
(Adelaide) Der emeritierte Erzbischof Philip Wilson von Adelaide ist der ranghöchste Kirchenvertreter, der in Australien wegen Vertuschung von sexuellem Mißbrauch verurteilt wurde. Heute wurde entschieden, daß er die Haft im Hausarrest verbringen muß.
Ein Gericht in Newcastle verurteilte den 67 Jahre alten Erzbischof zu einem Jahr Hausarrest. Er wurde schuldig befunden, den ihm zur Kenntnis gelangten Fall des pädophilen Priesters James Fletcher, nicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht zu haben.
James Fletcher hatte sich in den 70er Jahren in der Gegend von Hunter Valley an zwei Ministranten vergangen, als Wilson, der 1975 die Priesterweihe empfangen hatte, sein Hilfspriester war. Fletchers Pfarrei war die erste seelsorgliche Aufgabe, die dem Neupriester Wilson damals zugewiesen worden war.
1996 wurde Wilson zum Bischof von Wollongong ernannt. 2000 folgte die Ernennung zum Erzbischof-Koadjutor von Adelaide. 2001 wurde er dort Erzbischof.
Fletcher starb an 2006 an einem Schlaganfall, als er wegen des Mißbrauchsfalles verurteilt werden sollte.
Erzbischof Wilson wurde nun vor Gericht gestellt und ihm vorgeworfen, er habe mehr als 40 Jahre zuvor als junger Hilfspriester die Strafverfolgung Fletchers „verhindert“, weil er ihn damals nicht zur Anzeige gebracht hatte.
Am vergangenen 22. Mai wurde Msgr. Wilson von Richter Robert Stone von Newcastle schuldig gesprochen. Er stellte sein Amt ruhend. Papst Franziskus ernannte am 3. Juni einen Apostolischen Administrator für das Bistum. Wilson bekennt sich für nicht schuldig und gab bekannt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Einen Rücktritt lehnte er deshalb auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung ab.
Am 19. Juli meldete sich sogar Australiens Premierminister Malcolm Turnbull zu Wort und forderte Papst Franziskus auf, Wilson zu emeritieren. Am 30. Juli gab der Erzbischof schließlich seinen Rücktritt bekannt, den Franziskus offenbar von ihm eingefordert hatte.
Heute wurde vom Gericht bekanntgegeben, daß Msgr. Wilson seine Haft im Hausarrest verbringen dürfe, also nicht ins Gefängnis muß. Als Ort des Hausarrestes wurde ihm der Wohnort seiner Schwester zugewiesen. Nach Verbüßung von sechs Monaten sieht er australische Strafvollzug die Möglichkeit vor, auf Bewährung vorzeitig entlassen zu werden.
Richter Stone begründete die Strafe mit dem Mangel an Reue. Msgr. Wilson habe vordringlich nur an das Wohl der Kirche gedacht. Es sei zwar unwahrscheinlich, daß der Bischof noch einmal so handeln würde, dennoch sei eine Strafe notwendig als Abschreckung für andere.
Bischof Greg O’Kelly SJ vo Port Pirie, den Franziskus zum Apostolischen Administrator des Erzbistums Adelaide ernannt hatte, erklärte, er bete für Wilson, der diesen neuen Abschnitt in seinem Leben beginnen müsse, und für alle Opfer des Mißbrauchs in der Kirche“.
Erzbischof Wilson wurde Alzheimer im Frühstadium diagnostiziert.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL (Screenshot)
Man muß sich das mal vorstellen:
Vor rund 40 Jahren war Bischof Wilson quasi ein Hilfspriester, dem jetzt vorgeworfen wird seinen „Chef“ damals nicht angezeigt zu haben.
Zu so etwas gehört schon sehr viel Courage.
Zudem sind 40 Jahre eine sehr lange Zeit. Mag sein, dass die Verjährungsfristen in Australien deutlich länger sind als bei uns. Trotzdem, eine sehr lange Zeitspanne.
Ohne Kenntnis der australischen Rechtslage und der genauen Umstände behaupte ich, dass dort einfach ein kirchenfeindliches Exempel gesetzt wurde. Wäre Bischof Wilson ein gewöhnlicher Laie, so hätte er sicher keine Angst vor einer Veurteilung haben müssen.
Man darf auch nicht vergessen, dass es in Australien einen Gesetzentwurf gibt, dass ein Priester der in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfährt, dies dann der Polizei melden muß – unter Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Bei Zuwiederhandlungen drohen entweder hohe Geldstrafen oder Haft.
Ein ungeheurer Vorgang !!