Brief eines Katholiken der Diözese Linz

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Brief eines Katholiken an seine Generalvikar
Brief eines Katholiken an seine Generalvikar

Der Brief eines Katho­li­ken berührt die Fra­ge von Adolf Hit­lers Reichs­kon­kor­dat, das sowohl für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land als auch für Öster­reich nach wie vor eine zen­tra­le Rechts­grund­la­ge für die ver­pflich­ten­de Lei­stung von Kir­chen­steu­er bzw. Kir­chen­bei­trag ist. 

Anzei­ge

Die­se Lei­stung kann zur Gewis­sens­fra­ge wer­den, wenn ein Katho­lik mit dem Kurs in sei­nem Bis­tum bzw. der Ver­wen­dung der Kir­chen­bei­trä­ge ganz und gar nicht zurecht­kommt. 2006 stell­te der Päpst­li­che Rat für die Inter­pre­ta­ti­on von Geset­zes­tex­ten klar, daß ein Katho­lik, der bei einer staat­li­chen Stel­le sei­nen Kir­chen­aus­tritt mel­det, auch wei­ter­hin als Katho­lik gilt. Dar­auf beru­fen sich nicht jene, die sich von der Kir­che abwen­den und ihre Katho­li­zi­tät abstrei­fen wol­len. Dar­auf beru­fen sich aber seit­her wie­der­holt Katho­li­ken, die nach einem meist lan­gen Rin­gen mit ihrem Gewis­sen ihren Kir­chen­bei­trag einer glau­bens­treu­en, katho­li­schen Ein­rich­tung zukom­men las­sen wol­len, etwa einem Orden, einem Klo­ster, einer Bru­der­schaft, aber nicht mehr der Diö­ze­se. Sie wol­len näm­lich nicht län­ger mit­an­se­hen müs­sen, wie mit ihrer Kir­chen­steu­er auch Kir­chen­kri­tik betrie­ben oder Pro­jek­te und Stel­lung­nah­men geför­dert wer­den, die mit der katho­li­schen Leh­re wenig zu tun haben oder der katho­li­schen Glau­bens­leh­re und der kirch­li­chen Ord­nung sogar widersprechen.
Im diö­ze­sa­nen Bil­dungs­haus Puch­berg, das im Brief erwähnt wird, fin­den bei­spiels­wei­se unter dem Vor­wand, einen „Kampf gegen rechts“ zu füh­ren, Tref­fen links­ra­di­ka­ler Orga­ni­sa­tio­nen statt. Auch sonst stand das Ange­bot des Hau­ses bereits in der Kri­tik, zwar viel Belie­big­keit anzu­bie­ten, aber kaum genu­in Katholisches.

Hochw. Herrn
Gene­ral­vi­kar Univ.-Prof. DDr. Seve­rin J. Leder­hil­ger OPraem
Her­ren­stra­ße 19
4010 Linz

Mei­ne Abmel­dung von der staat­li­chen Ver­ei­ni­gung der Kirchensteuerzahler

Prot​.Nr. 1517 /​ 2018 Ihr Schrei­ben vom 21.9.2018

Hoch­wür­den,
sehr geehr­ter Herr Gene­ral­vi­kar Lederhilger,

vie­len Dank für Ihr Schrei­ben im Auf­trag unse­res Hoch­wür­dig­sten Herrn Diö­ze­san­bi­schofs Dr. Man­fred Scheu­er. Ich bin zwar bei­lei­be kein Jurist, habe aber ver­sucht, Ihren Brief, gespickt mit Ver­ord­nun­gen der Öster­rei­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz, zu verstehen.

Soweit ich das her­aus­le­se, ist also nun­mehr auch die öster­rei­chi­sche Kir­chen­lei­tung – wohl auf Druck der römi­schen „Zen­tra­le“ – zu der Auf­fas­sung gelangt, dass eine Abmel­dung von der staat­li­chen Ver­ei­ni­gung der Kir­chen­steu­er­zah­ler nie­mals der Grund für eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on sein kann, zumal ich ja aus­drück­lich erklärt habe, dass ich Mit­glied der Hei­li­gen Römisch Katho­li­schen Kir­che blei­be. Ich möch­te hier nur dar­auf hin­wei­sen, dass mei­ne Fami­lie schon Jahr­hun­der­te lang römisch katho­lisch war, bevor die Diö­ze­se Linz über­haupt ins Leben geru­fen wur­de. Und selbst­ver­ständ­lich lei­ste ich auch mei­ne Bei­trä­ge, wie das im Kir­chen­recht (can. 222 CIC) gefor­dert ist. Zu mei­nen Gewis­sens­grün­den, dass die Kir­chen­bei­trä­ge in der Diö­ze­se Linz miss­bräuch­lich ver­wen­det wer­den, z.B. im „Bil­dungs­haus“ Puch­berg, neh­men Sie in Ihrem Brief ja lei­der nicht Stel­lung. Darf ich das so deu­ten, dass die­se Grün­de auch von Ihrer Sei­te außer Zwei­fel stehen?

Zu der offen­bar von der ÖBK so defi­nier­ten „schwe­ren Sün­de“, für die „Untat“, dass sich jemand bei der welt­li­chen Behör­de von der staat­li­chen Ver­ei­ni­gung der Kir­chen­steu­er­zah­ler abmel­det, mache ich mir so mei­ne Gedan­ken: Zum Bei­spiel gibt es heu­te star­ke Bestre­bun­gen, bis­he­ri­ge Tod­sün­den salon­fä­hig zu machen. Man den­ke nur an Ehe­bruch, Homo­se­xua­li­tät, Abtrei­bung u.a.m. Die­se Sün­der wer­den sogar oft genug dezi­diert z.B. zur Hl. Kom­mu­ni­on ein­ge­la­den (Beich­te ist heut­zu­ta­ge eh nicht mehr not­wen­dig). Man hört oder liest prak­tisch nir­gend­wo mehr (sei es Pre­digt oder Kir­chen­zei­tung) von einer Sün­de, geschwei­ge denn von einer schwe­ren. Tat­säch­lich führt jedoch z.B. jede Betei­li­gung an einer Abtrei­bung auto­ma­tisch zur Exkom­mu­ni­ka­ti­on, aber wer von den Gläu­bi­gen weiß das schon? Und jene, die es wis­sen, ver­schwei­gen das, obwohl es ihre hei­li­ge Pflicht wäre, ihre Schäf­chen zu war­nen. In der öffent­li­chen Wahr­neh­mung scheint somit die ein­zi­ge noch ver­blie­be­ne „schwe­re Sün­de“ zu sein, wenn jemand – auch wenn er es begrün­det – der Diö­ze­se die Kir­chen­steu­er ver­wei­gert. Nach­dem die Hei­li­ge Katho­li­sche Kir­che das Geld ja den­noch erhält (wenn auch nicht über die Kir­chen­bei­trags­stel­le), besteht die­se „schwe­re Sün­de“ eigent­lich allein dar­in, sich bei der staat­li­chen Behör­de von der Ver­ei­ni­gung der Kir­chen­steu­er­zah­ler abzumelden?

Hoch­wür­di­ger Herr Gene­ral­vi­kar, das soll eine „schwe­re Sün­de“ sein? Mit Ver­laub, das kann ich Ihnen (und auch der ÖBK) ein­fach nicht glau­ben! Oder neh­men Sie das Bei­spiel der kle­ri­ka­len Kin­der­schän­der, also jener homo­se­xu­el­len Prie­ster, die sich an den ihnen anver­trau­ten klei­nen Buben ver­ge­hen: Die­se wer­den von der kirch­li­chen Hier­ar­chie ein­fach in eine ande­re Pfar­re ver­setzt, wo sie ihr schänd­li­ches Trei­ben fort­füh­ren kön­nen (vgl. Mt.18,6f u.a.). Sol­che Taten wer­den sogar von den staat­li­chen Gerich­ten schwer­stens ver­ur­teilt! Aber auch sie wer­den nicht exkom­mu­ni­ziert. Mich jedoch wol­len Sie von der Kir­che aus­schlie­ßen, weil ich mich beim Staat vom Club der Kir­chen­steu­er­zah­ler abge­mel­det habe???

Erlau­ben Sie mir noch ein Wort zu dem bei­geleg­ten Merk­blatt „Der Kir­chen­aus­tritt und sei­ne Folgen“:

1. Schon der Titel ist irre­füh­rend, weil es sich ja im Fal­le der Abmel­dung bei der poli­ti­schen Behör­de tat­säch­lich eben um KEINEN Kir­chen­aus­tritt handelt.

2. Es heißt dann gleich im zwei­ten Satz, wenn eine sol­che Abmel­dung nicht „inner­halb einer bestimm­ten Frist“ (wel­cher Frist eigent­lich?) wider­ru­fen wird, wird sie doch als bewuss­te Tren­nung von der katho­li­schen Kir­che gewer­tet!?! Also doch eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on? Ich habe doch aus­drück­lich erklärt, ich bin und blei­be in der Kir­che und hier heißt es, ich hät­te mich „bewusst“ getrennt!?
Hoch­wür­di­ger Herr Gene­ral­vi­kar, was soll ich davon hal­ten? Nach mei­nem beschei­de­nen Dafür­hal­ten wider­spricht die­ses „Merk­blatt“ damit doch wie­der den welt­kirch­li­chen Vor­schrif­ten! Aber in der öster­rei­chi­schen Kir­chen­hier­ar­chie scheint die­ser Wider­spruch nie­man­den zu stö­ren – auch kei­nen Kir­chen­recht­ler. Es geht halt ums lie­be Geld, und da hört sich die Freund­schaft eben auf.

3. Zu den ange­droh­ten Sanktionen:

  • Emp­fang der Sakra­men­te: Das soll also hei­ßen, man lädt land­auf, land­ab etwa Ehe­bre­cher und Homos zum Emp­fang der Hl. Kom­mu­ni­on ein, aber ein „schwe­rer Sün­der“, der sich bei der staat­li­chen Behör­de vom Club der Kir­chen­steu­er­zah­ler abge­mel­det hat, darf nicht ein­mal mehr zur Beich­te gehen?
  • Über­nah­me des Paten­am­tes: Damit kann ich leben, das muss dann halt jemand ande­rer übernehmen.
  • Wahl­recht bei der PGR-Wahl: Nun, damit kann ich sogar sehr gut leben, ich bin eh‘ kein Gschaftlhuber.
  • Dienst in der Lit­ur­gie: Dafür sind ohne­hin die Prie­ster zuständig.
  • Recht auf kirch­li­ches Begräb­nis: Auch wenn mir die öster­rei­chi­sche Kir­chen­hier­ar­chie die­ses Recht ver­wei­gert, fin­det sich hof­fent­lich noch ein gläu­bi­ger Prie­ster, der mir die­sen letz­ten Dienst erwei­sen wird.

Trotz­dem noch­mals vie­len Dank, dass Sie sich die Mühe gege­ben haben, mir zu schreiben!

Mit freund­li­chen Grüßen
(der Schrei­ber des Brie­fes ist bekannt)

Bild: Diö­ze­se Linz (Screen­shot)

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