Belgische Richter kippen Burkini-Verbot


Burkini
Burkini-Verbot in Flandern von Richtern aufgehoben. Der Islamisierung selbst zaghaft Einhalt zu gebieten, erweist sich als schwierig.

(Brüs­sel) Ein Gericht in Gent in Flan­dern (Bel­gi­en) hat ent­schie­den: Mus­li­mi­sche Frau­en dür­fen im Bur­kini in öffent­li­che Schwimm­bän­der, und hob ein ent­spre­chen­des Ver­bot auf.

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Der Bur­kini ist die Bur­ka-Form für Stand und Schwimm­bad, die isla­misch moti­vier­te Ganz­kör­per­ver­schleie­rung der Frau, bei der nur Gesicht, Hän­de und Füße unbe­deckt blei­ben. Es gibt im Islam sogar noch radi­ka­le­re Bekleidungsvorschriften.

In Flan­dern war als Zei­chen gegen die Isla­mi­sie­rung ein Bur­kini-Ver­bot in öffent­li­chen Schwimm­bä­dern aus­ge­spro­chen wor­den. Dort regiert eine Mit­te-rechts-Koali­ti­on aus Neu­er Flä­mi­scher Alli­anz, Christ­de­mo­kra­ten und Libe­ra­len. Begrün­det wur­de das Ver­bot aller­dings weni­ger mit dem Islam, son­dern vor allem mit Aspek­ten der „Sicher­heit“ und der „Hygie­ne“.

Der Wir­bel war per­fekt, und die Empö­rung unter den För­de­rern der Isla­mi­sie­rung und der zah­len­mä­ßig gro­ßen Grup­pe der Mus­li­me in Bel­gi­en ohne­hin. Mus­li­mi­sche Frau­en zogen gegen das Ver­bot vor Gericht. Dann ent­schied ein Gen­ter Gericht zu ihren Gun­sten. Das Ver­bot sei eine „Dis­kri­mi­nie­rung“, so die Rich­ter, und folg­ten damit der Begrün­dung der mus­li­mi­schen Klä­ge­rin­nen. Wie könn­te der Staat man­chen Besu­chern ver­bie­ten, sich mehr zu beklei­den als ande­re, so deren Rechts­an­walt Joos Roets gegen­über der Tages­zei­tung De Stan­da­ard.

Mehr noch: Die Rich­ter ent­schie­den, daß den mus­li­mi­schen Frau­en, die vom Bur­kini-Ver­bot betrof­fen und ein öffent­li­ches Schwimm­bad ver­las­sen muß­ten, ein Scha­den­er­satz zusteht.

Es war das erste Mal, daß sich ein Gericht in Flan­dern mit dem Bur­kini-Ver­bo­te befaß­te, und prompt wur­de das Ver­bot auf­ge­ho­ben. Das Prä­ze­denz­ur­teil steht. Es ver­deut­lich­te die schwa­che Argu­men­ta­ti­on des Bur­kini-Ver­bo­tes. Die zustän­di­gen Poli­ti­ker wag­ten nicht, Roß und Rei­ter beim Namen zu nennen.

Der Bur­kini ist eben kei­ne Fra­ge der Schwimm­bad-Sicher­heit oder der Hygie­ne. Er ist eine kul­tu­rel­le und vor allem eine poli­ti­sche Fra­ge. Wenn die isla­misch moti­vier­te Ver­schleie­rung der Frau­en den ein­hei­mi­schen Men­schen in Euro­pa Angst machen, dann sind die Grün­de dafür ganz woan­ders zu suchen, aber ernst zu nehmen.

Öster­reich und die Schweiz haben bereits Maß­nah­men gegen die Voll­ver­schleie­rung ergrif­fen. Flan­dern tat dies auch und ist beim Bur­kini damit geschei­tert. In den bei­den Alpen­staa­ten muß sich erst noch zei­gen, ob nicht eif­ri­ge Rich­ter auch dort die zag­haf­ten Poli­ti­ker-Ver­su­che schnel­ler zunich­te machen, als die­sen lieb ist.

Die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land blieb bis­her untä­tig. Dort sind noch radi­ka­le­re For­men der Ganz­kör­per­ver­schleie­rung erlaubt und auf den Stra­ße auch zu sehen. Wer sich wei­ter wagt als die flan­dri­schen Poli­ti­ker, argu­men­tiert gegen die Voll­ver­schleie­rung vor allem zugun­sten einer „Befrei­ung“ der Frau. Die­se Schie­ne ent­spricht mehr den links­ge­strick­ten, eman­zi­pa­to­ri­schen Sprach­re­ge­lun­gen Euro­pas. Die Kehr­sei­te sind aller­dings manch gro­tes­ke, anti­dis­kri­mi­nie­ren­de All­ge­mein­ver­bo­te, die auch katho­li­schen Ordens­frau­en den Schlei­er ihres Ordens­klei­des ver­bie­ten, um die isla­mi­sche Voll­ver­schleie­rung ver­bie­ten zu kön­nen; oder das Ver­bot für Beam­te, Rich­ter und Ange­stell­te, ein Kreuz etwa an einer Ket­te um den Hals tra­gen zu dür­fen, um das Tra­gen isla­mi­scher oder uner­wünsch­ter poli­ti­scher Sym­bo­le ver­bie­ten zu kön­nen. Die Ein­däm­mung tat­säch­li­cher oder ver­meint­li­cher Gefah­ren zum angeb­li­chen Schutz der eige­nen Wer­te und Kul­tur wird damit selbst zum Ver­nich­ter genau die­ser Wer­te und die­ser Kul­tur. Ein Para­dox, das eben­so mit einer falsch­ver­stan­de­nen „Neu­tra­li­tät“ des Staa­tes zu tun hat, aber auch damit, daß so man­che gar nicht mehr wis­sen, was denn die viel­be­schwo­re­nen „eige­nen Wer­te“ sind.

Ver­langt ist also Ehr­lich­keit, und die wür­de eine Dis­kus­si­on über die Isla­mi­sie­rung erfor­dern und über das Eige­ne und das Frem­de. Die Voll­ver­schleie­rung etwa betrifft nicht nur die Frau­en, son­dern bedeu­tet die Ein­füh­rung der Scha­ria und die Isla­mi­sie­rung des Lan­des. Unse­rer euro­päi­schen Län­der. Die­se bei­den Aspek­te, die untrenn­bar damit ver­bun­den sind, machen salon­fä­hig, was nicht salon­fä­hig wer­den sollte.

Die bel­gi­sche Bun­des­re­gie­rung hat­te das erste Gen­ter Urteil durch den Staats­se­kre­tär für Chan­cen­gleich­heit anfech­ten las­sen. Der Staats­se­kre­tär Zuhal Demir ist selbst Mus­li­me. Er sprach deut­li­cher, und bezeich­ne­te den Bur­kini als Sym­bol der Unter­drückung und nicht der Zivi­li­sa­ti­on. Die bel­gi­sche Bun­des­re­gie­rung, fern jeder direk­ten Kon­fron­ta­ti­on mit der Isla­mi­sie­rung, woll­te offen­bar einen „guten“ Islam gegen einen „bösen“ Islam in Stel­lung brin­gen. Es soll­te der Ein­druck einer inner­is­la­mi­schen Fra­ge erweckt wer­den. Die Gen­ter Rich­ter lie­ßen sich davon nicht beein­drucken und bestä­tig­ten ihr Urteil, daß das Bur­kini-Ver­bot dis­kri­mi­nie­re und daher rechts­wid­rig sei.

Die Gen­ter Urtei­le, aber auch die Vor­ge­hens­wei­se der Poli­tik, zei­gen „die gan­ze Para­do­xie eines iden­ti­täts­los gewor­de­nen Bel­gi­ens, das weder über gei­sti­ge noch mora­li­sche Sym­bo­le ver­fügt“, so der fran­zö­si­sche Pres­se­dienst Medi­as-Pres­se.

Vor weni­gen Tagen konn­te und soll­te man in Ant­wer­pen das Muse­um für Foto­gra­fie nackt besu­chen. Die Akti­on hat­te mit Face­book-Regeln zu tun und nicht mit dem Islam. Letz­te­res wür­den sich die Muse­ums­be­trei­ber nie erlauben.

Die voll­ver­schlei­er­ten isla­mi­schen Frau­en und der exhi­bi­tio­ni­sti­sche Nudis­mus, wie er in Ant­wer­pen geför­dert wird, sind zwei Sei­ten der­sel­ben Medail­le. Sie zei­gen ein zwei­fel­haf­tes und extre­mes Ver­hal­ten. Vor allem ver­mit­teln sie den Ein­druck, daß sich in Bel­gi­en der Islam und ein hedo­ni­sti­scher Nihi­lis­mus gegenüberstehen.

Das aber ist nicht der Kon­trast und kann auch nicht der Kon­trast sein, wenn das Land über­le­ben will. Was hat das Land also dem Islam ent­ge­gen­zu­set­zen? Das ist die Fra­ge, die man sich in Flan­dern und Wal­lo­ni­en, aber eben­so auch in unse­ren Brei­ten stel­len wird müs­sen, und das zügig.

Die Isla­mi­sie­rung Bel­gi­ens ist in man­chen Städ­ten weit fort­ge­schrit­ten. Poli­tisch unter­stüt­zen sie vor allem die ein­wan­de­rungs­freund­li­chen Links­par­tei­en. Bei den kom­men­den Wah­len tritt auch eine isla­mi­sche Par­tei an.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MPI (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Bald wer­den die ersten Musel­ma­nen gegen FKK-Strän­de vor Gericht gehen. Nicht, dass die schüt­zens­wert wären, aber es geht um das Prin­zip: wes­sen Land ist das?

Kommentare sind deaktiviert.