Malta diskriminiert Homosexuelle, die nicht mehr homosexuell sein wollen


Jemandem, der Hilfe braucht, Zugang zur Hilfe zu untersagen, ist fahrlässig und diskriminierend gegenüber den betroffnenen Patienten und gegenüber der Allgemeinheit
Jemandem, der Hilfe braucht, weil er psychische Probleme hat, den Zugang zur Hilfe zu untersagen, ist fahrlässig und diskriminierend gegenüber den betroffenen Patienten und gegenüber der Allgemeinheit

(Val­let­ta)  Wer auf Mal­ta nicht mehr homo­se­xu­ell sein will, wird gesetz­lich dis­kri­mi­niert. Homo­se­xua­li­tät wur­de per Gesetz zur Ein­bahn­stra­ße und fak­tisch zur höch­sten Form der Sexua­li­tät erklärt. Die sozia­li­stisch regier­te klei­ne Insel­re­pu­blik im Mit­tel­meer ist der erste Staat, in dem die soge­nann­ten Repa­ra­tiv­the­ra­pien ver­bo­ten und unter Stra­fe gestellt wurden. 

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Um genau zu sein, hält der US-Bun­des­staat Kali­for­ni­en die­sen Pri­mat. Beschlos­sen wur­de eine Affir­ma­ti­on of Sexu­al Ori­en­ta­ti­on, Gen­der Iden­ti­ty and Gen­der Expres­si­on Bill. Wer „die sexu­el­le Ori­en­tie­rung einer Per­son, die Geschlechtsin­den­ti­tät und/​oder den Aus­druck des Geschlechts zu ändern, zu unter­drücken oder zu eli­mi­nie­ren ver­sucht“ muß auf Mal­ta künf­tig eine Stra­fe zah­len oder wan­dert ins Gefäng­nis. Das neue Gesetz sieht Geld­stra­fen bis 10.000 Euro und bis zu einem Jahr Gefäng­nis vor.

Das Gesetz stellt Repa­ra­tiv­the­ra­pien unter Stra­fe und erfüllt damit eines der ideo­lo­gi­schen Zie­le der Homo-Lob­by. Die­se spricht den Repa­ra­tiv­the­ra­pien die Wis­sen­schaft­lich­keit ab. Dabei beruh­te gera­de die Strei­chung der Homo­se­xua­li­tät als psy­chi­sche Stö­rung 1973 durch die Ame­ri­can Psych­ia­tric Asso­cia­ti­on (APA) und dann 1992 auch aus dem Kata­log der Krank­hei­ten der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO), der  Inter­na­tio­nal Clas­si­fi­ca­ti­on of Dise­a­ses (ICD), nicht auf wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen.

Vor­aus­ge­schickt wer­den muß, daß kei­ne psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung ohne aus­drück­li­che Zustim­mung des Pati­en­ten statt­fin­den kann. Das Ver­bot der Repa­ra­tiv­the­ra­pien ver­letzt damit das Selbst­be­stim­mungs­recht der Patienten.

Die Repa­ra­tiv­the­ra­pien hei­len nicht die Homo­se­xua­li­tät, son­dern deren Ursa­chen: das Unbe­ha­gen mit sich selbst, man­geln­des Selbst­wert­ge­fühl, Pro­ble­me mit der Aner­ken­nung von sich selbst und des eige­nen Kör­pers, Pro­ble­me mit Per­so­nen des eige­nen und des ande­ren Geschlechts. Men­schen mit homo­se­xu­el­len Nei­gun­gen den Zugang zu The­ra­pien zu ver­wei­gern, die ihr Selbst­wert­ge­fühl oder die zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hun­gen ver­bes­sern, wäh­rend alle ande­ren Men­schen die­ser Zugang offen­steht, stellt eine ech­te Dis­kri­mi­nie­rung die­ser Men­schen dar.

Bestä­tigt wird das Dar­ge­leg­te durch die bekann­te­ste Repa­ra­tiv­the­ra­pie, die von Joseph Nico­lo­si prak­ti­ziert wird und sich nicht spe­zi­fisch an Homo­se­xu­el­le rich­tet. Gemeint ist die IS-DTP (Inten­sice Short-Term Dyna­mic Psy­cho­ter­a­py), die in den 60er Jah­ren von Habib Dav­an­loo ent­wickelt wur­de und heu­te welt­wei­te Anwen­dung findet.

Nico­lo­si nützt auch EMDR (Eye Move­ment Desen­si­tizati­on and Repro­ce­s­sing), eine Tech­nik zur Traum­be­hand­lung, die eben­falls welt­weit prak­ti­ziert wird und nicht spe­zi­fisch nur für Men­schen mit homo­se­xu­el­len Nei­gun­gen ein­ge­setzt wird.

Kann es sich dabei um „gefähr­li­che“ The­ra­pien und Tech­ni­ken han­deln? Oder will man gezielt Men­schen mit homo­se­xu­el­len Nei­gun­gen den Zugang dazu ver­bie­ten, weil ein Zwang zur Homo­se­xua­li­tät geschaf­fen wer­den soll?

Repa­ra­tiv­the­ra­pien sind durch­aus effi­zi­ent. Das dürf­te ein Grund für ihre Ableh­nung sein. Zudem haben homo­se­xu­el­le und homo­phi­le Krei­se nichts dage­gen ein­zu­wen­den, wenn – wie auch von Medi­en ger­ne her­aus­ge­stri­chen – Hete­ro­se­xu­el­le sich plötz­lich als Homo­se­xu­el­le beken­nen. Die­ses „Recht“ auf Wech­sel der sexu­el­len Ori­en­tie­rung wur­de auf Mal­ta per Gesetz zur Ein­bahn­stra­ße erklärt. Men­schen kön­nen homo­se­xu­ell wer­den. Einen Weg zurück soll es aber nicht mehr geben. Dabei bele­gen Stu­di­en, daß Repa­ra­tiv­the­ra­pien das all­ge­mei­ne Befin­den der Pati­en­ten ver­bes­sern (sie­he Robert L. Spit­zer: Can Some Gay Men and Les­bi­ans Chan­ge Their Sexu­al Ori­en­ta­ti­on? 200 Par­ti­ci­pan­ts Report­ing a Chan­ge from Homo­se­xu­al to Hete­ro­se­xu­al Ori­en­ta­ti­on, in: Archi­ves of Sexu­al Beha­vi­or, Bd. 32, Nr. 5, Okto­ber 2003, S. 403–417; Stan­ton L. Jones/​Mark A. Yar­hou­se: Ex-Gays? A Lon­gi­tu­di­nal Stu­dy of Reli­giuos­ly Media­ted Chan­ge in Sexu­al Ori­en­ta­ti­on, Inter­var­si­ty Press, Dow­ners Gro­ve (IL) 2007)

Die Ver­bis­sen­heit, mit der die Homo-Lob­by den Kampf gegen Repa­ra­tiv­the­ra­pien führt, hat weder etwas mit Wis­sen­schaft noch mit Bür­ger­rech­ten zu tun. Es geht um eine Macht­de­mon­stra­ti­on und die Til­gung eines Makels, der nicht getilgt wer­den kann: der Makel der Wider­na­tür­lich­keit. Homo­se­xua­li­tät soll als „rich­tig“ und „irrever­si­bel“, also „natur­ge­ge­ben“ behaup­tet wer­den. Wider­spruch wird nicht geduldet.

Mehr noch: Es ist das erklär­te Ziel, die Idee aus den Köp­fen der Men­schen aus­mer­zen, daß Hete­ro­se­xua­li­tät ein Natur­ge­setz ist. Der Mar­quis de Sade (1740–1814) ver­öf­fent­lich­te 1795 den kur­zen Text Fran­çais, enco­re un effort si vous vou­lez être répu­bli­cains (Fran­zo­sen, noch eine Anstren­gung, wenn ihr Repu­bli­ka­ner sein wollt). Dar­in rief der per­ver­tier­te Herold der Auf­klä­rung sei­ne Lands­leu­te auf, nicht nur Thron und Altar nie­der­zu­rei­ßen, son­dern die Revo­lu­ti­on fort­zu­set­zen und die Moral­ge­set­ze zu besei­ti­gen, die Mord, Ver­ge­wal­ti­gung, Inzest, Abtrei­bung, Päd­era­stie und Selbst­mord verbieten.

Was heu­te gegen die Hete­ro­se­xua­li­tät geschieht, geschah in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten bereits gegen das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der durch Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung und gegen die Ehe durch Lega­li­sie­rung der Schei­dung. Die Abtrei­bung ist seit Ende der 60er/​Anfang der 70er Jah­re zum Mas­sen­mord gewor­den, der Euro­pas Völ­ker dezi­miert und der Mas­sen­ein­wan­de­rung den Weg ebne­te. Die Schei­dung för­der­te ein Schlacht­feld der Bin­dungs­un­fä­hig­keit und unter­höhl­te mit der Fami­lie die Grund­zel­le des Gemein­we­sens, auf das jede Gemein­schaft ob Staat oder Volk, grün­det. Ähn­li­ches gilt für die unüber­seh­ba­ren Ver­su­che, den Selbst­mord und die Eutha­na­sie zu lega­li­sie­ren, was in eini­gen beson­ders „libe­ra­len“ Staa­ten Euro­pas bereits gesche­hen ist.

Gemein­sam ist den genann­ten Fäl­len, daß sich Libe­ra­lis­mus immer auf Tod und Zer­set­zung reimt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Church Mili­tant (Screen­shot)

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7 Kommentare

  1. Wie kommt es, dass das noch weit­ge­hend gut katho­li­sche Mal­ta einer sozia­li­sti­schen Regie­rung unter­stellt ist?

  2. Wer „die sexu­el­le Ori­en­tie­rung einer Per­son, die Geschlechtsin­den­ti­tät und/​oder den Aus­druck des Geschlechts zu ändern, zu unter­drücken oder zu eli­mi­nie­ren ver­sucht“ muß auf Mal­ta künf­tig eine Stra­fe zah­len oder wan­dert ins Gefängnis.

    Dann müss­ten sie(Maltas Regie­rung) sich selbst ins Gefäng­nis stecken, da sie selbst es sind, die die das von Geburt an fest­ge­leg­te Geschlecht von Per­so­nen zu ändern ver­su­chen bzw das zulas­sen. Damit mei­ne ich die media­le Ver­brei­tung der Gen­der-Theo­rie und die Begün­sti­gung die­ser durch ent­spre­chen­de, welt­frem­de Gesetze.
    Die­ses Gesetz fin­de ich unge­heu­er­lich, es ist alar­mie­rend zu sehen wie sich der neue ideo­lo­gi­sche Links­ra­di­ka­lis­mus in Euro­pa aus­zu­brei­ten beginnt. Ohne Euro­pas Sozia­li­sten gäbe es kei­ne oder kaum will­fäh­ri­ge Erfül­lungs­ge­hil­fen, die sich für die Zie­le der Homo-Lob­by vor den Kar­ren span­nen lassen.
    Dabei ist es in Wahr­heit über­haupt nicht libe­ral, Schwu­len, die sich selbst für psy­chisch krank hal­ten, eine ent­spre­chen­de Psy­cho­the­ra­pie zu ver­wei­gern. Aber viel­leicht las­sen sich für die Betrof­fe­nen Wege fin­den, um die­ses skur­ri­le Ver­bot zu umge­hen. Da Homo­se­xua­li­tät mit oben genann­ten ande­ren psy­chi­schen Krank­heits­sym­pto­men ein­her­geht, ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­se sehr wohl eine psy­chi­sche Krank­heit ist.
    Ich den­ke nur dar­an, wie­vie­le Nar­ziss­ten es gibt, die sich nicht psy­cho­the­ra­peu­tisch behan­deln las­sen. Die statt­des­sen in der Wirt­schaft, im Show­busi­ness, im Jour­na­lis­mus jeden Tag in der Öffent­lich­keit ste­hen und viel Ver­ant­wor­tung innehaben.
    Auf vie­le trifft dabei die nar­ziss­ti­sche Per­sön­lich­keits­stö­rung zu. Die­se ist wis­sen­schaft­lich aner­kannt, scheint aber für die Betrof­fe­nen in ihrem Selbst­bild kein Pro­blem dar­zu­stel­len, da in der Öffent­lich­keit kein Bewusst­sein dafür geschaf­fen wur­de. Das Glei­che ist es mit Schwu­len, für ihre Krank­heit gibt es eben­so kein öffent­li­ches Bewusst­sein. An der Krank­heit als sol­cher ändert das aber nichts.

  3. Auch in Deutsch­land und Öster­reich bestimmt die Poli­tik, wel­che The­ra­pien erlaubt wer­den und wel­che straf­be­wehrt ver­bo­ten sind. Und ob das immer wis­sen­schaft­lich halt­bar ist und auch, ob Wis­sen­schaft über­haupt ein hin­läng­lich aus­rei­chen­des Kri­te­ri­um ist, blei­be dabei dahingestellt.
    Inter­es­sant ist jedoch fol­gen­de The­se, die ich heu­te in die­sem Zusam­men­hang ver­nahm: Die „Homos“ wür­den es so über­trei­ben, damit die Stim­mung kip­pe – und dies wie­der­um, weil sie sich unbe­wußt nach Bestra­fung seh­nen. Da wird man ihnen wohl bald ent­ge­gen­kom­men: Denn ist das The­ma der­art poli­ti­siert, dann wird auch die Wie­der­ein­füh­rung des § 175 StGB denk­bar. Das poli­ti­sche Mit­tel weht, wo es will – und der Wind kann sich schnell dre­hen. Wer im Staat die Ori­en­tie­rung am Recht auf­gibt, wird – so oder so – Sturm ern­ten. Dies ist ein wirk­li­ches Gesetz.

    • Das mag schon sein. Doch es gibt vie­le Geset­ze, wie etwa Abtrei­bungs­ge­set­ze, Geset­ze die Pro­sti­tu­ti­on, die Todes­stra­fe usw erlau­ben, die vor Gott ein Greu­el sind. Trotz­dem gel­ten die­se Geset­ze in vie­len Län­dern der Welt und wie man im Arti­kel oben sieht sind die­se Geset­ze unver­nünf­tig und unsinnig.

      • Am Tag des Gerichts wer­den die Regie­ren­den, die fal­sche, sünd­haf­te Geset­ze ver­ab­schie­det haben, die Rech­nung prä­sen­tiert bekom­men. Jetzt im Hoch­mut ahnen sie nichts, noch weni­ger glau­ben sie an die Stra­fe Got­tes. Sonst hät­ten sie die­se Geset­ze ja nicht ver­ab­schie­det. Und doch kön­nen auch sie sich der Gerech­tig­keit Got­tes nicht entziehen.

  4. Was hat die Todes­stra­fe damit zu tun? Sor­ry, die befand sich aber in den Mosai­schen Geset­zen. DAMIT kann man nicht argumentieren.

  5. das was mich immer wie­der mal staunt ist das wann es sich über KINDERMORD, also ABTREIBUNG han­delt immer weni­ger replays gibt als wann es sich über SG. HOMOSEXUALITÄT handelt.…..entschuldigung wann ich es nicht ganz gut ver­ste­he, aber es gibt viel­leicht in Ihren Krei­sen Men­schen denen mir die­ses genau (ohne gro­ße Wor­te) mal unter­mau­ern könn­ten.… Dan­ke im Vor­aus, Got­tes Segen, und für Sie alle eine geseg­ne­te Weihnachtszeit.…

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