Ein Papst geht nicht wählen!

Warum Leo XIV. ein fragwürdiges Zeichen setzt

Die Wahlbeteiligung von Papst Leo XIV. bei den US-Zwischenwahlen ist eine zweifelhafte Geste und wirft Fragen zum Amtsverständnis auf
Die Wahlbeteiligung von Papst Leo XIV. bei den US-Zwischenwahlen ist eine zweifelhafte Geste und wirft Fragen zum Amtsverständnis auf

Ein Kom­men­tar von Giu­sep­pe Nardi

War­um Leo XIV. mit sei­ner ame­ri­ka­ni­schen Stimm­ab­ga­be kein histo­ri­sches Vor­bild, son­dern ein frag­wür­di­ges Zei­chen setzt.

Es wird als histo­ri­sches Ereig­nis gefei­ert: Papst Leo XIV. hat sei­ne Stim­me bei den US-ame­ri­ka­ni­schen Zwi­schen­wah­len abge­ge­ben. Erst­mals in der Geschich­te hat ein amtie­ren­der Papst an einer Wahl sei­nes Her­kunfts­lan­des teil­ge­nom­men. Der Vati­kan bestä­tigt die Stimm­ab­ga­be per Brief­wahl und preist sie als Aus­druck staats­bür­ger­li­cher Ver­ant­wor­tung. Die Jubel­per­ser sind in Aktion.

Doch was hier als histo­ri­sche Pre­mie­re gefei­ert wird, ist kei­nes­wegs ein Grund zum Jubeln. Es ist viel­mehr ein Anlaß, über das Selbst­ver­ständ­nis des Papst­am­tes nachzudenken.

Ein Papst ist eben nicht irgend­ein Staats­bür­ger, der zufäl­lig ein beson­ders hohes kirch­li­ches Amt beklei­det. Er ist der ober­ste Hir­te der katho­li­schen Welt­kir­che, ihr geist­li­ches Ober­haupt und zugleich Sou­ve­rän eines eige­nen Staa­tes. Mit sei­ner Wahl auf den Stuhl Petri über­nimmt er eine Ver­ant­wor­tung, die natio­na­le Gren­zen, poli­ti­sche Lager und staat­li­che Zuge­hö­rig­kei­ten grund­sätz­lich übersteigt.

Natür­lich: Robert Fran­cis Pre­vost ist in Chi­ca­go gebo­ren, besitzt die US-ame­ri­ka­ni­sche Staats­bür­ger­schaft und hat sei­ne Her­kunft nicht abzu­le­gen. Nie­mand ver­langt von ihm, sei­ne Bio­gra­phie aus­zu­lö­schen. Aber zwi­schen per­sön­li­cher Her­kunft und öffent­li­cher Amts­aus­übung besteht ein fun­da­men­ta­ler Unter­schied. Dies wird allein schon und bewußt durch die Annah­me sei­nes Papst­na­mens deutlich. 

Ein Papst soll­te sich nicht mehr als poli­ti­scher Bür­ger eines ein­zel­nen Staa­tes ver­ste­hen, son­dern als über­na­tio­na­ler Reprä­sen­tant der Welt­kir­che. Sei­ne Auto­ri­tät grün­det gera­de nicht in einer natio­na­len Iden­ti­tät, son­dern in einem Amt, das Katho­li­ken auf allen Kon­ti­nen­ten glei­cher­ma­ßen ver­pflich­tet ist.

Was aber bedeu­tet es, wenn der Papst höchst­per­sön­lich an einer natio­na­len Wahl teil­nimmt? Er begibt sich damit – unab­hän­gig davon, wel­cher Par­tei oder wel­chem Kan­di­da­ten sei­ne Stim­me gilt – demon­stra­tiv zurück in die poli­ti­sche Bür­ger­rol­le eines ein­zel­nen Lan­des. Er macht etwas zu sei­ner per­sön­li­chen Ange­le­gen­heit, das ande­re Staa­ten und deren Bür­ger betrifft, wäh­rend er zugleich Ober­haupt der Kir­che ist, die sich aus­drück­lich an die gan­ze Mensch­heit richtet.

Hin­zu kommt ein wei­te­rer, nicht min­der pro­ble­ma­ti­scher Aspekt: Mit sei­ner demon­stra­ti­ven Wahl­be­tei­li­gung erhebt Leo XIV. zugleich die Demo­kra­tie gewis­ser­ma­ßen zum poli­ti­schen Wert an sich und fei­ert sie durch sein per­sön­li­ches Bei­spiel. Doch auch hier wäre eine kla­re Unter­schei­dung gebo­ten: Die Demo­kra­tie mag eine legi­ti­me staat­li­che Ord­nungs­form sein, sie ist aber weder ein Glau­bens­grund­satz noch das Fun­da­ment kirch­li­cher Autorität. 

Der Wahr­heits­an­spruch der katho­li­schen Kir­che grün­det in der gött­li­chen Offen­ba­rung und nicht in Mehr­heits­ent­schei­dun­gen, Abstim­mun­gen oder dem wech­seln­den Wil­len einer Wäh­ler­schaft. Glau­bens­wahr­hei­ten wer­den nicht aus­ge­zählt, Dog­men nicht per Stimm­zet­tel bestä­tigt und die Leh­re der Kir­che nicht durch demo­kra­ti­sche Mehr­hei­ten legi­ti­miert. Gera­de der Papst soll­te des­halb jede Geste ver­mei­den, die den Ein­druck erweckt, als müs­se sich selbst die Kir­che dem poli­ti­schen Leit­bild demo­kra­ti­scher Mehr­heits­ent­schei­dun­gen unter­ord­nen. Genau­so wie per­sön­lich jede Geste ver­mei­den soll­te, die den Ein­druck erweckt, er ord­ne sich und damit das Papst­tum den poli­ti­schen Gege­ben­hei­ten eines ande­res Lan­des unter. Dies gilt erst recht, wenn es um die welt­li­che Füh­rungs­macht schlecht­hin geht; ein Land, das der­zeit hoch pola­ri­siert und intern tief gespal­ten ist.

Es wur­de nicht bekannt­ge­ge­ben, wem Leo XIV. sei­ne Stim­me gab. Doch allein die nun in den USA zwangs­läu­fig auf­tre­ten­de Fra­ge, wem sei­ne Stim­me wohl gegol­ten haben mag, Demo­kra­ten oder Repu­bli­ka­nern, sorgt für unnö­ti­ge Par­tei­ung und Unruhe.

Wie wird es sich also erst in zwei Jah­ren ver­hal­ten, wenn in den USA wie­der Prä­si­dent­schafts­wah­len anste­hen wer­den, da nun bekannt ist, daß der Papst wäh­len wird. Zu wel­chen Ver­su­chen wird es kom­men, ihn für den Wahl­kampf zu akti­vie­ren? Wird er selbst der Ver­su­chung wider­ste­hen kön­nen, sei­ne Stimm­ab­ga­be öffent­lich in die Waag­scha­le zu wer­fen? Die Rele­vanz der US-Prä­si­dent­schafts­wah­len für die gan­ze Welt sind bekannt.

Man mag ein­wen­den, daß er ledig­lich von einem staats­bür­ger­li­chen Recht Gebrauch mache. Doch nicht alles, was recht­lich mög­lich ist, ist einem Amt von die­ser über­ra­gen­den sym­bo­li­schen Bedeu­tung auch angemessen.

Gera­de ein Papst muß sich fra­gen las­sen, ob er mit sei­nem Han­deln die Uni­ver­sa­li­tät sei­nes Amtes wahrt oder ob er es unnö­tig mit sei­ner natio­na­len Her­kunft ver­knüpft. Die katho­li­sche Kir­che ist kei­ne ame­ri­ka­ni­sche Insti­tu­ti­on, und der Papst ist kein ame­ri­ka­ni­scher Inter­es­sen­ver­tre­ter mit Sitz im Vatikan.

Die eigent­li­che histo­ri­sche Grö­ße des Papst­am­tes besteht doch gera­de dar­in, daß es über natio­na­le Iden­ti­tä­ten hin­aus­weist. Ein Papst soll­te nicht als Ame­ri­ka­ner, Argen­ti­ni­er, Pole oder Ita­lie­ner auf­tre­ten, son­dern als Ober­haupt der Weltkirche.

Des­halb ist die­se Pre­mie­re weni­ger ein histo­ri­scher Grund zur Bewun­de­rung als ein bedenk­li­ches Signal. Leo XIV. hät­te auf die demon­stra­ti­ve Aus­übung eines natio­na­len Wahl­rechts ver­zich­ten kön­nen. Nicht aus Gering­schät­zung der Demo­kra­tie, son­dern aus Respekt vor der beson­de­ren Über­na­tio­na­li­tät sei­nes Amtes.

Ein Papst muß nicht bewei­sen, daß er ein guter Staats­bür­ger ist. Er muß bewei­sen, daß er sei­ner uni­ver­sa­len Sen­dung gerecht wird und sei­nen Auf­trag als Nach­fol­ger des Petrus erfüllt, das Glau­bens­gut unver­kürzt zu bewah­ren, die Brü­der im Glau­ben zu stär­ken und die Welt zu evangelisieren.

Wer auf dem Stuhl Petri sitzt, soll­te nicht mehr an der Wahl­ur­ne eines ein­zel­nen Staa­tes ste­hen. Denn der Papst gehört nicht mehr einem Staat oder einer Nati­on – er steht im Dienst der Weltkirche.

Bild: Katho​li​sches​.info

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