Der Kanonist Msgr. Arrieta analysiert das Vatikandekret gegen die Piusbruderschaft


Der römische Kanonist Msgr. Juan Ignacio Arrieta nahm in einem Gespräch zum Exkommunikationsdekret des Glaubensdikasteriums Stellung.
Der römische Kanonist Msgr. Juan Ignacio Arrieta nahm in einem Gespräch zum Exkommunikationsdekret des Glaubensdikasteriums Stellung.

Das seit Mai 2026 akti­ve eng­lisch­spra­chi­ge katho­li­sche Nach­rich­ten­por­tal AdVa­ti­ca­num ver­öf­fent­lich­te einen aus­führ­li­chen Bei­trag des Vati­kan-Kor­re­spon­den­ten Niwa Lim­bu, in dem der Kir­chen­recht­ler Erz­bi­schof Juan Igna­cio Arrie­ta die jüng­ste Reak­ti­on des Hei­li­gen Stuhls auf die uner­laub­ten Bischofs­wei­hen der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) erläutert.

Im Mit­tel­punkt des Arti­kels steht ein Exklu­siv­in­ter­view mit Msgr. Arrie­ta, der bis Ende Juni Sekre­tär des Dik­aste­ri­ums für die Geset­zes­tex­te war. Dar­in nimmt der Kano­nist eine Ein­ord­nung des vom Glau­bens­dik­aste­ri­um erlas­se­nen Dekrets vor, mit dem die an den jüng­sten Bischofs­wei­hen betei­lig­ten sechs Bischö­fe als exkom­mu­ni­ziert erklärt wur­den. Nach sei­ner Dar­stel­lung han­delt es sich dabei nicht um die Ver­hän­gung einer neu­en Stra­fe, son­dern um die förm­li­che Fest­stel­lung einer bereits kraft Kir­chen­rechts ein­ge­tre­te­nen Exkom­mu­ni­ka­ti­on (latae sen­ten­tiae). Zugleich ent­hal­te das Dekret eine War­nung an Kle­rus und Gläu­bi­ge, sich einer schis­ma­ti­schen Bewe­gung anzuschließen.

Wie AdVa­ti­ca­num berich­tet, weist Msgr. Arrie­ta die von der Pius­bru­der­schaft seit Jahr­zehn­ten ver­tre­te­ne Argu­men­ta­ti­on eines kirch­li­chen „Not­stands“ zurück, der Bischofs­wei­hen ohne päpst­li­ches Man­dat recht­fer­ti­gen kön­ne. Die jüng­sten Wei­hen stell­ten nach sei­ner Auf­fas­sung eine schwe­re Ver­let­zung der Ein­heit der Kir­che dar und offen­bar­ten grund­le­gen­de Unter­schie­de im Kir­chen­ver­ständ­nis zwi­schen der Bru­der­schaft und der katho­li­schen Kir­che. Dies erschwe­re künf­ti­ge Lehr­ge­sprä­che erheblich.

Der Bei­trag zeich­net dar­über hin­aus die histo­ri­sche Ent­wick­lung seit den uner­laub­ten Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re im Jah­re 1988 nach. Arrie­ta erin­nert an die dama­li­gen Ver­hand­lun­gen mit dem Hei­li­gen Stuhl unter Lei­tung des spä­te­ren Pap­stes Bene­dikt XVI., des dama­li­gen Kar­di­nals Joseph Ratz­in­ger, sowie an deren Schei­tern und die anschlie­ßen­de Errich­tung der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei. Gleich­zei­tig betont er, daß der Vati­kan trotz der Exkom­mu­ni­ka­tio­nen nie­mals die Gül­tig­keit der dama­li­gen Bischofs­wei­hen in Fra­ge gestellt habe.

Aus­führ­lich behan­delt der Arti­kel auch die kir­chen­recht­li­chen Fol­gen für Geist­li­che und Gläu­bi­ge der Pius­bru­der­schaft. Nach Arrie­tas Dar­stel­lung unter­schei­det das vom Dik­aste­ri­um ver­öf­fent­lich­te erläu­tern­de Doku­ment zwi­schen der objek­ti­ven schis­ma­ti­schen Situa­ti­on der Bewe­gung und der per­sön­li­chen kano­ni­schen Ver­ant­wort­lich­keit ein­zel­ner Gläu­bi­ger. Ins­be­son­de­re bei lang­jäh­ri­gen Mit­glie­dern der Bru­der­schaft oder Per­so­nen, die inner­halb die­ser Gemein­schaft auf­ge­wach­sen sei­en, kön­ne nach sei­ner Ein­schät­zung unter bestimm­ten Umstän­den von einem Han­deln im guten Glau­ben aus­ge­gan­gen wer­den, so daß eine auto­ma­ti­sche kir­chen­recht­li­che Bestra­fung nicht ohne wei­te­res ange­nom­men wer­den könne.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt des Bei­trags liegt auf der Fra­ge nach der Gül­tig­keit der von Prie­stern der Pius­bru­der­schaft gespen­de­ten Sakra­men­te. Msgr. Arrie­ta ver­tritt gegen­über AdVa­ti­ca­num die Auf­fas­sung, daß die von Papst Fran­zis­kus gewähr­ten Voll­mach­ten zur gül­ti­gen Spen­dung des Buß­sa­kra­ments wei­ter­hin Bestand hät­ten. Da die­se Befug­nis­se unmit­tel­bar durch einen päpst­li­chen Rechts­akt ver­lie­hen wor­den sei­en, könn­ten sie nach sei­ner Ein­schät­zung nur durch einen wei­te­ren aus­drück­li­chen päpst­li­chen Akt auf­ge­ho­ben wer­den. Das Dekret eines Dik­aste­ri­ums rei­che dazu nicht aus. Das Nach­rich­ten­por­tal berich­tet in die­sem Zusam­men­hang, daß eine ent­spre­chen­de Anfra­ge an das Glau­bens­dik­aste­ri­um unbe­ant­wor­tet geblie­ben sei; die­ses habe ledig­lich erklärt: „Kein Kommentar.“

Anders beur­teilt Msgr. Arrie­ta nach Anga­ben von AdVa­ti­ca­num die Situa­ti­on bei Ehe­schlie­ßun­gen. Da die hier­für erfor­der­li­chen Voll­mach­ten bis­lang jeweils von den Orts­bi­schö­fen im Ein­zel­fall über­tra­gen wor­den sei­en, erschei­ne es nach den jüng­sten Ent­wick­lun­gen kaum noch vor­stell­bar, daß sol­che Dele­ga­tio­nen wei­ter­hin recht­mä­ßig erteilt wür­den. Trau­un­gen durch Prie­ster der Pius­bru­der­schaft könn­ten des­halb man­gels der erfor­der­li­chen kano­ni­schen Form künf­tig ungül­tig sein.

Abschlie­ßend berich­tet AdVa­ti­ca­num über den inzwi­schen von der Pius­bru­der­schaft ein­ge­leg­ten Rechts­be­helf gegen das vati­ka­ni­sche Dekret. Erz­bi­schof Arrie­ta nahm dazu noch nicht Stel­lung, da das Gespräch mit ihm bereits zuvor erfolgt war. 

Das Por­tal zitiert einen unge­nannt blei­ben­den Prie­ster, der dem Glau­bens­dik­aste­ri­um nahe­steht. Die­ser gibt wie­der, daß man dort dem Rechts­mit­tel nur gerin­ge Erfolgs­aus­sich­ten ein­räu­men wür­de, da das Dekret ledig­lich eine bereits auto­ma­tisch ein­ge­tre­te­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­on fest­ge­stellt habe. Vor­aus­set­zung für deren Auf­he­bung sei zunächst die Reue der Betrof­fe­nen über die began­ge­ne Tat.

Der Kano­nist Juan Igna­cio Arrie­ta Ochoa de Chin­che­tru (Jahr­gang 1951) ist Mit­glied des Opus Dei. Er emp­fing 1977 die Prie­ster­wei­he, pro­mo­vier­te in Kano­ni­schem Recht und Zivil­recht und lehr­te an der Uni­ver­si­tät Navar­ra sowie an der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät San­ta Cro­ce in Rom. 2007 ernann­te ihn Papst Bene­dikt XVI. zum Sekre­tär des Päpst­li­chen Rates für die Geset­zes­tex­te und kurz dar­auf zum Titu­lar­erz­bi­schof. Seit der Kuri­en­re­form von Papst Fran­zis­kus gehört er als Sekre­tär dem Dik­aste­ri­um für die Geset­zes­tex­te an. Er gilt als einer der pro­fi­lier­te­sten Kano­ni­sten der Römi­schen Kurie. Am 30. Juni wur­de er aus Alters­grün­den von sei­nem Amt entbunden.

Erz­bi­schof Arrie­ta zele­brier­te selbst gele­gent­lich im über­lie­fer­ten Ritus. Unter ande­rem spen­de­te er Kan­di­da­ten der Prie­ster­bru­der­schaft St. Petrus im Febru­ar 2012 die nie­de­ren Wei­hen, was für eini­ge Auf­merk­sam­keit sorg­te, weil erst­mals ein dem Opus Dei ange­hö­ren­der Bischof öffent­lich nach den alten lit­ur­gi­schen Büchern weih­te. Die Kon­tak­te zur Petrus­bru­der­schaft schei­nen bis heu­te zu bestehen. Seit dem Pon­ti­fi­kat von Fran­zis­kus sind aller­dings kei­ne öffent­lich beleg­ten wei­te­ren Zele­bra­tio­nen oder Wei­hen im über­lie­fer­ten Ritus durch Msgr. Arrie­ta bekannt.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­News (Screen­shot)

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