
Der Brief eines Katholiken berührt die Frage von Adolf Hitlers Reichskonkordat, das sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als auch für Österreich nach wie vor eine zentrale Rechtsgrundlage für die verpflichtende Leistung von Kirchensteuer bzw. Kirchenbeitrag ist.
Diese Leistung kann zur Gewissensfrage werden, wenn ein Katholik mit dem Kurs in seinem Bistum bzw. der Verwendung der Kirchenbeiträge ganz und gar nicht zurechtkommt. 2006 stellte der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten klar, daß ein Katholik, der bei einer staatlichen Stelle seinen Kirchenaustritt meldet, auch weiterhin als Katholik gilt. Darauf berufen sich nicht jene, die sich von der Kirche abwenden und ihre Katholizität abstreifen wollen. Darauf berufen sich aber seither wiederholt Katholiken, die nach einem meist langen Ringen mit ihrem Gewissen ihren Kirchenbeitrag einer glaubenstreuen, katholischen Einrichtung zukommen lassen wollen, etwa einem Orden, einem Kloster, einer Bruderschaft, aber nicht mehr der Diözese. Sie wollen nämlich nicht länger mitansehen müssen, wie mit ihrer Kirchensteuer auch Kirchenkritik betrieben oder Projekte und Stellungnahmen gefördert werden, die mit der katholischen Lehre wenig zu tun haben oder der katholischen Glaubenslehre und der kirchlichen Ordnung sogar widersprechen.
Im diözesanen Bildungshaus Puchberg, das im Brief erwähnt wird, finden beispielsweise unter dem Vorwand, einen „Kampf gegen rechts“ zu führen, Treffen linksradikaler Organisationen statt. Auch sonst stand das Angebot des Hauses bereits in der Kritik, zwar viel Beliebigkeit anzubieten, aber kaum genuin Katholisches.
Hochw. Herrn
Generalvikar Univ.-Prof. DDr. Severin J. Lederhilger OPraem
Herrenstraße 19
4010 LinzMeine Abmeldung von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler
Prot.Nr. 1517 / 2018 Ihr Schreiben vom 21.9.2018
Hochwürden,
sehr geehrter Herr Generalvikar Lederhilger,vielen Dank für Ihr Schreiben im Auftrag unseres Hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs Dr. Manfred Scheuer. Ich bin zwar beileibe kein Jurist, habe aber versucht, Ihren Brief, gespickt mit Verordnungen der Österreichischen Bischofskonferenz, zu verstehen.
Soweit ich das herauslese, ist also nunmehr auch die österreichische Kirchenleitung – wohl auf Druck der römischen „Zentrale“ – zu der Auffassung gelangt, dass eine Abmeldung von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler niemals der Grund für eine Exkommunikation sein kann, zumal ich ja ausdrücklich erklärt habe, dass ich Mitglied der Heiligen Römisch Katholischen Kirche bleibe. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass meine Familie schon Jahrhunderte lang römisch katholisch war, bevor die Diözese Linz überhaupt ins Leben gerufen wurde. Und selbstverständlich leiste ich auch meine Beiträge, wie das im Kirchenrecht (can. 222 CIC) gefordert ist. Zu meinen Gewissensgründen, dass die Kirchenbeiträge in der Diözese Linz missbräuchlich verwendet werden, z.B. im „Bildungshaus“ Puchberg, nehmen Sie in Ihrem Brief ja leider nicht Stellung. Darf ich das so deuten, dass diese Gründe auch von Ihrer Seite außer Zweifel stehen?
Zu der offenbar von der ÖBK so definierten „schweren Sünde“, für die „Untat“, dass sich jemand bei der weltlichen Behörde von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler abmeldet, mache ich mir so meine Gedanken: Zum Beispiel gibt es heute starke Bestrebungen, bisherige Todsünden salonfähig zu machen. Man denke nur an Ehebruch, Homosexualität, Abtreibung u.a.m. Diese Sünder werden sogar oft genug dezidiert z.B. zur Hl. Kommunion eingeladen (Beichte ist heutzutage eh nicht mehr notwendig). Man hört oder liest praktisch nirgendwo mehr (sei es Predigt oder Kirchenzeitung) von einer Sünde, geschweige denn von einer schweren. Tatsächlich führt jedoch z.B. jede Beteiligung an einer Abtreibung automatisch zur Exkommunikation, aber wer von den Gläubigen weiß das schon? Und jene, die es wissen, verschweigen das, obwohl es ihre heilige Pflicht wäre, ihre Schäfchen zu warnen. In der öffentlichen Wahrnehmung scheint somit die einzige noch verbliebene „schwere Sünde“ zu sein, wenn jemand – auch wenn er es begründet – der Diözese die Kirchensteuer verweigert. Nachdem die Heilige Katholische Kirche das Geld ja dennoch erhält (wenn auch nicht über die Kirchenbeitragsstelle), besteht diese „schwere Sünde“ eigentlich allein darin, sich bei der staatlichen Behörde von der Vereinigung der Kirchensteuerzahler abzumelden?
Hochwürdiger Herr Generalvikar, das soll eine „schwere Sünde“ sein? Mit Verlaub, das kann ich Ihnen (und auch der ÖBK) einfach nicht glauben! Oder nehmen Sie das Beispiel der klerikalen Kinderschänder, also jener homosexuellen Priester, die sich an den ihnen anvertrauten kleinen Buben vergehen: Diese werden von der kirchlichen Hierarchie einfach in eine andere Pfarre versetzt, wo sie ihr schändliches Treiben fortführen können (vgl. Mt.18,6f u.a.). Solche Taten werden sogar von den staatlichen Gerichten schwerstens verurteilt! Aber auch sie werden nicht exkommuniziert. Mich jedoch wollen Sie von der Kirche ausschließen, weil ich mich beim Staat vom Club der Kirchensteuerzahler abgemeldet habe???
Erlauben Sie mir noch ein Wort zu dem beigelegten Merkblatt „Der Kirchenaustritt und seine Folgen“:
1. Schon der Titel ist irreführend, weil es sich ja im Falle der Abmeldung bei der politischen Behörde tatsächlich eben um KEINEN Kirchenaustritt handelt.
2. Es heißt dann gleich im zweiten Satz, wenn eine solche Abmeldung nicht „innerhalb einer bestimmten Frist“ (welcher Frist eigentlich?) widerrufen wird, wird sie doch als bewusste Trennung von der katholischen Kirche gewertet!?! Also doch eine Exkommunikation? Ich habe doch ausdrücklich erklärt, ich bin und bleibe in der Kirche und hier heißt es, ich hätte mich „bewusst“ getrennt!?
Hochwürdiger Herr Generalvikar, was soll ich davon halten? Nach meinem bescheidenen Dafürhalten widerspricht dieses „Merkblatt“ damit doch wieder den weltkirchlichen Vorschriften! Aber in der österreichischen Kirchenhierarchie scheint dieser Widerspruch niemanden zu stören – auch keinen Kirchenrechtler. Es geht halt ums liebe Geld, und da hört sich die Freundschaft eben auf.3. Zu den angedrohten Sanktionen:
- Empfang der Sakramente: Das soll also heißen, man lädt landauf, landab etwa Ehebrecher und Homos zum Empfang der Hl. Kommunion ein, aber ein „schwerer Sünder“, der sich bei der staatlichen Behörde vom Club der Kirchensteuerzahler abgemeldet hat, darf nicht einmal mehr zur Beichte gehen?
- Übernahme des Patenamtes: Damit kann ich leben, das muss dann halt jemand anderer übernehmen.
- Wahlrecht bei der PGR-Wahl: Nun, damit kann ich sogar sehr gut leben, ich bin eh‘ kein Gschaftlhuber.
- Dienst in der Liturgie: Dafür sind ohnehin die Priester zuständig.
- Recht auf kirchliches Begräbnis: Auch wenn mir die österreichische Kirchenhierarchie dieses Recht verweigert, findet sich hoffentlich noch ein gläubiger Priester, der mir diesen letzten Dienst erweisen wird.
Trotzdem nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gegeben haben, mir zu schreiben!
Mit freundlichen Grüßen
(der Schreiber des Briefes ist bekannt)
Bild: Diözese Linz (Screenshot)