Das seit Mai 2026 aktive englischsprachige katholische Nachrichtenportal AdVaticanum veröffentlichte einen ausführlichen Beitrag des Vatikan-Korrespondenten Niwa Limbu, in dem der Kirchenrechtler Erzbischof Juan Ignacio Arrieta die jüngste Reaktion des Heiligen Stuhls auf die unerlaubten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) erläutert.
Im Mittelpunkt des Artikels steht ein Exklusivinterview mit Msgr. Arrieta, der bis Ende Juni Sekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte war. Darin nimmt der Kanonist eine Einordnung des vom Glaubensdikasterium erlassenen Dekrets vor, mit dem die an den jüngsten Bischofsweihen beteiligten sechs Bischöfe als exkommuniziert erklärt wurden. Nach seiner Darstellung handelt es sich dabei nicht um die Verhängung einer neuen Strafe, sondern um die förmliche Feststellung einer bereits kraft Kirchenrechts eingetretenen Exkommunikation (latae sententiae). Zugleich enthalte das Dekret eine Warnung an Klerus und Gläubige, sich einer schismatischen Bewegung anzuschließen.
Wie AdVaticanum berichtet, weist Msgr. Arrieta die von der Piusbruderschaft seit Jahrzehnten vertretene Argumentation eines kirchlichen „Notstands“ zurück, der Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat rechtfertigen könne. Die jüngsten Weihen stellten nach seiner Auffassung eine schwere Verletzung der Einheit der Kirche dar und offenbarten grundlegende Unterschiede im Kirchenverständnis zwischen der Bruderschaft und der katholischen Kirche. Dies erschwere künftige Lehrgespräche erheblich.
Der Beitrag zeichnet darüber hinaus die historische Entwicklung seit den unerlaubten Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre im Jahre 1988 nach. Arrieta erinnert an die damaligen Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl unter Leitung des späteren Papstes Benedikt XVI., des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger, sowie an deren Scheitern und die anschließende Errichtung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei. Gleichzeitig betont er, daß der Vatikan trotz der Exkommunikationen niemals die Gültigkeit der damaligen Bischofsweihen in Frage gestellt habe.
Ausführlich behandelt der Artikel auch die kirchenrechtlichen Folgen für Geistliche und Gläubige der Piusbruderschaft. Nach Arrietas Darstellung unterscheidet das vom Dikasterium veröffentlichte erläuternde Dokument zwischen der objektiven schismatischen Situation der Bewegung und der persönlichen kanonischen Verantwortlichkeit einzelner Gläubiger. Insbesondere bei langjährigen Mitgliedern der Bruderschaft oder Personen, die innerhalb dieser Gemeinschaft aufgewachsen seien, könne nach seiner Einschätzung unter bestimmten Umständen von einem Handeln im guten Glauben ausgegangen werden, so daß eine automatische kirchenrechtliche Bestrafung nicht ohne weiteres angenommen werden könne.
Ein besonderer Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Frage nach der Gültigkeit der von Priestern der Piusbruderschaft gespendeten Sakramente. Msgr. Arrieta vertritt gegenüber AdVaticanum die Auffassung, daß die von Papst Franziskus gewährten Vollmachten zur gültigen Spendung des Bußsakraments weiterhin Bestand hätten. Da diese Befugnisse unmittelbar durch einen päpstlichen Rechtsakt verliehen worden seien, könnten sie nach seiner Einschätzung nur durch einen weiteren ausdrücklichen päpstlichen Akt aufgehoben werden. Das Dekret eines Dikasteriums reiche dazu nicht aus. Das Nachrichtenportal berichtet in diesem Zusammenhang, daß eine entsprechende Anfrage an das Glaubensdikasterium unbeantwortet geblieben sei; dieses habe lediglich erklärt: „Kein Kommentar.“
Anders beurteilt Msgr. Arrieta nach Angaben von AdVaticanum die Situation bei Eheschließungen. Da die hierfür erforderlichen Vollmachten bislang jeweils von den Ortsbischöfen im Einzelfall übertragen worden seien, erscheine es nach den jüngsten Entwicklungen kaum noch vorstellbar, daß solche Delegationen weiterhin rechtmäßig erteilt würden. Trauungen durch Priester der Piusbruderschaft könnten deshalb mangels der erforderlichen kanonischen Form künftig ungültig sein.
Abschließend berichtet AdVaticanum über den inzwischen von der Piusbruderschaft eingelegten Rechtsbehelf gegen das vatikanische Dekret. Erzbischof Arrieta nahm dazu noch nicht Stellung, da das Gespräch mit ihm bereits zuvor erfolgt war.
Das Portal zitiert einen ungenannt bleibenden Priester, der dem Glaubensdikasterium nahesteht. Dieser gibt wieder, daß man dort dem Rechtsmittel nur geringe Erfolgsaussichten einräumen würde, da das Dekret lediglich eine bereits automatisch eingetretene Exkommunikation festgestellt habe. Voraussetzung für deren Aufhebung sei zunächst die Reue der Betroffenen über die begangene Tat.
Der Kanonist Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru (Jahrgang 1951) ist Mitglied des Opus Dei. Er empfing 1977 die Priesterweihe, promovierte in Kanonischem Recht und Zivilrecht und lehrte an der Universität Navarra sowie an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom. 2007 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Sekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte und kurz darauf zum Titularerzbischof. Seit der Kurienreform von Papst Franziskus gehört er als Sekretär dem Dikasterium für die Gesetzestexte an. Er gilt als einer der profiliertesten Kanonisten der Römischen Kurie. Am 30. Juni wurde er aus Altersgründen von seinem Amt entbunden.
Erzbischof Arrieta zelebrierte selbst gelegentlich im überlieferten Ritus. Unter anderem spendete er Kandidaten der Priesterbruderschaft St. Petrus im Februar 2012 die niederen Weihen, was für einige Aufmerksamkeit sorgte, weil erstmals ein dem Opus Dei angehörender Bischof öffentlich nach den alten liturgischen Büchern weihte. Die Kontakte zur Petrusbruderschaft scheinen bis heute zu bestehen. Seit dem Pontifikat von Franziskus sind allerdings keine öffentlich belegten weiteren Zelebrationen oder Weihen im überlieferten Ritus durch Msgr. Arrieta bekannt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanNews (Screenshot)
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