(Berlin) Die Signale sind deutlich. Es gibt Kräfte in Deutschland, die den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, das Werbeverbot für Abtreibung, abschaffen wollen. Die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib stellt seit Jahrzehnten eine offene Wunde dar, die von vielen aber verdrängt und nicht erkannt wird. Das gilt besonders für die Verantwortungsträger in Parlament und Regierung. In Berlin entscheidet sich die Frage an der FDP. Die Liberalen, in Sachen Lebensschutz keine zuverlässige Adresse, spielen das Zünglein an der Waage und haben zur Entscheidungsfindung heute zu einer Anhörung geladen.
Deutsches Paradox: Abtreibung rechtswidrig, aber straffrei
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist der Widerspruch in der Bundesrepublik Deutschland besonders evident. Seit der Legalisierung der Abtreibung in den 70er Jahren wurden Millionen unschuldiger Kinder getötet. Der Bundesverfassungsgerichtshof erklärte 1993 die sogenannte soziale Indikation, seit der deutschen Wiedervereinigung eine Fristenlösung mit Beratungspflicht ist, also die damalige Fassung von Paragraph 218a für verfassungswidrig. Er bekräftigte, daß die geltende Fristenlösung rechtswidrig ist, akzeptierte aber – das ist der große Widerspruch –, daß die Tötung eines Kindes gemäß Fristenlösung straffrei bleibt. Obwohl es sich um ein gezieltes Tötungsdelikt handelt, das aufgrund der Vorsätzlichkeit den Tatbestand des Totschlages wenn nicht sogar des Mordes erfüllt, schaut der Rechtsstaat weg.
Folgt man den amtlichen Zahlen, werden deutlich mehr als 95 Prozent aller betroffenen Kinder rechtswidrig getötet. Abtreibungen gemäß medizinischer oder kriminologischer Indikation gelten nicht als rechtswidrig, machten aber 2016 nur 3,8 Prozent aller Abtreibungen aus. Folgt man ernstzunehmenden Schätzungen entspricht die amtliche Zahl zudem nicht ansatzweise der Wirklichkeit. Der Sozialwissenschaftler Manfred Spieker, der sich eingehend mit der Zahlenfrage befaßte, geht mindestens vom Doppelten aus. Seine Angaben werden von führenden Abtreibungsärzten gestützt. So erklärte der bekannteste österreichische Abtreiber, Christian Fiala, Anfang 2017 gegenüber dem Wochenmagazin Focus, die Zahl der getöteten Kinder „muß in Deutschland pro Jahr auf bis zu 300.000 korrigiert werden“.
Erst ab dem Einsetzen der Wehen billigt der Gesetzgeber dem Kind einen Anspruch auf stärkeren strafrechtlichen Schutz zu.
Werbeverbot für Abtreibung soll gekippt werden
Da der Bundesverfassungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit der Tötung eines unschuldigen, ungeborenen Kindes bekräftigte, erscheint es nur recht und billig, daß in Deutschland nicht für Abtreibung geworben werden darf.
Im Jahr 2018 scheinen manche auch dieses Minimum an Schamgefühl nicht mehr einzusehen und stellen das Werbeverbot in Frage.
Ins Rollen kam die Sache, weil die Abtreiberin Kristina Hänel am 24. November 2017 in Gießen vor Gericht stand. Sie wurde wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Theoretisch wäre eine Verurteilung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich gewesen. Die Verurteilung wurde von der Lebensrechtsbewegung als wichtiges Signal für das Rechtsbewußtsein gewertet worden.
Die Abtreibungslobby heulte auf und bläst seither zum Sturm. Von jedem Unrechtsbewußtsein unbeleckt, mobilisierten Abtreibungskollegen bereits im Vorfeld eine Solidaritätsaktion. Am 18. November 2017 veröffentlichte die linke taz die Aktion „ÄrztInnen zeigen Gesicht“, um öffentlichen Druck auf das Gericht in Gießen auszuüben. Die Aktion hätte freilich treffender „AbtreiberInnen zeigen Gesicht“ geheißen, doch die „Tötungsspezialisten“ (Mechthild Löhr, Christdemokraten für das Leben über den Münchner Abtreiber Friedrich Andreas Stapf) verschanzen sich gerne hinter ihrem, mit ethischem Anspruch verbundenen, weißen Kittel. Der Realität der radikalen Linken entsprechend war die Begründung der Aktion: „Den Drohungen der Lebensschützer*innen zum Trotz“. Lebensrechtler „drohen“ niemandem. Es ist die radikale Linke, zu der auch radikalliberale Positionen gehören, die eine andere Meinung a priori als „Drohung“ empfinden, sie denunzieren und ihr damit eine Existenzberechtigung absprechen. Das nennt sich Meinungsdiktatur.
Da es trotz Solidaritätsaktion zu einer , wenn auch verhältnismäßig milden, Verurteilung kam, will die Lobby das Werbeverbot kippen.
Geistige Verwirrung – Legalisierter Mord zersetzt das Unrechtsbewußtsein
Zu welcher Verwirrung der Geister das fortdauernde Paradox des legalisierten Mordes führt, stellte zum Jahresbeginn 2018 Chrismon, das Monatsmagazin der Evangelischen Kirche Deutschlands, unter Beweis. Chefredakteurin Ursula Ott, eine ehemalige Mitarbeiterin des abtreibungsbefürwortenden Feministen-Blattes Emma, sprach sich für ungehinderte Abtreibungswerbung aus. Konsequenzen für Ott wurden bisher nicht bekannt.
Da alles an der FDP hängt, findet heute auf deren Initiative hin eine Anhörung im Bundestag statt. Vier Experten werden zur Frage angehört, da „da der Schutz des ‚werdenden Lebens‘ ein sittlich und ethisch sehr ernstes Thema sei, dem eine verantwortungsbewusste Diskussion vorausgehen müsse“, wie Idea aus dem Einladungsschrieben zitiert.
Die FDP ließ damit bereits vor Beginn der „verantwortungsbewussten Diskussion“ keinen Zweifel, daß an der legale Tötung ungeborener Kinder nicht gerüttelt wird. Das ungeborene Kind ist nicht ein „werdendes Leben“, sondern ist ein Mensch. Doch die Abtreibungsrhetorik hat Deutschlands Politik fest im Griff. Wenn die FDP so tickt, ist links von ihr schon gar nichts zu erwarten. Tragischerweise also nichts Neues unter der Sonne.
Aussagekraft über die Absichten der „verantwortungsbewussten“ FDP hat die Auswahl der vier geladenen Experten. Gleich zwei davon sind praktizierende Abtreibungsärzte. Der Begriff ist ein Euphemismus, da Ärzte heilen und nicht töten sollen. Eine geschönte Sprache gehört zur Abtreibungsrealität.
Eiskalte FDP lädt zwei Abtreibungsärzte
Friedrich Andreas Stapf (München) und Christiane Tennhardt (Berlin) töten ungeborene Kinder und finden das auch noch gut. Immerhin läßt sich mit Abtreibung ein Mordsgeschäft machen.
Die Tötung eines ungeborenen Kindes kostet den Abtreiber knappe 15 Minuten und bringt ihm rund 450 Euro. Stapf, Betreiber von „Deutschlands größter Abtreibungsklinik“, führt laut eigenen Angaben im Schnitt 20 Abtreibungen am Tag durch. Laut einem Bericht des Spiegels von 2015 hatte er bis dahin rund 100.000 Kinder getötet. In der pervertierten Sprache des Spiegels heißt das: „Insgesamt hat er während seiner 35-jährigen Berufslaufbahn rund 100 000 Schwangerschaften beendet. Friedrich Stapf gilt als der erfahrenste Abtreibungsarzt Deutschlands.“ Was der Spiegel unterschlägt: Jede „beendete Schwangerschaft“ bedeutet den qualvollen Tod eines unschuldigen Menschen. Dafür wird Stapf als „erfahrenster Abtreibungsarzt Deutschlands“ im Superlativ gerühmt.
Inzwischen sind es mehr als 110.000, wahrscheinlich sogar 150.000 Kinder, die er auf dem Gewissen hat. Damit ist er sich eines Spitzenplatz unter den Massenmördern der Menschheitsgeschichte sicher.
Zur Erinnerung: Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das entspricht in etwa dem „Gegenwert“ von dreizehn getöteten Kindern. Stapf setzt jeden Tag fast das Doppelte um.
Stapf und Tennhardt wurden als Experten geladen. Das sind sie in der Tat: nämlich Tötungsexperten. Tennhardt gehörte im November des Vorjahres zu den Unterzeichnern der Hänel-Solidaritätsaktion in der taz. Die Abtreibungslobby traut Stapf in der Sache aber nicht ganz. Er hatte die Solidaritätsaktion nicht unterzeichnet. Der 1946 geborene Betreiber der Medicare Freiham in München könnte altersbedingt und etwas zermürbt, von WikiMannia wird er als „Menschenfeind mit Approbation“ bezeichnet, einer „Kompromißlösung“ zustimmen. So die Befürchtung seiner Kollegen. Dagegen macht die Abtreibungslobby mobil.
Linksfront abtreibungslüstern
Die Linksfront aus SPD, Grünen und Linksfraktion läßt keine Zweifel: Das Werbeverbot muß weg. Bei der kleinsten Kritik am Abtreibungsrecht sieht man dort schwarz. Die drei Linksparteien verfügen im Bundestag aber über keine Mehrheit. Union und AfD haben sich bereits für die Beibehaltung des Werbeverbots ausgesprochen. Alles hängt also von der FDP ab, auf die der Druck erhöht wird. „Alle schauen auf die FDP“, mahnte die linke taz am 12. Februar.
Mit der Expertenauswahl sind die Freien Demokraten wenig vertrauenserweckend an die Sache herangegangen.
Neben den „brutalen Tötungsspezialisten“ Mechthild Löhr (Christdemokraten für das Leben) wurde noch Elisa Hoven, eine Juniorprofessorin des Strafrechts an der Universität Köln geladen. Sie plädiert für einen „Kompromiß“, wie ihn die Politik so sehr liebt. „Man sollte das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auf einen akzeptablen Kern zurückführen“, so Hoven. „Ein aggressives Anpreisen kann man untersagen, aber wenn schon der bloße Hinweis auf einen an sich nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wird, ist das widersprüchlich.“
Hoven ist Mitglied des sogenannten „Kriminalpolitischen Kreises“, einem Zusammenschluß von 35 deutschen Strafrechtsprofessoren. 23 Mitglieder des Kreises, darunter Hoven, sprachen sich für eine „moderate Reform“ von Paragraph 219a aus. Die gewählte Sprache soll einen bestmöglichen Ansatz signalisieren.
Davon kann bei Hoven keine Rede sein, wie eine andere Aussage zeigt: „Mit den Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen ist man schon sehr großzügig und gewährt ihnen eine weitgehende Meinungsfreiheit.“
Wer sich in Deutschland für das Lebensrecht einsetzt, solle froh sein, eine „weitgehende Meinungsfreiheit“ zu genießen. Damit sei man (wer?) ja „schon sehr großzügig“. Was will Hoven damit sagen? „Man“ könnte ja auch anders?
Die FDP nahm mit ihrer Einladung eine klare Weichenstellung vor.
Die vierte Expertin, Katharina Jestaed, Stellvertreterin des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, kommt da nur mehr die Rolle eines Alibis zu. Die Politiker verstehen eben ihr Geschäft.
Gleichgültige Neutralität
Dennoch erschreckt die eiskalte „Neutralität“, mit er die FDP ihre Einladungspolitik rechtfertigt. Idea zitierte dazu am 10. Februar den FDP-Bundestagsabgeordneten und hessischen Landesvorsitzenden Stefan Ruppert: „Wir haben ganz bewusst sehr unterschiedliche Experten eingeladen, die die Bandbreite der Diskussion abbilden. […] Um eine Gewissensentscheidung zu treffen, muss ich mir vorher das gesamte Meinungsspektrum anhören und mich auch andersdenkenden Auffassungen aussetzen.“
Erlaubt eine Frage von Leben und Tod eine so gleichgültige „Neutralität“? Die Frage ist zudem, wer hier „andersdenkende Auffassungen“ vertritt, und welche tatsächliche Bereitschaft in der FDP besteht, abtreibungskritische Stimmen zu hören. Da seid Jahrzehnten jeder Aufschrei gegen den Massenmord an deutschen Kindern unterbleibt, wirkt der Anspruch einer „Gewissensentscheidung“, den Ruppert für die FDP erhebt, wie blanker Hohn. Links von ihr sieht es freilich noch grausamer aus, obwohl sich die Linke gern, das Gewand eines heuchelnden Moralapostels überstülpt.
Kurzum, die Kultur des Todes soll einen weiteren Punktesieg feiern. Ob dieser nun „moderat“ oder weniger moderat ausfällt, ist nicht die Frage. Zentral scheint, daß die Grundrichtung „stimmt“, und die geht konsequent zu Lasten der ungeborenen Kinder. Sie spielen auch in der heutigen Anhörung in Berlin keine Rolle. Schließlich gehe es ja nur um Werbung.
Um Werbung für den Tod.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: taz/idea (Screenshots)
In Österreich gleich gelagert,
aber derzeit in der Minderheit,
weil ÖVP-FPÖ-Mehrheit:
siehe: http://orf.at/stories/2208361/2208357/
„Streichung aus Strafgesetzbuch gefordert:
Das Thema Schwangerschaftsabbruch
ist weiterhin stark umstritten.
Mitglieder mehrerer Parteien forderten am Freitag
die völlige Streichung des Schwangerschaftsabbruchs
aus dem Strafgesetzbuch.
Eine dementsprechende Petition
einer Wiener Abtreibungsklinik(Anmerkung DR.Fiala Gynmed)
wurde unter anderen
von der grünen Abgeordneten Daniela Musiol,
NEOS-Mandatar Niko Alm (Anmerkung: Pastafari) und
der Vorsitzenden der SPÖ-Frauen Salzburg, Ingrid Riezler, unterzeichnet.
Anlass ist das Zustandekommen
der Fristenlösung vor 40 Jahren.
Führende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung (Anmerkung: Straffreistellung)
waren die SPÖ-Frauen um Johanna Dohnal.
Die Gier,
nicht nur nach humanembryonalen Frischzellenkuren,
sondern auch nach kerngesunden (erbgesunden)
möglichst ausgereiften Organen (vor allem Leber)
wird immer stärker werden.
Alle großen Parteien der Bundesrepublik vertreten mehr oder weniger Freimaurer-Ideologie. Hierbei hat die FDP ein besonderes Nahverhältnis zu den Logen. Die Lindner-Truppe ist es auch, die in Einklang mit den SED-Linken mehr „Trennung von Staat und Religion“ fordert. Mit „Religion“ ist natürlich das Christentum gemeint, denn mehr Islam und Judentum werden dort bejubelt. Der Liberalismus ist die Ideologie der „Freiheit“ von Gott und Seinen Vorschriften. Ein tatsächlicher Katholik kann niemals Liberalist (bzw. Liberaler) sein.
Die FDP ist eine Partei der Eliten und Lobbys, keine nationalkonservative oder traditionell orientierte Partei. Sie tritt ungeniert für Digitalisierung ein, könnte scheinbar nie genug davon bekommen. Wen kümmert es in der FDP, wenn durch Digitalisierung Arbeitsplätze verloren gehen? Niemand natürlich. Oder wenn es weniger Deutsche gibt aufgrund von Abtreibung? Soweit denken die scheinbar nicht. Hauptsache Geldgier, Kapitalismus und den Reichen ein Handlanger sein. Moralisch ist diese Partei das Allerletzte.