(Rom) Gestern kreierte Papst Franziskus 14 neue Kardinäle und besuchte mit ihnen seinen Vorgänger Benedikt XVI. Das vatikanische Presseamt hat noch immer Schwierigkeiten mit der Situation von „zwei Päpsten“ umzugehen.
Elf der neuen Purpurträger können bei einem eventuellen Konklave den nächsten Papst wählen.
- Irak: Louis Raphaël I. Sako, chaldäisch-katholischer Patriarch von Babylon
- Spanien: Luis Ladaria SJ, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
- Italien: Angelo De Donatis, Kardinalvikar der Diözese Rom
- Italien: Giovanni Angelo Becciu, Substitut des vatikanischen Staatssekretariates und päpstlicher Delegat beim Souveränen Malteserorden
- Polen: Konrad Krajewski, Päpstlicher Almosenier
- Pakistan: Joseph Coutts, Erzbischof von Karatschi
- Portugal: António Marto, Bischof von Leiria-Fátima
- Peru: Pedro Ricardo Barreto Jimeno SJ, Erzbischof von Huancayo
- Madagaskar: Désiré Tsarahazana, Erzbischof von Toamasina
- Italien: Giuseppe Petrocchi, Erzbischof von L’Aquila
- Japan: Thomas Aquino Man’yō Maeda, Erzbischof von Osaka
Drei haben bereits die Altersgrenze von 80 Jahren überschritten.
- Mexiko: Sergio Obeso Rivera, emeritierter Erzbischof von Jalapa
- Bolivien: Toribio Ticona Porco, emeritierter Prälat von Corocoro
- Spanien: Aquilino Bocos Merino CMF, ehemaliger Generaloberer der Claretiner
Nach dem Konsistorium „waren der Heilige Vater und die neuen Kardinäle, an Bord eines Autobusses, im Kloster ‚Mater Ecclesiae‘, um den emeritierten Papst Benedikt XVI. zu treffen. In der Kapelle beteten sie gemeinsam das Ave Maria. Nach einem kurzen Gruß und dem Segen von Papst Benedikt, kehrten die 14 neuen Kardinäle für die Höflichkeitsaufwartung in die Aula Paolo VI und den Apostolischen Palast zurück.“
Selbst das Presseamt des Heiligen Stuhls hat noch immer einige Schwierigkeiten mit der in der Kirchengeschichte einzigartigen Situation von zwei Päpsten umzugehen. In der ersten Nennung wurde Benedikt XVI. als „emeritierter Papst“ bezeichnet, in der zweiten Nennung als „Papst“. Um genau zu sein, ist er weder noch, da es nur einen Papst geben kann. Entweder ist Franziskus Papst oder Benedikt XVI.
Die Erfindung eines „emeritierten Papstes“ wird in der Bezeichnung für Benedikt XVI. vom Vatikan zwar so durchgezogen, aber die Gültigkeit von Kirchenrechtlern und die Klugheit auch von anderen angezweifelt. Besonders deutliche Kritik äußerte der Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller, ein Freund von Benedikt XVI.
Die Kontakte zwischen Franziskus und Benedikt XVI. haben sich seit längerem auf seltene und kurze Höflichkeitsbesuche reduziert.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Media (Screenshot)
Da es einen emeritierten Papst nicht geben kann, so ist Benedikt XVI. der richtige Papst. Auch Papst Franziskus ist offenkundig dieser Auffassung, denn warum sonst führt er diese Kardinäle und all die anderen der vergangenen Jahre zum wirklichen Papst, damit er sie segne? Und Papst Benedikt XVI. segnete sie auch. Wäre er nicht der wahre Papst, machte das keinen Sinn; und auch für die Kardinäle nicht. Und wenn Papst Benedikt XVI. nicht mehr der wahre Papst hätte sein wollen, hätte er sich in einen anderen geistlichen Stand zurückversetzen können.
Nun, ich kann mich noch gut an das 4‑Päpste-Spektakel von 2014 erinnern, an dem die „Päpste“, nicht „ehemalige“ oder „eremitierte Päpste“, Johannes XXIII und Johannes Paul II vom Bergoglio-Papst im Beisein Papst Benedikts heiliggesprochen wurden. Wenn es bei der Titulatur von ehemaligen Päpsten Probleme gibt, täten Kirchenrechtler gut daran, eine grundsätzliche Lösung des Problems zu finden, wie die 265 Vorgänger Bergoglios genannt werden sollen.
Jedoch, das sollte nicht vergessen werden, hat Papst Benedikt noch als amtierender Papst beschlossen, wie er im Ruhestand genannt werden möchte. Das streitbar zu machen, greift die Autorität des Papstes an sich an. Sofern also der Papst die Vollmacht besitzt, die er angeblich innehat, ist Papst Benedikt als „emeritierter Papst Benedikt XVI“ anzusprechen.
Papa dixit, causa finita est.
Nach Kirchenrecht gibt es für Bischöfe das Recht und den Anspruch auf Emeritierung, die Rückgabe der Amtsgewalt, unter Beibehaltung der Amstwürde und des Weiherechtes. Kein anderes Recht hat der oberste Bischof, der Bischof von Rom und Papst für sich geltend gemacht. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die Bischöfe ihr Amt an den Bischof von Rom zurückgeben und für den Bischof von Rom keine Regelung im CIC besteht. Benedikt hat darauf sein Amt nach offensichtlich eingehender, juristischer Prüfung mit einer Declaratio in die Hand seiner Wähler zurückgegeben. Er behält jedoch seine Amtswürde und seine Weihegawalt, welche er von Gott hat. Das Bild in Rom wird bei äußerlicher Betrachtung durch die Existenz zweier Päpste gekennzeichnet. Beide tragen päpstliche Insignien als äußere Zeichen der geistlichen Würde des kirchlichen Amtsinhabers. Der eine nennt sich Emeritus oder in wörtlicher Bedeutung: er ist einer, der sich verdient gemacht hat, und der andere führt die Amtsgeschäfte (= ministerium episcopi Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri). Für die eine Meinung (Benedikt XVI) gilt das geschriebene Wort und für Franziskus, den anderen, gilt das gesprochene Wort. Diese – zugegeben schwierige Situation – ist die Grundlage der Beurteilung für die Katholiken, die dadurch noch schwieriger wird, weil sie Zugang zur Erkenntnis der Wahrheit bringen soll und zwischen dem geschriebenen Wort Benedikts und dem gesprochenen Wort von Franziskus mehr als ein Blatt Papier geht. Bei genauer Betrachtung passt das Werk Benedikts dazwischen.