sen sein.

Damit wird das Offen­bar­sein der Offen­ba­rung Jesu Chri­sti in der Kir­che ver­leug­net, um die Moral der Will­kür des indi­vi­du­el­len Gewis­sens zu unter­wer­fen. 100.000 im Mut­ter­lei­be jähr­lich getö­te­te Kin­der sind das Pro­dukt die­ser anti­ka­tho­li­schen Gewissensmoral!

Zusatz

Wie denn, wenn nicht durch Macht, soll der Mensch abge­hal­ten wer­den, Böses zu tun? 

Geden­ke, o Mensch dei­ner letz­ten Din­ge, und du wirst in Ewig­keit nicht sün­di­gen (Jesus Sirach 7,40).

In „Maria, mei­ne Zuflucht und mein Trost“, Micha­el Seit­zl, 1919 fin­det sich dazu die­se Erläu­te­rung, S.200f:

„Wer wür­de wohl je sün­di­gen, wenn er von dem Gedan­ken an den nahen Tod und das dar­auf fol­gen­de Gericht durch­drun­gen wäre! ‑Geden­ke oft jenes schreck­li­chen Augen­blickes, wo du vor dem gött­li­chen Rich­ter erschei­nen mußt, um Rechen­schaft über dein gan­zes Leben zu geben.“

Text: Uwe Lay
Bild: Wiki­com­mons

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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4 Kommentare

  1. Es kann kei­ne „Gewis­sens­ent­schei­dung“ zur Tötung des eige­nen Kin­des geben. Denn Gewis­sen ist ein Mit­wis­sen von Got­tes Wil­len und ist selbst­ver­ständ­lich nach Got­tes Wil­lem gebildet.
    Wer kann sich sicher sein, dass das eige­ne Gewis­sen nicht das mani­pu­lier­te Mach­werk ande­rer ist? Hal­ten wir uns an die Offenbarung!

  2. Was ist unter Gewis­sens­ent­schei­dung zu ver­ste­hen? Es ist eine Instanz des ver­fe­stig­ten mensch­li­chen Wis­sens um die Wer­te­ord­nung, um Gut und Böse und letzt­lich um die Gebo­te, die zur Lebens­ge­stal­tung not­wen­dig sind. Das Gewis­sen ist nicht dem frei­en Wil­len unter­stellt. Dar­in liegt das Pro­blem, dass impli­ziert wird, Gewis­sen sei eine Funk­ti­on des frei­en Willens.

  3. Muß man wirk­lich viel zum Gewis­sen sagen?
    Gott hat kla­re For­de­run­gen an uns. Die Zehn Gebo­te sind ein Leit­fa­den zum Gelin­gen uns­se­res Lebens. Aber Er gibt uns die Frei­heit. Das hat Konsequenzen!
    Fertig

  4. In die­sem Satz ist alles Unver­ständ­nis zusammengefasst:
    „Lei­der gibt es da immer noch Con­ser­va­ti­ve, die tötungs­wil­li­gen Müt­tern mit dem Macht­an­spruch der Kir­che kom­men, daß Abtrei­bung eine schwe­re Sün­de sei. Die­se wol­len dann die­se töten­wol­len­den Müt­ter dem Macht­an­spruch der Kir­che unter­ord­nen, daß sie nicht tun dür­fen, was ihnen ihr Gewis­sen erlaubt. Das sei fer­ne, denn die Kir­che, wenn sie die Gewis­sens­frei­heit end­lich akzep­tie­ren wür­de, müß­te damit auf­hö­ren, Frau­en so zu bevormunden“.
    Dazu ist Fol­gen­des zu sagen:
    1. Einen Macht­an­spruch der Kir­che gegen­über der abtrei­bungs­wil­li­gen Frau­en gibt es nicht. Die Kir­che defi­niert nur den Rechts­an­spruch des Schwa­chen, des Unge­bo­re­nen. auf Leben. Wer dies als Macht­an­spruch ver­steht, weiß, wie begrün­det die­ser Rechts­an­spruch ist. Wer mit dem Spruch begrün­det, dass „mein Bauch mir gehört“, hat ver­ges­sen, dass jeder Eigen­tums­an­spruch sozi­al­ver­pflich­tend ist. Dabei ist die­se Rechts­auf­fas­sung Teil der staat­li­chen Grundrechtsauffassung.
    2. Der Schutz des Lebens gehört zu den Grund­be­dürf­nis­sen. Die­sen nicht zu gewäh­ren oder vor­zu­ent­hal­ten ist – in der Tat- schwe­re Sün­de und trennt dau­er­haft und unbe­reut von der Lie­be Got­tes. Dies lehrt die Kir­che im Auf­trag Got­tes. Das Gewis­sen muss sich schon aus dem Eigen­schutz­be­dürf­nis der Per­son dar­an orientieren.

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