Ein Kommentar von Giuseppe Nardi
Warum Leo XIV. mit seiner amerikanischen Stimmabgabe kein historisches Vorbild, sondern ein fragwürdiges Zeichen setzt.
Es wird als historisches Ereignis gefeiert: Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den US-amerikanischen Zwischenwahlen abgegeben. Erstmals in der Geschichte hat ein amtierender Papst an einer Wahl seines Herkunftslandes teilgenommen. Der Vatikan bestätigt die Stimmabgabe per Briefwahl und preist sie als Ausdruck staatsbürgerlicher Verantwortung. Die Jubelperser sind in Aktion.
Doch was hier als historische Premiere gefeiert wird, ist keineswegs ein Grund zum Jubeln. Es ist vielmehr ein Anlaß, über das Selbstverständnis des Papstamtes nachzudenken.
Ein Papst ist eben nicht irgendein Staatsbürger, der zufällig ein besonders hohes kirchliches Amt bekleidet. Er ist der oberste Hirte der katholischen Weltkirche, ihr geistliches Oberhaupt und zugleich Souverän eines eigenen Staates. Mit seiner Wahl auf den Stuhl Petri übernimmt er eine Verantwortung, die nationale Grenzen, politische Lager und staatliche Zugehörigkeiten grundsätzlich übersteigt.
Natürlich: Robert Francis Prevost ist in Chicago geboren, besitzt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft und hat seine Herkunft nicht abzulegen. Niemand verlangt von ihm, seine Biographie auszulöschen. Aber zwischen persönlicher Herkunft und öffentlicher Amtsausübung besteht ein fundamentaler Unterschied. Dies wird allein schon und bewußt durch die Annahme seines Papstnamens deutlich.
Ein Papst sollte sich nicht mehr als politischer Bürger eines einzelnen Staates verstehen, sondern als übernationaler Repräsentant der Weltkirche. Seine Autorität gründet gerade nicht in einer nationalen Identität, sondern in einem Amt, das Katholiken auf allen Kontinenten gleichermaßen verpflichtet ist.
Was aber bedeutet es, wenn der Papst höchstpersönlich an einer nationalen Wahl teilnimmt? Er begibt sich damit – unabhängig davon, welcher Partei oder welchem Kandidaten seine Stimme gilt – demonstrativ zurück in die politische Bürgerrolle eines einzelnen Landes. Er macht etwas zu seiner persönlichen Angelegenheit, das andere Staaten und deren Bürger betrifft, während er zugleich Oberhaupt der Kirche ist, die sich ausdrücklich an die ganze Menschheit richtet.
Hinzu kommt ein weiterer, nicht minder problematischer Aspekt: Mit seiner demonstrativen Wahlbeteiligung erhebt Leo XIV. zugleich die Demokratie gewissermaßen zum politischen Wert an sich und feiert sie durch sein persönliches Beispiel. Doch auch hier wäre eine klare Unterscheidung geboten: Die Demokratie mag eine legitime staatliche Ordnungsform sein, sie ist aber weder ein Glaubensgrundsatz noch das Fundament kirchlicher Autorität.
Der Wahrheitsanspruch der katholischen Kirche gründet in der göttlichen Offenbarung und nicht in Mehrheitsentscheidungen, Abstimmungen oder dem wechselnden Willen einer Wählerschaft. Glaubenswahrheiten werden nicht ausgezählt, Dogmen nicht per Stimmzettel bestätigt und die Lehre der Kirche nicht durch demokratische Mehrheiten legitimiert. Gerade der Papst sollte deshalb jede Geste vermeiden, die den Eindruck erweckt, als müsse sich selbst die Kirche dem politischen Leitbild demokratischer Mehrheitsentscheidungen unterordnen. Genauso wie persönlich jede Geste vermeiden sollte, die den Eindruck erweckt, er ordne sich und damit das Papsttum den politischen Gegebenheiten eines anderes Landes unter. Dies gilt erst recht, wenn es um die weltliche Führungsmacht schlechthin geht; ein Land, das derzeit hoch polarisiert und intern tief gespalten ist.
Es wurde nicht bekanntgegeben, wem Leo XIV. seine Stimme gab. Doch allein die nun in den USA zwangsläufig auftretende Frage, wem seine Stimme wohl gegolten haben mag, Demokraten oder Republikanern, sorgt für unnötige Parteiung und Unruhe.
Wie wird es sich also erst in zwei Jahren verhalten, wenn in den USA wieder Präsidentschaftswahlen anstehen werden, da nun bekannt ist, daß der Papst wählen wird. Zu welchen Versuchen wird es kommen, ihn für den Wahlkampf zu aktivieren? Wird er selbst der Versuchung widerstehen können, seine Stimmabgabe öffentlich in die Waagschale zu werfen? Die Relevanz der US-Präsidentschaftswahlen für die ganze Welt sind bekannt.
Man mag einwenden, daß er lediglich von einem staatsbürgerlichen Recht Gebrauch mache. Doch nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist einem Amt von dieser überragenden symbolischen Bedeutung auch angemessen.
Gerade ein Papst muß sich fragen lassen, ob er mit seinem Handeln die Universalität seines Amtes wahrt oder ob er es unnötig mit seiner nationalen Herkunft verknüpft. Die katholische Kirche ist keine amerikanische Institution, und der Papst ist kein amerikanischer Interessenvertreter mit Sitz im Vatikan.
Die eigentliche historische Größe des Papstamtes besteht doch gerade darin, daß es über nationale Identitäten hinausweist. Ein Papst sollte nicht als Amerikaner, Argentinier, Pole oder Italiener auftreten, sondern als Oberhaupt der Weltkirche.
Deshalb ist diese Premiere weniger ein historischer Grund zur Bewunderung als ein bedenkliches Signal. Leo XIV. hätte auf die demonstrative Ausübung eines nationalen Wahlrechts verzichten können. Nicht aus Geringschätzung der Demokratie, sondern aus Respekt vor der besonderen Übernationalität seines Amtes.
Ein Papst muß nicht beweisen, daß er ein guter Staatsbürger ist. Er muß beweisen, daß er seiner universalen Sendung gerecht wird und seinen Auftrag als Nachfolger des Petrus erfüllt, das Glaubensgut unverkürzt zu bewahren, die Brüder im Glauben zu stärken und die Welt zu evangelisieren.
Wer auf dem Stuhl Petri sitzt, sollte nicht mehr an der Wahlurne eines einzelnen Staates stehen. Denn der Papst gehört nicht mehr einem Staat oder einer Nation – er steht im Dienst der Weltkirche.
Bild: Katholisches.info
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